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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 5. Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport Leck
am Dienstag, 2. März 2021
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:03 Uhr
 
Anwesend sind:

Mitglied des Gremiums
Andreas Eschenburg
Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Hilke Oldigs
stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Fabian Johannsen
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Dr. Sönke-Peter Nehlsen
 
Mitglied des Gremiums
Manfreth Sakschewski
 
Mitglied des Gremiums
Volker Storm
 
Mitglied des Gremiums
Tanja Tiebor
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Käte Volquardsen
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Roland Mader
Vertreter für Holger Karde

 

Ferner:

Gemeindevertreter
Klaus Schmidt
 
Gemeindevertreter
Ingo Scholz
 
Bürgermeister
Andreas Deidert
 
Schulleitung Grundschue
Sabine Rahn-Andrews
 

 
Entschuldigt fehlt:

Mitglied des Gremiums
Holger Karde
 

 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 04.02.2020
5.
Erläuterungen zur Finanzierungsstruktur der Kindergärten ab 01.01.2021 – Berichterstattung durch Amt Südtondern -
6.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. zum Betrieb des dänischen Kindergartens - DS 203-2021 -
7.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der evangelischen Kitas in Leck vom 26.05.2006 - DS 200-2021 -
8.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag des Waldorfkindergartens vom 31.03.2010 -DS 202-2021 -
9.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der Kita die Schulhausmäuse vom 03.04.2001 - DS 201-2021 -
10.
Information über die Einrichtung einer Klasse GE (Geistige Entwicklung) an der Grundschule Leck -hier: Raumbedarf für die Maßnahme
11.
Sachstandsbericht zur Schul-IT
12.
Anfragen und Mitteilungen

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Ausschussvorsitzende/r Andreas Eschenburg begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

 

2.a.
Dringlichkeitsanträge
 

 

Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
 

 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
 

 

 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Tagesordnungspunkt 13 zu streichen, da es keine Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt gibt.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Beratung:

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden wird festgestellt, dass es zu TOP 13 keine Meldungen gibt.

 

 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 04.02.2020
 

 

Die Niederschrift über die Sitzung vom 04.02.2020 ist den Ausschussmitgliedern zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.

 
 
 
 
 
 

5.
Erläuterungen zur Finanzierungsstruktur der Kindergärten ab 01.01.2021 - Berichterstattung durch Amt Südtondern -
 

 

Frau Petersen vom Amt Südtondern erläutert das alte und neue (ab 01.01.2021) Verfahren zur Finanzierung der Kindergärten.
 
Altes Verfahren:
Seitens der Gemeinde handelt es sich um eine reine Defizitfinanzierung. Das bedeutet, den Ausgaben werden die Einnahmen aus Landes- und Kreiszuschüssen, Elternbeiträgen und ggf. Spenden entgegengesetzt. Das daraus entstehende Defizit trägt gemäß einer Finanzierungsvereinbarung zu 95% die Gemeinde und zu 5% der Träger.
Der Träger des dänischen Kindergartens wurde bisher über Zuschüsse gefördert, die dem amtsweiten Durchschnittswert der Kosten eines Kita- bzw. Krippenplatzes entspricht.
 
Neues Verfahren:
Für das beschriebene Vorgehen gilt eine Übergangszeit bis zum 31.12.2024.
Die Gemeinde Leck zahlt monatlich einen festgelegten Wohnsitzanteil pro Kind an den Kreis NF, der sich nach Alter des Kindes und der wöchentlichen Betreuungszeit richtet. Der Anteil an der Gesamtfinanzierung beträgt 40,52 %. Die restlichen 59,42 % werden vom Land SH getragen. Die Beträge werden beim Kreis gebündelt und als Gruppenförderung für eine festgelegte Standardqualität an die Standortgemeinden der Kitas ausgezahlt. Die Standortgemeinde leitet die Gelder an die jeweiligen Träger weiter. Darüber hinaus erhält der Träger die Elternbeiträge.
Ergeben sich innerhalb der Jahresabrechnungen Defizite, sind diese von der Gemeinde zu tragen. Auf der anderen Seite stehen die Überschüsse auch der Gemeinde zu.
Qualitätskriterien, die über dem Standard erfüllt werden, sind ausnahmslos von der Standortgemeinde zu tragen. Dies sind z.B. Elternbeiträge unter dem Deckel oder ein höherer Personalschlüssel.
 
Als Anlage sind die aktuellen Finanzierungszahlen, eine Übersicht der Zahlungsströme und eine Auflistung der Qualitätskriterien beigefügt.

 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. zum Betrieb des dänischen Kindergartens - DS 203-2021 -
DS 203-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Finanzierungsvereinbarung mit dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. vom 08.01.2021 für die Kindertagesstätte “Leck Børnehave“ einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Im Fall des dänischen Kindergartens erfolgte die bisherige Finanzierung in Form eines Zuschusses und nicht als Defizitfinanzierung. Es ist daher notwendig, einen vollständig neuen Finanzierungsvertrag abzuschließen. Dieser enthält die im KitaG festgelegten Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Finanzierungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Finanzierungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
FB 1 SKS

 

 

7.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der evangelischen Kitas in Leck vom 26.05.2006 - DS 200-2021 -
DS 200-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung des Kindertagesstättenwerkes vom 01.01.2021 für die Kindertagesstätten “Schwalbennest“ (Süderstraße), “Montessori Kinderhaus“ (Gutenbergring) und “Vier Jahreszeiten“ (Waldkita) einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Anpassungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
FB 1 SKS

 

 

8.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag des Waldorfkindergartens vom 31.03.2010 -DS 202-2021 -
DS 202-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung vom 01.01.2021 für die Finanzierung des Waldorfkindergartens einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Anpassungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
FB 1 SKS

 

 

9.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der Kita die Schulhausmäuse vom 03.04.2001 - DS 201-2021 -
DS 201-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung vom 01.01.2021 für die Finanzierung der Kita „Die Schulhausmäuse“ einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Anpassungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 

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FB 1 SKS

 
10.
Information über die Einrichtung einer Klasse GE (Geistige Entwicklung) an der Grundschule Leck -hier: Raumbedarf für die Maßnahme
 

 

Frau Rahn-Andrews (Schulleiterin der Grundschule) berichtet über die aktuelle Situation. Derzeit werden 220 Kinder beschult. Perspektivisch geht die Entwicklung bis zu einer Schülerzahl von 250. Allein dieser Umstand bedingt Raumprobleme. Darüber hinaus gibt es seit den letzten Jahren vermehrt Kinder mit Auffälligkeiten und Verdacht auf eine Einschränkung der geistigen Entwicklung. Aktuell gibt es schon eine Zusammenarbeit mit der Carl-Ludwig-Jessen-Schule und diverse interne Projekte zur individuellen Förderung. Diese findet hauptsächlich in extra Räumen statt. Zum Beispiel nutzen die Kinder der „Schatzkiste“ Räumlichkeiten der OGS. Zukünftig sollen diese Kinder als separate Gruppe, mit Zugehörigkeit zu einer Stammklasse mit entsprechend qualifizierten Personal gefördert werden.
 
BGM Deidert erläutert, dass es im Kerngebäude der Schule keine weiteren Kapazitäten gibt. Als Lösung bieten sich zwei Alternativen an.
Das Obergeschoss des Waldorfkindergartens (ehemalige Gressmann-Wohnung) könnte/müsste für die Nutzung saniert werden. Dem entgegen stehen Bedenken in Bezug auf Brandschutz, Fluchtwege und Lärmschutz. Außerdem steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Die Aussicht auf Umsetzung des Vorhabens ist schlecht.
Eine zweite Möglichkeit ist ein Erweiterungsbau zwischen Sporthalle und Schule. Dieser beeinträchtigt nicht die Größe des Schulhofes.
Eine übergangsweise Containerlösung wurde verworfen, da es darum geht, einen dauerhaften Bedarf zu decken.
 

Auszug
zur Erledigung an:
 
zur Kenntnis an:
FB 1 SKS, FB 2, FB 3

 

 

11.
Sachstandsbericht zur Schul-IT
 

 

BGM Deidert berichtet zum derzeitigen Stand der Entwicklung zur Schul-IT. Im Zuge des Homeschoolings/Distance-Learnings wurden sowohl die Schule, als auch bedürftige Kinder/Eltern mit Mobilgeräten ausgestattet. Darüber hinaus wurden Nachbesserungen in der Infrastruktur ausgeführt. Der jetzt vorhandene technische Bestand ist zu groß um „nebenbei“ von einer bzw. mehreren Lehrkräften betreut zu werden.
Beim Amt Südtondern gibt es drei feste Mitarbeiter zur Betreuung der Schul-IT, die für alle Schulen im Amtsgebiet zuständig sind. Da diese gleichzeitig einen relativ hohen Betreuungsbedarf haben, der zeitweilig nicht verzögerungsfrei abgedeckt werden kann, wurde darüber nachgedacht, diese Aufgabe an einen externen Dienstleiter zu vergeben. Dieser leistet dann Hardware- und Software-Support. Alternativ müsste das Personal im Amt aufgestockt werden. Beide Möglichkeiten sind mit Kosten verbunden.
 

Auszug
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zur Kenntnis an:
FB 1 SKS und Schul-IT

 

 
 
 
 
 

12.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

Es erfolgen keine Anfragen oder Mitteilungen.
 
 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzender Eschenburg um 20:03 Uhr die Sitzung des Ausschusses mit einem Dank für die Mitarbeit.
 
 
gez. Andreas Eschenburg gez. Jana Petersen
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Ausschussvorsitzender Schriftführerin    


Dokumente: