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Niederschrift
über die öffentliche 10. Sitzung
der Gemeindevertretung Ellhöft
am Donnerstag, 10. Juni 2021
Sitzungsort: Gemeindehaus, Dorfstraße 6 a, Ellhöft
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:16 Uhr
Anwesend sind:
Beauftragter
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Erich Berg
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Ferner:
Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Grenzstrom Bürgerwind
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Reinhard Christiansen
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Zuhörer
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Christian Carstensen
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Ingenieurbüro Hansen
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Karen Hansen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Einwohnerfragestunde zur Tagesordnung
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3.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des
vorhabenbezogenen und selbständigen Bebauungsplanes Nr. 3
(Fußballgolfplatz) der Gemeinde Ellhöft
a) Prüfung und Entscheidungen über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss |
4.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der
Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Ellhöft
(Freiflächenphotovoltaikanlage)
- Änderung der Planbezeichnung - Entwurfs und Auslegungsbeschluss |
1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der Beauftragte Erich Berg eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ellhöft, begrüßt alle Anwesenden und die Verwaltung und erläutert seine Anwesenheit aufgrund der Befangenheitsverhältnisse der Mitglieder der Gemeindevertretung Ellhöft und der sich daraus ergebenden Beauftragung durch die Kommunalaufsicht gemäß § 127 der Gemeindeordnung mit sämtlichen Rechten und Pflichten für diese Sitzung als Bürgermeister. Dieselbe Situation stellte sich bereits auf den Sitzungen der Gemeindevertretung am 04.03.2020 und 08.07.2020 dar.
Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung fest.
Anmerkung des Schriftführers:
Da sich die überwiegende Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung in Sachen Windkraft/Photovoltaikanlage für Befangen erklärt haben und damit die Beschlussunfähigkeit gemäß § 22 und 38 (2) Gemeindeordnung (GO) vorliegt, ist Herr Erich Berg von der Kommunalaufsicht mit sämtlichen Rechten und Pflichten für die Organe Bürgermeister und Gemeindevertretung zum Beauftragten bestellt worden, die im Zusammenhang mit der Errichtung Photovoltaikanlage/Erweiterung Windpark (Änderungen/Aufhebung Bebauungspläne Nr. 1,2 und 3) stehen.
2. |
Einwohnerfragestunde zur Tagesordnung
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Wortmeldungen erfolgen nicht.
3. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des
vorhabenbezogenen und selbständigen Bebauungsplanes Nr. 3
(Fußballgolfplatz) der Gemeinde Ellhöft
a) Prüfung und Entscheidungen über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss |
Beschluss:
a) Prüfung und Entscheidungen über eingegangene Stellungnahmen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Aufhebung des vorhabenbezogenen und selbständigen Bebauungsplanes Nr. 3 (B-Plan 3) der Gemeinde Ellhöft abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Beauftragte der Gemeinde Ellhöft geprüft und entsprechend der Anlage Abwägungsvorschläge beschlossen.
2. Das Ingenieurbüro Hans-Werner Hansen, Horstedt wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschließt der Beauftragte der Gemeinde Ellhöft die Aufhebung des vhb. und selbständigen B-Plan Nr. 3 für das Gebiet „s üdlich der Dorfstraße, nördlich der Grenzstraße (L 192) und westlich der Schulstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss des B-Plans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassende Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bemerkung:
Die Gemeindevertretung war aufgrund der § 22 in Verbindung mit § 38 (2) der Gemeindeordnung beschlussunfähig. Daher ist die Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland gem. § 127 GO erfolgt. Zum Beauftragten für die Organe Bürgermeister und Gemeindevertretung wurde Erich Berg bestellt. Die von der Befangenheit ausgeschlossenen Gemeindevertreter waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Beratung:
Die Gemeinde Ellhöft möchte den selbständigen und vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 aufheben. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, die die Verringerung der Abstandsfläche zur Windeignungsfläche 003 in der Abwägungsentscheidung des 3. Entwurfs zum Regionalplan I Wind von jetzt 800 m auf 400 m zur Splittersiedlung zu ermöglichen.
Der Betreiber des Fußballgolfplatzes hat die Betriebsaufgabe schriftlich bestätigt.
Nachdem der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 08.07.2020 gefasst wurde, haben die Planentwurfsunterlagen in der Zeit vom 23.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020 in den Räumen der Amtsverwaltung und zeitgleich im Internet öffentlich ausgelegen.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsbeschlüsse formuliert.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist durchgeführt und kann nunmehr mit dem Satzungsbeschluss beendet werden.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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4. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der
Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Ellhöft
(Freiflächenphotovoltaikanlage)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stel lungsnahmen b.)Änderung der Planbezeichnung c.)Entwurfs und Auslegungsbeschluss |
Beschluss:
a.) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
Die im Vorverfahren abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Beauftragte der Gemeinde Ellhöft geprüft und entsprechend der Anlage auf Vorschlag des Planungsbüro Hansen, Horstedt „Abwägungsvorschläge“ beschlossen.
b.) Änderung der Planbezeichnung
Das mit Beschluss vom 04.03.2020 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 und der 3. Änderung des B-Plans Nr. 1 für das Gebiet „Nördlich des Hauptgrabens und südlich der Staatsgrenze zum Königreich Dänemark“ wird fortgeführt unter der neuen Planbezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 4.
c.) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 1 für das Gebiet „Nördlich des Hauptgrabens und südlich der Staatsgrenze zum Königreich Dänemark“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bemerkung:
Die Gemeindevertretung war aufgrund der § 22 in Verbindung mit § 38 (2) der Gemeindeordnung beschlussunfähig. Daher ist die Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland gem. § 127 GO erfolgt. Zum Beauftragten für die Organe Bürgermeister und Gemeindevertretung wurde Erich Berg bestellt. Die von der Befangenheit ausgeschlossenen Gemeindevertreter waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Beratung:
Der Beauftragte für die Organe der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters hatte am 04.03.2020 die Aufstellung der 2. Änderung des B-Plans Nr. 2 und der 3. Änderung des B-Plans Nr. 1 beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen einer Einwohnerversammlung ebenfalls am 04.03.2020 vor der Gemeindevertretersitzung statt. Das Projekt wurde ausführlich von Frau Hansen erläutert und Fragen aus der Zuhörerschaft beantwortet.
In der Stellungnahme des Kreises Nordfriesland aus der Beteiligung gem. § 4 Abs 1 BauGb heißt es wie folgt:
„Auch werden die Teilflächen des Bebauungsplanentwurfs in den bisherigen Außenbereich hinein verlagert, wobei keine saubere Trennung erfolgt, welchem Änderungsbebauungsplan (Nr. 1 oder Nr. 2?) dies zugeordnet werden sollen. Ich empfehle daher, die beiden Planänderungsverfahren deutlich voneinander zu trennen oder – alternativ – für die Variante einer gemeinsamen, gleichzeitigen Änderung eine neue Plannummer zu vergeben – jender (eigenständige) neue Bebauungsplan würde dann durch seinen Geltungsbereich die entsprechenden Flächen in den Bebauungsplänen aufheben soweit er diese überdeckt.“
Deshalb werden die beiden Verfahren als neuer eigenständiger Bebauungsplan und unter der neuen Plannummer 4 fortgeführt. In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf den Sachverhalt hinzuweisen.
Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Planbegründung, ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann der Beauftragte der Gemeinde Ellhöft nunmehr den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
Beauftragter Erich Berg schließt um 20:16 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung.
gez. Erich Berg gez. Joachim Wiebecke
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Beauftragter Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur 10 Sitzung der Gemeindevertretun (PDF, 207 kB)