Seiteninhalt
Niederschrift
über die öffentliche 4. Sitzung
des Finanzausschusses Klixbüll
am Donnerstag, 16. Juli 2020
Sitzungsort: großer Sitzungssaal, Marktstraße 12, Niebüll
Sitzungsdauer: 18:04 bis 19:53 Uhr
Anwesend sind:
Vorsitzender
|
Torben Petersen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Birgit Tüchsen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Ralf Nielsen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Stefan Nissen
|
Ferner:
Bürgermeister
|
Werner Schweizer
|
|
Gemeindevertreter
|
Uwe Brodersen-Lutz
|
|
Gemeindevertreter
|
Hauke Harder
|
|
Gemeindevertreter
|
Andreas Koop
|
|
Gemeindevertreterin
|
Heike Petersen
|
|
Gemeindevertreter
|
Thomas Thomsen
|
|
Schriftführerin
|
Wiebke Stoffel
|
Amt Südtondern
|
Entschuldigt fehlt:
Mitglied des Gremiums
|
Rolf Friedrichsen
|
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
1.
|
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
2.
|
Tagesordnung
|
2.a.
|
Dringlichkeitsanträge
|
2.b.
|
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
|
3.
|
Einwohnerfragestunde
|
4.
|
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
27.11.2019
|
5.
|
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie
dem Umgang mit dem Jahresüberschuss und Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Klixbüll im
Haushaltsjahr 2019
|
6.
|
Anfragen und Mitteilungen
|
1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
Ausschussvorsitzender Torben Petersen begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.
2.b. |
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten &acir
c;
|
Es erfolgt keine Beschlussfassung, alle Tagesordnungspunkte werden öffentlich beraten.
3. |
Einwohnerfragestunde
|
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
27.11.2019
|
Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.11.2019 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
5. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie
dem Umgang mit dem Jahresüberschuss und Genehmigung der
Haushaltsüberschrei-tungen der Gemeinde Klixbüll im
Haushaltsjahr 2019
|
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Empfehlung an die Gemeindevertretung
a) dem Vorgelegten Jahresabschluss 2019 zuzustimmen,
b) den Jahresüberschuss in Höhe von 209.717,10 € gemäß § 25 (3) GmHVO-Doppik der Allgemeinen sowie der Ergebnisrücklage zuzuführen,
c) die 2019 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 280.958,65 € zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Amtsverwaltung aufgestellt. Es liegen die Ergebnis-, Finanz- und Investitionsrechnung, die Schlussbilanz, der Anhang zur Schlussbilanz und der Lagebericht vor. Der Jahresbericht wird anhand einer PowerPoint-Präsentation ausführlich erläutert.
Nach der Ergebnisrechnung ergibt sich gegenüber der Planung mit 136.600 € Fehlbetrag ein Jahresüberschuss in Höhe von 209.717,10 €. Begründet ist dies hauptsächlich durch Mehrerträge aus der Veräußerung von Grundstücken, im Bereich der Kindergärten (Verteilung der Konnexitätsmittel), einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen, der Zuführung aus der Finanzausgleichsrückstellung sowie Minderaufwendungen im Bereich der Planungskosten. Es wurden der Finanzausgleichrückstellung die gesamte Summe von 100.000,00 € entnommen, da diese Gem. § 24 (1) GmHVO-Doppik zwei Jahre nach Entstehung aufgelöst werden muss. Aufgrund aktueller Berechnungen musste gleichzeitig ein Betrag in Höhe von 76.000,00 € wieder zugeführt werden.
Der Überschuss in Höhe von 209.717,10 € soll gem. § 25 (3) GmHVO (die Ergebnisrücklage darf höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen) der Allgemeinen sowie der Ergebnisrücklage zugeführt werden. Die Rücklagen weisen nach der Umbuchung folgende Bestände aus:
Allgemeine Rücklage: 1.487.486,77 € und
Ergebnisrücklage .490.870,64 €.
