Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 27. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 14. September 2021
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:15 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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stellvertretende/r Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Ingrid Marcussen-Kressin
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Bürgervorsteher Hans-Martin Petersen
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stellvertretendes Mitglied
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Werner Carstensen
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bürgerliches Mitglied
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stellvertretendes Mitglied
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Andreas Eschenburg
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Gemeindevertreter
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stellvertretendes Mitglied
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Ingo Scholz
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Gemeindevertreter
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Ferner:
Eckerhard Aust
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stellvertretendes Mitglied
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Jürgen Daniel
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stellvertretendes Mitglied
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Karsten Hansen
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Entschuldigt fehlt/en:
Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Kay Priebe
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Uwe Wiebrodt
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bürgerliches Mitglied
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
11.05.2021
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5.
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Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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6.
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Vorstellung eines Wohnprojektes
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7.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 34.
Änderung des F-Planes (Erweiterung Kläranlage)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss - DS 237 - 2021 |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2.
Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 41
- Aufstellungsbeschluss - DS 238-2021 |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes
- DS 239-2021 - |
10.
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Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
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11.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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12.
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Bauanträge und Bauvoranfragen
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13.
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Grundstücksangelegenheiten
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14.
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Auftragsvergaben
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15.
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Vertragsangelegenheiten
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16.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt um 19:00 Uhr die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
Danach gibt er die folgenden Hinweise:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 2 Metern eingehalten wird.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
• Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Es liegen keine Dringlichkeitsanträge vor.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
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a) Es wird nach dem Sachstand des geplanten Kalt-Nahwärme-Netzes im Wohngebiet Mühlenberg II gefragt.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Stadtwerke NF zurzeit die Ausschreibung vorbereiten.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
11.05.2021
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Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.05.2021 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände zur Niederschrift.
5. |
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinden vor.
6. | Vorstellung eines
Wohnprojektes
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Herr Stengel und Frau Christiansen von den Mürwikern stellen „Die Mürwiker“ und das geplante Wohnprojekt ausführlich vor. Im Wohngebiet Mühlenberg II soll für Menschen mit Beeinträchtigungen, die in ihrer eigenen Wohnung Assistenz und Begleitung bekommen, ein Haus mit ca. 18 Wohnungen geschaffen werden. Nähere Angaben zum Projekt sind in der Anlage zu finden.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 34.
Änderung des F-Planes (Erweiterung Kläranlage)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss - DS 237 - 2021 |
DS 237-2021 |
Beschlussempfehlung:
a)
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leck für das Gebiet östlich der Kläranlage Leck, südlich des Bahnseitenweges und nördlich der Lecker Au (Flurstück 26/2, Flur 17) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle beschlossen.
2. Das Planungsbüro effplan, Jübek, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b)
3. Die vorliegende Fassung der 34. Änderung des F-Planes für das o. g. Gebiet wird beschlossen.
4. Die Begründung wird mit gebilligt.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame F-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
Davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der 34. Änderung des F-Planes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Erweiterung der Kläranlage Leck geschaffen werden. Die Kläranlage wird im Osten um das ca. 0,6 ha große Flurstück 26/2 der Flur 17 der Gemarkung Leck erweitert. Die aktuell im FNP als landwirtschaftlich genutzt dargestellte Fläche soll zukünftig als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser- und Klärschlammbehandlung dargestellt werden.
Am 11.05.2021 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der Anlage zum Beschlussvorschlag (Abwägungstabelle) formuliert. Von privater Seite wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus der TÖB-Beteiligung bezogen sich die Hinweise schwerpunktmäßig auf die Bauausführung und werden bei der Umsetzung der Planung, also auf der Genehmigungsebene berücksichtigt.
Zwischenzeitlich ist auch eine Stellungnahme der Landesplanung eingegangen und in die Abwägungstabelle aufgenommen worden: Aus landesplanerischer und regionalplanerischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken; Ziele der Raumordnung stehen der Änderung des F-Planes nicht entgegen.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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KBL
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2.
Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 41
- Aufstellungsbeschluss - DS 238-2021 |
DS 238-2021 |
Beschluss:
1. Der Infrastruktur- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 41 für das Gebiet „östlich der Straße Mühlenberg und westlich des Mühlenstroms, Erweiterung Mühlenberg 25 (Flurstück 399, Flur 5). Wesentliches Planungsziel ist es, hier die Errichtung von einem weiteren Wohnhaus planungsrechtlich zu ermöglichen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.
4. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Projektträgers.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Ausschusses: 9
Davon anwesend: 9Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine Mitglieder des Infrastruktur- und Umweltausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beratung:
Das Grundstück am Mühlenberg 25, Flurstück 399, Flur 5, mit einer Größe von ca. 5.100 m² liegt im Außenbereich, ist zurzeit nach § 35 BauGB zu beurteilen und wird im F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Infrastruktur- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, dass für das o.g. Grundstück Bauleitplanung aufgestellt werden soll, um planungsrechtlich zu ermöglichen, dass zur Straße auf der Westseite des Grundstückes ein zusätzliches Zweifamilienhaus errichtet werden kann.
Die 2. Änderung des B-Planes Nr. 41 soll nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Der F-Plan soll durch Berichtigung geändert werden (37. Änderung des FNP durch Berichtigung)
§ 13 b - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Bis zum 31.12.2022 gilt § 13a entsprechend für B-Pläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines B-Plans nach Satz 1 kann nur bis zum 31.12. 2022 befristet förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum 31.12.2024 zu fassen.
Mit dem Projektträger soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem u.a. die Kostenübernahme und die Erschließung geregelt werden.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Infrastruktur- und Umweltausschuss obigen Beschlkuss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
9. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes
- DS 239-2021 -DS 239-2021
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt ein Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Leck zu beauftragen. Die Mittel sind im Rahmen der Planungskosten im Haushalt eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 9 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beratung:
Die Gemeinde Leck soll und will ein vitaler Handels-, Dienstleistungs-, Verwaltungs-, Kultur- und Wohnstandort sein. Dabei kommt dem Einzelhandel eine Schlüsselrolle zu, um diesen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. Doch der Einzelhandel unterliegt ständigen Strukturveränderungen: Filialisierung, Internethandel, demographischer Wandel, Unternehmensnachfolge, Konzentrationstendenzen oder Internationalisierung sind nur einige ausgewählte Herausforderungen und Problemfelder. Dafür müssen Handel und Gemeinde gemeinsam Lösungen finden.
Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Nachnutzung des Aldi-Altstandortes im Gewerbegebiet Nord: Mit der 10 Änderung des B-Planes Nr. 12 (Umbau Famila Warenhaus / Umzug und Neubau Aldimarkt) wurde auch als Maßgabe der Landesplanung eine Sortimentsbeschränkung für den Bereich des Altstandortes festgesetzt. Das lässt eine Nachnutzung durch z.B. das Kaufhaus Stoll oder einen Lebensmitteldiscounter nicht zu. Dies soll im Rahmen eines Einzelhandelsgutachtens untersucht werden.
Mit einem Einzelhandelskonzept kann die Gemeinde den Wandel im Handel aktiv begleiten und den Hauptgeschäftsbereich im Ortskern und andere Einkaufslagen (z.B. Gewerbegebiet Nord) strategisch entwickeln.
Ein Einzelhandelskonzept setzt sich aus mehreren inhaltlichen Bausteinen zusammen:
Nach der Analyse des Bestandes und der Entwicklungspotenziale muss der zentrale Versorgungsbereich abgegrenzt und eine ortsspezifische Sortimentsliste bestimmt werden. Außerdem sollen Nahversorgungs- und Sonderstandorte festgelegt werden, Ansiedlungsleitsätze definiert und Festsetzungsempfehlungen erarbeitet werden. Weiterhin sollten die Stärken und Schwächen des Ortskerns und der Einkaufslage im Gewerbegebiet Nord ermittelt werden, Kundenfrequenzen gemessen und Befragungen durchgeführt werden.
Die Gemeinde Leck hatte bereits 2007ein Einzelhandelsentwicklungskonzept erstellen lassen, das aber 2013 nicht fortgeschrieben worden ist. Allerdings wird im Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Leck die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes als Maßnahme mit Priorität 1 vorgesehen.
In der ausführlichen Beratung wird die Frage nach den Kosten gestellt. Da noch keine Preisabfrage stattgefunden hat und keine vergleichbaren Konzepte in den letzten Jahren im Amtsgebiet erstellt wurden, können dazu noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Es wird mit ca. 30 bis 35 Tsd. € netto gerechnet. Es wird noch ein geeignetes Förderprogramm gesucht. Anschließend wird die obige Beschlussempfehlung gefasst.
Auszug
zur Erledigung an: FB3 zur Kenntnis an:
10. Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
Christina Scheil informiert über die laufenden Planungen:
a) 29. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 52 (DATA-Center):
Die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zurzeit vom Planungsbüro GKU, Berlin ausgewertet und der Entwurf für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erarbeitet. Es ist ein Energiekonzept erforderlich, das ebenfalls erarbeitet wird.
b) V orhabenbezogener B-Plan Nr. 53 (ehem. ATR-Flächen):
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird vorbereitet. Dazu werden der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Planentwurf ausgearbeitet.
c) 7. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord):
Das Artenschutzgutachten von 2013 wurde aktualisiert, liegt aber noch nicht schriftlich vor. Es gab ein Abstimmungsgespräch mit dem Planer und dem Erschließungsplaner. Das Planungsbüro erarbeitet den Entwurf, damit voraussichtlich im November der Entwurf- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.
d) 31. Änderung F-Plan und B-Plan 55 (Hotel):
Die frühzeitige Behördenbeteiligung für die F-Plan-Änderung ist erfolgt. Ein Verkehrsgutachten liegt vor. Das Planungsbüro erarbeitet jetzt den Vorentwurf für die B-Planänderung.
Dieter Davids informiert über folgende Baumaßnahmen:
e) Die Baustelle an der B199 liegt im Zeitplan. Ab dem 20.09.21 erfolgt die halbseitige Sperrung zwischen Süderbrücke und Markt. Ab dem 24.09.21 wird dann auch die Bergstraße voll gesperrt. Am 01.10.21 beginnt dann die Vollsperrung vom Markt bis zur L5. Bis zum 10.10.21 wird dann der Asphalt komplett erneuert.
f) Die Kanalsanierung in der Danzigerstraße ist abgeschlossen. Derzeit wird in der Königsbergerstraße der Regenkanal erneuert.
g) Die Regenkanalsanierung im Kempergraben ist fertig. Im Moment wird in der Bahnhofstraße der Regenkanal erneuert.
h) Ende September beginnt dann auch die Kanalsanierung und die Straßeninstandsetzung am Mühlenberg.
i) Die Gehweginstandsetzung in der Helgolandstraße, der Danziger Straße und an der B199 sind bis auf Restarbeiten abgeschlossen.
j) Die Sanierung der L246 durch den LBV-SH wurde wegen Personalmangel von 2022 wieder auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Anfrage der Gemeinde, dies in Eigenverantwortung zu realisieren, wurde vom LBV begrüßt. Es wird nun eine Vereinbarung vorbereitet, die Sanierung durch die Gemeinde durchführen zu lassen. Die Planung ist durch den LBV bereits durchgeführt worden. Zur Umsetzung muss dann allerdings ein Ing.-Büro mit eingebunden werden. Für die Sanierung der L300 versucht die Verwaltung, eine gleiche Vereinbarung zu treffen.
k) Für den Neubau der Kläranlage ist der Bauantrag beim Kreis gestellt. Derzeit findet die Abstimmung für die Ausgleichsmaßnahmen statt.
11. Anfragen und Mitteilungen
Ein Bürger fragt nach dem Sachstand von drei privaten Vorhaben:
a) Neubau am Stadion:
Es ensteht ein zweigeschossiges Wohnhaus mit 4 Wohnungen.
b) Toffolo-Gelände:
Das Grundstück ist geräumt. Wann es dort weitergeht, ist nicht bekannt.
c) Seniorenwohnanlage Ruhwinkel:
Der Abbruch des Altgebäudes ist vollzogen. Die Vergabe für den Neubau an einen Generalunternehmer ist in KW 39 erfolgt. Zur zeitlichen Planung ist folgendes vorgesehen: Baubeginn im März 2022, Fertigstellung Mitte Dezember 2023, Eröffnung der Einrichtung im ersten Quartal 2024
d) Es kommt der Hinweis, dass die Ampel am Minigolfplatz bereits vor den Baumaßnahmen nicht funktioniert hat.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Information an den LBV-SH weitergegeben wird.
e) Es wird nach der Analyse der Potenzialflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen gefragt.
Der Bürgermeister erläutert, dass der Kreis NF eigene Vorgaben für die Potenzialflächen im Kreisgebiet erarbeitet, die in derartige Gutachten mit einfließen sollen. Diese liegen allerdings bisher noch nicht vor. Außerdem wurde in der Bürgermeisterrunde erwogen, eine amtsweite Potenzialflächenanalyse zu koordinieren.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 20:05 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
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Ausschussvorsitzender Schriftführerin
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