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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung
des Finanzausschusses Süderlügum
am Mittwoch, 19. Mai 2021
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Süderlügum, Maiackerweg 2, Süderlügum
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:35 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Momme Jürgensen
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Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Britta Petschat
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stellvertretende Vorsitzende
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Mitglied des Gremiums
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Vera Ebsen
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Mitglied des Gremiums
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Marco Freitag
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Marion Kuhn
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Mitglied des Gremiums
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Gert Ries
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Mitglied des Gremiums
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Stefan Sendler
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Ferner:
Bürgermeister
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Rainer Eggers
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Gemeindevertreter
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Ernst-Rudolf Mochner
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Gemeindevertreter
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Dietmar Paulsen
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Gemeindevertreterin
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Heidi Eggers
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ab 19:40 Uhr
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
09.12.2020
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5.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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6.
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Beratung über die Einführung einer Satzung
über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde
Süderlügum
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7.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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8.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Finanzausschussvorsitzender Momme Jürgensen eröffnet die Sitzung und verweist auf die Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie und deren Einhaltung. Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird festgestellt.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 bis 7 werden öffentlich beraten, der Tagesordnungspunkt 8 unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. | Einwohnerfragestunde
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• Auf Nachfrage eines Einwohners wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Süderlügum zurzeit durch unterschiedliche Bemühungen dabei ist, einen Nachfolger für Dr. Schürmann zu finden.
• Ein Einwohner erkundigt sich, wann die Bauarbeiten für den Neubau des Kindergartens in Süderlügum beginnen. Der Finanzausschussvorsitzende antwortet, dass der Architekt für die Maßnahme beauftragt wurde und der Neubau planmäßig Ende 2023 fertiggestellt sein soll.
• Ein Einwohner bemängelt, dass sich die Autofahrer in der Westerstraße häufig nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Bei der Westerstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“), bei der Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden muss. Gemeindevertreter Ernst Mochner antwortet dem Einwohner daraufhin, dass überlegt werden kann, die Straße mit einem sogenannten Piktogramm zu markieren, um die Verkehrsteilnehmer nochmal deutlich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam zu machen.
• Ein Einwohner weist daraufhin, dass die Westerstraße durch die Neubaumaßnahmen Mängel aufweist. Er fragt nach, wer für die Kosten aufkommt. Der Finanzausschussvorsitzende antwortet, dass es sich bei der Westerstraße um eine Gemeindestraße handelt und somit die Gemeinde die Kosten für die Unterhaltung bezahlen muss. Sollte nachgewiesen werden können, dass Mängel durch Privatpersonen verursacht wurden, würde die Gemeinde auf die privaten Personen bezüglich der Haftung zugehen.
• Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Gemeindevertretung Süderlügum zurzeit zwei Anträge auf Bau einer Skaterbahn für die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde vorliegen. Über diese Anträge muss die Gemeindevertretung jedoch noch entscheiden.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
09.12.2020
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Die Niederschrift über die Sitzung vom 09.12.2020 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
5. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Empfehlung an die Gemeindevertretung, den vorgelegten Jahresabschluss 2020 gemäß § 92 Gemeindeordnung (GO) anzuerkennen und
a) die in 2020 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 1.471.972,50 € gemäß § 82 GO zu genehmigen und
b) den Jahresüberschuss in Höhe von 1.614.442,53 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2020 wurde im April 2021 von der Amtsverwaltung aufgestellt und ist nach Vorberatung und Prüfung durch den Finanzausschuss von der Gemeindevertretung zu beschließen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Anlagen wurde den Gemeindevertretern als Sitzungsvorlage übersandt.
