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1. Änderung
der Hauptsatzung des Amtes Südtondern, Kreis Nordfriesland
 
 
 

Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) vom 28. Februar 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schl.-H. Seite 113) in der zzt. gültigen Fassung i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zzt. gültigen Fassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Südtondern vom 04. Mai 2009 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 05. Mai 2009 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Südtondern erlassen.
 

§ 1

 
In § 1 – Amtssitz, Wappen, Flagge, Siegel – erhält Absatz (3) folgende Fassung:
 
„Auf dem vorne gelben, hinten blauen Flaggentuch die Figuren des Amtswappens in
flaggengerechter Tinktur.“

 
§ 2
 

(1) In § 8 – Ständige Ausschüsse – Abs. (1) werden die Ausschüsse zu e), f) und g) gestrichen.

 
(2)   In § 8 Abs. (1) wird aus Buchstabe „d)“ Buchstabe „e)“ und unter „d)“ folgende Formulierung neu eingefügt:

 

„Schulausschuss Friedrich-Paulsen-Schule
Zusammensetzung:  9 Mitglieder
Aufgabengebiet:   Entscheidungen für die Friedrich-Paulsen-Schule, Gymnasium des Amtes Südtondern, die nicht gem. § 10 AO i.V.m. § 28 GO dem Amtsausschuss bzw. gem. § 15 b Abs. 7 AO i. V. m. § 55 GO der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor vorbehalten sind.“
 
(3)   In § 8 Abs. (1) wird aus Buchstabe „h)“ Buchstabe „f)“.
 
(4) In § 8 Abs. (1) letzter Satz werden die Buchstaben „d) bis h)“ ersetzt durch die Buchstaben „e) und f)“.
 
(5)   In § 8 Abs. (2) Satz 1 werden die Buchstaben „b), c) und e) bis h)“ ersetzt durch die Buchstaben „b), c), d) und f)“.
 
(6) In § 8 Abs. (3) Satz 1 wird der Buchstabe „d)“ ersetzt durch den Buchstaben „e)“ und im Satz 2 die Buchstaben „b), c) und e) bis h)“ ersetzt durch die Buchstaben „b), c), d) und f)“.
 

§ 3
 

In § 10 – Wertgrenzen bei Erwerb von und der Verfügung über Amtsvermögen – Abs. (5) wird der Buchstabe „h)“ ersetzt durch den Buchstaben „f)“.
 

§ 4

 
In § 12 – Verträge mit Mitgliedern des Amtsausschusses oder der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor – wird in Satz 1 hinter der Formulierung „Verträge mit Mitgliedern des Amtsausschusses“ eingefügt „und deren Stellvertretungen, Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3,“.
 
Darüber hinaus wird in Satz 1 hinter der Formulierung „und juristischen Personen, an denen Mitglieder des Amtsausschusses“ eingefügt „, deren Stellvertretungen, Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO“.
 

§ 5
 

Diese 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Südtondern tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.
 
Die Genehmigung nach § 24 a AO i.V.m. § 4 Abs. 1 GO wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 05.05.2009, Az.: 120.10-3700, erteilt.
 
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
 
25899 Niebüll, den 19.05.2009
                                
 
Amt Südtondern
Der Amtsdirektor
 
 
Gez. Unterschrift
………… ………… ……..
Otto Wilke
 
 

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Die Einstellung unter www.amt-suedtondern.de erfolgte gem. § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung des Amtes Südtondern am 05. Juni 2009 nach vorheriger Amtlicher Bekanntmachung im Nordfriesland Tageblatt vom 04. Juni 2009 .
 
25899 Niebüll, 05. Juni 2009          

Amt Südtondern
Im Auftrage

                Sven Mathiesen

Dokumente: