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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 10. Sitzung
der Gemeindevertretung Braderup
am Mittwoch, 28. April 2021
Sitzungsort: Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Braderup, Alter Landweg 3, Braderup
Sitzungsdauer: 20:00 bis 21:45 Uhr
Anwesend sind:
Vorsitzender
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Holger Lassen
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Katy Krause
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1. stellvertretende Bürgermeisterin
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Mitglied des Gremiums
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Ole Voges
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Gernot Boennen
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Mitglied des Gremiums
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Elke Dallüge
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Mitglied des Gremiums
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Oliver Jacobsen
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Mitglied des Gremiums
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Anders Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Horst Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Volker Petersen
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Ferner:
Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
9. Sitzung vom 09.12.2020
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5.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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7.
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Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum
Finanzierungsvertrag der evangelischen Kita in
Süderlügum vom 23.12.2004 zur Umsetzung der
Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019
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8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1.
Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Anpflanzungen
auf dem Dorfplatz
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10.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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11.
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Beratung und Beschlussfassung über
Grundstückangelegenheiten
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12.
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Auftragsvergaben
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13.
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Vertragsangelegenheiten
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14.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Holger Lassen eröffnet um 20:00 Uhr die 10. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 - 2023, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Verwaltung, die anwesenden Gäste und stellt mit 9 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
Dann weist er auf Folgendes hin:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 m Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
• Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es wurden/werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 10 werden öffentlich beraten, die Tagesordnungspunkte
11 - 14 werden im nicht öffentlichen Teil beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.
3. | Einwohnerfragestunde
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3.1 Spielgeräte am Gemeindehaus
Auf Nachfrage wird erklärt, dass am Gemeindehaus die Tischtennisplatte aufgestellt wurde und in Kürze der Basketballkorb aufgebaut wird.
3.2 Skaterbahn
Es wird angeregt, eine Skaterbahn zu errichten. Nach Aussage einer Einwohnerin ist in der Gemeinde Hörup vor kurzem eine Skaterbahn errichtet worden und hat eine hohe Auslastung. Die Kosten beliefen sich auf ca. 50.000 €. Zuschüsse können über verschiedene Organisationen wie Aktivregion oder auch über das Ortsentwicklungskonzept generiert werden.
Die Gemeindevertretung steht dieser Überlegung positiv gegenüber und wird im Sozialausschuss über diese Angelegenheit beraten und ein Konzept erstellen. Drei anwesende Einwohnerinnen erklären sich bereit, an diesem Konzept mitzuarbeiten.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 1 und FB 3
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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3.3 Breitbandausbau
Die Bauschäden beim Breitbandausbau werden bemängelt. Die Schäden sind bereits aufgenommen und werden über das Amt Südtondern nachverfolgt.
3.4 Blockheizwerk
Es wird angemerkt. dass die Lautstärke am Blockheizwerk zugenommen hat. Aus Reihen der Gemeindevertretung wird erklärt, dass die Lautstärke auf eine installierte Trocknungsanlage für Holz zurückzuführen ist. Es wird zugesichert, mit dem Betreiber ein Gespräch zu führen.
4. |
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
9. Sitzung vom 09.12.2020
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Einwände wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
5. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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Im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung wurde über folgendes beraten:
• Einem Antrag auf B-Plan Änderung in Sachen Umwandlung von Reitplatzflächen zu Bauflächen steht die Gemeindevertretung positiv gegenüber.
• Ein Antrag auf Erstellung von Solarflächen hat keine Zustimmung gefunden.
• Einem Bauvorhaben konnte wegen fehlender Detailangaben nicht zugestimmt werden.
Bürgermeister Holger Lassen berichtet über folgendes:
• Es ist eine Stellungnahme über ein Anwaltsbüro aus Kiel in Sachen Trassenführung Westküstenleitung auf den Weg gebracht. Die Gemeinde Süderlügum hat ebenfalls eine Stellungnahme über dieses Anwaltsbüro eingereicht. Es bleibt abzuwarten, ob Erfolgsaussichten bestehen.
• Sämtliche Baugrundstücke in der Kastanienallee sind zwischenzeitlich verkauft.
• Die defekte Straßenbeleuchtung ist repariert
• Es wird eine Aufhebung des B-Planes für das alte Dorfgemeinschaftshaus angestrebt, da die Nutzung nun eine andere ist.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgelegten Jahresabschluss 2020 gemäß § 92 Gemeindeordnung (GO) anzuerkennen und
a) die in 2020 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 204.166,67 € gemäß § 82 GO zu genehmigen und
b) den Jahresüberschuss in Höhe von 326.933,97 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2020 wurde im März 2021 von der Amtsverwaltung aufgestellt und ist bereits in der der vor der Sitzung der Gemeindevertretung vorgeschalteten Sitzung des Finanzausschusses eingehend vorgestellt und beraten worden.
In der Planung für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Ergebnisplan ein Jahresüberschuss in Höhe von 105.300,00 € ausgewiesen. Nachdem nunmehr die Ergebnisrechnung vorliegt, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 326.933,97 € und somit eine Verbesserung von 221.633,97 €. Insgesamt ergibt sich bei den Erträgen und Aufwendungen folgende Plan-Ist-Abweichung:
Planung
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Ist
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Abweichung
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Erträge |
1.392.700,00 €
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1.952.447,96 €
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+ 559.747,96 €
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Aufwendungen |
1.287.400,00 €
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1.625.513,99 €
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+ 338.113,99 €
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Jahresergebnis |
+ 105.300,00 €
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326.933,97 €
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+ 221.633,97 €
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Die Verbesserung resultiert von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (+ 344.919,77 €) und bei den Allgemeinen Zuweisungen vom Land Schleswig-Holstein (+ 100.684,56 €) – die sich aus den Fördermitteln für die Infrastrukturmaßnahmen und den Corona-Ausgleichs-zahlungen für die Mindereinnahmen im Rahmen der Pandemie zusammensetzen. Außerdem hat die Gemeinde eine Zuweisung vom Kreis Nordfriesland in Höhe von 13.587,00 € als finanzielle Unterstützung wegen der Corona-Pandemie erhalten. Diese Summe stellt genauso einen Mehrertrag dar, wie der Ertrag aus der Auflösung der Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 50.000,00 €. Mindererträge gab es beispielsweise beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (- 10.480,00 €) und den Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land Schleswig-Holstein (- 12.313,38 €). Einen weiteren Minderertrag von 15.438,89 € gab es bei der Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage, da es im Produkt der Schmutzwasserbeseitigung weniger Aufwendungen und Mehrerträge bei den Schmutzwassergebühren gab. Insofern musste der Rücklage ein geringerer Betrag entnommen werden, als ich Planansatz vorgesehen.
Bei den Aufwendungen gab es Einsparungen bei den Unterhaltungsaufwendungen für das sonstige unbewegliche Vermögen (- 11.508,57 €) und bei den Geschäftsaufwendungen
(- 17.599,86 €), da u.a. keine Kosten für die Erstellung des Ortskernentwicklungskonzeptes entstanden sind. Größere Planabweichungen im Sinne von Mehraufwendungen gab es im Gegenzug bei den Abschreibungen (+ 30.129,04 €) und dem kommunalen Kostenanteil an dem Friedhofsdefizit in Braderup (+ 18.742,52 €). Aufgrund der hohen Gewerbesteuererträge musste eine höhere Gewerbesteuerumlage abgeführt werden. Dies verursachte Mehraufwendungen in Höhe von 29.863,44 €. Außerdem musste in der Folge der hohen Gewerbesteuererträge der Finanzausgleichsrückstellung die Summe von 272.000,00 € zugeführt werden. Da die Zuführung unplanmäßig erfolgte, stellt auch diese Buchung einen Mehraufwand dar.
Neben der Ergebnisrechnung schließt auch die Finanzrechnung mit einer Verbesserung gegenüber der Planung ab. Hier ergibt sich folgende Plan-Ist-Abweichung:
Planung
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Ist
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Abweichung
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Gesamteinzahlungen |
1.505.700,00 €
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2.162.993,20 €
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+ 657.293,20 €
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Gesamtauszahlungen |
1.463.082,38 € *
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1.583.289,90 €
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+ 120.207,52 €
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Ergebnis |
+ 42.617,62 €
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+ 579.703,30 €
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+ 537.085,68 €
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*inklusive der Übertragung der Haushaltsermächtigung bei den Erschließungskosten für das Baugebiet Kastanienallee
Die Verbesserung ist auf die schon beschriebenen Änderungen im Ergebnishaushalt zurückzuführen. Zudem verbesserten die Grundstücksverkäufe im Baugebiet Kastanienallee die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Während im Ansatz 199.900,00 € eingeplant wurden und die Verkaufsprognose den Verkauf von vier Grundstücken vorsah, wurden im Haushaltsjahr 2020 insgesamt sieben Grundstücke verkauft. Aufgrund dessen betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in der Finanzrechnung 340.606,50 € und damit 140.706,50 € mehr als eingeplant. Die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt 341.397,41 €. Die größte Summe mit 320.149,76 € entfällt dabei auf die Erschließungskosten für das neue Baugebiet. Weitere 13.857,94 € wurden für den Erwerb von beweglichem Vermögen für die Freiwillige Feuerwehr, dem Spielplatz, dem Dorfgemeinschaftshaus und dem Bauhof ausgegeben. Insgesamt sind die höheren Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit hauptsächlich dafür verantwortlich, dass der Plan-Ist-Vergleich in der Finanzrechnung eine Verbesserung von 537.085,68 € ausweist. Die liquiden Mittel der Gemeinde steigen um die Summe von 579.703,30 € und damit von 61.021,24 € auf 640.724,54 €.
