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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 11. Sitzung
der Gemeindevertretung Achtrup
am Donnerstag, 2. Juli 2020
 

Sitzungsort: Achtruper Stuben, Ladelunder Straße 24, Achtrup
Sitzungsdauer: 19:30 bis 21:55 Uhr
 
Anwesend sind:

Vorsitzender
Norbert Nielsen
 
Mitglied des Gremiums
Erich Kruse
1. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Friedrich Hansen
2. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Ralf Baggesen
 
Mitglied des Gremiums
Jan Bliesmann
 
Mitglied des Gremiums
Udo Lossau
 
Mitglied des Gremiums
Björn Möller
 
Mitglied des Gremiums
Wilfried Nickel
 
Mitglied des Gremiums
Ilona Nielsen
 
Mitglied des Gremiums
Malte Nielsen
 
Mitglied des Gremiums
André Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Holger Siem
 
Mitglied des Gremiums
Jan Werning
 

 
Ferner:

Planer
Christoph Enders
zu Tagesordnungspunkten 6 und 7
Wehrführer
Markus Wagner
zu Tagesordnungspunkt 16
Amtsdirektor
Dr. phil. Wolfgang Sappert
Amt Südtondern
Schriftführer
Dirk Pfeiffer
Amt Südtondern

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 ergänzt - eingeladen:

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
3.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 05.05.2020
4.
Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
5.
Einwohnerfragestunde
6.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) der Gemeinde Achtrup

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 17 der Gemeinde Achtrup (Betriebserweiterung Ringweg 1, Tettwang)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

8.
-Beratung und Beschlussfassung über die 18. Änderung des F-Plans der Gemeinde Achtrup (Erweiterung Holzkahr) - Aufstellungsbeschluss
9.
-Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 der Gemeinde Achtrup (Erweiterung Holzkahr) - Aufstellungsbeschluss
10.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 und Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
11.
Beratung und Beschlussfassung über die Schulhofsanierung
12.
Beratung und Beschlussfassung über eine zeitweilige Einbahnstraßenregelung in der Tettwanger Straße
13.
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Wegeunterhaltungsmaßnahmen
14.
Beratung und Beschlussfassung über die eventuelle Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung
15.
Beratung und Beschlussfassung zur finanziellen Absicherung von Veranstaltungen (Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Lütjenhorn)
16.
Beratung und Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Achtrup
   
 
Nicht öffentlicher Teil
17.
Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksangelegenheiten

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Bürgermeister Norbert Nielsen begrüßt die Erschienenen, insbesondere den neuen Amtsdirektor Dr. Wolfgang Sappert, der einmal ohne besonderen Anlass Sitzungen der Gemeindevertretungen in allen amtsangehörigen Gemeinden besucht und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

 
 

2.
2.a.
Tagesordnung

Dringlichkeitsanträge          
 

 

Beschluss:

Die Tagesordnung wird um die Tagesordnungspunkte 15 – Beratung und Beschlussfassung zur finanziellen Absicherung von Veranstaltungen (Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Lütjenhorn) – und 16 – Beratung und Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Achtrup erweitert. Der bisherige Tagesordnungspunkt 15 wird dadurch 17.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Die geänderte Tagesordnung ist den Mitgliedern der Gemeindevertretung schon in der letzten Woche per Mail übermittelt worden.

 
 

2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
 

 

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 17 wird nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 
 

3.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 05.05.2020          
 

 

Die Niederschrift über die Sitzung vom 05.05.2020 ist der Gemeindevertretung zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.

 
 

4.
Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
 

 

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde ein Grundstückskaufvertrag genehmigt und die Bauverwaltung gebeten, einen ordnungsgemäßen Zustand bezüglich Rohrverlegungsarbeiten einzufordern. Außerdem wurden tariflich bedingte Höhergruppierungen von Arbeitskräften beschlossen und der Auftrag für die Installation der Straßenbeleuchtung im Ahornweg erteilt.

 
 

5.
Einwohnerfragestunde            
 

 

- Ein Mitglied des Dorfverschönerungsvereins moniert den nicht optimalen Standort eines neuen Buswartehäuschens am Ehrenmal und bedauert, dass der Standort leider nicht mit dem Verein abgesprochen wurde. Bürgermeister Norbert Nielsen erklärt, dass eigentlich ein anderer Standort vorgesehen war, dieser jedoch geändert werden musste, da ansonsten große Zweige einer Rotbuche hätten entfernt werden müssen.
- Die Frage, warum der Breitbandausbau ruht, wird dahingehend beantwortet, dass die Arbeitskolonnen Urlaub haben. Die Arbeiten werden in der nächsten Woche fortgesetzt.
- Ein Anwohner der Tettwanger Straße zeigt sich irritiert, dass es im Tagesordnungspunkt 12 um die eventuelle Einführung einer Einbahnstraßenregelung geht, ohne dass zuvor mit den Anliegern gesprochen wurde. Bürgermeister Norbert Nielsen weist auf explosionsartig gestiegene Unterhaltungskosten an den Gemeindestraßen hin, auf die reagiert werden muss. Erich Kruse erklärt, dass es am heutigen Tage keinen Beschluss über die Einführung dieser Einbahnstraßenregelung geben wird.
In diesem Zusammenhang wird von Bürgern darauf hingewiesen, dass an einer Ausweichstelle in der Tettwanger Straße ein Breitbandverteilungskasten unpassend aufgestellt worden ist. Außerdem wird erklärt, dass die Gemeinde, wenn sie Gewerbesteuereinnahmen erwartet, auch mit gewissen Nachteilen leben muss. Außerdem seien Schäden an der Straße auch dadurch entstanden, dass Banketten zu spät aufgefüllt wurden.
- Es wird moniert, dass an der Bahnhofstraße nicht nur kranke, sondern auch gesunde Pappeln gefällt wurden. Bürgermeister Norbert Nielsen weist darauf hin, dass dies eine Forderung der Straßenbauverwaltung war und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgte.
- Andre Petersen weist darauf hin, dass er die Betreuung der neuen Gemeindehomepage übernommen hat und er Ansprechpartner für Aktualisierungen ist.

 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) der Gemeinde Achtrup

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss      
      

 

Beschluss:

1.   Der Entwurf der 16. Änderung des F-Planes für das Gebiet „im Ortsteil Tettwang, südwestlich des Ringweges und nordwestlich der Tettwanger Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 13

Davon anwesend:
13
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 


Bemerkung:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung (GO) war kein Mittglied der Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:

Mit den Aufstellungsbeschlüssen am 06.12.2018 über den B-Plan Nr. 17 und im Parallelverfahren die 16. Änderung des F-Planes wurde das Bauleitverfahren von der Gemeinde Achtrup eingeleitet. Der Betriebsstandort des Handwerksbetriebes befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Achtrup im Ortsteil Tettwang. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Achtrup wird die überplante Fläche als Fläche der Landwirtschaft ausgewiesen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Handwerksbetriebes ist deshalb die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Betrieb ist seit ca. 16 Jahren an dem Standort in Tettwang ansässig und in den Bereichen Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär sowie im Stahl- und Metallbau tätig. Hinsichtlich seiner Größe und Ausrichtung ist der Betrieb an einem Punkt angekommen, an dem die Gebäude der ehemaligen Hofstelle keine weitere Entwicklung des Betriebes mehr zulassen. Aufgrund der begrenzten und bereits ausgeschöpften räumlichen Möglichkeiten besteht daher der Bedarf, den Betrieb baulich zu erweitern.
Die beiden Söhne des Betriebsleiters möchten zum gegebenen Zeitpunkt den Betrieb gemeinsam weiterführen, daher ist es vorgesehen, neben dem bereits bestehenden Betriebsleiterwohnhaus ein weiteres Betriebsleiterwohnhaus im sonstigen Sondergebiet 2 „Handwerk“ zu errichten.
Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die Planbegründung, ausgearbeitet.
Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe aufgefordert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist heute vor der Sitzung durchgeführt worden. Der Entwurf des Planes mit der Begründung wurden dabei von Christoph Enders vom Planungsgruppe Olaf eingehend erläutert. Da die meisten Mitglieder Gemeindevertretung anwesend waren, gibt es keinen Beratungsbedarf.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 
 
 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 17 der Gemeinde Achtrup (Betriebserweiterung Ringweg 1, Tettwang)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss      
      

 

Beschluss:

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 17 für das Gebiet „im Ortsteil Tettwang, südwestlich des Ringweges und nordwestlich der Tettwanger Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3.   Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 17 wird in ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans geändert.
4.   Der im Entwurf vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 13

Davon anwesend:
13
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 


Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:

Mit den Aufstellungsbeschlüssen am 06.12.2018 über den B-Plan Nr. 17 und im Parallelverfahren über die 16. Änderung des F-Planes wurde das Bauleitverfahren von der Gemeinde Achtrup eingeleitet. Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 17 wird in ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes geändert.
Der Sachverhalt entspricht dem der Sitzungsvorlage für die 16. Änderung des F-Plans der Gemeinde Achtrup.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

8.
-Beratung und Beschlussfassung über die 18. Änderung des F-Plans der Gemeinde Achtrup (Erweiterung Holzkahr) - Aufstellungsbeschluss      
      

 

Beschluss:

1.   Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet „Südlich der Lecker Straße und östlich der Straße Holzkahr“ die 18. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer gemischten Baufläche.
2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch - BauGB).
3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4.   Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5.   Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 13

Davon anwesend:
13
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 
Beratung:

Die Gemeinde beabsichtigt die Aufstellung der 18. Änderung des F-Plans und im Parallelverfahren die Aufstellung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 zur Erweiterung des Mischgebietes Holzkahr für das Gebiet südlich der Lecker Straße und östlich der Straße Holzkahr. Im F-Plan ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Es liegen bereits Anfragen von Interessenten vor, die gerne in der Gemeinde Achtrup ihr Gewerbe ansiedeln möchten. In einem Mischgebiet ist zu beachten, dass etwa die Hälfte der Baugrundstücke als Wohnbebauung umgesetzt werden dürfen und die andere Hälfte als Gewerbebebauung. Im Rahmen der Bauleitplanung empfiehlt der Kreis Nordfriesland eine Standortalternativenprüfung. Für den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen stehen noch ca. 40 Kontingente (Wohneinheiten) zur Verfügung (Stand Juni 2020), sodass eine Planung dem nichts entgegensteht.
Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen löst ein Planerfordernis aus. Zur Umsetzung des Verfahrens wäre der Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des F-Plans und die 1. Änderung und Erweiterung des B-Plans Nr. 6 der Gemeinde Achtrup zu fassen. Für die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte sowie der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange muss ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

9.
-Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 der Gemeinde Achtrup (Erweiterung Holzkahr) - Aufstellungsbeschluss      
      

 

Beschluss:

1.   Für das Gebiet „Südlich der Lecker Straße und östlich der Straße Holzkahr“ wird die 1. Änderung und Erweiterung des B-Plans Nr. 6 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Mischgebietes im Anschluss an des Mischgebiet Holzkahr.
2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4.   Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5.   Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertretung: 13

Davon anwesend:
13
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 
Beratung:

Der Sachverhalt entspricht dem der Sitzungsvorlage für die 18. Änderung des F-Plans der Gemeinde Achtrup. Die Aufstellung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 18. Änderung des F-Plans.
Beide Verfahren sollen nur fortgeführt werden, wenn die Grundstückfläche zu einem angemessenen Preis erworben werden kann.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

10.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 und Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen            
      

