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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 22. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 13. Oktober 2020
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:55 Uhr
 
Anwesend sind:

Mitglied des Gremiums
Roland Mader
Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
stellvertretende/r Vorsitzende/r
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
Mitglied des Gremiums
Ingrid Marcussen-Kressin
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
Mitglied des Gremiums
Uwe Wiebrodt
bürgerliches Mitglied
Werner Carstensen
bürgerliches Mitglied
Ingo Scholz
Gemeindevertreter


Ferner:

Holger Karde
Volker Storm
Bürgermeister
Andreas Deidert
Andreas Eschenburg
Jürgen Daniel

 
Entschuldigt fehlt/en:

Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
Mitglied des Gremiums
Kay Priebe
bürgerliches Mitglied


Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:
 

Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 08.09.2020
5.
Sachstandsbericht über die Brückensanierungen Kokkedahler Weg und Ludwig-Feddersen-Brücke

- DS 180 - 2020

6.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden
7.
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox-Straße 11 / Eesackerstraße 10-12)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

- DS 178 - 2020

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung B-Plan 16 (Reha-Sport-Zentrum)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

- DS 179 - 2020

9.
Radwegausbau zwischen Kokkedahler Weg und Süderbrücke

- DS 177-2020 -

10.
Kommunalbetriebe Leck

Vorkalkulation der Friedhofsgebühren für 2021

11.
Kommunalbetriebe Leck

Vorkalkulation der Abwassergebühren für 2021

12.
Kommunalbetriebe Leck

Wirtschaftsplan 2021

13.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
14.
Anfragen und Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil -
15.
Bauanträge und Bauvoranfragen
16.
Beratung und Beschlussfassung über eine Grundstücksangelegenheit

- DS 183 - 2020 -

17.
Auftragsvergaben
18.
Vertragsangelegenheiten
19.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt



 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 


Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist. Danach gibt er erfolgende Hinweise:
  Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
  Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 1,5 Metern eingehalten ist.
  Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
 

 
 

2.a.
Dringlichkeitsanträge          
 


Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
Der Ausschussvorsitzende weist aber darauf hin, dass zu TOP 16 Grundstücksangelegenheiten die Tischvorlage DS 183-2020 verteilt worden ist.
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte            
 


Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 15 bis 19 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig


 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 


a)   Es wird eine Stellungnahme zum Schwerlastverkehr auf der B199 innerorts übergeben.
b)   Es wird ein Schreiben mit Fragen zum B-Plan 47 und zur Optierung der Umsatzsteuer übergeben.
 

 

 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 08.09.2020          
 


Die Niederschrift über die Sitzung vom 13.10.2020 ist dem Ausschuss zugegangen. Es werden keine Einwände erhoben.
 
 

 

5.
Sachstandsbericht über die Brückensanierungen Kokkedahler Weg und Ludwig-Feddersen-Brücke
- DS 180 - 2020            
DS 180 - 2020


Kenntnisnahme:
Der Ausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Die benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Nachtrags zur Verfügung gestellt.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Herr Streubel vom Ingenieurbüro Streubel und Partner erläutert, dass durch einen höheren Sanierungsaufwand an der Kokkedahler Brücke Mehrkosten in Höhe von rd. 100.000 € entstanden sind. (Geplante Kosten nach Ausschreibung: 140.656,18 € und nach Abrechnung Sept. 2020: 240.393,22 €) Diese Schäden waren im Vorwege zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erkennbar, sondern haben sich erst durch Freilegung während der Sanierung gezeigt. Diese Kosten sind bereits angefallen, die Brücke ist fertig.
Für die Ludwig-Feddersen-Brücke waren nach der Ausschreibung Kosten in Höhe von 96.766,91 € veranschlagt. Jetzt werden Mehraufwendungen von ca. 7.000 € für Böschungssicherung und Brückenerweiterung nötig, so dass sich für diese Brücke Sanierungskosten von 103.664,70 ergeben werden.

 

 
 
zur Erledigung an: KBL
zur Kenntnis an: FB 2

 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der Nachbargemeinden          
 


Es liegen keine Bauleitplanungen der Nachbargemeinden vor.

 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung B-Plan Nr. 19 (Teilbereich Peter-Ox-Straße 11 / Eesackerstraße 10-12)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- DS 178 - 2020      
DS 178 - 2020


Beschluss:

a)   Die 7. Änderung des B-Plans Nr. 19 wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen.
 
b)   Der Entwurf der 7. Änderung des B-Planes Nr. 19 für das Gebiet „Teilbereich Peter-Ox-Straße 11 / Eesackerstraße 10-12“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
 
c)   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Ausschusses:  9
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
 
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:

Herr Groth vom Planungsbüro GR Zwo, Flensburg erläutert den Sachstand: Am 12.12.2019 hat der Infrastruktur- und Umweltausschuss den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des B-Planes Nr. 19 gefasst mit dem wesentlichen Planungsziel, auf den Grundstücken Peter-Ox-Straße Nr. 11 und Eesackerstraße Nr. 10 – 12 auch im Obergeschoss eine Büronutzung zu ermöglichen. Dies ist z.Zt. nicht möglich, weil laut B-Plan mindestens ein Drittel der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt werden, sollte die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB aufgestellt werden (vgl. Ziff. 4 des Aufstellungsbeschlusses).

