Seiteninhalt

Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses des Amtes Südtondern
am Montag, 1. März 2021
 

Sitzungsort: Amt Südtondern, großer Sitzungssaal, Marktstraße 12, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:18 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Hans Bruhn
Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Friedhelm Bahnsen
stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Wilfried Bockholt
Mitglied des Gremiums
Karl-Heinz Christiansen
Mitglied des Gremiums
Jürgen Daniel
Mitglied des Gremiums
Vera Ebsen
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
Mitglied des Gremiums
Holger Jessen
Mitglied des Gremiums
Erich Johannsen
Mitglied des Gremiums
Christian Nissen
Mitglied des Gremiums
Karl Richard Nissen
Mitglied des Gremiums
Bernhard Rensink
Amt Südtondern
Dr. Wolfgang Sappert
Amtsdirektor

 
 
Ferner:
 

Mitglied des Amtsausschusses
Ingo Böhm
Bosbüll
Mitglied des Amtsausschusses
Werner Schweizer
Klixbüll
Amt Südtondern
Sylke von Kamlah-Emmermann
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Südtondern
Carsten Thiesen
Amt Südtondern
Bernd Haß
Amt Südtondern
Udo Schmäschke
Amt Südtondern
Frerk Matthiesen
zugleich als Schriftführer


 
Entschuldigt fehlten:
 

Mitglied des Gremiums
Peter Max Hansen
Mitglied des Gremiums
Lutz Martensen

 
 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der 8. Sitzung vom 16.11.2020
5.
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
6.
Mitteilungen des Amtsdirektors
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Südtondern

- DS 47-2021 -

8.
Anfragen und Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
9.
Beratung und Beschlussfassung zu Personalangelegenheiten

- DS 46-2021 -

10.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt


 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 


Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hans Bruhn, eröffnet die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlzeit 2018 – 2023 und begrüßt die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, die Mitglieder des Amtsausschusses und die Verwaltung recht herzlich.
 
Von 15 Mitgliedern sind 13 Mitglieder anwesend.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
 
 

2.
 
2.a.
Tagesordnung
 
Dringlichkeitsanträge
 


Dringlichkeitsanträge werden nicht gestellt.

 
 

2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
 


Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Herr Bruhn beantragt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und mit dem Vorsitzenden abgestimmt, die Tagesordnungspunkte 1 bis 8 in öffentlicher und 9 und 10 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Keine Diskussion.
 
 

3.
Einwohnerfragestunde
 


Es werden keine Fragen gestellt.
 
 

4.
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der 8. Sitzung vom 16.11.2020
 


Die Niederschrift der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2020 wurde rechtzeitig versandt.
Einwendungen gegen die Niederschrift wurden / werden nicht vorgebracht.
Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung.
 
 

5.
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
 


Keine Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden.
 
 

6.
Mitteilungen des Amtsdirektors
 


Amtsdirektor Dr. Sappert teilt mit:
 

Corona
- Amt voraussichtlich bis Ostern weiterhin vorrangig im Home Office; Zugang ins Amt nach wie vor nur über Terminvergabe;
- tägliche Statistik des Kreis nun auch „amtsscharf“;
Smartcity / smartregion
Der Landrat hatte in einem Schreiben an alle Bgm/innen vom 02.02.2021 über das Vorhaben einer Bewerbung für den Kreis Nordfriesland gemeinsam mit der Stadt Flensburg und dem Kreis Schleswig-Flensburg Antrag zum Projekt „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ an das Bundesministerium des Innern zu stellen, berichtet.
 
Im Hauptausschuss des Kreises am 22.02.2021 wurde der Landrat beauftragt, im Wege einer Eilentscheidung diesen gemeinsamen Antrag vorzubereiten und einzureichen.
 
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden die erforderlichen Eigenmittel und Stellen in den Haushalt sowie für die folgenden Jahre in die mittelfristige Finanzplanung des Kreises eingestellt.
 
Ziel des Förderprogrammes ist es, lebenswerte und handlungsfähige Modellkommunen zu unterstützen, die eine integrierte Entwicklung im Kontext von Gemeinwohl und Nachhaltigkeit anstreben und diese im Einklang mit den „Smart City Charta“-Leitlinien umsetzen. Innerhalb von sieben Jahren können Modellregionen in zwei Phasen Strategien entwickeln (2 Jahre) und Lösungen in die Umsetzung bringen (5 Jahre).
 
Bei einem maximalen Projektvolumen von 17,5 Mio. € belaufen sich die einzubringenden Eigenmittel bei einer Förderquote von 65% und gesetzten sieben Jahren Projektlaufzeit im Fall eines gemeinsamen Antrages bei der anvisierten Konstellation mit dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg auf 292 T € p.a.
 
Im Wesentlichen werden folgende inhaltliche Schwerpunkte beantragt:
 
Kreis- und kommunenübergreifende Mobilität

  Mobilitätsplattform: Vernetzung des ÖPNV- und Rufbussystems mit ergänzenden Mobilitätsformen, Mobilitätscard zur Vernetzung der regionalen Tourismus- und Freizeitwirtschaft samt Daseinsvorsorge mit Einheimischen und Gästen
  Verkehrs- und Besucherlenkung: Aufbau von LoRaWAN (Long Range Wide Area Network ) flächendeckend und Ausbau von Sensornetzwerken an Verkehrsknotenpunkten (Innenstädte, touristische Hotspots) und entsprechende Bereitstellung der Daten für unterschiedliche Plattformen (Mobilitätsplattform, KulturApp, Bürgerportal NF, …)
  Intelligente Verkehrsplanung:
â—¦   Digitale Erfassung sämtlicher Kreis- und Gemeindestraßen und Radwege mithilfe von KI-basierter Software
â—¦   Datenschutzkonforme Analyse der Wegenutzung (LoRaWAN im Zusammenspiel mit Sensornetzwerken)
â—¦   Planung und Entwicklung der Wegeinfrastrukturen (z.B. zur Vernetzung von Radwegen bzw. Ausbau und Rückbau von Verkehrsinfrastruktur)
 

Digitale Vernetzung von Wirtschaft und Verwaltung / Ausbau „Friesennetz“
One-Stop-Shop Gründung (IHK Flensburg) – z.B. Digitale Gewerbeanmeldung samt begleitendem Gründergespräch mit der IHK/WiFö usw.

  Wirtschaftswiki: Bündelung weiterer öffentlicher Wirtschaftsdaten und Bereitstellung für Unternehmen
  Vermarktungsnetzwerk NF: Automatische Verknüpfung von Unternehmensgründern mit bestehenden Vermarktungsmöglichkeiten über zentralen Anbieter-Account (Bürgerportal NF) und Multichannel-Marketing (z.B. Friesennetz, Mobilitätsplattform)

 
Unterstützung und Entwicklung des regionalen Tourismus:  

  Zentraler Veranstaltungskalender (läuft): Integration der lokalen Veranstaltungskalender (u.a. SPO, Sylt, Föhr, Husum), Vernetzung von kulturellen Angeboten
â—¦   Digitale Stadt- und Museumsführer
â—¦   Videowalls für interaktive Tourist-Infos

 
Smarte Daseinsvorsorge: digitale Angebote zur Sicherung und ggf. Verbesserung der Angebote vor Ort

  Analog-digitale Nahversorgung - 24/7 SB-Nahversorger – interessant für kleine Gemeinden (bspw. Hallig Hooge)
  Safe@Home – Nutzung von modernen Möglichkeiten der Patientenüberwachung für das eigenständige Leben im Eigenheim
  Telemedizin
  Digitale Bildungsplattform NF: Bündelung unterschiedlicher Bildungsangebote, Weiterbildungsbörse

 
Basisinfrastruktur für eine SmartRegion NF

  LoRaWAN (Long Range Wide Area Network); (50-60 Gateways reichen flächendeckend in NF) Reichweiten von 2-40 km
  Sensornetzwerke
  Eigenes lokales Rechenzentrum: Datenhoheit hinsichtlich sämtlicher öffentlicher Basis- und Messdaten

 
Die finale Themenfindung für das Vorhaben wird erst im Laufe des Antragsprozesses abgeschlossen werden . Die akuten Herausforderungen des ländlich geprägten Raumes im Norden Schleswig-Holsteins stehen im Fokus des Antrages und damit auch an erster Stelle für die Umsetzung in einem möglichen Modellvorhaben „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“. Die gemeinsame Antragstellung wird durch Expertise eines erfahrenen externen Dienstleisters begleitet.
 
