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Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" anfordern
[Nr.99400094002000 ]

Wenn Ihnen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen positiven Förderbescheid zugesandt hat, erhalten Sie für Ihr Forschungs- oder Evaluierungsprojekt beziehungsweise für Ihre Institution Fördemittel.

Die Auszahlung der Gelder können Sie beim BMZ beantragen, sobald Ihr Fördervorhaben beginnt. Das BMZ veranlasst dann die Auszahlung.

Verfahrensablauf

Sobald Sie für eine projektbezogene oder institutionelle Förderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Fördermittel online anfordern:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular online ab.

Fördermittel per Post anfordern:

  • Fragen Sie den formlosen Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
  • Füllen Sie diesen Antrag aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten bekommen Sie die Fördermittel ausgezahlt.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ zur Projektförderung oder institutionellen Förderung erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Mittelanforderung
  • Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

05.01.2024