Im Haushaltsjahr 2020 hat sich das Anlagevermögen der Gemeinde von 5.849.664,44 € auf 5.943.752,92 € erhöht. Das Umlaufvermögen steigt insbesondere durch den Anstieg der liquiden Mittel von 101.662,48 € auf 672.258,16 €. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen einen Bestand von 98.651,01 € aus und sinken im Vergleich zum Vorjahr um 5.953,06 €. Die Bilanzsumme steigt von 6.055.931,02 € auf 6.714.662,12 € um 658.731,10 €. Durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss steigt das Eigenkapital um die Summe von 326.933,97 €. Die Eigenkapitalquote sinkt im Gegenzug von 62,4 % auf 61,1 %. Die Summe der Sonderposten beträgt in der Schlussbilanz 1.538.486,71 €. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 178.168,70 € mehr, da durch die Grundstücksverkäufe im Baugebiet Kastanienallee auch die Summe der aufzulösenden Beiträge (Kanalanschluss und Erschließung) steigt. Die Finanzausgleichsrückstellung hat in der Schlussbilanz 2020 einen Bestand von 272.000,00 €. Die Verbindlichkeiten der Gemeinde sinken von 867.858,84 € auf 799.487,27 €, da unter anderem die Kreditverbindlichkeiten durch die Tilgungsleistungen in Höhe von 40.000,00 € sinken.
Haushaltsüberschreitungen sind in 2020 in Höhe von 204.115,66 € angefallen. Die größte Überschreitung mit 99.067,38 € ist bei den Erschließungskosten für das neue Baugebiet in der Kastanienallee entstanden. Weitere 31.386,15 € entfallen auf Abschreibungen und 18.742,52 € auf den Kostenanteil der Gemeinde Braderup am Friedhofsdefizit. Der Ansatz bei der Gewerbesteuerumlage wurde um 21.539,44 € überschritten und der Ansatz beim kommunalen Kostenanteil für die Finanzierung der Kindertagesstätten um 2.239,01 €. Die Mehrausgaben waren insgesamt unabweisbar und der Gesamtbetrag ist noch von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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BAD
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7. |
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum
Finanzierungsvertrag der evangelischen Kita in
Süderlügum vom 23.12.2004 zur Umsetzung der
Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung des Kindertagesstättenwerkes vom 01.01.2021 für die evangelische Kindertagesstätte Süderlügum einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 1
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zur Kenntnis an:
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---
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1.
Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Braderup
- Aufstellungsbeschluss |
Gemeindevertreterin Elke Dallüge und Gemeindevertreter Volker Petersen verlassen um 20:28 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Beschluss:
1. Der B-Plan Nr. 4 für das Gebiet „südlich der Süderstraße und westlich des Lundsacker Weges“ soll geändert werden. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: „Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) und Neuordnung der bestehenden Ausgleichsflächen“.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Pro Regione GmbH, Flensburg beauftragt werden.
4. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren die Gemeindevertreterin Elke Dallüge und Gemeindevertreter Volker Petersen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Beratung:
Die Gemeinde Braderup hat im Gebiet südlich der Süderstraße sowie südlich und westlich des Lundsackerweg den B-Plan Nr. 4 aufgestellt, der seit dem Jahr 2000 in Kraft gesetzt ist und als Mischgebiet mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt worden ist.
Die dort ansässigen Gewerbebetriebe stellen mit Schreiben vom 30.03.2021 einen Antrag die GRZ auf 0,6 zu erhöhen und die Ausgleichsflächen neu anzuordnen. Eine Erhöhung der GRZ ist nur über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens möglich.
Die Betriebe haben sich am Standort gut etabliert und sind aufgrund der guten Auftragslage stetig gewachsen. Um sie auch in Zukunft erfolgreich weiterführen zu können, sind diverse bauliche Erweiterungen kurz- aber auch längerfristig erforderlich. Dazu ist es erforderlich die Grundflächenzahl zu erhöhen, um den Betrieben eine bauliche Erweiterung zu ermöglichen.
Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen löst ein Planerfordernis aus. Zur Umsetzung des Verfahrens wäre der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Braderup zu fassen.
Es wird sich auf das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB geeinigt. Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Nach kurzer Diskussion über die Festlegung auf das Planungsbüro Pro Regione oder aber über ein noch zu bestimmendes Planungsbüro stimmt die Gemeindevertretung mehrheitlich dem o.a. Aufstellungsbeschluss zu.
Nach Beratung und Beschlussfassung kehren Gemeindevertreterin Elke Dallüge und Gemeindeverteter Volker Petersen in den Sitzungssaal zurück und werden über das Ergebnis informiert.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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FB 2
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Anpflanzungen
auf dem Dorfplatz
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Anpflanzung von Blumen von ca. 3 -5 m Breite auf der Westseite des Feuerwehr- und Gemeindehauses von der Grillhütte Richtung Norden und weiter abknickend zur Ostseite. Über eine weitere Anpflanzung von Bäumen wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Es liegt ein von mehreren Gemeindevertretern unterschriebener Antrag auf Bepflanzung auf dem Dorfplatz vor. Nach kurzer Diskussion über Art und Umfang der Anpflanzung auch hinsichtlich der Bäume einigt man sich auf o.a. Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
|
FB 2
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10. |
Anfragen und Mitteilungen
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Wortmeldungen erfolgen nicht.
Bürgermeister Holger Lassen schließt um 20:49 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Holger Lassen gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 10 Sitzung der Gemeindevertretun (PDF, 278 kB)