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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 28. Sitzung
der Gemeindevertretung Leck
am Donnerstag, 25. März 2021
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:49 Uhr
 
Anwesend sind:

Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
 
Mitglied des Gremiums
Roger Bodin
 
Mitglied des Gremiums
Annemarie Carstensen
 
Mitglied des Gremiums
René Crusius
 
Mitglied des Gremiums
Jürgen Daniel
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
 
Mitglied des Gremiums
Andreas Eschenburg
 
Mitglied des Gremiums
Karsten Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Kurt Klaus Kleinschmidt
 
Mitglied des Gremiums
Karina Gava
 
Mitglied des Gremiums
Karin Martens
 
Mitglied des Gremiums
Dr. Sönke-Peter Nehlsen
 
Mitglied des Gremiums
Torsten Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Manfreth Sakschewski
 
Mitglied des Gremiums
Birger Schmidt
 
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
 
Mitglied des Gremiums
Volker Storm
 

 
Ferner:

Amt Südtondern
Sven Mathiesen
Schriftführer

 

Entschuldigt fehlen:

Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
Bürgervorsteherin
Mitglied des Gremiums
Klaus Steen
 
Mitglied des Gremiums
Hannelore Jensen
 
Mitglied des Gremiums
Holger Karde
 
Mitglied des Gremiums
Roland Marder
 
Bürgermeister
Andreas Deidert
 

 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über die 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.02.2021
5.
Mitteilungen des Bürgermeisters
6.
Mitteilungen der Bürgervorsteherin
7.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox.Str. 11/Eesackerstr. 10-12)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

- DS 196 - 2021

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 54 (OT. Klintum, südlich Wanger Weg und östlich bzw. nördlich Rotdornweg)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Billigung des Durchführungsvertrages

c) Satzungsbeschluss

- DS 193 - 2021

10.
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung und Besetzung eines Arbeitskreises zum Hochwasserschutz

- DS 205-2021

11.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der evangelischen Kitas in Leck vom 26.05.2006 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 200-2021
12.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der Kita die Schulhausmäuse vom 03.04.2001 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 201-2021
13.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag des Waldorfkindergartens vom 31.03.2010 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 202-2021
14.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. zum Betrieb des dänischen Kindergartens unter Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 203-2021
15.
Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
16.
Sachstandsbericht über das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt"
17.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil
18.
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstückes - DS 204-2021
19.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Der stellvertretenden Bürgervorsteher Richard Ingwersen eröffnet um 19:00 Uhr die 28. Sitzung der Gemeindevertretung Leck in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die erschienenen Einwohner*innen, die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse sowie die Verwaltung und stellt fest, dass die Versammlung mit 19 Mitgliedern beschlussfähig ist.
 
Herr Ingwersen erläutert, dass Bürgermeister Andreas Deitert sich im Urlaub befindet und somit heute von seinem 1. Stellvertreter, Herrn Ingo Scholz vertreten wird. Die Bürgervorsteherin, Frau Sabine Dedert ist erkrankt. Im Namen aller Anwesenden wünscht er ihr eine baldige Genesung. Der 1. stellvertretende Bürgervorsteher, Klaus Stehen, lässt sich für die heutige Sitzung entschuldigen, so dass die heutige Sitzung von ihm geleitet wird.
 
Anschließend weist der stellvertretende Bürgervorsteher auf folgendes hin:
 
•   Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
 
•   Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
 
•   Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 2 Metern eingehalten ist.
 
•   Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.

 

•   Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
 

 

2.
2.a.
Tagesordnung

Dringlichkeitsanträge          
 

 

Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.

 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte            
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 18 und 19 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Der Vorsitzende des Seniorenbeirates Herr Kleiber teilt mit, dass in der Büllsbüller Chaussee 7 eine Schnellteststation eingerichtet worden ist. Das Problem ist jedoch, dass der Arzt bis zum 06. April 2021 in Urlaub ist.
 
Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass in der Gemeinde Leck lediglich eine Teststation aufgebaut wurde. Dies sei unverantwortlich, zumal weitere zentral gelegene öffentliche Gebäude vorhanden wären.
 
Daneben berichtet er, dass ihm vermehrt mitgeteilt wurde, dass Bürger*innen an der Haustür Schnelltest zum Kauf angeboten worden sind. Er bittet um Überprüfung, ob dies Rechtens ist.

 
 

4.
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über die 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.02.2021          
 

 

Die Niederschrift über die Sitzung vom 25.02.2021 ist der Gemeindevertretung zugegangen.
 
Gemeindevertreter Klaus Schmidt hat folgende Einwände:
In der Niederschrift fehlt die Anregung der Bürgervorsteherin, dass Mitteilungen zum Tagesordnungspunkt Anfragen und Mitteilungen 3 Tage vor der Sitzung schriftlich vorgelegt werden sollten.
 
Unter dem Tagesordnungspunkt 15.2 wurde protokolliert, dass er eine Anfrage verlesen hat. Dies entspricht nicht den Tatsachen, die Anfrage wurde lediglich zu Protokoll gegeben.
 
Die Gemeindevertretung beschließt die Niederschrift entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung
 
Hinweis: Ein Niederschriftsauszug dieses Tagesordnungspunktes wird der Niederschrift vom 25.02.2021 beigefügt.

 
 

5.
Mitteilungen des Bürgermeisters          
 

 

Dem stellvertretende Bürgermeister Ingo Scholz liegen keine aktuellen Mitteilungen vor, er verzichtet auf eine Berichtserstattung.

 
 

6.
Mitteilungen der Bürgervorsteherin  †;‚       
 

 

Dem stellvertretenden Bürgervorsteher Richard Ingwersen liegen keine aktuellen Mitteilungen vor, er verzichtet auf eine Berichtserstattung.

 
 

7.
Bericht der Ausschussvorsitzenden            
 

 

Es werden keine Berichte abgehalten.
 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox.Str. 11/Eesackerstr. 10-12)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

- DS 196 - 2021      
DS 196 - 2021

 

Beschluss:

a)  

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox-Straße 11 / Eesackerstraße 10-12) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 dieser Niederschrift Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
 
2.   Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)
3.   Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 19 für das Gebiet Teilbereich Peter-Ox-Straße 11 / Eesackerstraße 10-12“ bestehend aus dem Text (Teil B) als Satzung.
 
4.   Die Begründung wird gebilligt.

 

5.   Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 24

Davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 
Beratung:

Der stellvertretende Vorsitzende des Infrastruktur- und Umweltausschusses, Klaus Schmidt, erläutert den Sachverhalt.
Mit der Aufstellung der 7. Änderung des B-Planes Nr. 19 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auch im Obergeschoss eine Büronutzung zu ermöglichen und die Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 zu erhöhen, um die vorhandenen Stellplätze mit ihren Zufahrten abzusichern.

 

Am 13.10.2020 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Niederschrift) formuliert.
 
Das Verfahren ist damit durchgeführt und kann jetzt mit der Abwägung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Leck abgeschlossen werden.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 54 (OT. Klintum, südlich Wanger Weg und östlich bzw. nördlich Rotdornweg)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Billigung des Durchführungsvertrages

c) Satzungsbeschluss

- DS 193 - 2021
      

 

Beschluss:

1.   Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „im Ortsteil Klintum, südlich des Wanger Weges, westlich der Lecker Chaussee und östlich bzw. nördlich angrenzend an die Bebauung Rotdornweg“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle (s. Anlage 1 dieser Niederschrift) beschlossen.
 
2.   Die Planerin, Frau Hansen, Horstedt, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
 
b)
3.   Der vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
 
c)
4.   Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 54 für das o. g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
 
5.  Die Begründung wird gebilligt.

 

6.   Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
 

Abstimmungsergebnis zu a), b) und c):
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 24

Davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

Beratung:

Der stellvertretende Vorsitzende des Infrastruktur- und Umweltausschusses, Klaus Schmidt, erläutert den Sachverhalt.
Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 54 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines kleinen Wohngebietes mit 12 Wohneinheiten auf ca. 4.700 m² geschaffen werden.
Im nördlichen, ca. 2.200 m² umfassenden Teilgebiet I, sollen zwei baugleiche Häuser mit je 4 Wohneinheiten entstehen, von denen jeweils nur der Mittelteil in zweigeschossiger Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 8,00 m über Gelände ausgeführt wird. Die Dachneigung ist mit 20°- 30° festgesetzt. Der zweigeschossige Mittelteil erhält ein Walmdach, die Endhäuser jeweils ein Satteldach.
Die GRZ wird hier auf 0,4 festgesetzt. Für Nebenanlagen, Terrassen und Garagen etc. gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf das Maß der Nutzung höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.
 
Im südlichen, ca. 2.400 m² umfassenden Teilgebiet II, sind zwei Häuser in eingeschossiger Bauweise geplant mit jeweils 2 seniorengerechten Wohneinheiten. Die maximale Firsthöhe wird mit 6,50 m über Gelände festgesetzt. Es sind Walmdächer mit einer Dachneigung von 30° - 45° vorgesehen.
Die GRZ wird hier auf 0,3 festgesetzt. Für Nebenanlagen, Terrassen und Garagen etc. gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf das Maß der Nutzung höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 überschritten werden.
 
Die Häuser werden in Holzrahmenbauweise errichtet und mit rotbunten Mauersteinen verblendet. Die Dacheindeckung erfolgt mit anthrazitfarbenen Dachziegeln.
 
In beiden Teilgebieten sind für die Nebenanlagen Pultdächer mit einer Dachneigung von 12° erlaubt. Die Nebengebäude werden ebenfalls in Holzrahmenbauweise errichtet, jedoch mit Holzbrettern bzw. Cedral-Platten verkleidet.
Die Erschließung für beide Teilgebiete erfolgt über den Wanger Weg. Zum Rotdornweg ist lediglich eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen, die im Notfall auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann.
 
Am 10.11.2020 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss den geänderten Entwurf der Planung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle, Anlage 2 der Niederschrift, formuliert.
 
 
Das Verfahren ist damit durchgeführt und kann jetzt mit der Abwägung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Leck abgeschlossen werden.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 

10.
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung und Besetzung eines Arbeitskreises zum Hochwasserschutz

- DS 205-2021          
DS 205 - 2021

 

Beschluss:

Es wird ein Arbeitskreis unter der Leitung der Bürgervorsteherin eingerichtet, der sich mit dem Hochwasserschutz in der Gemeinde Leck beschäftigt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 11
Enthaltungen: 0

 

Beschluss:

Der Antrag der UWL-Fraktion wird abgelehnt. Der Bürgermeister/ die Verwaltung werden gebeten, den Infrastruktur- und Umweltausschuss im geeigneten Rahmen zum Hochwasserschutz und zu bereits getroffenen Maßnahmen in der Gemeinde Leck zu informieren. Hierzu sind ggf. entsprechende Fachleute einzuladen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Ja- Stimmen: 10
Nein- Stimmen: 8
Enthaltungen: 1

 

Beratung:

Die UWL-Fraktion stellt den Antrag, einen Arbeitskreis einzurichten, der sich mit der Hochwassersituation in der Gemeinde Leck auseinandersetzt:
Zur Vorbereitung auf zukünftige Hochwasserereignisse und der Abwehr damit einhergehender Problematiken, die in der Vergangenheit bereits aufgetreten sind, „sollte durch den Arbeitskreis eine größtmögliche Abstimmung der zu beteiligenden Institutionen (wie z. B. Verwaltung, Kommunalbetriebe Leck, Freiwillige Feuerwehr, Polizei, THW) erfolgen, damit allen Beteiligten bekannt ist, wer, wo, wie helfen kann.“
 
Es folgt eine lebhafte Diskussion über das Für und Wider sowie die Form eines solchen Ausschusses.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

11.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der evangelischen Kitas in Leck vom 26.05.2006 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 200-2021     
DS 200-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung des Kindertagesstättenwerkes vom 01.01.2021 für die Kindertagesstätten “Schwalbennest“ (Süderstraße), “Montessori Kinderhaus“ (Gutenbergring) und “Vier Jahreszeiten“ (Waldkita) einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport, Andreas Eschenburg erläutert die Sacherhalte zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 14. Die Abstimmung erfolgt on bloc.
 
Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Anpassungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 
Abschließend wird festgestellt, dass die Gemeinde Leck durch Kindertagesstättenreform keinesfalls finanziell entlastet. Wird.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
 

 
 

12.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag der Kita die Schulhausmäuse vom 03.04.2001 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 201-2021     
DS 201-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung vom 01.01.2021 für die Finanzierung der Kita „Die Schulhausmäuse“ einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Anpassungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
 

 
 

13.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Anpassungsvereinbarung zum Finanzierungsvertrag des Waldorfkindergartens vom 31.03.2010 zur Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 202-2021     
DS 202-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassungsvereinbarung vom 01.01.2021 für die Finanzierung des Waldorfkindergartens einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Das neue Finanzierungsmodell basiert auf den bisher gültigen Finanzierungsverträgen. Es erweitert diese jedoch um festgelegte Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Anpassungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Anpassungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
 

 
 

14.
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. zum Betrieb des dänischen Kindergartens unter Umsetzung der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes vom 12.12.2019 - DS 203-2021
DS 203-2021

