Niederschrift
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über den öffentlichen Teil der 25. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 13. April 2021
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 18:30 bis 21:00 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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stellvertretender Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Ingrid Marcussen-Kressin
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Kay Priebe
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Uwe Wiebrodt
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bürgerliches Mitglied
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Ferner:
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter Gemeindevertreterin bürgerl. Stellvertreter |
Ingo Scholz
Jürgen Daniel Annemarie Carstensen Werner Carstensen |
stellvertretendes Mitglied
stellvertretendes Mitglied |
Gemeindevertreter
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Volker Storm
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Bürgermeister
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Andreas Deidert
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Kommunalbetriebe Leck Dieter Davids
Amt Südtondern Christina Scheil zugleich als Schriftführerin
Entschuldigt fehlt/en:
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
09.03.2021
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5.
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Projektvorstellung zweier geplanter Solarparks in
Oster-Schnatebüll
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der
vorhabenbezogenen
6. Änderung B-Plan 16 (Erweiterung Reha-Sport-Zentrum) a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 192 - 2021 |
7.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 28.
Änderung des
F-Planes (OT. Klintum, Wielberg) a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss DS 209 - 2021 |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 (OT. Klintum, Wielberg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 211-2021 |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 8.
Änderung des
B-Planes Nr. 19 (Norderbergstraße) a) Aufstellungsbeschluss - DS 208 - 2021 |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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11.
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Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Grundschule
Leck durch einen Anbau
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12.
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Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der
Kläranlage Leck gemäß der vorliegenden
Planung
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13.
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Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
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14.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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15.
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Bauanträge und Bauvoranfragen
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16.
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Grundstücksangelegenheiten
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17.
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Auftragsvergaben
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18.
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Vertragsangelegenheiten
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19.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Vor der Sitzung im Rathaus Leck haben sich die Ausschussmitglieder in Vorbereitung auf Tagesordnungspunkt 11 bereits um 18:30 zu einem Ortstermin auf dem Schulhof der Grundschule An der Linde bzw. in der Dachgeschosswohnung über dem Waldorfkindergarten getroffen, um die Örtlichkeiten in Augenschein zu nehmen.
Um 19:00 Uhr begrüßt der Ausschussvorsitzende Roland Mader die Erschienenen im Rathaus Leck und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
Danach gibt er folgende Hinweise:
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
• Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Klaus Schmidt beantragt für TOP 12, dass zwar eine Beratung stattfindet, aber noch kein Beschluss gefasst werden soll.
Nach kurzer Beratung wird mehrheitlich entschieden, dass sich in der Beratung unter TOP 12 ergeben soll, ob ein Beschluss gefasst wird.
Weitere Dringlichkeitsanträge liegen nicht vor.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 15 bis 19 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
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Es liegen keine Wortmeldungen vor.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
09.03.2021
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Die Niederschrift über die Sitzung vom 09.03.2021 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
5. |
Projektvorstellung zweier geplanter Solarparks in
Oster-Schnatebüll â
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Herr Witt und Herr Kreitling von der Fa. John Witt Immobilien, Glücksburg stellen das Projekt ausführlich vor. Die Fa. John Witt möchte zusammen mit der Enerparc AG, Hamburg im Ortsteil Oster-Schnatebüll 2 Freiflächen - Photovoltaik (PV) – Anlagen (31,80 ha und 23,13 ha) mit einer Leistung von zusammen ca. 55 MW installieren und betreiben. Eine anteilsmäßige Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, da laut John Witt unwirtschaftlich. Die Netzeinspeisung soll über ein von den Investoren in Zusammenhang mit einer Freiflächen-PV-Anlage in Stedesand geplantes Umspannwerk erfolgen.
Nähere Angaben zum Projekt wurden bereits mit der Einladung verschickt bzw. in der Sitzung verteilt.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der
vorhabenbezogenen 6. Änderung B-Plan 16 (Erweiterung
Reha-Sport-Zentrum)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 192 - 2021 |
DS 192-2021 |
Beschlussempfehlung:
a)
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 (Erweiterung Reha-Sport-Zentrum) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
2. Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
3. Der vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
c)
4. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die vorhabenbezogene 6. Änderung des B-Planes Nr. 16 für das Gebiet „ nördlich des Jacob-Johannsen-Weges, östlich der Straße Am Stadion und südlich des Erlebnisbades Leck (Erweiterung Reha-Sport-Zentrum) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
5. Die Begründung wird gebilligt.
6. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis zu a), b) und c):
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
Davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Herr Mader und der Planer, Herr Groth erläutern den Sachstand:
Mit der vorhabenbezogenen 6. Änderung des B-Planes Nr. 16 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Bestandsgebäudes des Reha-Sportzentrums auf der Ostseite um einen 2-geschossigen Anbau, der in Massivbauweise mit Flachdach und Verblendfassade ausgeführt werden soll.
Die Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert festgesetzt als sonstiges Sondergebiet zur Unterbringung eines Reha-, Sport- und Gesundheitszentrums. Optional wird die Möglichkeit eingeräumt, im geplanten Obergeschoss auch Wohnungen einrichten zu können, um so insbesondere in der Anlaufphase Leerstände zu vermeiden. Die Gemeinde hat auf B-Plan-Ebene aufgezeigt, dass eine Wohnnutzung im Obergeschoss grundsätzlich möglich sein und die Bewältigung des Lärmkonflikts im Weiteren auf der nachgeordneten bauordnungsrechtlichen Ebene erfolgen kann. Daher ist für die ausnahmsweise Zulässigkeit von bis zu drei Wohnungen im Obergeschoss des Gebäudes von der Vorhabenträgerin im Fortlauf der Planung (auf Bauantragsebene) zu prüfen und durch ein Schallschutzgutachten nachzuweisen, ob und dass sich die Wohnnutzung mit den Anforderungen des Immissionsschutzes verträgt.
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzungen der Grundfläche (GR) und der Gebäudehöhe (GH). Die bodenrechtlich relevanten baulichen Anlagen umfassen eine Grundfläche von insgesamt ca. 2530 m². Unter Einbeziehung eines Spielraumes von 70 m² ergibt sich eine zulässige Grundfläche von 2600 m².
Eine Überschreitung der festgesetzten Grundfläche für Stellplätze Garagen und Nebenanlagen ist nicht zulässig. Bei einer Größe des Baugrundstücks von 3320 m² entspricht dies einer Gesamt-GRZ von 0,78.
Die festgesetzte Gebäudehöhe von 12,50 m ü. NHN entspricht einer Höhe von 7,88 m über der vorhandenen Oberkante Fertigfußboden im OG.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen geregelt, die eng um den geplanten neuen Baukörper gezogen sind. Um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile von bis zu 2,00 m zugelassen werden.
Am 13.10.2020 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss den Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
Nach kurzer Beratung fassen die Ausschussmitglieder obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: BAD
7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 28. Änderung des F-Planes (OT. Klintum, Wielberg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Abschließender Beschluss
DS 209 - 2021DS 209-2021
Beschlussempfehlung:
a)
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 28. Änderung des F-Plans der Gemeinde Leck abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange zur 28. Änderung des F-Plans und zum Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Leck (Abwägungstabelle) beschlossen.
2. Das Ing.-Büro Hansen, Horstedt, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b)
3. Die Gemeindevertretung beschließt die 28. Änderung des F-Plans der Gemeinde Leck für das Gebiet am südlichen Ende des Weges Wielberg im Ortsteil Klintum (Flurstücke 42, 87 und teilweise 89, Flur 30).
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 28 Änderung des F-Plans der Gemeinde Leck zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis zu a) und b): einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
Davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Klaus Schmidt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend. Stattdessen hat das stellvertretende Ausschussmitglied Jürgen Daniel an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
Beratung:
Mit der 28. Änderung des F-Planes und dem im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 50 sollen im Plangebiet die Voraussetzungen für eine Sonderbaufläche Reiten bzw. ein Sondergebiet Reiten mit der Zusatznutzung Mutterkuhhaltung geschaffen werden.