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,
a)   die in 2019 entstandenen Haushaltsüberschreitungen von zusammen 177.057,34 € gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) zu genehmigen,
b)   den vorgelegten und geprüften Jahresabschluss 2019 gemäß § 95 n GO anzuerkennen und den entstandenen Jahresüberschuss von 153.467,55 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Achtrup wurde in der Finanzausschusssitzung am 25.06.2020 ausführlich vorgetragen. Bürgermeister Norbert Nielsen lobt die Arbeit des neuen Kämmerers, der diese sehr verständlich und anschaulich vorgestellt hat.
Gemäß Sitzungsvorlage ergibt sich Folgendes:
Nach der Ergebnisrechnung, die mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft zu vergleichen ist, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 153.467,55 €, gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Unterschuss auswies, eine Verbesserung um 317.067,55 €.
Diese deutlich positive Abweichung resultiert auf der Ertragsseite hauptsächlich aus höheren Gewerbesteuereinnahmen (+ 123.956,08 €), der Kindergartenabrechnungen 2018 inkl. Verteilung der Konexitätsmittel 2017 und 2018 (+ 100.596,89 €), den Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (+ 28.525,65 €) und der Auflösung der Finanzausgleichsrückstellung (+ 92.000,00 €).
Zudem hat die Gemeinde Achtrup im Haushaltsjahr 2019 für das vorangegangene Haushaltsjahr 2018 eine Fehlbetragszuweisung in Höhe von 8.599,56 € erhalten.
Bei den Aufwendungen liegen die Personalkosten um 35.086,86 € deutlich unter dem Plan-ansatz.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+ 11.720,32 €), die Transferaufwendungen (+ 10.896,56 €) sowie die bilanziellen Abschreibungen (+ 1.952,66 €) liegen vergleichsweise gering über dem jeweiligen Planansatz.
Deutlicher hingegen ist die Abweichung bei den sonstigen Aufwendungen, diese liegen mit 68.665,37 € über dem Ansatz für das Haushaltsjahr 2019. Hier sind bei der Zuführung zu den Rückstellungen (+ 9.199,23 €), bei den Erstattungen an Gemeinde und Gemeindeverbände (+ 35.500,17 €) und bei den Erstattungen an übrige Bereiche bzgl. Abrechnung der Kindergärten 2017 - 2019 (+ 16.985,05 €) die größten Abweichungen zu verzeichnen.
 
Die Finanzrechnung schließt mit einer Minderung der bereinigten Geldbestände um 390.629,29 €   ab, sodass sich die liquiden Mittel der Gemeinde Achtrup zum Jahresschluss 2019 auf 1.723.452,82 € belaufen.

Die Verbesserung gegenüber der Planung um 394.924,21 € resultiert zum Einen aus den bei der Ergebnisrechnung genannten Gründen und zum Anderen aus deutlich geringeren Investitionsausgaben, unter anderem im Bereich der Hochbaumaßnahmen und der Ausleihungen.
Die Investitionen belaufen sich für 2019 auf insgesamt 795.656,56 €, bei einem Planansatz von 1.110.553,50 €. Folgende größere Investitionen wurden im Haushaltsjahr 2019 getätigt:

•  Erweiterung Kindergarten    =     654.833,95 €

•   Erweiterung Funktionsgebäude  =     19.626,92 €

•  Neubau Bauhofhalle      =     16.072,23 €

•  Parkplatz Holzkahr      =     14.309,99 €

•   Freiwillige Feuerwehr (u.a. Nissan Combi)  =   47.445,60 €

•   Sammelposten MtA und BGA  =     25.466,09 €


Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 325.460,26 €, diese liegen um 130.539,74 € unter dem Planansatz von 456.000,00 €. Hier sind die Investitionszuwendung vom Land für den Anbau des Kindergartens in Höhe von 74.250,00 €, der Verkauf von fünf Baugrundstücken von 187.278,00 € und die Kostenerstattung der Wärmeversorgung von 48.847,81 € die größten Positionen.
Die Bilanzsumme steigt von 7.501.383,44 € um 67.574,36 € auf 7.568.957,80 €.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses von 153.467,55 € auf 2.069.792,24 €. Dieser Wert entspricht einer Eigenkapitalquote von 27,3 % gegenüber 25,5 % im Vorjahr.
Die Finanzausgleichsrückstellung aus 2017 in Höhe von 92.000,00 € wurde aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Haushaltsjahr 2019 vollständig aufgelöst.
Die Gewerbesteuereinnahmen waren 2019, im Vergleich zum Durchschnitt der beiden Vorjahre, um 73.373,42 € höher, daher wurde eine neue Finanzausgleichsrückstellung in Höhe von 36.000,00 € gebildet. Da es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 24 GemHVO-Doppik handelt, ist eine Genehmigung dieser außerplanmäßigen Aufwendung nicht erforderlich.
Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2019 auf 2.360.257,64 €, dies entspricht einer Fremdmittelquote von 31,2 %.
 