In der Planung für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Ergebnisplan ein Jahresüberschuss in Höhe von 451.700,00 € ausgewiesen. Nachdem nunmehr die Ergebnisrechnung vorliegt, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 1.614.442,53 € und somit eine Verbesserung von 1.162.742,53 €. Insgesamt ergibt sich bei den Erträgen und Aufwendungen folgende Plan-Ist-Abweichung:
Planung
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Ist
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Abweichung
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Erträge |
5.271.500,00 €
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6.126.580,04 €
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+ 855.080,04 €
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Aufwendungen |
4.819.800,00 €
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4.512.137,51 €
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- 307.662,49 €
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Jahresergebnis |
+ 451.700,00 €
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+ 1.614.442,53 €
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+ 1.162.742,53 €
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Die Verbesserung resultiert hauptsächlich durch verschiedene Mehrerträge. Den größten Mehrertrag gab es bei den allgemeinen Zuweisungen vom Land Schleswig-Holstein in Höhe von 1.330.975,36 €. Neben den eingeplanten LZO-Mitteln und den Fördermitteln für die Infrastrukturmaßnahmen gab es eine außerplanmäßige Ausgleichszahlung bezüglich den Corona-Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1.301.126,61 €. Insbesondere die Corona-Ausgleichszahlung verbesserte das Ergebnis im Jahresabschluss erheblich. Weitere Mehrerträge gab es bei der Grundsteuer B (+ 15.154,98 €), beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 36.879,00 €) und bei den Erträgen aus dem Verkauf von Vorräten – hier hauptsächlich beim Produkt der PV-Anlage (+ 25.902,22 €). Außerdem gab es eine finanzielle Unterstützung des Kreises Nordfriesland aufgrund der Corona-Pandemie in Höhe von 45.755,00 €, die ebenfalls einen Mehrertrag darstellt. Mindererträge gab es im Gegenzug bei der Gewerbesteuer (- 377.435,53 €) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (- 25.526,00 €). Auch die geplante Entnahme aus der Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 300.000,00 € musste aufgrund des guten Jahresergebnisses nicht in Anspruch genommen werden.
Bei den Aufwendungen gab es Einsparungen bei den Personalaufwendungen (- 47.898,42 €), bei den Unterhaltungsaufwendungen für das sonstige unbewegliche Vermögen (- 63.458,52 €) und bei den Geschäftsaufwendungen (- 42.806,09 €), da unter anderem keine Kosten für die Erstellung des Ortskernentwicklungskonzeptes angefallen sind. Abweichungen im Sinne von Mehraufwendungen gab es dagegen beim kommunalen Kostenanteil an der Finanzierung der Kindertagesstätten (+ 193.994,28 €) und bei den Abschreibungen (+ 62.026,37 €).
Neben der Ergebnisrechnung schließt auch die Finanzrechnung mit einer Verbesserung gegenüber der Planung ab. Hier ergibt sich folgende Plan-Ist-Abweichung:
Planung
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Ist
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Abweichung
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Gesamteinzahlungen |
5.135.900,00 €
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7.111.601,94 €
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+ 1.975.701,94 €
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Gesamtauszahlungen |
7.005.437,73 €*
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6.793.292,92 €
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- 212.144,81 €
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Ergebnis |
- 1.869.537,73 €
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+ 318.309,02 €
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+ 2.187.846,75 €
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*inklusive der Übertragung der Haushaltsermächtigung bzgl. der Erneuerung der Regenwasserleitung
Die Verbesserung ist auf die schon beschriebenen Änderungen im Ergebnishaushalt zurückzuführen. Hinzu kommen die Änderungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betrug im Planansatz 235.800,00 €. Darunter fielen unter anderem 84.100,00 € als Verkaufserlöse für die Grundstücke im Gewerbegebiet Kerstensham und Baugebiet Blumenfenne und 111.300,00 € für die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge. Im Plan-Ist-Vergleich ergibt sich eine Abweichung von 629.689,74 €, da die tatsächlichen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 865.489,74 € betragen. Größte Position ist hier die unentgeltliche Übertragung des Kindergartengebäudes mit dem Grund und Boden in der Westerstraße von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süderlügum-Humptrup an die Gemeinde Süderlügum. Daneben hat die Gemeinde im Haushaltsjahr 2020 jeweils ein Grundstück im Gewerbegebiet und im Baugebiet verkauft. Der Erlös für den Grund und Boden ergab Einzahlungen von 43.354,90 € und für die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge 56.192,85 €.
Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurde eine Summe von 2.784.500,00 € eingeplant und eine Übertragung der Restsumme im Haushaltsansatz des Jahres 2019 für die Erneuerung der Regenwasserleitung vom Weg Zur Heide bis zum Ellhöfter Weg von 129.237,73 € als Haushaltsermächtigung vorgenommen. Demnach weist die Finanzrechnung einen Planansatz von 2.913.737,73 € aus. Tatsächlich wurden Investitionen von 2.603.517,59 € getätigt, wobei auch hier die größte Summe von 747.236,77 € auf die unentgeltliche Eigentumsübertragung des Kindergartengebäudes mit dem Grund und Boden in der Westerstraße entfällt. Weitere 717.510,55 € wurden für den Bau des Radweges nach Westre ausgegeben und 465.045,10 € für den Grunderwerb von landwirtschaftlichen Flächen in der Norderstraße und in der Bahnhofstraße. Für die neue Filtertechnik im Freibad entstanden Auszahlungen von 162.533,72 € und für die Erneuerung der Regenwasserleitung 156.766,87 €. Zusammengefasst ergibt sich bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit eine Einsparung im Vergleich zum Planansatz von 310.220,14 €.
