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- An das Jugendamt Ihres Kreises oder kreisfreien Stadt (Adoptionsvermittlung) oder
- an eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder
- an die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle - Zentrale Stelle für Auslandsadoption (GZA)
- für Erwachsene ist das Familiengericht zuständig.
Anderen Stellen ist die Adoptionsvermittlung untersagt.