Am 13.03.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und erneut zur Auslegung bestimmt.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor.
Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsbeschlüsse in der Anlage zum Beschlussvorschlag (Abwägungstabelle) formuliert.
Der Entwurf des F-Planes mit der Begründung sowie die vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen werden erläutert.
Nach kurzer Beratung fasst der Infrastruktur- und Umweltausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: BAD
8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 (OT. Klintum, Wielberg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Billigung des Durchführungsvertrages
c) Satzungsbeschluss
- DS 211-2021DS 211-2021
Beschlussempfehlung:
b)
3. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 für das Gebiet am südlichen Ende des Weges Wielberg im Ortsteil Klintum (Flurstücke 42, 87 und teilweise 89, Flur 30) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange zur 28. Änderung des F-Plans und zum Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Leck (Abwägungstabelle) beschlossen.
4. Das Ing.-Büro Hansen, Horstedt wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
3. Der vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
c)
7. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 50 für das o.g. Gebiet (OT. Klintum, Wielberg) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Der Bebauungsplan Nr. 50 ist gleichzeitig Vorhaben- und Erschließungsplan.
8. Die Begründung wird gebilligt.
9. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis zu a), b) und c): einstimmig
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Klaus Schmidt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend. Stattdessen hat das stellvertretende Ausschussmitglied Jürgen Daniel an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
Beratung:
Mit dem vorhabenbezogenem B-Plan Nr. 50 und der parallel durchgeführten 28. Änderung des F-Planes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet Reiten mit der Zusatznutzung Mutterkuhhaltung geschaffen werden.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer zulässigen Grundfläche GR von 2.200 m² festgesetzt.
Die für den Reitplatz, Garten und Löschteich benötigte Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt.
Der Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt erfolgt im Wesentlichen durch die Knickanlage auf der Plangebietsgrenze.
Am 13.03.2018 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss den Entwurf der Planung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
Nach kurzer Beratung fasst der Infrastruktur- und Umweltausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: BAD
9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 8. Änderung des
B-Planes Nr. 19 ( Norderbergstraße)
a) Aufstellungsbeschluss
- DS 208 - 2021DS 208-2021
Beschluss:
1. Der Infrastruktur- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19.für das Teilgebiet Norderbergstraße 11(Flurstück 20/5, Flur 11). Wesentliches Planungsziel ist die Zulässigkeit einer Wohnnutzung für das gesamte Gebäude zu ermöglichen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.
4. Der B-Plan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen.
5. Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Antragstellerin. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Antragstellerin einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder
9Davon anwesend: 9Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beratung:
Christina Scheil erläutert den Sachstand:
Der B-Plan Nr.19 trifft hier folgende Festsetzungen:
Kerngebiet, max. 2 Vollgeschosse, GRZ 0,9 und GFZ 1,3
Zulässige Art der Nutzung im Kerngebiet:
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften und Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- Sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter
- Im Kerngebiet sind sonstige Wohnungen ab dem Obergeschoss zulässig.
- Ein Drittel Geschossfläche ist für Wohnungen zu verwenden.
Seitdem die bisherige Nutzung durch eine Zahnarztpraxis aufgegeben wurde, steht das Gebäude leer. Die Eigentümerin versucht seit etwa einem Jahr das Objekt vergeblich zu verkaufen, da in Corona-Zeiten das Interesse, eine gewerbliche Nutzung in Leck neu unterzubringen eher gering ist. Deshalb soll durch eine B-Planänderung eine Wohnnutzung in allen Geschossen bzw. für das gesamte Gebäude ermöglicht werden.
Dem Antrag der Eigentümerin auf Änderung des B-Planes hat der Ausschuss bereits in der letzten Sitzung zugestimmt. Frau Scheil weist darauf hin, dass im weiteren Verfahren auch geprüft wird, ob es evtl. sinnvoll ist, den Änderungsbereich nach Westen entlang der Norderbergstraße zu erweitern.
Nach kurzer Beratung erfolgt der obige Aufstellungsbeschluss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: --
10. Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden
Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinden vor.
11. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Grundschule Leck durch einen Anbau â ;DS 210-2021
Beschlussempfehlung:
Die Ausschussmitglieder stimmen zu, die Variante des Anbaus weiterzuverfolgen, Angebote zur weiteren Planung einzuholen und den Anbau umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 9 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beratung:
Die Grundschule „An der Linde“ hat den Platz im Schulgebäude voll ausgeschöpft und keine weiteren Kapazitäten mehr zur Verfügung.
Daher wurde geprüft, ob die Wohnung über dem Waldorfkindergarten neben der Schule zu Kleingruppenräumen umgenutzt werden kann.
Nachdem die Räumlichkeiten von einem Statiker begutachtet wurden und darauf hingewiesen wurde, dass die Lasten nach Schulbaurichtlinie angenommen werden müssten, würde die Berechnung der Deckenkonstruktion der Belastung nicht standhalten. Gerade im Hinblick auf die geforderte Beschwerung der Konstruktion, die als Resultat aus der durchgeführten Akustikmessung entstand, wird die Belastung noch einmal erhöht. Diese erhöhten Lastannahmen sind bei dieser Konstruktion rechnerisch nicht nachweisbar.
Außerdem ergab die Akustikmessung eine hohe Abweichung von den Normwerten, die für die Kindergartennutzung nicht tragbar wäre. Sollen die Normwerte erreicht werden, würden erhebliche Ertüchtigungsmaßnahmen sowohl im Obergeschoss als auch in den Räumen des Kindergartens erforderlich werden, die noch keine Garantie für die Zielerreichung wären. Eine Umnutzung ist gemäß allen Vorgaben, Richtlinien und Normen nicht umzusetzen.
Deshalb wird alternativ über einen Anbau an das bestehende Schulgebäude im Bereich des Sporthalleneingangs nachgedacht. Es wurden bereits ein Vorentwurf und eine grobe Kostenschätzung vorgelegt, die ein Gesamtvolumen von ca. 700.000,- € veranschlagt.
Die Raumaufteilung wäre hier flexibler gestaltbar. Man würde drei Räume in dem Gebäude unterbringen können, wobei der eine Raum noch teilbar wäre, so dass man diesen sowohl für Kleingruppen als auch für eine ganze Klasse nutzen könnte.
Sanitärräume müssen hier nicht berücksichtigt werden, weil die sporthallennahen WC`s ganz in der Nähe angeordnet wären.
Der Anbau würde als Flachdachbau dem OGS-Trakt angepasst werden, so dass sich dieser Stil im Gesamtkonzept wiederfindet.
Für die weiteren Planungen wären drei Angebote von Architekten einzuholen.
Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob Fördermittel eingesetzt werden können.
Nach der Ortsbesichtigung und der ausführlichen Beratung herrscht Einigkeit über Bedarf und Notwendigkeit des Anbaus, sodass die obige Beschlussempfehlung gefasst wird.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: --
12. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Kläranlage Leck gemäß der vorliegenden PlanungDS 207 - 2021
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Umsetzung des Entwurfs vom 22.02.2021 zur Erweiterung der Kläranlage Leck.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7 Nein- Stimmen: 2 Enthaltungen: 0
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Roland Mader, Hans-Martin Petersen, Richard Ingwersen, Uwe Wiebrodt, Sabine Detert, Ingo Ehlers, Ingo Scholz
Nein-Stimmen:
Klaus Schmidt, Kay Priebe
Beratung:
Sachstand: Am 09.03.2021 wurde den Ausschussmitgliedern des Werkausschusses der Entwurf zur Planung der Erweiterung der Kläranlage Leck übergeben. In dem Entwurf sind der Erläuterungsbericht, die Kostenberechnung und diverse Pläne enthalten. Die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage ist bereits seit mehr als 3 Jahren in Planung. Damit es weitergehen kann, soll jetzt die Umsetzung der Planung beschlossen werden.