Haushaltsüberschreitungen sind in Höhe von zusammen 177.057,34 € angeordnet worden, die hauptsächlich bei den Schulkostenbeiträgen/-umlagen, den Kita-Kosten, der Abwasserjahresabrechnung 2019 der Kommunalbetriebe Leck im Bereich Schmutzwasser, für die Baumaßnahme „Parkplatz Holzkahr“ und für die Unterhaltung der Gemeindestraßen angefallen sind. Die vollständigen Überschreitungen sind im Einzelnen in der Finanzausschusssitzung vorgestellt worden.
Der Gesamtbetrag von 177.057,34 € ist noch in voller Höhe von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Diese Ausführungen werden von Dirk Pfeiffer kurz zusammengefasst. Beratungsbedarf ergibt sich nicht.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

11.
Beratung und Beschlussfassung über die Schulhofsanierung   â ;€‚      
 

 

Beschluss:

In Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung sollen drei Angebote für die Planung der Schulhofsanierung eingeholt werden und ein Förderantrag für die Gesamtmaßnahme gestellt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Beschluss:
Falls es keine Förderung für die Neugestaltung des Schulhofes geben sollte, wird der Schulhof in einer „kleinen Lösung“ mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln saniert.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Durch den Umbau des Kindergartens ist der Schulhof stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass eine Sanierung dringend erforderlich ist. Da die Maßnahme als Leitprojekt im Dorfentwicklungskonzept aufgenommen worden ist, ist eine Förderung der Maßnahme über die AktivRegion grundsätzlich möglich.
Ellen Jappsen vom Architekturbüro Jappsen-Todt-Bahnsen hat auf der Grundlage der Förderrichtlinien einen Entwurf gemacht, um zu ermitteln, in welcher Höhe Fördermittel generiert werden können. Der Entwurf ist dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vorgelegt worden. Auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs erscheint eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich. Die Förderung ist aber nur möglich, wenn eine Ausschreibung mit drei Planungsbüros für die Angebotsplanung der Maßnahme durchgeführt wird. Diese Ausschreibung soll durchgeführt werden.
Da beim Kindergartenanbau schlechte Erfahrungen mit „bis zu“ Förderzusagen gemacht wurden, soll die Maßnahme mit der geplanten „großen Lösung“ nur durchgeführt werden, wenn eine angemessene Förderung konkret zugesagt ist. Sollte die Zusage nicht erfolgen, soll nur eine abgespeckte Sanierung mit den Mitteln erfolgen, die im Haushalt bereitgestellt wurden. Welche Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, können Norbert Nielsen, Erich Kruse und Friedrich Hansen nach Rücksprache mit der Bauverwaltung entscheiden.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

12.
Beratung und Beschlussfassung über eine zeitweilige Einbahnstraßenregelung in der Tettwanger Straße
 

 

Beschluss:

Die Bauverwaltung wird gebeten, zeitnah zu einem Gespräch mit den Anliegern der Tettwanger Straßen einzuladen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Bürgermeister Norbert Nielsen erklärt, dass eine zeitweilige Einbahnstraßenregelung in einer nassen Jahreszeit und bei Überlastung durch Ernte- oder Güllefahrzeuge zur Entlastung der Tettwanger Straße nicht die beste, aber die schnellste Lösung ist. Mittel- und langfristig sollte es eine andere Regelung geben.
Die jährlichen Kosten für die Straßenunterhaltung sind explosionsartig gestiegen, sodass die Gemeinde reagieren muss.
Erich Kruse stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben und zunächst ein Gespräch mit den betroffenen Anliegern zu führen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Die Bauverwaltung wird gebeten, zeitnah einen Termin zu koordinieren und diesen Gesprächskreis einzuladen.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

13.
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Wegeunterhaltungsmaßnahmen            
 

 

Beschluss:

Der Wegeausschuss kann in Form einer Prioritätenliste entscheiden, welche Straßenunterhaltungsmaßnahmen am dringendsten sind. Der Haushaltsansatz kann überschritten werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 12
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

 

Beratung:

Die Liste der notwendigen Straßeninstandsetzungsarbeiten nach einer Wegeschau am 07.05.2020 liegt weit über den im Haushalt bereitgestellten Mitteln. Diese sind auf der Grundlage der letzten Jahre geschätzt worden.
Man ist sich einig, dass der Wegeausschuss sich mit dem Thema befasst und die Unterhaltung entsprechend einer zu erstellenden Prioritätenliste erfolgen soll.
Finanzausschussvorsitzender Jan Werning erklärt, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchaus überschritten werden und als überplanmäßige Ausgabe genehmigt werden können.
Im nächsten Jahr muss der Haushaltsansatz erhöht werden.

Auszug
zur Erledigung an:
---
zur Kenntnis an:
FB 2; FB 3

 

 
 
 
 
 

14.
Beratung und Beschlussfassung über die eventuelle Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung            
 

 

Beschluss:

Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Achtrup wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass die Straßenbaubeitragssatzung in der derzeitigen Fassung ungerecht ist, da die Straßen oftmals von großen, schweren Fahrzeugen beschädigt werden, aber nicht die Verursacher, sondern die Anlieger bei einer Erneuerung der Straße zu Beiträgen herangezogen werden.
Nach einer Entscheidung der Landesregierung sind Gemeinden nicht mehr verpflichtet, Anliegerbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen zu erheben. Aus diesem Grund soll die Satzung ausgesetzt werden, bis es die Möglichkeit gibt, für eine gerechtere Lösung gibt, die aber auch rechtssicher sein muss.
Die derzeitige Satzung wird aus diesem Grunde aufgehoben.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

15.
Beratung und Beschlussfassung zur finanziellen Absicherung von Veranstaltungen (Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Lütjenhorn)    ;        
 

 

Beschluss:

Für Veranstaltungen der Feuerwehren und von gemeinnützigen Vereinen der Gemeinde Achtrup wird eine Ausfallbürgschaft von bis zu 500 € übernommen, wenn es bei der Abrechnung der Veranstaltung unverschuldet zu einem Unterschuss gekommen ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Die Freiwillige Feuerwehr Lütjenhorn hat einen Antrag gestellt, dass die Gemeinde eine Ausfallversicherung von bis zu 500 € übernimmt, wenn es bei der Abrechnung unverschuldet zu einem Unterschuss kommt.
Veranstaltungen bereichern das Dorfleben. Damit niemand Angst haben muss eine Veranstaltung durchzuführen ist sich die Gemeindevertretung einig, den Antrag zu genehmigen und diese Regelung auf beide Feuerwehren, die Schule und den Kindergarten sowie auch auf alle gemeinnützigen Vereine anzuwenden.

Auszug
zur Erledigung an:
---
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

16.
Beratung und Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Achtrup          
 

 

Beschluss:

Der überarbeitete Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehren der Gemeinde Achtrup wird in der vorliegenden Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Wehrführer Markus Wagner erläutert, dass im Rahmen der Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs der Feuerwehrbedarfsplan überarbeitet worden ist. Dieser liegt der Gemeindevertretung vor und muss noch genehmigt werden.

Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
FB 3

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Norbert Nielsen um 20:45 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
gez. Norbert Nielsen gez. Pfeiffer
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Bürgermeister Schriftführer
 


Dokumente: