Seiteninhalt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
An das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG), wenn es um stationäre oder teilstationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten geht.