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Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.
Diese wird bei Waffen- oder Munitionssachverständigen anerkannt, sofern sie
- den notwendigen Sachkundenachweis sowie
- den Nachweis des Bedürfnisses (z. B. für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck) erbringen .