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Bekanntmachung
 
Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Angebotes der Offenen Ganztagsschule
an der Gemeinschaftsschule Niebüll
 

 

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) i.V.m. den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung sowie § 5 – Gebühren – der Satzung für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule an der Gemeinschaftsschule in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Niebüll vom 24.07.2025 folgende Satzung erlassen:
 

§ 1
Allgemeines
 

1.   Für die Inanspruchnahme des Angebotes an der Offenen Ganztagsschule der Gemeinschaftsschule Niebüll werden zur teilweisen Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben.
 
2.   Die Höhe der Gebühr errechnet sich auf der Basis von 10 Monaten im Jahr. Sie wird in der Zeit vom 01.09 bis zum 30.06. eines jeden Jahres fällig.
 
3.   Eine Anmeldung über einem Zeitraum von einem Monat ist möglich.
 
4.   Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Offene Ganztagsschule wird durch Satzung geregelt.
 

§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

 
1.   Mit dem Tag der Aufnahme der Schülerin oder des Schülers entsteht die Gebührenpflicht.
 
2.   Bei der Aufnahme bis zum 15. eines Monats ist der volle Monatsbetrag zu zahlen, bei der Aufnahme nach dem 15. eines Monats der halbe Monatsbetrag. Die Gebühren sind monatlich spätestens zum 15. eines jeden Monats, in einer Summe zu entrichten.
 
3.   Die Zahlung der Gebühren erfolgt grundsätzlich über Bankeinzugsverfahren zum 15. eines Monats.
 

§ 3
Höhe der Gebühren
(monatlich, auch in den Ferien)

 
1.   Für kostenpflichtige Angebote ab 14:00 Uhr werden folgende monatliche Gebühren erhoben:
 

Nutzung der OGS
Gebühr pro Monat
1 Tag pro Woche
10,00 €
2 Tage pro Woche
20,00 €
3 Tage pro Woche
30,00 €
4 Tage pro Woche
40,00 €
5 Tage pro Woche
50,00 €


2.   Eine kurzfristige Anmeldung für einzelne Kurse ist möglich. Die Gebühr dafür beträgt 2,50 € pro Kurstermin. Die Plätze für eine kurzfristige Anmeldung sind begrenzt.
 
3.   Für Kurse, die höhere Sachkosten verursachen, sind diese von den Teilnehmern zu übernehmen.
 
4.   Es entstehen zusätzliche Gebühren für die Inanspruchnahme des Frühstücksangebotes bzw. für das Mittagessen. Diese werden separat und nach jeweiliger Nutzung pro Mahlzeit abgerechnet.

Frühstück pro Mahlzeit   1,50 €.
Mittagessen pro Mahlzeit   3,50 €
 

5.   Eine Gebührenerstattung wegen des Ausfalles einzelner Betreuungstage erfolgt nicht.
 
6.   Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe weiter zu zahlen, wenn die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder anderen Gründen die Einrichtung zeitweise nicht besuchen kann.
 
7.   Werden die Gebühren über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten unbegründet nicht gezahlt, kann die Betreuung der Schülerin oder des Schülers eingestellt und über den Platz frei verfügt werden.
 

§ 4
Gebührenschuldner
 

Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler, auf deren Antrag die Schülerin oder der Schüler aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
 

§ 5
Ende der Gebührenpflicht

 
Die Gebührenpflicht endet
 

  automatisch nach Ablauf der gebuchten Variante zum Ende des Kalendermonats oder eines Schulhalbjahres (31.01. bzw. 30.06.)

 

  automatisch nach Beendigung eines gebuchten Einzelkurses.

 

  wenn das Betreuungsverhältnis nach schriftlicher Abmeldung gem. § 9 Abs. 2 der Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der Angebote an der Offenen Ganztagsschule an der Gemeinschaftsschule Niebüll beendet wurde.

 

  wenn das Betreuungsverhältnis gem. § 9 Abs. 3 der Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der Angebote an der Offenen Ganztagsschule an der Gemeinschaftsschule Niebüll ausnahmsweise vorzeitig beendet wurde.
 


§ 6
Datenschutzbestimmungen

 
1.   Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung der Gebühren im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der personenbezogenen Daten aus dem Melderegister und aus dem Datenbestand der Schule zulässig.
 
2.   Das Amt ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen und nach den in Absatz 1 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Gebührenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Gebührenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten.
 
3.   Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Veranlagung der Gebühren und ggf. anfallender Sachkosten für die Benutzung des Angebotes der Gemeinschaftsschule im Rahmen der Offenen Ganztagsschule.
 
4.   Das Amt kann diese Aufgaben einem Kooperationspartner übertragen.
 

§ 7
Inkrafttreten

 
Diese Satzung tritt am 01.08.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.08.2022 außer Kraft.
 
 
 
Niebüll, den 24.07.2025
 

Stadt Niebüll

Der Bürgermeister
gez. Thomas Uerschels    (L.S.)
Thomas Uerschels
Bürgermeister
 

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Die vorstehende Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebotes der Offenen Ganztagsschule an der Gemeinschaftsschule Niebüll wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung gem. Hauptsatzung der Stadt Niebüll erfolgt im Internet in der Zeit vom 28.07.2025 bis zum 06.08.2025.

 
Niebüll, den 25.07.2025
Amt Südtondern
Der Amtsdirektor
Im Auftrag (LS)
gez. Michael Bruch
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Dokumente: