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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 24. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 9. März 2021
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:15 Uhr
 
Anwesend sind:

Mitglied des Gremiums
Roland Mader
Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
stellvertretende/r Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
Mitglied des Gremiums
Ingrid Marcussen-Kressin
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
Mitglied des Gremiums
Kay Priebe
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Uwe Wiebrodt
bürgerliches Mitglied


Ferner:

Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreterin
Bürgermeister
 
Kommunalbetriebe Leck
Amt Südtondern
Jürgen Daniel
Ingo Scholz
Volker Storm
Karina Gava
Andreas Deidert
 
Dieter Davids
Finn Olaf Christiansen
 
 
 
 
 
 
 
zugleich als Schriftführer


Entschuldigt fehlt/en:

      
      
      


Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
 

Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 10.11.2020
5.
Sachstandsbericht über die Planung zur Erweiterung der Kläranlage Leck
6.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox.Str. 11/Eesackerstr. 10-12)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

- DS 196 - 2021

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 54 (OT. Klintum, südlich Wanger Weg und östlich bzw. nördlich Rotdornweg)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Billigung des Durchführungsvertrages

c) Satzungsbeschluss

- DS 193 - 2021

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung und Besetzung eines Arbeitskreises zum Hochwasserschutz

- DS 205-2021 -

10.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
11.
Anfragen und Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil -
12.
Bauanträge und Bauvoranfragen
13.
Grundstücksangelegenheiten
13.a.
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstücks 75 der Flur 9, Gemarkung Leck, Flensburger Straße 38
14.
Auftragsvergaben
15.
Vertragsangelegenheiten
16.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt



 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 


Ausschussvorsitzende/r Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

 
 

2.a.
Dringlichkeitsanträge          
 


Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.

 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte            
 


Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
Beratung:
Die Tagesordnung sieht vor, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und mit dem/der Bürgermeister/in / dem/der Ausschussvorsitzenden abgestimmt, dass die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden. Hiergegen gibt es keine Einwände.

 
 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 


Es erfolgen keine Wortmeldungen.
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 10.11.2020          
 


Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.11.2020 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

5.
Sachstandsbericht über die Planung zur Erweiterung der Kläranlage Leck            
 


Herr Woltering vom Planungsbüro Ivers GmbH berichtet ausführlich über den Sachstand der geplanten Kläranlagenerweiterung.
Nähere Information sind in der Anlage zu TOP 5 – Sachstandsbericht Erw. Kläranlage ersichtlich.
 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden          
 


Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinde vor.
 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox.Str. 11/Eesackerstr. 10-12)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
- DS 196 - 2021      
DS 196 - 2021


Beschlussempfehlung:

a)  

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox-Straße 11 / Eesackerstraße 10-12) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
 
2.   Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)
3.   Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 19 für das Gebiet Teilbereich Peter-Ox-Straße 11 / Eesackerstraße 10-12“ bestehend aus dem Text (Teil B) als Satzung.
 
4.   Die Begründung wird gebilligt.

 

5.   Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Ausschusses: 9

Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 
Beratung:
Mit der Aufstellung der 7. Änderung des B-Planes Nr. 19 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auch im Obergeschoss eine Büronutzung zu ermöglichen und die Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 zu erhöhen, um die vorhandenen Stellplätze mit ihren Zufahrten abzusichern.
 

Am 13.10.2020 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
Die Planung und die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung von Herrn Groth, Planungsbüro GRZwo, Flensburg, erläutert.
 
Das Verfahren ist damit durchgeführt und kann jetzt mit der Abwägung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Leck abgeschlossen werden.

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 54 (OT. Klintum, südlich Wanger Weg und östlich bzw. nördlich Rotdornweg)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Billigung des Durchführungsvertrages
c) Satzungsbeschluss
- DS 193 - 2021
      


Beschlussempfehlung:

1.   Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „im Ortsteil Klintum, südlich des Wanger Weges, westlich der Lecker Chaussee und östlich bzw. nördlich angrenzend an die Bebauung Rotdornweg“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle (s. Anlage) beschlossen.
 
2.   Die Planerin, Frau Hansen, Horstedt, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
 

 

b)
3.   Der vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
 
c)
4.   Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 54 für das o. g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
 
5.   Die Begründung wird gebilligt.

 

6.   Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 
 
 

Abstimmungsergebnis zu a), b) und c):

Gesetzliche Zahl des Ausschusses 9:

Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1


Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Beratung:

Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 54 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines kleinen Wohngebietes mit 12 Wohneinheiten auf ca. 4.700 m² geschaffen werden.
Im nördlichen, ca. 2.200 m² umfassenden Teilgebiet I, sollen zwei baugleiche Häuser mit je 4 Wohneinheiten entstehen, von denen jeweils nur der Mittelteil in zweigeschossiger Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 8,00 m über Gelände ausgeführt wird. Die Dachneigung ist mit 20°- 30° festgesetzt. Der zweigeschossige Mittelteil erhält ein Walmdach, die Endhäuser jeweils ein Satteldach.
Die GRZ wird hier auf 0,4 festgesetzt. Für Nebenanlagen, Terrassen und Garagen etc. gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf das Maß der Nutzung höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.
 
Im südlichen, ca. 2.400 m² umfassenden Teilgebiet II, sind zwei Häuser in eingeschossiger Bauweise geplant mit jeweils 2 seniorengerechten Wohneinheiten. Die maximale Firsthöhe wird mit 6,50 m über Gelände festgesetzt. Es sind Walmdächer mit einer Dachneigung von 30° - 45° vorgesehen.
Die GRZ wird hier auf 0,3 festgesetzt. Für Nebenanlagen, Terrassen und Garagen etc. gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf das Maß der Nutzung höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 überschritten werden.
 
Die Häuser werden in Holzrahmenbauweise errichtet und mit rotbunten Mauersteinen verblendet. Die Dacheindeckung erfolgt mit anthrazitfarbenen Dachziegeln.
 
In beiden Teilgebieten sind für die Nebenanlagen Pultdächer mit einer Dachneigung von 12° erlaubt. Die Nebengebäude werden ebenfalls in Holzrahmenbauweise errichtet, jedoch mit Holzbrettern bzw. Cedral-Platten verkleidet.
Die Erschließung für beide Teilgebiete erfolgt über den Wanger Weg. Zum Rotdornweg ist lediglich eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen, die im Notfall auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann.
 
Am 10.11.2020 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss den geänderten Entwurf der Planung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
 
Die Planung und die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung von der Planerin, Frau Hansen, erläutert.
 
Das Verfahren ist damit durchgeführt und kann jetzt mit der Abwägung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Leck abgeschlossen werden.

 
 

9.
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung und Besetzung eines Arbeitskreises zum Hochwasserschutz
- DS 205-2021 -            
DS 205 - 2021


Beschluss:
Es wird ein Arbeitskreis eingerichtet, der sich mit dem Hochwasserschutz in der Gemeinde Leck beschäftigt.
 

 
Abstimmungsergebnis: abgelehnt

Ja- Stimmen: 3
Nein- Stimmen: 6
Enthaltungen: 0


Beratung:
Die UWL-Fraktion stellt den Antrag (s. Anlage), einen Arbeitskreis einzurichten, der sich mit der Hochwassersituation in der Gemeinde Leck auseinandersetzt:

Zur Vorbereitung auf zukünftige Hochwasserereignisse und der Abwehr damit einhergehender Problematiken, die in der Vergangenheit bereits aufgetreten sind, „sollte durch den Arbeitskreis eine größtmögliche Abstimmung der zu beteiligenden Institutionen (wie z. B. Verwaltung, Kommunalbetriebe Leck, Freiwillige Feuerwehr, Polizei, THW) erfolgen, damit allen Beteiligten bekannt ist, wer, wo, wie helfen kann.“
Aus dem Ausschuss heraus kommt der Einwand, dass die Thematik den o.g. Behörden und Institutionen durchaus bekannt ist und es hierfür Ablaufpläne geben wird.

 
 

10.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen          
 


Die laufenden Planungen werden durch Protokollführer Christiansen vorgetragen:
 
a)   29. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 52 (DATA-Center)
Die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zurzeit vom Planungsbüro GKU, Berlin ausgewertet.
 
b)   Vorhabenbezogene 6. Änderung B-Plan Nr. 16 (Reha-Sport-Zentrum)
Eine verspätete aber relevante Stellungnahme der Stadtwerke NF wird noch in den Abwägungsprozess einbezogen. Dazu gab es Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten. Zurzeit wird der Durchführungsvertrag abgestimmt. Der Satzungsbeschluss kann voraussichtlich in der Aprilsitzung gefasst werden.
 
c)   Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 53 (ehem. ATR-Flächen)
Es soll voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
 

d)   7. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord)

Die untere Naturschutzbehörde hat eine grundsätzliche Machbarkeit signalisiert, dass die geschützten Biotope (Teiche als stehende Gewässer) entsprechend auszugleichen sind. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der regionale Biotopverbund und die Wanderrouten der Amphibien erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang ist das Artenschutzgutachten von 2013 zu aktualisieren. (Zeitschiene bis Juni 2021)
Es haben außerdem umfangreiche Abstimmungen zwischen Erschließungsplaner, Kreis NF/ Abt. Wasserwirtschaft, dem Deich- und Hauptsielverband und dem Kommunalbetrieb zur komplexen Entwässerungsthematik des Plangebietes stattgefunden.
 
e)   31. Änderung F-Plan und B-Plan 55 (Hotel)
Das beauftragte Planungsbüro ist bereits mit dem Vorentwurf für die F-Plan-Änderung in die frühzeitige Behördenbeteiligung gegangen.
 
 
Die laufenden Baumaßnahmen werden durch Dieter Davids vorgetragen:
 

a)   Der Endausbau für das Wohngebiet Heidering ist fertiggestellt.
 

b)   An der Ludwig-Feddersen-Brücke ist das Brückengeländer montiert. Ab dem 10.03.2021 werden die Restarbeiten ausgeführt.
 


Der Ausbau der B199 von der L212 bis zur L5 wird voraussichtlich in den Sommerferien stattfinden. Der Ausbau der Hauptstraße wird wahrscheinlich im Frühjahr 2022 erfolgen.
 

11.
Anfragen und Mitteilungen          
 


Bürgermeister Deidert berichtet:
 
Die Grundschule „An der Linde“ hat den Platz im Schulgebäude voll ausgeschöpft und keine weiteren Kapazitäten mehr zur Verfügung.
Daher wurde geprüft, ob die Wohnung über dem Waldorfkindergarten neben der Schule zu Kleingruppenräumen um genutzt werden könnte.
Hierfür wurden die Räumlichkeiten mit einem Ingenieurbüro für Baustatik und einem Architekten in Augenschein genommen, um das Vorhaben darzustellen und die Meinungen der Experten zu hören.
Es wurde darauf hingewiesen, dass bei Nutzungsänderung die Voraussetzungen nach der Schulbaurichtlinie geschaffen werden müssten. Das heißt, dass das Treppenhaus aufwendig geändert werden muss um die Standards zu erfüllen. Außerdem würde die alte Holzbalkendecke der erhöhten Lastenannahme durch schulische Nutzung nicht standhalten.
Des Weiteren wurde vom Architekten empfohlen, eine Akustikmessung durchzuführen, damit der Betrieb des Kindergartens im Erdgeschoss nicht gestört wird.
Diese Messung wurde von einem Ingenieurbüro für Akustik am 26.02.2021 durchgeführt. Gemäß der Stellungnahme müssen sowohl im Ober- als auch im Erdgeschoss aufwendige Maßnahmen getroffen werden. Im Obergeschoss müsste eine Beschwerung und ein schwimmender Estrich eingebaut werden. Diese Mehrbelastung ist nach ersten statischen Einschätzungen aber nicht darstellbar. Zudem würden die Raumhöhen im OG dadurch verringert werden, so dass wir keine normgerechten Höhen erreichen können.
Da außerdem die akustischen Mess- und Normwerte stark auseinanderliegen (3 dB entspricht einer Verdoppelung der Lautstärke) ist es kaum möglich, die erforderlichen Werte herzustellen, ohne dass der Kindergartenbetrieb beeinträchtigt wird.
Zudem sind die finanziellen Rahmenbedingungen ebenfalls nicht ausreichend einzuschätzen, da die Bauteile dahingehend noch näher untersucht werden müssten und dann trotzdem nicht alle Eventualitäten erfasst werden können.
Die Umnutzung der Wohnung zu Kleingruppenräumen ist gemäß den Vorgaben, Richtlinien und Normen nicht umzusetzen, so dass von dieser Variante Abstand genommen werden sollte.
Das Architekturbüro Peters&Schneidereit hat daraufhin eine erste Kostenschätzung für einen Erweiterungsbau vorgelegt, diese beziffert sich auf ca. 700.000 €. Nähere Informationen, Planunterlagen und eine entsprechende Beratung des Ausschusses soll in der kommenden Sitzung stattfinden.
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzende/r Mader um 20:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
gez. Roland Mader gez. Finn Olaf Christiansen
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Ausschussvorsitzende/r Schriftführer/in