Insgesamt schließt die Finanzrechnung mit einer Mehrung der Geldbestände von 318.309,02 € ab. Insofern erhöhen sich die liquiden Mittel der Gemeinde von 4.298.568,49 € auf 4.616.877,51 € zum 31.12.2020.
Im Haushaltsjahr 2020 hat sich das Anlagevermögen der Gemeinde von 14.345.904,78 € auf 16.400.520,48 € erhöht. Das Umlaufvermögen steigt ebenfalls von 4.382.463,40 € auf 4.743.219,53 €, da insbesondere auch die liquiden Mittel gestiegen sind. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen einen Bestand von 92.929,48 € aus und steigen im Vergleich zum Vorjahr um 4.015,19 €. Die Bilanzsumme steigt von 18.817.282,47 € auf 21.236.669,49 € um 2.419.387,02 €. Das Eigenkapital auf der Passiv-Seite der Bilanz steigt insbesondere durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss von 1.614.442,53 €. Neben der allgemeinen Rücklage, der Ergebnisrücklage und dem Jahresergebnis besteht das Eigenkapital aufgrund der unentgeltlichen Übertragung der Grundstücke in der Westerstraße, auf denen der Kindergarten steht, ab 2020 auch aus einer Sonderrücklage mit einem Bestand von 10.413,90 €. Die Eigenkapitalquote steigt von 59,7 % auf 60,5 %. Die Summe der Sonderposten beträgt in der Schlussbilanz 5.769.753,86 €. Unter den Rückstellungen wird die Finanzausgleichsrückstellung mit einem Bestand von 2.000.000,00 € und eine Rückstellung für später entstehende Kosten mit 500,00 € aufgeführt. Abschließend besteht die Passiv-Seite der Schlussbilanz aus den Verbindlichkeiten. Diese betragen 613.039,30 €.
In 2020 sind Haushaltsüberschreitungen im Sinne von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von insgesamt 1.471.972,50 € angefallen. Die größte Überschreitung mit 747.236,77 € ist entstanden, um den Wert des Kindergartengebäudes mit dem Grund und Boden in der Westerstraße 14 aufgrund der unentgeltlichen Übertragung von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süderlügum-Humptrup in das Anlagevermögen der Gemeinde aufzunehmen. Weitere 205.392,98 € entfallen auf den kommunalen Kostenanteil bei der Finanzierung der Kindertagesstätten und 165.045,10 € auf den Grunderwerb in der Bahnhofstraße. Die Mehrausgaben waren insgesamt unabweisbar und der Gesamtbetrag ist noch von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, auf eine Prüfung der Belege zu verzichten. Nach kurzer Beratung wird abschließend festgestellt, dass der Jahresabschluss schlüssig dargestellt wurde und keine Beanstandungen festzustellen waren. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen ist nach den geltenden Vorschriften verfahren worden. Die Schlussbilanz entspricht den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik). Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind richtig nachgewiesen worden. Der Anhang und der Lagebericht sind vollständig.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
|
zur Kenntnis an:
|
BAD
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6. |
Beratung über die Einführung einer Satzung
über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde
Süderlügum
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Beratung:
In der letzten Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Süderlügum kam der Wunsch auf, bei der nächsten Sitzung über die mögliche Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde zu beraten. Einige Gemeinden im Amt Südtondern erheben eine Zweitwohnungssteuer und erzielen damit unterschiedlich hohe Erträge.
Marian Hansen vom Amt Südtondern informiert die Anwesenden über die Zweitwohnungssteuer und zeigt Beispiele für die Berechnung der Steuerschuld.
Nachdem die Berechnung sowie weitere Kriterien der Zweitwohnungssteuer erläutert wurden, ist sich der Ausschuss einig, dass das Amt Südtondern eine Ermittlung der potentiellen Steuerpflichtigen vornehmen soll. Anhand dieser Daten soll dann über eine mögliche Einführung erneut beraten werden.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
|
zur Kenntnis an:
|
BAD
|
7. |
Anfragen und Mitteilungen
|
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Ausschussvorsitzender Momme Jürgensen schließt um 20:26 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Zuhörer*innen verlassen den Saal.
gez. Momme Jürgensen gez. Marian Hansen
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Ausschussvorsitzender Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 7 Sitzung des Finanzausschusses (PDF, 235 kB)