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Förderung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung beantragen
[Nr.99148248017000 ]

Wenn Sie ein Projekt zur Sicherung der Fachkräfte in Schleswig-Holstein durchführen möchten, kann Ihnen eine Förderung mithilfe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Projektfinanzierung im Zuge der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) gewährt werden.

Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung insbesondere in folgenden Feldern:

  • Verbesserung der Zusammenführung (Matching) von Arbeitsplatzangebot und nachfrage
  • Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen
  • Gewinnung von Fach und Arbeitskräften aus dem Ausland
  • Stärkung der Fachkräfteentwicklung für eine klimaneutrale Wirtschaft
  • Regionale Fachkräfteprojekte
  • Fachkräfte-Netzwerke für Branchen

Die Förderung wird als anteilige Finanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 70 Prozent der Ausgaben.

Die Personalausgaben werden nach dem Ist-Ausgabenprinzip sowie einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent gewährt.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Sie reichen den Antrag im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus postalisch ein.
  • Sie reichen den Antrag ebenfalls als PDF-Datei per E-Mail an fi.sh@wimi.landhs.de ein.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung, eine Ablehnung wird Ihnen individuell mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sitz in SchleswigHolstein als
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Gebietskörperschaft
    • Berufskammer, Handwerkskammer, Innung, Industrie- und Handelskammer
    • Einrichtung des öffentlichen und privaten Rechts
    • Einrichtung der Wirtschaftsförderung
    • Staatliche Hochschule und staatlich anerkannte private Hochschule
  • Die Förderung kann für Projekte erfolgen, mit denen noch nicht begonnen wurde.
  • Fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projekts
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung, der Eigenanteil muss mindestens 30 Prozent der Ausgaben betragen
  • Vorhandene Beratungs- und Serviceangebote, Initiativen, Maßnahmen und Projekte der Bundesagentur für Arbeit und anderer Stellen müssen vor Antragstellung geprüft werden

Die Ausgaben dürfen einen Betrag von 50.000 Euro insgesamt nicht unterschreiten

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aussagekräftige Projektbeschreibung mit
    • Darstellung des Inhalts und der Methoden
    • Darstellung der Ziele und des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs des Projektes
    • Angaben zum Personalschlüssel, zur Qualifikation des eingesetzten Personals sowie zur Ausstattung
  • Ausgaben und Finanzierungsplan
  • Gefordertes Prüfergebnis (Abgrenzung zu den Dienstleistungsangeboten der BA und anderer zuständiger Stellen.
  • Gegebenenfalls vorzulegende Kooperationsvereinbarungen

Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. Bei Vereinen

  • Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über die vertretungsberechtige(n) Person(en) des Vereins (Vorstand oder Geschäftsführung)

2. Bei bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen

De-minimis Bescheinigungen der letzten drei Steuerjahre

Bearbeitungsdauer

Ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Nach Eingang des Antrags setzt sich das Team nach einer ersten Durchsicht des Antrags bezüglich der weiteren Bearbeitung mit ihnen in Verbindung. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem individuellen Aufwand der Nachbearbeitung des Antrags.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsverzicht

Was sollte ich noch wissen?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, von denen nur ein einzelnes Unternehmen profitiert.

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

22.01.2024