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27.12.2023

Aufstallungspflicht für Geflügel

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest bei Geflügel im Kreisgebiet wurde vom Kreis Nordfriesland eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

Diese besagt, dass im gesamten Gebiet des Kreises Nordfriesland Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel sowie gehaltene Vögel), sofern mindestens 100 Tiere pro genannter Tierart in einem Betrieb gehalten werden u.a. ausschließlich
in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden dürfen.

Weitere Details entnehmen sie bitte der Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung.