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Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen
[Nr.99063084140000 ]
Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.
Verfahrensablauf
- Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
- Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
- Sie nehmen Einwendungen entgegen.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
- Gegebenenfalls der UVP-Bericht
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
21.03.2024