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Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
- Sie weisen die erforderliche Fachkunde nach.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.