Seiteninhalt

Lärmaktionsplan

Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden seit 2007 bundesweit Lärmaktionspläne (LAP) aufgestellt.

Alle fünf Jahre sind die Lärmkarten und die LAP zu überprüfen und fortzuschreiben. Das Land Schleswig-Holstein hat die Lärmkartierung aller betroffenen Städte und Gemeinden für die 4. Stufe vorgenommen und diese zur Verfügung gestellt. Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind bei der gemeindlichen Lärmaktionsplanung bezüglich des Verkehrslärms Hauptstraßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr (dies sind 8.200 Kfz/Tag) zu berücksichtigen. Für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen im Jahr (dies sind 80 Züge/Tag) ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.

Lärmaktionsplan Enge-Sande

Lärmaktionsplan Leck

Lärmaktionsplan Niebüll

Lärmaktionsplan Risum-Lindholm

Lärmaktionsplan Stedesand