Klaus Schmidt und die UWL zweifeln die Notwendigkeit, dass gebaut werden muss, nicht an, möchten die Beschlussfassung aber verschieben, um nochmal zusammen mit den Planern nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Dafür fehlt nach Meinung der übrigen Ausschussmitglieder die Grundlage. Eine Reduzierung der Kapazität wird vor dem Hintergrund der Ortsentwicklung mit den neuen Wohn- und Gewerbegebieten für kontraproduktiv gehalten.
Herr Scholz weist darauf hin, dass, wenn die fachlich und sachlich nachvollziehbare Planung jetzt nochmal angefasst wird, dies nur Mehrkosten verursacht.
Um einschätzen zu können, welche Gebührenerhöhung durch die Kläranlagenkosten auf die Bürger zukäme, erläutert Dieter Davids seine Kalkulation: Es handelt sich um eine Mischrechnung mit unterschiedlichen Abreibungszeiträumen aus verschiedenen Gewerken. Er betont, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur geschätzt werden kann, da die endgültigen Zahlen erst nach Fertigstellung der Kläranlage vorliegen. Die Gebühren würden sich auf Grundlage der Kostenberechnung des Ing.büros (ca. 10 Mio. €) um 1,16 €/m³ Abwasser erhöhen. Dem gegenüber würden Einnahmen durch Eigenstrom und Klärschlammentwässerung sowie die Fäkalannahme aus anderen Gemeinden erzielt werden können, die die Gebührenerhöhung um voraussichtlich ca. 0,70 €/m³ reduzieren. Damit bliebe eine geschätzte Gebührenerhöhung von ca. 50 Cent / m³.
Ingrid Marcussen-Kressin verlässt um 20:30 die Sitzung. Ingo Scholz übernimmt die Vertretung.
Nach der ausführlichen Beratung beantragt Klaus Schmidt eine namentliche Abstimmung. Dem wird zugestimmt. Sodann fasst der Werkausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an: zur Kenntnis an:
13. Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
Christina Scheil informiert über die laufenden Planungen:
a) 29. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 52 (DATA-Center)
Die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zurzeit vom Planungsbüro GKU, Berlin ausgewertet und der Entwurf für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet.
b) Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 53 (ehem. ATR-Flächen)
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird vorbereitet.
c) 7. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord)
Zurzeit wird das Artenschutzgutachten von 2013 aktualisiert. (April bis Juni 2021)
d) 31. Änderung F-Plan und B-Plan 55 (Hotel)
Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung für die F-Plan-Änderung müssen jetzt ein Verkehrsgutachten und ein Lärmgutachten beauftragt werden.
Dieter Davids informiert über die laufenden Baumaßnahmen:e) Die Ludwig-Feddersen-Brücke ist bis auf das weiterführende Geländer fertiggestellt.
f) Der Ausbau der B199 von der L300 bis zur L5 ist in der Ausschreibung.
g) Die erste Ausschreibung für die Kanalsanierung ist bei den Firmen zur Kalkulation.
h) In der Helgoland- und Danziger Straße werden ab 14.04.2021 die neuen Bäume gepflanzt. Der Gehweg wird, nach Ausschreibung, im Juni/Juli hergestellt.
14. Anfragen und Mitteilungen
a) Der Bürgermeister informiert: Es ist neben der Praxis Tevassoli Asly und der Teststation auf dem famila-Parkplatz ein weiterer Anbieter für ein Testzentrum gefunden worden. Diese Testeinrichtung soll voraussichtlich noch im April auf dem rechten Parkfeld vor der Kirche untergebracht werden.
Eine ortsansässige Arztpraxis hat signalisiert, dass sie einen PCR-Test durchführen würde, nachdem der Schnelltest positiv ausgefallen ist.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 20:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Roland Mader gez. Christina Scheil
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Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Dokumente:Niederschrift zur 25 Sitzung des Infrastruktur- un (PDF, 207 kB)