Die Finanzrechnung schließt gegenüber der Planung mit einer Reduzierung der Geldbestände um 112.700,00 € zum 31.12.2019 mit der Verminderung von 487.252,40 € ab, so dass eine Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse des Amtes Südtondern in Höhe von 172.049,54 € ausgewiesen wird. Die Verschlechterung resultiert u.a. aus den in 2019 entstandenen Grunderwerbskosten für den Kauf des Grundstücks Schulstraße, den nicht geplanten Kosten wie Vermessung, Anschlussbeitrag Frischwasser u.ä. für das Baugebiet 13, sowie einer nicht realisierten Kreditaufnahme. Hinzu kommt, dass mit den geplanten Grundstücksverkäufen im Geestbogen erst am Ende des Jahres begonnen werden konnte.
Die weiteren Investitionen teilen sich wie folgt auf:
• Liegenschaften – Kauf Grundstück Schulstraße 73.475,60 €
• Liegenschaften – Baugeb.„Am Sportplatz“ Nachpfl. Ausgleichsfläche 587,27 €
• Liegenschaften – B-Plan 13 92.606,70 €
• Feuerwehr – Sanierung Gebäude 23.067,19 €
• Feuerwehr – Anpassung Festwerte, Druckminderer, Schutzdeckenset 6.267,18 €
• Grundschule – PC‘s 1.789,14 €
• DörpsCampus – Korrektur Vorsteuer 216,24 €
• DörpsCampus – 4 Oberschränke 921,99 €
• Kindertagesstätte– Rollo‘s 1.332,86 €
• Hospiz – Investitionskostenzuschuss 1.000,00 €
• Sportplatz – Beteiligung Reckanlage 2.000,00 €
• Freibad – Sanierung Prüfung bautechn. Unterlagen 2.437,37 €
• Freibad – PV Anlage, Geschirrspüler 8.994,00 €
• Abwasseranlage – Hausanschluss 1.315,43 €
• Oberflächenwasser – Durchlass Katal 1.182,56 €
• Gemeindestraße – B-Plan 13 477.294,33 €
Die Finanzierung ist aus dem Verkauf von Grundstücken Zuwendungen und Zuschüssen, Beiträgen in Höhe von insgesamt 142.964,11 € und Eigenmitteln der Gemeinde in Höhe von 551.523,75 € erfolgt.
Zur Bilanz 2019 ist festzustellen, dass sich das Anlagevermögen um 477.010,69 € auf 6.050.935,91 € erhöht hat. Im Umlaufvermögen mit einem Gesamtwert von 61.696,34 € sind keine liquiden Mittel mehr enthalten. Dafür wird auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse des Amtes in Höhe von 172.049,54 € ausgewiesen.
Die Belegprüfung hat Stichpunktartig stattgefunden. Fragen hierzu wurden in der Sitzung beantwortet. Abschließend wird festgestellt, dass der Jahresabschluss schlüssig dargestellt wurde und keine Beanstandungen festzustellen waren. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen ist nach den geltenden Vorschriften verfahren worden. Die Schlussbilanz entspricht den Vorschriften der GemHVO-Doppik. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind richtig nachgewiesen worden. Der Anhang und der Lagebericht zum Jahresabschluss sind vollständig und richtig.
Noch zu klären war, warum bei der Kindertagesstätte in Klixbüll Stromkosten anfallen und mit welchem Anteil die Gemeinde sich an der Unterhaltung des Außengeländes beteiligen muss. Bei den Stromkosten handelt es sich um aufzuteilende Kosten die für ein Blockkraftheizwerk in der Schule entstehen. Diese Kosten, wie auch alle anderen Kosten der Bewirtschaftung werden mit dem Kindertagesstättenwerk NF am Jahresende über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
Für die Unterhaltung des Außenbereichs gilt Folgendes:
Die Gemeinde Klixbüll hat mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klixbüll einen Vertrag zur Finanzierung der Kindertagesstätte abgeschlossen. Dieser enthält folgenden Wortlaut:
§ 4
Ungedeckte laufende Betriebskosten
(1) Laufende Betriebskosten sind die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Kindertagesstätte. Zu ihnen gehören insbesondere Personal-, Sach-, und Mietkosten, Kosten der Unterhaltung des Gebäudes und der Außenanlagen , Versicherungsbeiträge und Verwaltungskosten. Soweit Kosten gemeinsam mit Kosten für andere Kircheneinrichtungen anfallen, sind sie wirklichkeitsnah nach dem Grenzkostenprinzip aufzuteilen.
.
(5) Die ungedeckten laufenden Betriebskosten ergeben sich aus den laufenden Betriebskosten nach Abs. 1 bis 4, abzüglich aller der Gemeinde, der Kirchengemeinde und der Kindertagesstätte für die Kindertagesstätte zufließende Einnahmen (z.B. Elternbeiträge und sonstige Zuwendungen), ausgenommen Zuwendungen des Kirchenkreis Südtondern gem. § 2 Abs. 1 Satz 2. Ausgenommen sind daneben Spenden und Kollekten, die der Kindertagesstätte zur Anschaffung von Spielgeräten, Einrichtungsgegenständen usw. zufließen. Die entsprechenden Ausgaben für derart finanzierte Gegenstände gelten nicht als Betriebsausgaben der Kindertagesstätte im Sinn dieses Vertrages.
Gem. § 2 Zuschuss-Gewährleistung der Gemeinde und Eigenmittel der Kirchengemeinde des Vertrages übernimmt die Gemeinde zuschussweise für die Kindertagesstätte ab dem 01.01.2005 95 % der ungedeckten laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätte.
Diese Abrechnung erfolgt über das Kita-Werk. Somit sind die Kosten der Gemeinde Klixbüll nicht mit in der Abrechnung enthalten. Lt. Auskunft von Herrn Kohnke gibt es jedoch eine mündliche Vereinbarung, die besagt, dass Kosten für die Sicherheitsprüfung der Spielgeräte oder auch der Fallschutzsand von der Gemeinde getragen werden, da der Spielplatz am Nachmittag der Öffentlichkeit zugängig ist.
Mit der Änderung des Kita-Gesetzes wird es ab 2021 eine neue Vereinbarung zur Finanzierung geben, die mit einer Anlage zu versehen ist, die sämtliche der abzurechnenden Kosten aufführt. Im Rahmen dieser Verhandlungen können diese Kosten mit einfließen.
Haushaltsüberschreitungen sind 2019 in Höhe von 280.958,65 € entstanden. Eine Kontenliste mit den Haushaltüberschreitungen liegt dem Ausschuss vor. Es ergeben sich folgende größere Abweichungen
• 111012.0290000 Liegenschaften Grunderwerb „Schulstraße“ 73.475,60 €
• 111012.0290000 Liegenschaften B-Plan 13 92.606,70 €
• 126002.5711030 Abschreibung bebaute Grundstücke Feuerwehr 1.451,54 €
• 126002.5711070 Abschreibung techn. Anlagen, Fahrzeuge Feuerwehr 4.901,99 €
• 211001.5711080 Abschreibung Ausstattung Grundschule 3.413,65 €
• 362000.5381000 Jugendarbeit Zuschüsse und Zuweisungen 2.252,07 €
• 365003.0891019 Kindergarten (Rollos) 1.332,86 €
• 365003.5241030 Kindergarten Bewirtschaftungskosten (Strom) 1.764,05 €
• 424001.5741000 Sportplätz Abschreibung auf geleistete Zuwendungen 1.045,60 €
• 424005.0034200 Schwimmbad restl. Sanierung 2.437,37 €
• 424005.5711070 Abschreibung techn. Anlagen Freibad 23.033,09 €
• 538001.0440000 Austausch Rohr Ortsentwässerung 1.315,43 €
• 541001.5221000 Gemeindestraßen Unterhaltung 2.010,05 €
• 541001.5452000 Schwarzdeckenunterhaltung Kreis NF 5.046,59 €
• 553000.5318000 Friedhof Abrechnung 2018 und 2019 42.704,99 €
• 571003.5251000 Elektromobilität Unterhaltung von Fahrzeugen 1.459,14 €
Auszug
zur Erledigung an:
|
---
|
zur Kenntnis an:
|
BAD
|
6. | Anfragen und
Mitteilungen
|
- Es wird mitgeteilt, dass es Beschwerden gibt, dass der Parkplatz vor der Kirche bei Regen ständig unter Wasser steht. Der Parkplatz gehört zur Kirche. Bevor die Gemeinde sich an den Ausbesserungsarbeiten beteiligt, wird man mit dem Kirchenvorstand in Kontakt treten um die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Der Bürgermeister macht folgende Mitteilungen:
- Die Firma TenneT TSO GmbH bietet der Gemeinde bei Bedarf kostengünstigen Grand an.
- Die Pächterin des Schwimmbadkioskes hat fristlos gekündigt. Für Ersatz ist bereits gesorgt.
- Die Gemeinde hat einen Förderantrag für den Bau der Grasbahn gestellt, das LLUR hat im Gespräch bereits seine Zusage erteilt.
- Der Bescheid über die Förderung des Poolliftes liegt vor. Der Lift wird noch in diesem Jahr eingebaut.
- Es wird die Parkplatzsituation vor der Feuerwehr angesprochen. Der Parkplatz ist regelmäßig von Besuchern des Pizzaservices zugeparkt bzw. wird als Abkürzung benutzt. Dies erhöht die Unfallgefahr und stellt ein Problem dar, da die Gemeinde verpflichtet ist immer genau so viele Parklätze an der Feuerwehr vorzuhalten, wie Sitzplätze in den Einsatzfahrzeugen sind. Dies ist so nicht gewährleistet. Man wird mit dem Eigentümer des Pizzaservices das Gespräch suchen, um die Angelegenheit einvernehmlich zu klären.
- Herr Schweizer berichtet von einer Aktion bei der es zu einer Förderung kommt, wenn der Anteil an PV-Anlagen im Gemeindegebiet um 10 % gesteigert werden kann. Es wird als mögliches Thema für die Einwohnerversammlung festgehalten.
- Es hat ein Termin im Ministerium in Kiel stattgefunden, an dem Herr Schweizer teilgenommen hat. Inhalt war die Wirtschaftsförderung für innovative Energien in strukturschwachen Gegenden. Im Gewerbegebiet, das auf den Konversionsflächen entstehen soll, kann es zu einer Förderung in Höhe von insgesamt 15.000.000 € kommen, die über mehrere Jahre ausgezahlt werden würde. Diese Förderung ist aber nur für die Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung vorgesehen und geht nicht an die Kommunen sondern an die sich ansiedelnden Betriebe direkt. Die Infrastruktur hierfür muss von der Gemeinde erstellt werden, ohne dass hier Geldmittel fließen.
- Am 14.07.2020 hat der Bürgermeister einen Vertrag mit dem neuen Windpark über den Erhalt einer Schürfgebühr unterzeichnet.
- Aufgrund einer Bürgeraktion wird man die Fa. TenneT bitten, mit der neuen 380 KV Leitung den höchstmöglichen Abstand zur Bebauung einzuhalten.
- Es wird über eine Einwohnerversammlung und die möglichen Themen diskutiert. Man erzielt Einigkeit darüber, dass die Versammlung erst nach weiteren Lockerungen der „Corona-Beschränkungen“ stattfinden kann.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzender Torben Petersen um 19:53 Uhr die Sitzung des Finanzausschusses mit einem Dank für die Mitarbeit.
gez. Wiebke Stoffel
________________________________ ________________________________
Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Dokumente:
Niederschrift der 4 Sitzung des Finanzausschusses (DOCX, 31 kB)