Eine Überprüfung der Bestandssituation hat zwischenzeitlich ergeben, dass auf den beiden Grundstücken aufgrund des hohen Stellplatzbedarfs und der demzufolge vorhandenen umfangreichen Stellflächen mit ihren Zufahrten die nach B-Plan zulässige Grundfläche überschritten ist. Daher soll im Zuge der B-Plan-Änderung nun auch die zulässige Grundfläche von GRZ 0,4 auf GRZ 0,6 erhöht werden. Dies entspricht der Erhöhung, die seinerzeit mit der 2. Änderung des B-Planes Nr. 19 auch dem südlich angrenzenden Grundstück zugesprochen wurde.

Die Erhöhung der GRZ ist eine Maßnahme der Innenentwicklung i.S. einer Nachverdichtung. Daher kann die B-Plan-Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Durch die Erhöhung der GRZ sind möglicherweise auch die Grundzüge der Planung berührt, so dass sich das beschleunigte Verfahren schon in dieser Hinsicht empfiehlt (das beschleunigte Verfahren kann – anders als das vereinfachte Verfahren - auch angewendet werden, wenn die Grundzüge der Planung berührt sind).

Das Planverfahren muss somit vom vereinfachten Verfahren auf das beschleunigte Verfahren umgestellt werden.

 
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf zur 7. Änderung des B-Planes Nr. 19 ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gibt der Infrastruktur- und Umweltausschuss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.


 

Auszug

zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung B-Plan 16 (Reha-Sport-Zentrum)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- DS 179 - 2020      
DS 179 - 2020


Beschluss:

1.   Der Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des B-Planes Nr. 16 für das Gebiet „ nördlich des Jacob-Johannsen-Weges, östlich der Straße Am Stadion und südlich des Erlebnisbades Leck (Reha-Sport-Zentrum “ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Ausschusses:  9
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
 
 
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:

Herr Groth vom Planungsbüro GR Zwo, Flensburg erläutert den Sachstand: Der Vorhabenträger beabsichtigt die Erweiterung des Bestandsgebäudes des Reha-Sportzentrums um einen 2-geschossigen Anbau, der in Massivbauweise mit Flachdach und Verblendfassade ausgeführt werden soll. Die geplante bauliche Erweiterung soll den Standort weiter stärken und sichern. Als konkrete Nutzer stehen bereits ein Orthopäde und ein Hörgeräteakustiker fest. Weitere Nutzer aus dem Gesundheitsbereich sollen eingeworben werden.

 

Die Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert festgesetzt als sonstiges Sondergebiet zur Unterbringung eines Reha-, Sport- Gesundheitszentrums. Hinzu kommt die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen im Obergeschoss des Gebäudes. Dabei ist im Fortlauf der Planung (auf Bauantragsebene) zu prüfen und durch ein Schallschutzgutachten nachzuweisen, ob sich die Wohnnutzung mit den Anforderungen des Immissionsschutzes verträgt.
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch vorhabenbezogene Festsetzungen der Grundfläche (GR) und der Gebäudehöhe (GH). Die bodenrechtlich relevanten baulichen Anlagen umfassen eine Grundfläche von insgesamt ca. 2530 m². Unter Einbeziehung eines Spielraumes von 70 m² ergibt sich eine zulässige Grundfläche von 2600 m².
Eine Überschreitung der festgesetzten Grundfläche für Stellplätze Garagen und Nebenanlagen ist nicht zulässig. Bei einer Größe des Baugrundstücks von 3320 m² entspricht dies einer Gesamt-GRZ von 0,78.
Die festgesetzte Gebäudehöhe von 12,50 m ü.NHN entspricht einer Höhe von 7,88 m über der vorhandenen Oberkante Fertigfußboden im OG.
 
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen geregelt, die eng um den geplanten neuen Baukörper gezogen sind. Um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile von bis zu 2,00 m zugelassen werden.
 
In der anschließenden ausführlichen Beratung werden insbesondere die Aspekte des Schallschutzes diskutiert. Danach fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
 

 

Auszug

zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:

 
 

9.
Radwegausbau zwischen Kokkedahler Weg und Süderbrücke
- DS 177-2020 -            
DS 177-2020


Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Herstellung des Radweges zu veranlassen.
Die Umsetzung erfolgt in 2021. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 eingeplant.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


Beratung:

Um den Nutzern des Rundwanderweges einen gefahrlosen Übergang über die B199 im Bereich der Süderbrücke zu ermöglichen, hat die UWL-Fraktion den Antrag gestellt, die Verkehrsteilnehmer über den Fußgängerüberweg (Ampel) am Süderholz zu leiten. Da im westlichen Bereich der B199 bis zum Kokkedahler Weg nur ein Gehweg vorhanden ist, soll hier ein Radweg integriert werden. Dies ist wegen der großen Bäume auf der westlichen Seite des Gehweges nur im vorhandenen Pflanzstreifen an der B199 möglich. Hier müssen die Bepflanzung und der Oberboden entfernt, und nach Einbringen der Tragschicht der Streifen ausgepflastert werden. Somit würde ein Geh- und Radweg von 2,60 m Breite, inklusive eines 30 cm breiten Sicherheitsstreifens an der B199, entstehen. Die Kosten für die Herstellung des Radweges und die Instandsetzung des Gehweges betragen ca. 19.000,00 €. In der anschließenden Beratung trifft der Vorschlag auf breite Zustimmung.
 
 
Auszug

zur Erledigung an:
KBL
zur Kenntnis an:
FB 2


 

10.
Kommunalbetriebe Leck
Vorkalkulation der Friedhofsgebühren für 2021            
173-2020


Kenntnisnahme:
Die vorgelegte Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Nach der als Anlage beigefügten Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2021 reichen die Gebührensätze aus, um die Kosten zu decken. Es ergibt sich rechnerisch eine geringe Unterdeckung in Höhe von 207,05 €
Eine Anpassung der Gebührensätze ist somit nicht notwendig.
 
 
Auszug

zur Erledigung an: KBL
zur Kenntnis an:

 
 

11.
Kommunalbetriebe Leck
Vorkalkulation der Abwassergebühren für 2021            
172-2020


Kenntnisnahme:
Die vorgelegte Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.
 
Die Gebühr für die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Leck ist zum 1. Januar 2020 auf 3,92 € je m³ festgesetzt worden.
 
Nach der als Anlage beigefügten Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2020 reicht dieser Gebührensatz aus, um die Kosten zu decken.
 
 
Auszug

zur Erledigung an:
KBL
zur Kenntnis an:

 
 

12.
Kommunalbetriebe Leck
Wirtschaftsplan 2021            
171-2020


Beschlussempfehlung:
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2021 der Kommunalbetriebe Leck wird mit dem geänderten Stellenplan festgestellt.

 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


 
Beratung:
Laut § 12 der Eigenbetriebsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der als Anlage dem Haushaltsplan beizufügen ist.
 
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2021 sieht im Erfolgsplan Erträge von 2.847.300,00 € (inkl. sonstiger Zinsen und ähnlicher Erträge) und Aufwendungen von 2.979.000,00 € vor. Der Jahresverlust beläuft sich auf -131.700,00 €. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von 6.261.400,00 € vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 6.261.400,00 € und der Höchstbetrag der Kassen-kredite auf 100.000,00 € festgesetzt.
 
Es ist vorgesehen, dass ab 2021 die Gärtnerin auf dem Friedhof die Vorarbeiterfunktion für den Friedhof vom Vorarbeiter des Bauhofes übernimmt. Die Stelle wird von der EG 6 auf die EG 7 angepasst (In EG 7 werden Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Viertel selbständige Leistungen erfordern, eingruppiert). Die Stelle des Vorarbeiters bzw. Bauhofleiters ist voraussichtlich ab Oktober 2021 neu zu besetzen. Es ist vorgesehen, die mit dem jetzigen Stelleninhaber zu Ende 2020 auslaufende Stelle als Aushilfe auf 450 €-Basis, übergangsweise zur Einarbeitung des Nachfolgers für die Bauhofleitung, zu besetzen. Eine der Saisonkraftstellen soll in eine Stelle als Aushilfe auf dem Friedhof umgewandelt werden, um die gestiegenen Anforderungen und die entfallende Unterstützung durch den Bauhofleiter ab 2020 zu kompensieren.
 
Insgesamt wird mit einem sechsstelligen Jahresverlust gerechnet. Aufgrund einer Gebührenüberdeckung in den Wirtschaftsjahren 2018 und 2019, ergibt sich bei der Abwasserentsorgung ein negatives Ergebnis.
 
Der geplante Verlust in der Sparte Friedhof fußt auf dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2010, in der festgestellt wurde, dass die Einnahmen für die Nutzung der Gräber als Erträge auf die entsprechenden Laufzeiten aufzuteilen sind. Dies führt dazu, dass im Jahr der Einnahme nur ein Zwanzigstel bzw. ein Fünfundzwanzigstel der erhaltenen Einnahmen als Erträge im entsprechenden Jahr gebucht werden dürfen, die übrigen Einnahmen sind in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen, aus dem dann in den Folgejahren entsprechend ertragswirksam aufgelöst wird. In der Folge musste für die vergangenen Jahre ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten errechnet werden, aus dem jetzt bereits aus den vergangenen Jahren ertragswirksam aufgelöst wird. Da aber die Einnahmen aus der Vergangenheit wesentlich geringer waren, als die derzeitigen, ergibt sich ein Verlust, der vorgetragen wird.
 
Für den Bauhof wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Für die Sparte Energieerzeugung wird ein vierstelliger Gewinn erwartet.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
 
 

Auszug

zur Erledigung an:
KBL
zur Kenntnis an:

 
 

13.
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen          
 


Christina Scheil informiert über folgende Planungen:

a)  Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 54 (OT. Klintum zwischen Wanger Weg und Rotdornweg)
Die öffentliche Auslegung und förmliche Behördenbeteiligung haben stattgefunden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf zurzeit überarbeitet. Voraussichtlich in der Novembersitzung soll ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
 

b)   7. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord)

Die Planung befindet sich immer noch in der Abstimmungs- und Klärungsphase.(entwässerungstechnisch und naturschutzfachlich)

Die untere Naturschutzbehörde hat eine grundsätzliche Machbarkeit signalisiert, dass die geschützten Biotope (Teiche als stehende Gewässer) entsprechend auszugleichen sind. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der regionale Biotopverbund und die Wanderrouten der Amphibien erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang ist das Artenschutzgutachten von 2013 zu aktualisieren. (Zeitschiene Anfang 2021)

 
c)   29. Änderung F-Plan und B-Plan Nr. 52 (DATA-Center)
Die frühzeitige Behördenbeteiligung soll noch in dieser KW (42) von dem beauftragten Planungsbüro auf den Weg gebracht werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird coronabedingt diesmal nicht im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt, sondern in Form einer öffentlichen Auslegung. Die Vorentwürfe der beiden Bauleitpläne liegen vom 21.10. bis zum 11.11.2020 im Amtsgebäude in Niebüll öffentlich aus, bzw. werden auf der Internetseite des Amtes Südtondern veröffentlicht.
 
d)  Vorhabenbezogene B-Plan Nr. 53 (ehem. ATR-Flächen)
Ende Oktober soll ein Abstimmungsgespräch mit allen Beteiligten stattfinden.


 

Bürgermeister Deidert informiert über folgende Baumaßnahmen:

e)   Bei der Kanalsanierung in der Hasenheide werden zurzeit die Anschlussliner und Schachtsanierungen hergestellt. Ende Oktober wird dann die Asphaltdecke eingebaut.
 

f)   Bei der Gehweginstandsetzung werden in der Wikinger Straße derzeit noch Kabel verlegt und der Gehweg erneuert. Ca. 3/4 der Gehwegstrecke ist fertiggestellt.

 

g)   Am Kaiserhain hat es, bedingt durch einen schadhaften Schmutzwasserschacht, eine ca. 5 m tiefe Absackung gegeben. Sowohl der Regen- als auch der Schmutzwasserschacht müssen in diesem Bereich ersetzt werden.
 

h)   Die Kanalsanierung des Schmutz- und Regenwasserkanal in der Marktstraße hat begonnen und wird ca. vier Wochen andauern, allerdings erst nach der Fertigstellung der Schachtsanierung am Kaiserhain.
 

i)   Der Endausbau für das Wohngebiet Heidering hat begonnen und wird Ende November abgeschlossen sein.
 

j)   Der Ausbau des Rundwanderwegs ist fertig gestellt. Derzeit werden die Beschilderungen und die Sitzgelegenheiten installiert.
 


.
 

14.
Anfragen und Mitteilungen             
 


a)   Frau Marcussen-Kressin fragt, wer im Gemeindegebiet die großen roten 30er Kreise veranlasst hat und bekundet, dass sie diese hässlich findet.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese großen 30er Kreise besser wahrgenommen und beachtet werden.
b)   Auf Nachfrage stellt der Bürgermeister fest, dass die roten Radfahrwege z.B. an der Hauptstraße nach StVO nicht bedeuten, dass die Radfahrer Vorfahrt haben, sondern dass die rote Farbe eine Schutzfunktion hat, damit die Autofahrer besser erkennen, dass mit Radfahrern zu rechnen ist.
c)   Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Fertigstellung der Kanalsanierung im Bereich der B 199 vor der Deckensanierung durch den LBV auf Höhe der Nordseeakademie eine Delle entstanden ist, die hoffentlich beim Überfahren durch Schwerlastverkehr keine Schäden am Kanalnetz hinterlässt.
 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 20:35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
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Ausschussvorsitzender Schriftführerin    
 

 


Dokumente: