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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung
des Bau- und Planungsausschusses Süderlügum
am Mittwoch, 2. Juni 2021
 

Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Süderlügum, Maiackerweg 2, Süderlügum
Sitzungsdauer: 19:30 bis 22:30 Uhr
 
Anwesend sind:

Vorsitzender
Stefan Sendler
 
Mitglied des Gremiums
Bendix Volquardsen
 
Mitglied des Gremiums
Heidi Eggers
 
Mitglied des Gremiums
Jörg Eggers
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Marco Freitag
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Dietmar Paulsen
 
stellvertretendes Mitglied
Rainer Eggers
 

 
Ferner:

Amt Südtondern
Ricklef Nagel
zugleich als Schriftführer
Planungsbüro GRZwo
Sönke Groth
 
Gemeindevertreter
Momme Jürgensen
 
stellvertretendes Mitglied
Britta Petschat
 
stellvertretendes Mitglied
Vera Ebsen
 

 
Entschuldigt fehlt:

Mitglied des Gremiums
Tim Eggers
bürgerliches Mitglied

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift vom 18.02.2021
5.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet südlich des Hainweges, nördlich der Straße Am Sportplatz und östlich der Straße Wiesenweg

hier: Aufstellungsbeschluss

6.
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet nördlich der Straße Am Sportplatz und östlich der Straße Wiesenweg

hier: Aufstellungsbeschluss

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet nördlich der Ortslage, westlich der Bundesstr. 5 und südlich des Wiesenweges (Gewerbegebiet, McDonald`s)

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

8.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet südlich der Grenzstraße zwischen dem Ellhöfter Weg gelegen (Grenzstr. 2, Reiterhof Wohlgetan)

hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen

b. Billigung des Durchführungsvertrages (siehe Anlage)

c. Satzungsbeschluss

9.
Sachstandsbericht zur baulichen Entwicklung
10.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil
11.
Grundstücksangelegenheiten
12.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der

Beschlussfähigkeit
 

 

Der Vorsitzende eröffnet die öffentliche Sitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
 
 

2.
2.a.
Tagesordnung

Dringlichkeitsanträge
 

 

Keine
 
 

2.b.
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.

Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
 

 

Beschluss:
Es wird einstimmig beschlossen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 10 in öffentlicher Sitzung und die Tagesordnungspunkte 11 und 12 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
 
 

3.
Einwohnerfragestunde 
 

 

Eine Frage zum Sachstand über den angedachten Bau einer Skater-Bahn wird von Rainer Eggers beantwortet.
 
 

4.
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen

die Niederschrift vom 18.02.2021
 

 

Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 18.02.2021 ist allen Ausschussmitgliedern zugegangen. Einwendungen werden nicht vorgebracht.
 
 

5.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde
Süderlügum für das Gebiet südlich des Hainweges, nördlich der Straße Am Sportplatz und östlich der Straße Wiesenweg

hier: Aufstellungsbeschluss
      

 

Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden wird folgender einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst:

1. Für das Gebiet südlich des Hainweges, nördlich der Straße Am Sportplatz und östlich der Straße Wiesenweg wird die 1. Änderung des B-Plan Nr. 22 der Gemeinde Süderlügum aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erhöhung der GRZ auf 0,3 und Änderung von textlichen Festsetzungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.

4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen,

 
Beratung:
Im Oktober 2010 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 22 gefasst.
Im Laufe der Zeit war festzustellen, dass einige Festsetzungen (GRZ und Baumaterialien) einer Fortschreibung bedürfen. Aus diesem Grunde erfolgt eine Änderung des B-Planes.
 
Der Ausschuss empfiehlt die GRZ auf 0,3 anzuheben und textliche Festsetzungen hinsichtlich der Fassaden, Zufahrten statt 4 nunmehr auf 6 m Breite zu ändern.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde

Süderlügum für das Gebiet nördlich der Straße

Am Sportplatz und östlich der Straße Wiesenweg

hier: Aufstellungsbeschluss
      

 

Empfehlungsbeschluss: einstimmig

1. Für das Gebiet nördlich der Straße Am Sportplatz und östlich der Straße Wiesenweg wird die 2. Änderung des B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Süderlügum aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Änderung der GRZ und weiterer textlicher Festsetzungen

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.

4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

Beratung:
Zu den Festsetzungen des B-Planes betreffend der Fassaden wird angemerkt, dass für die Grundstücke 39 bis 44 nur Holzfassaden in nichtdeckenden Lasuranstrich zulässig sind. Zwei der Häuser sind jedoch in Verblendmauerwerk errichtet. Hier soll die Formulierung „nur“ durch „auch“ ersetzt werden. Des Weiteren soll die GRZ auf 0,3 angepasst werden. Der Abstand zur öffentlich-verkehrsrechtlichen Fläche soll von 5 auf 3 Metern verringert werden und die Breite der Zufahrten soll von 4 auf 6 Meter erhöht werden. Diese Vorschläge finden die einstimmige Zustimmung des Ausschusses.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet nördlich der Ortslage, westlich der Bundesstr. 5 und südlich des Wiesenweges

(Gewerbegebiet, McDonald`s)

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
      

 

Beschlussvorschlag:

1.   Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet nördlich der Ortslage, westl. der Bundesstr. 5 und südlich des Wiesenweges sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekannt-machung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs.2 S.1 BauGB auszu-legenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

.  

Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl des Ausschusses: 7

Davon anwesend: 7  
Ja-Stimmen: 5  
Nein-Stimmen: 2  
Enthaltungen: 0  

 
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war keine Mitglieder des Ausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen;

 

Beratung:

Am 17.03.2021 fasste die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 2. Vhb. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9. Planungsziel ist es, im Plangebiet die Ansiedlung eines Schnellrestaurants (Mc Donald´s) zu ermöglichen. Hierzu ist es erforderlich, einen Teil der im B-Plan festgesetzten Grünfläche in das bereits bestehende Sondergebiet einzubeziehen und das festgesetzte Baufenster entsprechend zu erweitern. Zudem sind die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und zur zulässigen Grundfläche (GRZ) zu überarbeiten.

Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf ausgearbeitet (s. Anlage).


 
Nach kurzer Aussprache verständigt man sich darauf, die vorhabenbezogene Planung in eine Angebotsplanung abzuändern. Es besteht kein Grund an einer Vorhabenbezogenheit festzuhalten.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Süderlügum für das Gebiet südlich der Grenzstraße zwischen dem Ellhöfter Weg gelegen (Grenzstr. 2, Reiterhof Wohlgetan)

hier: a. Beratung und Beschlussfassung über

eingegangene Stellungnahmen

b. Billigung des Durchführungsvertrages

c. Satzungsbeschluss
      

 

Nach Erläuterung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

a.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.24 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahmen ab-
gegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

       

            Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl des Ausschusses: ...7......  
Davon anwesend: ..7....

Ja-Stimmen: ...7..... Nein-Stimmen: .....0.... Enthaltungen: ...0......
 
 
b.   Der Durchführungsvertrag (s. Anlage) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     

             Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl des Ausschusses: .....7....  
Davon anwesend: ..7....

Ja-Stimmen: .....7... Nein-Stimmen: ...0...... Enthaltungen: ....0.....

 

c.
3.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 24 für das Gebiet südlich der Grenzstraße zwischen dem Ellhöfter Weg gelegen (Grenzstr. 2, Hof Wohlgetan) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4.   Die Begründung wird gebilligt.
5.   Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 
             Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl des Ausschusses: ....7.....  
Davon anwesend: ..7....

Ja-Stimmen: ....7.... Nein-Stimmen: ....0..... Enthaltungen: .....0....

 
 
Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen;
 

Beratung:

Gegenüber der Ursprungsplanung hat sich in Abstimmung mit dem Vorhabenträger nunmehr ein veränderter Planentwurf ergeben. Die zweite Halle soll nun doch nicht gebaut werden. Es erscheint – auch nach Abstimmung mit dem Reitverein Süderlügum – sinnvoller, an Stelle der zweiten Halle einen größeren, turniergerechten Reitplatz zu bauen; ergänzend hierzu ist die Errichtung einer Führanlage sowie eines Lagerschuppens (für die beweglichen Reitplatz-Utensilien) vorgesehen. Dies wurde in laufender Abstimmung mit dem Vorhabenträger entsprechend in den Planentwurf eingearbeitet.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 24.02.21 leitete die Gemeindevertretung die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens nach dem BauGB ein. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 17.03.21 bis 19.04.21. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert, die vom Planer erläutert werden.

Zum Durchführungsvertrag werden die Änderungen gegenüber dem Durchführungsvertrag zum B-Plan Nr. 24 vorgestellt.


Nach kurzer Erläuterung verständigt man sich darauf, dass zwei Passagen hinsichtlich der Zurverfügungstellung der Reitanlage für den Reitverein Süderlügum und Vorgaben einer Wohnung in dem Gebiet für betriebszugehörige Personen Bestandteil des Vertrages – wie im Entwurf vorgesehen – bleiben.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

9.
Sachstandsbericht zur baulichen Entwicklung 
 

 

Bebauungsplan 29 „Paradies“

Herr Groth weist darauf hin, dass der Verlauf einer auf dem Gelände liegenden Gasleitung noch genau ermittelt werden muss, um mit dem Erschließungsplaner die Lage der Baufenster abstimmen zu können. Um mögliche Immissionen für ein im südlichen Bereich liegendes BHKW auszuschließen, wird das Gebiet durch einen Gutachter betrachtet. Die möglichen Straßenverläufe sind ebenfalls noch mit dem Erschließungsplaner abzustimmen. Hinsichtlich der Festsetzungen wird auf dem anliegenden Entwurf des Festsetzungskataloges verwiesen. Im Rahmen der Beratung der Festsetzung spricht sich der Ausschuss dafür aus, in dem Teilgebiet 3 nur zweigeschossige Gebäude (Toskana-Haus) zuzulassen. Im Teilgebiet 5 werden wahlweise ein- oder zweigeschossige Häuser möglich sein. Im Teilgebiet 1 und 2 sind Einfamilienhäuser vorgesehen. Im Teilgebiet 4 Doppel- oder Einzelhäuser. Hinsichtlich der Fassadengestaltung soll Sichtmauerwerk ohne Farbgebung, Putz-, Holz- oder Blockbohlen möglich sein. Die Breite der Zufahrten zu den Grundstücken soll 6 Meter betragen. Betreffend der Einfriedigungen wird keine Festsetzung vorgeschrieben.
Herr Groth weist darauf hin, dass für Bauleitpläne nach § 13 a/b BauGB ausnahmsweise zulässige Vorhaben (z. B. Ferienwohnungen) ausgeschlossen sind.
Weiter weist Herr Groth darauf hin, dass die textlichen Festsetzungen des B-Planes den Grundstücksverträgen mit als Anlage beigefügt werden, um mögliche Verstöße im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

10.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

In der nächsten Sitzung des Umwelt- und Wegeausschusses soll das Thema Sanierung der Radwege an der Bundesstraße 5 und der Lecker Straße thematisiert werden.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 
 
 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, schließt der öffentliche Teil der Sitzung um 21:10 Uhr. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungssaal.
 
 
 
gez. Stefan Sendler gez. Ricklef Nagel
________________________________ ________________________________
Ausschussvorsitzender Schriftführer    

 
 

 


Dokumente: