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Niederschrift
über die öffentlicher 11. Sitzung
der Gemeindevertretung Ellhöft
am Mittwoch, 15. September 2021
 

Sitzungsort: Gemeindehaus, Dorfstraße 6 a, Ellhöft
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:35 Uhr
 
Anwesend sind:

Beuftragter
Erich Berg
 

 
Ferner:

Amt Südtondern
Joachim Wiebecke
zugleich als Schriftführer
Zuhörer
Christian Carstesen
 
Zuhörer
Gaby Hansen
 
Planungsbüro Hansen
Karin Hansen
 

 
 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Einwohnerfragestunde zur Tagesordnung
3.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen selbstständigen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 4 der Gemeinde Ellhöft (Freiflächenphotovoltaikanlage)

- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Der Beauftragte Erich Berg eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ellhöft, begrüßt die Anwesenden und die Verwaltung und erläutert seine Anwesenheit aufgrund der Befangenheitsverhältnisse der Mitglieder der Gemeindevertretung Ellhöft und der sich daraus ergebenden Beauftragung durch die Kommunalaufsicht gemäß § 127 der Gemeindeordnung mit sämtlichen Rechten und Pflichten für diese Sitzung als Bürgermeister. Dieselbe Situation stellte sich bereits auf den Sitzungen der Gemeindevertretung am 04.03.2020, 08.07.2020 sowie 10.06.2021 dar.
Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung fest und verliest die Sicherheitshinweise zur Corona-Lage.
 

Anmerkung des Schriftführers:
Da sich die überwiegende Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung in Sachen Windkraft/Photovoltaikanlage für Befangen erklärt haben und damit die Beschlussunfähigkeit gemäß § 22 und 38 (2) Gemeindeordnung (GO) vorliegt, ist Herr Erich Berg von der Kommunalaufsicht mit sämtlichen Rechten und Pflichten für die Organe Bürgermeister und Gemeindevertretung zum Beauftragten bestellt worden, die im Zusammenhang mit der Errichtung Photovoltaikanlage/Erweiterung Windpark (Änderungen/Aufhebung Bebauungspläne Nr. 1,2 und 3) stehen.

 
 

2.
Einwohnerfragestunde zur Tagesordnung
 

 

Wortmeldungen erfolgen nicht.
 
 

3.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen selbstständigen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 4 der Gemeinde Ellhöft (Freiflächenphotovoltaikanlage)
 

- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
      

 

Beschluss:

1.   Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen selbstständigen B-Planes Nr. 4 für das Gebiet „nördlich des Hauptgrabens und südlich der Staatsgrenze zum Königreich Dänemark“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die während der Auslegungszeit eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden bei der Entwurfsauslegung berücksichtigt. Mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Nordfriesland ist noch abschließend zu klären, welche Abstandsregelung zu beachten ist.
2.   Der geänderte Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3.   Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird bestimmt, das die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme und öffentlichen Auslegung auf 14 Tage festgesetzt wird.
4.  Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
5.   Diese Beschlussfassung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Landesplanung dem Vorhaben zustimmt.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Bemerkung:
Die Gemeindevertretung ist aufgrund der § 22 in Verbindung mit § 38 (2) der Gemeindeordnung beschlussunfähig. Daher ist die Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland gem. § 127 GO erfolgt. Zum Beauftragten für die Organe Bürgermeister und Gemeindevertretung wurde Erich Berg bestellt. Die von der Befangenheit ausgeschlossenen Gemeindevertreter waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den selbstständigen B-Planes Nr. 4 ist durch den Beauftragten für die Organe des Bürgermeisters und der Gemeindevertretung am 10.06.2021 gefasst worden. Nach dem Beschluss hat der Entwurf vom 16.07. – 16.08.2021 in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern öffentlich ausgelegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung benachrichtigt worden.
In der Stellungnahme des Kreises heißt es:
 

 
Die Planerin Karin Hansen erläutert eingehend die eingegangenen Stellungnahmen und erkärt, dass diese berücksichtigt wurden.
Mit der Wasserbehörde ist in Bezug auf die Abstandsregelung noch eine Klärung zu erzielen (Punkt 1 der Beschlussfassung). Die Stellungnahme der Landesplanung liegt noch nicht vor, daher erfolgt der Beschluss unter Vorbehalt (Punkt 5 der Beschlussfassung).
Die Planung wird als vorhabenbezogen fortgeführt und ein Durchführungsvertrag wird gem. § 12 BauGB von der Verwaltung ausgearbeitet.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 
 
 
 
Beauftragter Erich Berg schließt um 19:35 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung.
 
 
 

gez. Erich Berg gez. Joachim Wiebecke
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Beauftragter Schriftführer  

Dokumente: