Seiteninhalt
Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 11. Sitzung
der Gemeindevertretung Humptrup
am Dienstag, 18. Mai 2021
Sitzungsort: Gemeindehaus, Schulweg 3, Humptrup
Sitzungsdauer: 19:01 bis 21:37 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
|
Erich Johannsen
|
Bürgermeister
|
Mitglied des Gremiums
|
Asmus Thomsen
|
1. stellvertretender Bürgermeister
|
Mitglied des Gremiums
|
Lorenz-Peter Nissen
|
2. stellvertretender Bürgermeister
|
Mitglied des Gremiums
|
Bernhard Godbersen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Christian Heinsen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Karin Petersen
|
Ferner:
Amt Südtondern
|
Joachim Wiebecke
|
zugleich als Schriftführer
|
Amt Südtondern
|
Jana Petersen
|
bis 20:18 Uhr
|
Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
|
Lothar Jung
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Kira Knies
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Marcus Thrysøe
|
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
|
|
1.
|
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
2.
|
Tagesordnung
|
2.a.
|
Dringlichkeitsanträge
|
2.b.
|
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
|
3.
|
Einwohnerfragestunde
|
4.
|
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
22.03.2021
|
5.
|
Bericht der Ausschussvorsitzenden
|
6.
|
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
|
7.
|
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit
dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. zum Betrieb des
dänischen Kindergartens unter Umsetzung der Regelungen des
Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019
|
8.
|
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
|
9.
|
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung
über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
|
10.
|
Anfragen und Mitteilungen
|
Nicht öffentlicher Teil
|
|
11.
|
Beratung und Beschlussfassung über
Grundstücksangelegenheiten
|
12.
|
Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten
|
13.
|
Beratung und Beschlussfassung über Auftragsangelegenheiten
|
14.
|
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
|
1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
Bürgermeister Erich Johannsen eröffnet um 19:01 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung Humptrup und begrüßt die anwesenden Mitglieder und die Verwaltung recht herzlich und stellt mit 6 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend verweist er auf folgende Sicherheitsmaßnahmen:
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
• Hinweis auf Datenerhebung:
Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge wurden/werden nicht gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 10 werden im öffentlichen Teil behandelt, die Tagesordnungspunkte 11 - 14 werden im nicht öffentlichen Teil beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.
3. | Einwohnerfragestunde
|
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
22.03.2021
|
Einwendungen gegen die Niederschrift vom 22.03.2021 werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Erich Johannsen daraufhin, dass nach Versand der Niederschrift noch folgende Zahlenwerte im nicht öffentlichen Teil berichtigt wurden:
• TOP 16 Beschluss 1 unter Beratung der Wert von 24.500 € auf 25.000 €.
• TOP 16 Beschluss 2 unter Beratung der Wert von 5 km auf 2,5 km.
Diese Berichtigungen sind marginal. Die Änderungen sind bereits im Original erfolgt, er bittet die Gemeindevertreter um Berichtigung ihrer Unterlagen.
5. |
Bericht der Ausschussvorsitzenden
|
5.1 Bau- und Wegeausschuss
Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses berichtet, dass mit der Rückbaumaßnahme im Reftoftweg begonnen wurde.
5.2 Finanzausschuss
Der Vorsitzende Bernhard Godbersen teilt mit, dass die Themen des Finanzausschusses in dieser Sitzung der Gemeindevertretung behandelt werden.
5.3 Sozialausschuss
Die stellvertretende Vorsitzende Karin Petersen und der Bürgermeister berichten über die zu Ostern durchgeführte Aktion der Verteilung von Ostertüten an Humptruper Kinder unter Einhaltung der Coronaauflagen.
6. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
|
Bürgermeister Erich Johannsen berichtet von Folgendem:
• Die letzte Abschlussrechnung für den Ausbau der Hauptstraße ist zwischenzeitlich eingegangen und wird geprüft. Die Maßnahme kann dann abgeschlossen werden.
• Ein Standort für den Mobilfunkmast ist noch nicht final abgestimmt.
• Es werden noch Wahlhelfer gesucht. Diese erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung für die Prioritätengruppe 3 der Impfkategorisierung.
In der letzten Sitzung wurden im nicht öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst:
• Ermächtigung für den Bürgermeister zu Kaufverhandlungen zum Baulanderwerb an der Süderstrasse.
• Zustimmung zur Überlassung des letzten Teilstückes im Neuflützholmer Weg von ca. 170 m Länge an das Deichbauamt.
• Freigabe zum Verkauf eines Teilstückes im Neuflützholmer Weg.
• Zustimmung zum Rückbau eines Teilstückes Weg Nr. 5 und des kompletten Weges Nr. 4
• Zustimmung zur Bankettensanierung im Süderweg
7. |
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit
dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. zum Betrieb des
dänischen Kindergartens unter Umsetzung der Regelungen des
Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019
|
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Finanzierungsvereinbarung mit dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. vom 08.01.2021 für die Kindertagesstätte “Humptrup Børnehave“ einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Im Fall des dänischen Kindergartens erfolgte die bisherige Finanzierung in Form eines Zuschusses und nicht als Defizitfinanzierung. Es ist daher notwendig, einen vollständig neuen Finanzierungsvertrag abzuschließen. Dieser enthält die im KitaG festgelegten Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Finanzierungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Finanzierungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
Im Rahmen der Beratung erfolgt durch Verwaltungsmitarbeiterin Jana Petersen eine ausführliche Darstellung der Situation der Kindertagesstättenfinanzierung. Bürgermeister Erich Johannsen teilt mit, dass das Amt Südtondern nach einer Möglichkeit der andersartigen Aufteilung der Defizitregelung sucht, um die jeweiligen Standortgemeinden zu entlasten. Dieses wird auf der nächsten Bürgermeisterrunde thematisiert.
Aus den Reihen der Gemeindevertreter wird angeregt, in der nächsten Sitzung eine Benennung der Kindergartenbeiratsmitglieder durchzuführen.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 1
|
zur Kenntnis an:
|
BAD (Benennung Beiratsmitglieder)
|
8. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
|
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgelegten Jahresabschluss 2020 gemäß § 92 Gemeindeordnung (GO) anzuerkennen und
a) die in 2020 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 61.037,38 € gemäß § 82 GO zu genehmigen und
b) den Jahresüberschuss in Höhe von 54.588,95 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2020 ist bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 04.05.2021 bereits ausführlich dargestellt und beraten worden.
In der Planung für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 77.600,00 € ausgewiesen. Nachdem nunmehr die Ergebnisrechnung vorliegt, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 54.588,95 € und somit eine Verbesserung von 132.188,95 €. Insgesamt ergibt sich bei den Erträgen und Aufwendungen folgende Plan-Ist-Abweichung:
Planung
|
Ist
|
Abweichung
|
|
Erträge |
955.800,00 €
|
1.125.357,37 €
|
+ 169.557,37 €
|
Aufwendungen |
1.033.400,00 €
|
1.070.768,42 €
|
+ 37.368,42 €
|
Jahresergebnis |
- 77.600,00 €
|
+ 54.588,95 €
|
+ 132.188,95 €
|
Insgesamt resultiert die Verbesserung auf der Seite der Erträge von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (+ 112.661,00 €) und von den Allgemeinen Zuweisungen vom Kreis Nordfriesland (+ 40.522,00 €). Außerdem gab es eine Kostenerstattung von zu viel gezahlten Kita-Beiträgen im Jahre 2019, die einen Mehrertrag von 17.335,06 € darstellen. Auch bei den Schlüsselzuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich gab es Mehrerträge von 12.524,00 €. Mindererträge gab es beispielsweise beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (- 7.826,00 €), bei der Zweitwohnungssteuer (- 8.400,00 €) und bei den Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke (- 6.532,30 €).
Bei den Aufwendungen gab es Einsparungen bei den Unterhaltungsaufwendungen für das sonstige unbewegliche Vermögen (- 28.288,87 €), wobei die größte Einsparung beim Produkt der Gemeindestraßen zu verzeichnen ist. Außerdem gab es Minderaufwendungen bei den Geschäftsaufwendungen (- 16.604,33 €), da u.a. für die Erstellung des Ortskernentwicklungskonzeptes keine Kosten angefallen sind. Größere Planabweichungen im Sinne von Mehraufwendungen gab es im Gegenzug beim kommunalen Kostenanteil für die Kindertagesstätten (+ 53.760,12 €) und bei der Gewerbesteuerumlage (+ 8.733,36 €). Die höheren Gewerbesteuererträge sind nicht nur der Grund dafür, dass eine höhere Gewerbesteuerumlage abgeführt werden musste, sondern auch der Grund, dass im Haushaltsjahr 2020 eine Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 55.000,00 € gebildet wurde. Die Zuführung erfolgte außerplanmäßig um die Mehraufwendungen bei den Umlagen in den nächsten Jahren aufzufangen.
Auch die Finanzrechnung schließt gegenüber der Planung mit einer Verbesserung ab. Hier ergibt sich folgende Plan-Ist-Abweichung:
Planung
|
Ist
|
Abweichung
|
|
Gesamteinzahlungen |
938.400,00 €
|
1.196.315,41 €
|
+ 257.915,41 €
|
Gesamtauszahlungen |
1.021.900,00 €
|
1.022.557,24 €
|
+ 657,24 €
|
Ergebnis |
- 83.500,00 €
|
+ 173.758,17 €
|
+ 257.258,17 €
|
Die Verbesserung ist auf die schon beschriebenen Änderungen im Ergebnishaushalt zurückzuführen, soweit sie die Liquidität betreffen. Hinzu kommen die Änderungen aus der Investitionstätigkeit. Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurde eine Summe von 48.500,00 € eingeplant. Im Plan-Ist-Vergleich ergibt sich eine Einsparung von 29.968,68 €, da Investitionen in Höhe von 18.531,32 € getätigt wurden. Für den Erwerb von beweglichem Vermögen wurde eine Summe von 12.856,23 € ausgegeben, die sich auf die Produkte der Freiwilligen Feuerwehr und der Heimat- und Kulturpflege beschränken. Weitere 3.675,09 € wurden für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik ausgegeben und 2.000,00 € für den Bau des Rad- und Gehweges an der K85. Einsparungen bei den Investitionen ergeben sich insbesondere deswegen, weil die Kosten für den Rückbau des Fell-Hallig-Weges im Februar 2021 bezahlt wurden und somit erst die Finanzrechnung 2021 belasten. Insgesamt schließt die Finanzrechnung mit einer Mehrung der Geldbestände von 173.758,17 € ab. Die liquiden Mittel der Gemeinde steigen somit zum 31.12.2020 um die gleiche Summe von 283.305,90 € auf 457.064,07 €.
Haushaltsüberschreitungen sind in 2020 in Höhe von 61.037,38 € entstanden. Die größte Überschreitung mit 36.425,06 € ist beim kommunalen Kostenanteil für die Kindertagesstätten entstanden. Die höhere Gewerbesteuerumlage verursachte eine Überschreitung von 8.733,36 €.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 einstimmig o.a. Beschlussvorschlag der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
|
zur Kenntnis an:
|
---
|
9. |
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung
über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
|
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer durch die folgender Wortlaut aus § 4 (2) gestrichen wird:
Der jeweils maßgebliche Bodenrichtwert ist zur Ermittlung des Lagewertes wie folgt zu modifizieren:
1. flächenabhängige Bodenrichtwerte werden einheitlich auf eine Größe von 500m² umgerechnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Berechnung der zu zahlenden Zweitwohnungssteuer erfolgte in der Gemeinde Humptrup, wie bei vielen Gemeinden, auf der Basis der Jahresrohmiete. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Juli 2019 festgestellt, dass dieser Berechnungsmaßstab verfassungswidrig ist. Weiterhin stellte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28.11.2019 fest, dass für rechtswidrige Satzungen keine Übergangsfrist geltend gemacht werden kann.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat bereits mit Urteil vom 30.01.2019 mögliche Alternativen zur Jahresrohmiete benannt. Für ländliche Gemeinden kommt aufgrund von fehlenden Berechnungsgrundlagen, wie z.B. dem Mietspiegel, nur der Flächenmaßstab als mögliche alternative Berechnungsgrundlage in Frage. Mit Beschluss in der Gemeindevertretung vom 30.11.2020 wurde bereits eine neue Zweitwohnungssteuersatzung mit der neuen Berechnungsgrundlage beschlossen.
Nach derzeitigem Stand der Satzung wird bei der Berechnung des Lagewertes einheitlich auf die Bezugsgröße von 500 m² abgestellt. Der Gutachterausschuss des Kreises Nordfriesland bewertet den Bodenrichtwert jedoch auf Bezugsgrößen von < 250 m² bis > 2.000 m². Diese Vorgehensweise soll analog auch in der Satzung der Gemeinde Humptrup angewendet werden.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 einstimmig o.a. Beschlussvorschlag der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
|
zur Kenntnis an:
|
---
|
10. |
Anfragen und Mitteilungen
|
10.1 Gewässer am Kahlebüller Weg
Gemeindevertreter Asmus Thomsen regt an, Pflegearbeiten am Gewässerrand des Kahlebüller Weg durchzuführen, um ein Zuwachsen zu verhindern. Es wird zugesichert, im Bau- und Wegeausschuss über diese Angelegenheit zu beraten.
10.2 Durchgang Gehweg Hauptstraße - Osterweg
Gemeindevertreter Asmus Thomsen weist darauf hin, dass die Barrieren an den Durchgängen sehr eng gehalten sind. Es wird um Prüfung einer Verbreiterung dieser Barrieren gebeten, um auch Fahrradfahrern und Personen mit Kinderwagen o.ä. ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen. Bürgermeister Erich Johannsen nimmt die Anregung gerne auf.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Erich Johannsen um 20:18 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Erich Johannsen gez. Joachim Wiebecke
________________________________ ________________________________
Bürgermeister Schriftführer/in
Dokumente:
Niederschrift zur 11 Sitzung der Gemeindevertretun (PDF, 276 kB)