Für die Zusammenarbeit der drei Antragsteller wird ein Zweckverband angestrebt.
 
Kosten- und Finanzierung:
1/3 Teilung der Kosten NF, SL-FL u Fl.; Flensburg erhält 90% Förderung, da Konsolidierungsgemeinde.
Einzelne Projekte sollen über alle Bereiche wirken.
Tourismus

a)  LTO Nordfriesland Nord  

Das LTO Konzept und die Einrichtung einer Geschäftsstelle wurden von allen Mitgliedern (Husum, Amt Mittleres Nordfriesland, Amt NordseeTreene, Pellworm, Nordstrand, Amt Südtondern) im Dezember 2020 beschlossen.
Mitte März 2021 trifft sich der Geschäftsführende Vorstand der LTO, um über die Einrichtung der Geschäftsstelle und die Ausschreibung der personellen Ressourcen zu beraten.
Realistische Zeitplanung zur Arbeitsaufnahme der Geschäftsstelle ist August/Sept.2021.
 

b)   Nordfriesland Touristik GmbH (NFT)

Die Gesellschafterversammlung der NFT hat das Strategiekonzept 2030 der NFT beschlossen. Eine Kurzfassung des Konzeptes wird erstellt und steht dann mit der Langversion zur Verfügung. Das Konzept hat eine Bindungswirkung bis zum Jahr 2030.
 
Deutliche Aufgabenzuweisung und –trennung der einzelnen Ebenen LTO, NFT, TI wurde beschrieben.
Ehrenamtskoordinator/*in
Anfrage eines Mitgliedes der Stadtvertretung Niebüll über die Einrichtung einer Stelle für Ehrenamtskoordination beim Amt Südtondern.
Der Kreis hat über mehrere Jahre im Rahmen des Masterplans Daseinsfürsorge versucht, eine solche Stelle zu etablieren. Im Amt wurden regelmäßig Sprechstunden abgehalten, um vor Ort präsent zu sein. Mangels Nachfrage wurde das Info-Beratungsangebot vor Ort eingestellt.
 
Sofern das Amt diese Aufgabe übernehmen sollte, sind die Ressourcen ab dem HH-Jahr 2022 bereit zu stellen (Stellenplan 2022).
 
Das Amt Viöl hat eine solche Stelle im Januar ausgeschrieben. Wir empfehlen, die Erfahrungen aus Viöl in die Aufgabenbeschreibung und eine mögliche Befassung im HFA/AA einzubringen. Wiedervorlage im HFA im 3. Quartal.


 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Südtondern
- DS 47-2021 -
DS 47-2021


Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Neufassung der Hauptsatzung.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Frerk Matthiesen erläutert die Sitzungsvorlage und die vorliegende Synopse.
Die derzeit geltende Hauptsatzung des Amtes Südtondern vom 01.01.2008 in der Fassung der 3. Änderung muss aufgrund gesetzlicher Änderungen erneut geändert werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde die Hauptsatzung unter Berücksichtigung der Mustersatzung aus dem Jahre 2018, der Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07.09.2020 und der Änderung der Bekanntmachungsverordnung als Neufassung erarbeitet.
 
Zu den einzelnen Änderungen (Verweise beziehen sich auf die neue Satzung):
 

§ 1
- Zusammenfassung und Anpassung an die Mustersatzung
§ 2
- Anpassung an die Mustersatzung
§ 3
- Anpassung an die Mustersatzung
§ 4
- Anpassung an die Mustersatzung – Übernahme der Wertgrenzen aus § 10 der bisherigen Satzung
Abs. 5 - noch in Klärung
§ 6
- Anpassung an die Mustersatzung – die Formulierung in der bisherigen Satzung ist in vielen Bereichen klarer definiert – in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten wird die Beibehaltung der bisherigen Formulierungen gewünscht;
§ 7
Abs. 1 - Anpassung an die Mustersatzung bzw. redaktioneller Verweis
Abs. 5 - neu aufgenommen – bisher in § 10 Abs. 4 definiert
Abs. 6 - Nr. 1 bis 7 - Anpassung an die Mustersatzung – Diskussionsbedarf bzgl. Zuständigkeit (Amtsausschuss?)
- Nr. 15 und 16 – Übernahme aus der bisherigen Satzung
Abs. 7 - Übernahme aus der bisherigen Satzung
§ 8
- neu eingefügt; aufgrund des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 07.09.2020 wurde der § 24 a der Amtsordnung um einen Verweis auf § 35 a Gemeindeordnung (Sitzungen in Fällen höherer Gewalt) erweitert. Somit besteht die Möglichkeit, die rechtlichen Voraussetzungen für digitale Gremiensitzungen zu schaffen
§ 9
- Anpassung an die Mustersatzung
Abs. 1 - Entscheidung erforderlich, ob Anschriften nach Ausscheiden aus dem Amt zu archivarischen Zwecken weiterverarbeitet werden dürfen
Abs. 5 - Analogie zu vorhergehender Entscheidung
Abs. 6 - neu eingefügt, um für Film- und Tonaufnahmen keine einzelfallbezogenen Zustimmungserklärungen einzuholen (Datenschutz)
§ 10
- keine Formulierung in der Mustersatzung – Übernahme aus der bisherigen Satzung
§ 11
- Anpassung an die Mustersatzung
§ 12
- redaktionelle Anpassung an hauptamtlich verwaltetes Amt
§ 13
- Neufassung gemäß Empfehlung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
- bisheriger Hinweis in der Tageszeitung auf die Veröffentlichung im Internet entfällt
§ 14
- Neufassung


Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland wurde gebeten, die Genehmigungsfähigkeit der Neufassung zu prüfen.
Zurzeit liegt noch keine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor.
Aufgrund der Diskussion zu den einzelnen Änderungen, sind folgende Punkte festzuhalten:
 

§ 4
Abs. 4 - „ehrenamtlichen“ gestrichen, da das Amt Südtondern haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister*innen berät;
§ 6
- der Haupt- und Finanzausschuss stimmt für die Beibehaltung der bisherigen Formulierung;
§ 7
Abs. 6 - die Punkte 1 bis 7 der Mustersatzung sollen nicht übernommen werden;
§ 9
Abs. 1 - der Zusatz „wahlweise“ wird nicht als Satz 3 aufgenommen;
Abs. 5 - in Abhängigkeit der vorhergehenden Entscheidung zu Abs. 1 Satz 3, wird kein Satz 2 aufgenommen;


Keine weiteren Wortbeiträge.

 
Auszug

zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
---


 

8.
Anfragen und Mitteilungen
 


8.1 – Veränderungen bei den Erneuerbaren
Es wird nachgefragt, ob derzeit finanzielle Auswirkungen durch den Abbau von Windenergieanlagen oder Wegfall der EEG-Förderung abschätzbar sind.
Derzeit gibt es in der Verwaltung kein Kataster der Wind- und Solarparks, aus dem Laufzeit/ -verlängerung, Leistung, Ende der EEG-Förderung und andere Informationen abgerufen werden, um daraus finanzielle Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen / des Amtes ableiten zu können.
Es wird der Wunsch geäußert, ein solches Kataster anzulegen. Der Umfang der gewünschten Informationen ist noch näher zu definieren.
 
Unabhängig von obiger Thematik wird darauf hingewiesen, dass Gemeinden von neuen Windparks in der Gestalt profitieren können, dass ein Entgelt in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter MW-Stunde als Einnahme generiert werden kann.

 
 
Auszug

zur Erledigung an:
FB 2 / FB 3 / BAD
zur Kenntnis an:
---


 
8.2 – Blührasen
Amtsvorsteher Ingo Böhm informiert die Anwesenden über die Anlage von Blührasen und –flächen auf dem Grundstück des Amtes. Entsprechende Fördermittel konnten eingeworben werden.
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Hans Bruhn um 20:11 Uhr die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Amtes Südtondern.
 
 
 
gez. Hans Bruhn gez. Frerk Matthiesen
________________________________ ________________________________
Vorsitzender Schriftführer