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Finanzierungsvereinbarung mit dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V. vom 08.01.2021 für die Kindertagesstätte “Leck Børnehave“ einzugehen. Sie regelt eine Defizitfinanzierung bis zum 31.12.2024 und tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Am 12.12.2019 wurde zur Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) verabschiedet. Es sollte vollständig zum 01.08.2020 in Kraft treten. Durch die Corona-Auswirkungen wurde die Umsetzung der Finanzierungsmodalitäten auf den 01.01.2021 verschoben.
Im Fall des dänischen Kindergartens erfolgte die bisherige Finanzierung in Form eines Zuschusses und nicht als Defizitfinanzierung. Es ist daher notwendig, einen vollständig neuen Finanzierungsvertrag abzuschließen. Dieser enthält die im KitaG festgelegten Mindest-Qualitätsstandards, die für die Finanzierung erfüllt sein müssen. Bei Nicht-Erfüllung droht ein Regress seitens des Trägers der örtlichen Jugendhilfe (Kreis Nordfriesland). Bis 2024 werden die Fördermittel vom Kreis Nordfriesland nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) monatlich ermittelt und an das Amt Südtondern ausgezahlt. Es erfolgt eine Weiterleitung an den jeweiligen Kita-Träger auf Basis der vorliegenden Haushaltsplanungen. Die gewährten Fördermittel sind wie gewohnt jährlich mit dem Amt Südtondern abzurechnen.
Ausstattungen bzw. Angebote, die über die definierte Standard-Qualität hinausgehen, sollen gemäß Sozialministerium auf dem bisherigen Stand gehalten und nicht abgesenkt werden. Sie sind gemäß KitaG von der jeweiligen Standortgemeinde der Kita zu finanzieren und müssen dementsprechend verhandelt werden.
Die Finanzierungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Standortgemeinde und Träger, die Verpflichtung des Trägers zur Einhaltung der Mindeststandards sowie die Modalitäten der Abrechnung und Kostenaufteilung. Der Träger wird vom Kreis Nordfriesland angehalten, seinen Betrieb mit möglichst wenig Leerständen und der jeweils geforderten Personalausstattung auszuführen, um seiner Verpflichtung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzukommen. Die dafür notwendigen Gruppenkonfigurationen wurden in enger Abstimmung mit dem Kreis ermittelt und festgelegt.
Die Finanzierungsvereinbarung arbeitet mit einer Anlage. Darin werden die einrichtungsspezifischen Angebote, Besonderheiten und “Über-Qualitäten“ festgehalten. Dies erleichtert im Fall einer Änderung den dafür notwendigen Änderungsprozess in den politischen Gremien.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
 

 
 

15.
Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck            
 

 

Der stellvertretende Bürgermeister Ingo Scholz berichtet, das in Kürze vom Land der Förderbescheid für die Erschließung eintreffen wird.
 
Daneben wird demnächst der Entwurf des Kaufvertrages der BIMA für das Wohngebiet erwartet.
 
Sobald dies der Fall ist, wird umgehend die Ausschreibung für die Erschließung gefertigt. Dies ist mit der BIMA so vereinbart worden, auch wenn der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen worden ist.
 
Daneben wird mitgeteilt, dass mehr Interessierte als zu vergebene Fläche vorhanden sind, dies gilt insbesondere für die Flächen des Rechenzentrums.

 
 

 

17.
Anfragen und Mitteilungen          
 

 

Der Fraktionsvorsitzende des SPD, Karsten Hansen, teilt mit, dass seine Fraktion für die nächste Sitzung den Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30 Km/h Zone für die Haupt- und die Marktstraße stellen wird.
Gemeindevertreter Dr. Sönke-Peter Nehlsen begrüßt diesen Antrag und ergänzt, dass diese Thematik auch in der CDU-Fraktion schon angesprochen wurde.
Ideengeber ist die Gemeinde Schafflund. Im dortigen Ortskern wird nachts die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h reduziert.
 
Klaus Schmidt bemängelt, dass den Anwesenden im Infrastruktur- und Umweltausschuss eine Tischvorlage mit 180 Seiten vorgelegt wurde, obwohl ein Versandt vor der Sitzung durchaus möglich gewesen wäre.
 
Daneben fragt er, ob sich der Ausschuss abermals mit den Kosten für die Erweiterung der Kläranlage beschäftigen wird. Bei einer Reduzierung der geplanten 22.000 EW um 3.600 EW sind aus seiner Sicht erheblich Kosten einzusparen.
Der stellvertretende Bürgermeister verneint dies, da eine Neukalkulation mit erheblichen Planungskosten verbunden ist, da hierfür kein Planungsauftrag vorliegt.
 
Der Vorsitzende des Seniorenbeirats, Herr Kleiber begrüßt die angestrebte Zone 30 Ausweisung, fordert darüber hinaus jedoch, dass der LKW-Verkehr in der Hauptstraße verboten sein sollte. Ihm wird von Herrn Scholz entgegnet, dass dies aufgrund der Lieferverkehrs zur Druckerei CIP nicht möglich sein wird.
 
Gemeindevertreterin Annemarie Carstensen bedankt sich bei den Mitarbeitern des Bauhofes für die ansprechende Blumendekoration in der Gemeinde.
Zum Rundwanderweg regt sie an, dass zwei Bänke am Osterholz erneuert werden sollten. Für den Bereich hinter dem Industriegebiet regt sie das Aufstellen einer zusätzlichen Bank an.
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der 2. stellvertretende Bürgervorsteher Richard Ingwersen um 19:46 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
gez. Richard Ingwersen gez. Sven Mathiesen
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2. stellv. Bürgervorsteher Schriftführer    
 
 

 
 

 


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