Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung
der Gemeindevertretung Humptrup
am Dienstag, 30. Juni 2020
Sitzungsort: Gemeindehaus, Schulweg 3, Humptrup
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:50 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Erich Johannsen
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Asmus Thomsen
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Lorenz-Peter Nissen
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Bernhard Godbersen
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Mitglied des Gremiums
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Christian Heinsen
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Mitglied des Gremiums
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Lothar Jung
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Ferner:
Amt Südtonern
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Dr. phil. Wolfgang Sappert
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Amtsdirektor
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Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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Schriftführer
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Kira Knies
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Mitglied des Gremiums
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Karin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Marcus Thrysøe
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
03.12.2019
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5.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg
zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze zu
Süderlügum (Freiflächenphotovoltaik)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
7.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg
zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze zu
Süderlügum (Freiflächenphotovoltaik)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 10.
Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) der
Gemeinde Humptrup (SO Freiflächenphotovoltaikanlage)
- Aufstellungsbeschluss |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 11 der Gemeinde Humptrup (SO
Freiflächenphotovoltaikanlage)
- Aufstellungsbeschluss |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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11.
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Beratung und Beschlussfassung
Trägerwechsel Kindertagesstätte Süderlügum zum 01.10.2020 Kirchenkreis Süderlügum-Humptrup an Kitawerk Nordfriesland |
Nicht öffentlicher Teil
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12.
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Grundstücksangelegenheiten
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Erich Johannsen eröffnet um 19:00 Uhr die 7. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den anwesenden Einwohner und die Verwaltung einschließlich Amtsdirektor Dr. Wolfgang Sappert recht herzlich und stellt mit 6 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend stellt sich Dr. Wolfgang Sappert kurz persönlich vor. Danach erfolgt eine kurze Vorstellung der anwesenden Gemeindevertreter.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge wurden/werden nicht gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte |
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 11 werden öffentlich behandelt, der Tagesordnungspunkt
12 wird im nichtöffentlichen Teil beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. | Einwohnerfragestunde
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3.1 Brückenbelastung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Brücke im Broder-Hansen-Weg von Fahrzeugen über 30 Tonnen überquert werden, diese jedoch nur für eine Belastung von 9 Tonnen ausgelegt ist. Der Bürgermeister erklärt, dass eine Überwachung hier nur durch die Polizei erfolgen kann. Die vorhandenen Unebenheiten werden auf Gemeindekosten ausgebessert. Etwaige Instandhaltungskosten trägt die Gemeinde.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom
03.12.2019
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Einwendungen gegen die Niederschrift vom 03.12.2019 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
5. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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5.1. Westküstenleitung
Am 08.06.2020 wurde in einer digitalen Ergebniskonferenz der Vorzugskorridor für den 5. Abschnitt der Westküstenleitung bekanntgegeben. Der Vorzugskorridor läuft entlang der B5 östlich an Braderup und Süderlügum vorbei bis zum Übergabepunkt an der Grenze. Damit ist die Planung über Humptrup und das Landschaftsschutzgebiet vorerst vom Tisch. Der Bürgermeister bedankt sich bei der Bürgerinitiative (namentlich Heidrun Thomsen und Otto Seefeld) ganz herzlich für das gezeigte Engagement. Inwieweit die Bürgerinitiative einen Anteil/Einfluss an der Entscheidung hat, wird man nur spekulieren können.
5.2. Pachtangelegenheit
Die Gemeinde verpachtet zum 01.11.2020 eine Grünlandfläche, 2,7 ha. Eine Bekanntmachung wird über den Aushang erfolgen.
5.3. Sperrung B 5
Anfang Oktober wird für eine Dauer von voraussichtlich 6 Wochen die B5 zwischen Braderup und Klixbüll aufgrund einer Brückenerneuerung über den Dreiharder-Gotteskoogstrom voll gesperrt. Umleitungsstrecken sind festgelegt. (Zeitraum liegt direkt in der Maisernte)
5.4. Verkehrssicherungspflicht
Der Bürgermeister erinnert jeden Grundstückseigentümer an das Rückschneiden von Hecken/Büsche/Bäume, die in den Verkehrsraum ( Gehwege/Straßen/Wegen) ragen.
Im Bereich von Straßenlaternen ist auch das Lichtraumprofil freizuschneiden.
5.5. Wegeschau 2020
Es sind für die asphaltierten Gemeindestraßen insgesamt 68.300,- € an Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Für die Fällung der ortsbildprägenden Pappeln im Krakebüller Weg ist die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt.
5.6. Feuerwehr
Im Feuerwehrgerätehaus wurde die Abgas-Absauganlage für den neuen Mannschaftswagen erweitert. Die Kosten hierfür überschreiten den Haushaltsansatz.
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Auftrag für den Hecken- und Windschutzrückschnitt vergeben.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg
zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze zu
Süderlügum (Freiflächenphotovoltaik)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschluss:
1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Humptrup
für das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg zwischen der Bundes-
grenze und der Gemeindegrenze zu Süderlügum und die Begründung werden in den vor
liegenden Fassungen gebilligt.
2.. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Seite.1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen..
Beratung:
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Humptrup das Ziel, die bauleitplanerische Grundlage für den Bau einer PV-Anlage zu schaffen, über die elektrische Energie erzeugt wird. Die erzeugte Energie soll in das Stromversorgungsnetz eingespeist werden. Grundsätzlich wird die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Gemeindegebiet von der Gemeinde befürwortet. In der Nachbargemeinde Süderlügum wird ebenfalls, unmittelbar südlich anschließend, eine PV-Anlage geplant.
Im Vorwege zur Sitzung der Gemeindevertretung hat die öffentliche Beteiligung mit dem Planer Herrn Zerbe vom Planungsbüro Pro Regione stattgefunden, in der das Vorhaben eingehend erläutert wurde. Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung haben an der Beteiligung teilgenommen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Humptrup für
das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg
zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze zu
Süderlügum (Freiflächenphotovoltaik)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschluss:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.8 der Gemeinde Humptrup für das Gebiet an der Ostseite der Bahnstrecke Niebüll-Esbjerg zwischen der Bundesgrenze und der Gemeindegrenze zu Süderlügum sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen;
Beratung:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 (B-Plan) verfolgt die Gemeinde Humptrup das Ziel, die mit der parallel aufgestellten 9. Änderung. des Flächennutzungsplanes vorbereitenden Grundlagen für den Bau einer PV-Anlage zu konkretisieren.
Der vorhabenbezogene B-Plan dient dann als Grundlage der zu stellenden Bauanträge. Es ist beabsichtigt, den erzeugten Strom in das Stromnetz einzuspeisen. Der mögliche Einspeisepunkt befindet sich an dem vorhandenen Umspannwerk Niebüll der SH-Netz AG, ca. 10,5 km vom Planbereich entfernt.
Das geplante Sondergebiet wurde bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt und soll auch weiterhin einer landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.
Im Vorwege zur Sitzung der Gemeindevertretung hat die öffentliche Beteiligung mit dem Planer Herrn Zerbe vom Planungsbüro Pro Regione stattgefunden, in der das Vorhaben eingehend erläutert wurde. Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung haben an der Beteiligung teilgenommen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 10.
Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) der
Gemeinde Humptrup (SO Freiflächenphotovoltaikanlage)
- Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet „östlich der bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage entlang der Bahnlinie Niebüll - Tondern, westlich vom Humptruphof und südlich des Süderwangs“ die 10. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB))
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Pro Regione, Flensburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
6. Alle im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung entstandenen und noch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Die Gemeinde Humptrup beabsichtigt mit dieser Bauleitplanung die Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ im Anschluss an der bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage im Bebauungsplan Nr. 4 (B-Plan). Die Fläche für die Ausweisung befindet sich auf den Flurstücken 34/9 und 33/1 der Flur 4, Gemarkung Humptrup und ist im gültigen Flächennutzungsplan (F-Plan) als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Die Umsetzung des Projekts löst ein Planerfordernis aus. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung der 10. Änderung des F-Planes und des B-Plans Nr. 11 erforderlich.
Alle im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung entstandenen und noch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Dies beinhaltet die Kosten des zu beauftragten Planungsbüros und sonstige sächliche Kosten im Bauleitplanverfahren. Hierzu wird der Bürgermeister beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Es ist nunmehr zu entscheiden, ob und inwieweit die beschriebenen Flächen im F-Plan geändert und künftig dargestellt werden sollen. Für die Umsetzung des Vorhabens wäre der Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des F-Planes und im Parallelverfahren der Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. 11 zu fassen und das Planungsbüro Pro Regione, Flensburg mit der Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte sowie mit der Ausarbeitung des Planentwurfs zu beauftragen.
Im Rahmen der Beratung wird darauf hingewiesen, dass die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger auch im Beschluss festgehalten werden soll. Dieses wird als Punkt 6 zugefügt.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 11 der Gemeinde Humptrup (SO
Freiflächenphotovoltaikanlage)
- Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
7. Für das Gebiet „östlich der bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage entlang der Bahnlinie Niebüll - Tondern, westlich vom Humptruphof und südlich des Süderwangs“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
8. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB))
9. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Pro Regione, Flensburg beauftragt werden.
10. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
11. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
12. Alle im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung entstandenen und noch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 9
Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Der Sachverhalt entspricht dem Tagesordnungspunkt 8 für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Gemeinde Humptrup. Die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 11 erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 10. Änderung des F-Planes.
Im Rahmen der Beratung wird darauf hingewiesen, dass die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger auch im Beschluss festgehalten werden soll. Dieses wird als Punkt 6 zugefügt.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
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zur Kenntnis an:
|
---
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10. |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
einschließlich der Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen
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Beschluss:
Es wird beschlossen,
a) den vorgelegten und geprüften Jahresabschluss 2019 gemäß § 95 n GO anzuerkennen und den entstandenen Jahresüberschuss in Höhe von 24.974,98 € der Ergebnisrücklage zuzuführen,
b) die in 2019 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 30.517,42 € gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss 2019 ist bereits eingehend in der Sitzung des Finanzausschusses beraten worden. Nach der Ergebnisrechnung (zu vergleichen mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 24.974,98 €. Da in der Haushaltsplanung ein Fehlbetrag in Höhe von 88.400,00 € vorgesehen war, ergibt sich eine Verbesserung von 113.374,98 €. Neben Mehrerträgen bei den Steuern, den Konzessionsabgaben und den Konnexitätsmitteln für die Krippenplätze, sind Einsparungen bei den Aufwendungen, wie z. B. bei den Unterhaltsaufwendungen für die Gemeindestraßen oder der Oberflächentwässerung, hauptverantwortlich für die Verbesserung. Die Finanzrechnung schließt gegenüber der Planung (Minderung der Geldbestände um 63.600,00 €) mit einem Plus von 37.026,94 € ab. Diese Verbesserungen resultieren überwiegend aus den bei der Ergebnisrechnung aufgeführten Gründen. Im Haushaltsjahr 2019 sind Haushaltsüberschreitungen in Höhe von zusammen 30.517,42 € angeordnet worden. Auf Abschreibungen entfallen allein 18.868,16 €, insbesondere aufgrund der Übernahme der Entwässerungsanlage im Weidenweg. Weitere Überschreitungen sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr und den Unterhaltsaufwendungen bei der Schmutzwasserbeseitigung angefallen. Der Gesamtbetrag von 30.517,42 € ist noch von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
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zur Kenntnis an:
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11. |
Beratung und Beschlussfassung
Trägerwechsel Kindertagesstätte Süderlügum zum 01.10.2020 Kirchenkreis Süderlügum-Humptrup an Kitawerk Nordfriesland |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Süderlügum zum 01.10.2020 vom Kirchenkreis Süderlügum-Humptrup zum Kitawerk Nordfriesland zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Kindertagesstätte Süderlügum liegt in der Trägerschaft der Kirchengemeinde Süderlügum-Humptrup. Vertraglich gebundene Standortgemeinden sind Süderlügum, Humptrup, Braderup, Holm, Ellhöft, Uphusum und Lexgaard.
Die Kirchengemeinde möchte die Trägerschaft auf Grund zunehmender Belastung und Komplexität im Verwaltungsbereich abgeben. Hier kann in jedem Fall von den Erfahrungswerten des Kitawerkes als größter Träger von Kindertageseinrichtungen im Amt Südtondern profitiert werden. Möglichst soll der Übergang vor dem Ausscheiden der jetzigen Kita-Leitung Frau Harksen erfolgen. Gemäß Absprache zwischen Kitawerk und Kirchengemeinde wurde der 01.10.2020 vereinbart.
Für eine Übernahme der Trägerschaft durch das Kitawerk und die Kirchengemeinde ist eine Zustimmung seitens der Gemeindevertretungen aller beteiligten Gemeinden notwendig.
Nur wenn eine Zustimmung aller beteiligten Gemeinden vorliegt, kann der Trägerwechsel erfolgen.
Der bestehende Finanzierungsvertrag wird in seiner jetzigen Form auf den neuen Träger übertragen. Die Neuregelung des Vertrages nach den Bestimmungen der Kita-Reform ist dann erst zum 01.01.2021 notwendig. Dementsprechend ergibt sich hier eine ausreichende Vorlaufzeit.
Der Leiter des Kitawerkes, Herr Kohnke, hat in einer Vorstellungsveranstaltung am 27.02.2020 unter Beteiligung der Gemeinden, der Kirchengemeinde und dem Amt Südtondern umfassend über den Aufbau und die Arbeitsweise des Kitawerkes informiert.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 1
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zur Kenntnis an:
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Bürgermeister Erich Johannsen schließt um 20:09 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Erich Johannsen gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 7 Sitzung der Gemeindevertretung (PDF, 263 kB)