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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 21. Sitzung
der Gemeindevertretung Leck
am Donnerstag, 14. Mai 2020
Sitzungsort: Nordfrieslandhalle, Jacob-Johannsen-Weg 6, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:25 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Bürgervorsteherin
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Roger Bodin
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Mitglied des Gremiums
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Annemarie Carstensen
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Mitglied des Gremiums
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René Crusius
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Mitglied des Gremiums
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Jürgen Daniel
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Andreas Eschenburg
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Mitglied des Gremiums
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Hannelore Jensen
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Mitglied des Gremiums
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Holger Karde
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Mitglied des Gremiums
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Kurt Klaus Kleinschmidt
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Mitglied des Gremiums
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Karina Gava
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Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Mitglied des Gremiums
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Karin Martens
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Mitglied des Gremiums
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Dr. Sönke-Peter Nehlsen
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Mitglied des Gremiums
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Torsten Nissen
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Manfreth Sakschewski
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Mitglied des Gremiums
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Birger Schmidt
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Scholz
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Mitglied des Gremiums
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Volker Storm
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Ferner:
Bürgerliches Mitglied
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Hauke Ingwersen
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Bürgerliches Mitglied
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Dierk Nielsen
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Bürgermeister
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Andreas Deidert
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Amt Südtondern
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Dr. phil. Wolfgang Sappert
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Amtsdirektor
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Amt Südtondern
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Kirsten Petersen
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Assistenzkraft Bgm Leck
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Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Klaus Steen
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Mitglied des Gremiums
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Karsten Hansen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.02.2020
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5.
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Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht
öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die vorhabenbezogene 1.
Änderung des B-Planes Nr. 4 (Seniorenwohnanlage Ruhwinkel)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 114-2019 |
7.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der
vorhabenbezogenen 6. Änderung des B-Planes Nr. 16
(Reha-Sport-Zentrum)
- Aufstellungsbeschluss - DS 151-2020 |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über eine
Zuschussgewährung für 2 Padelplätze im
frei zugänglichen Bereich auf dem GreenTEC Campus
- DS 150-2020 - |
9.
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Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Leck - DS
148-2020 -
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Nicht öffentlicher Teil
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10.
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Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten zu
Ausgleichsmaßnahmen
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgervorsteherin Sabine Detert eröffnet um 19: 00 Uhr die 21. Sitzung der Gemeindevertretung Leck in der Wahlzeit 2018 – 2023, begrüßt die erschienenen Einwohner*innen, die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Amtsdirektor Dr. Wolfgang Sappert sowie die Verwaltung und stellt fest, dass die Versammlung mit 22 Mitgliedern beschlussfähig ist.
Anschließend weist die Bürgervorsteherin auf folgendes hin:
• Die Tagesordnung ist auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu gestalten.
• Die Teilnehmerliste wird von der Verwaltung geführt.
• Es ist eine geänderte Sitzungsvorlage zur DS-Nr.148-2020 (TOP 9) auf den Sitzungstischen zusammen mit einer orangen Vorgangsmappe verteilt worden. Die Verwaltung bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung, diese orangen Vorgangsmappe bei den Abstimmungen durch Handzeichen zur besseren Übersicht in die Höhe zu halten.
• Während der Sitzung kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Hygieneabstand von 2 Metern eingehalten ist.
• Die Abstands- und Hygieneregeln sind insbesondere auch beim Verlassen des Sitzungsraumes unbedingt zu beachten. Bitte dann wieder die Mund-Nasen-Bedeckung anziehen.
• Hinweis auf Datenerhebung: Die Liste der teilnehmenden Besucher*innen wird 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet – es kann ein Foto der Besucher*innen zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung bei einer Corona-Erkrankung gemacht werden.
Im Anschluss an diese Hinweise erfolgt eine kurze Vorstellung des neuen Amtsdirektors Dr. Wolfgang Sappert sowie der neueingestellten Assistenzkraft des Bürgermeisters der Gemeinde Leck, Kirsten Petersen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgervorsteherin Sabine Detert die Anwesenden, sich für eine Schweigeminute zu Ehren des verstorbenen Mitgliedes des Seniorenbeirates Horst Hintze zu erheben und verliest den kommunalen Nachruf:
Am 23. April 2020 verstarb Herr
Horst Hintze
Herr Hintze war 15 Jahre Mitglied im Seniorenbeirat der Gemeinde Leck.
Er galt in seinem Ehrenamt immer als äußerst engagiert und zuverlässig.
Zudem ist es für Herr Hintze stets eine Herzensangelegenheit gewesen, die Geschicke auf dem Lecker Wochenmarkt zu lenken.
Wir danken dem Verstorbenen für sein ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Gemeinde Leck. Unsere Anteilnahme gilt den Familienangehörigen.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.
2. 2.b. |
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte |
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 10 wird nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.
3. | Einwohnerfragestunde
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3.1. Corona-Krise
Gemeindevertreter Klaus Schmidt meldet sich hier zu Wort, da der Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ aufgrund des momentan eingeschränkten Sitzungsablaufes nicht thematisiert ist.
Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen der Coronakrise bittet er alle Gemeindevertreter, die geplanten Finanzangelegenheiten für dieses Haushaltsjahr noch einmal zu überdenken.
4. |
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.02.2020
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Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.02.2020 ist der Gemeindevertretung zugegangen. Einwände erfolgen nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die im nichtöffentlichen Teil gestellte Anfrage zum Stellenplan unter Mitteilungen des Bürgermeisters im nichtöffentlichen Teil der Niederschrift beantwortet wird.
5. |
Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht
öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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Bürgervorsteherin Sabine Detert berichtet, dass in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im nichtöffentlichen Teil die Ermächtigung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages und die Ermächtigung zu Tauschverhandlungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes beschlossen wurden. Des Weiteren wurde eine Person zur Verleihung des Sportabzeichens „Lindenblatt in Gold“ benannt.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die vorhabenbezogene 1.
Änderung des B-Planes Nr. 4 (Seniorenwohnanlage Ruhwinkel)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 114-2019 - |
Gemeindevertreter Dr. Sönke-Peter Nehlsen verlässt um 19:15 Uhr den Sitzungssaal.
Beschluss:
a)
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Seniorenwohnanlage Ruhwinkel“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
2. Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b ) Der vorliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
c)
1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die vorhabenbezogene 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 „Seniorenwohnanlage Ruhwinkel“ für das Gebiet südlich der Wikinger Straße, westlich des Osterholzes, nordöstlich des Weges Ruhwinkel und ca. 100 m nördlich der Osterstraße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
4. Der Flächennutzungsplan ist zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis zu a), b) und c):
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 24
Davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der vorhabenbezogenen 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das bestehende Altenwohn- und Pflegeheim durch einen größeren Neubau zu ersetzen.
Dabei soll die Zahl der Pflegeplätze von jetzt 45 auf dann 90 Plätze in Einzelzimmern verdoppelt werden. Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Baukörpers aus zwei versetzt parallel stehenden Hauptflügeln und zwei verbindenden Quertrakten, die sich um einen Innenhof gruppieren.
Ergänzend ist im nordwestlichen Bereich des Plangebietes die Errichtung zweier durch einen Erschließungstrakt verbundener Gebäude für betreutes Wohnen/Service-Wohnen vorgesehen. Die beiden Wohngebäude sind als Laubenganghäuser konzipiert mit je 3 barrierefreien Wohnungen im Erd- und im Obergeschoss und 2 Wohnungen im Dachgeschoss, insgesamt also 16 Wohnungen.
Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt von der Wikinger Straße aus über die bereits vorhandene Zufahrt, an die sowohl die Besucher- als auch die Bewohnerstellplätze angebunden sind. Eine weitere Zufahrt erschließt die Anlieferzone und die Personalstellplätze.
Der Bebauungsplan setzt mit seinen Festsetzungen in Planzeichnung und Text den städtebaulichen Rahmen zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt (36. Änderung).
Entsprechend dem Planungsziel, im Plangebiet einen Ersatzbau für die bestehende Altenwohn- und Pflegeeinrichtung sowie einen Ergänzungsbau für betreutes Wohnen zu ermöglichen, wird für die beiden Teilgebiete ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Pflegeheim (SO 2) bzw. mit der Zweckbestimmung betreutes Wohnen (SO 1) festgesetzt.
Entsprechend dem vorgesehenen Nutzungszweck als Freianlage für die Heimbewohner erfolgt für den südlichen Bereich des Plangebietes sowie für einen Teil des östlichen Waldumwandlungsstreifens die Festsetzung als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage. In der südöstlichen Ecke des Plangebietes bleibt der Wald erhalten und wird nachrichtlich in den B-Plan übernommen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird für die beiden Teilgebiete hinsichtlich der max. zulässigen Grundfläche GR und der Gebäudehöhe GH differenziert. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baufenster geregelt, die eng um die geplanten Baukörper gezogen sind.
Am 07.05.2019 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle formuliert.
Fragen werden im Rahmen der Beratung beantwortet.
Nach Beratung und Beschlussfassung kehrt Gemeindevertreter Dr.Sönke-Peter Nehlsen in den Sitzungssaal zurück und wird über das Ergebnis unterrichtet.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung des B-Planes Nr. 16 (Reha-Sport-Zentrum)
- Aufstellungsbeschluss
- DS 151-2020 -
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt für das Gebiet nördlich des Jacob-Johannsen-Weges, östlich der Straße Am Stadion und südlich des Erlebnisbades Leck (Reha-Sport-Zentrum) die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Leck. Wesentliches Planungsziel ist die Vergrößerung des Baufensters, sowie für den Anbau die Zulässigkeit von 2 Vollgeschossen und die Zulässigkeit von max. 3 Wohnungen im Obergeschoss, um die Erweiterung des vorhandenen Reha-Sport-Zentrums planungsrechtlich zu ermöglichen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.
4. Der B-Plan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen.
5. Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertretung: 24
Davon anwesend: 22Ja-Stimmen: 22Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf seinem Grundstück am Jacob-Johannsen-Weg (Flur 10, Flurstück 572) die Erweiterung des vorhandenen Reha-Sportzentrums um einen 19 m breiten 2-geschossigen Anbau. Im Erdgeschoss ist eine orthopädische Praxis sowie Räumlichkeiten für einen Hörgeräteakkustiker geplant, mit der Möglichkeit sich ggf. im OG zu erweitern. Falls es nicht bzw. bis es zu der Praxiserweiterung kommt, sind im Obergeschoss bis zu 3 Wohnungen geplant. Die lärmtechnische Zulässigkeit der Wohnnutzung in diesem Umfeld muss allerdings durch ein Fachgutachten geklärt werden.
Die festgesetzten Baugrenzen lassen nur eine Erweiterung um max. 12 m zu, sodass das Baufenster für die Erweiterung um 7 m vergrößert werden muss.
Um die Erweiterung des vorhandenen Reha-Sport-Zentrums planungsrechtlich zu ermöglichen, muss der B-Plan geändert werden. Wesentliches Planungsziel ist die Vergrößerung des Baufensters, sowie für den Anbau die Zulässigkeit von 2 Vollgeschossen und ggf. die Zulässigkeit von max. 3 Wohnungen im Obergeschoss.
Fragen werden im Rahmen der Beratung beantwortet.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
8. Beratung und Beschlussfassung über eine Zuschussgewährung für 2 Padelplätze im frei zugänglichen Bereich auf dem GreenTEC Campus
- DS 150-2020 -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, keinen Zuschuss für die Erstellung von 2 Padelplätze im frei zugänglichen Bereich auf dem GreenTEC Campus zu bewilligen.
Abstimmungsergebnis
Ja- Stimmen: 21 Nein- Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
Beratung:
Die GreenTEC Campus GmbH plant sehr zeitnah 2 Padelplätze im frei zugänglichen Bereich auf dem GreenTEC Campus zu errichten und würde sich sehr über eine kleine Unterstützung durch die Gemeinde Leck freuen. Die Herstellungskosten betragen 100.000,00 €.
Das Projekt wird von Frau Jensen vom GreenTEC Campus eingehend vorgestellt. Sie weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung dieser Sportart sogar eine Bundesligamannschaft durchaus vorstellbar ist. Ein finales Konzept ist zur Zeit noch nicht fertiggestellt, würde aber bei Bedarf nachgeliefert werden.
Die Fraktion der CDU kann in Anbetracht der ohnehin finanziell schlechten Situation, die durch die Corona-Krise wahrscheinlich noch gravierender ausfallen wird, diesem Antrag nicht zustimmen. Es wird geraten, Zuschussanträge über die Bürgerstiftung zu beantragen.
Auch die SSW-Fraktion kann diesem Antrag aufgrund der finanziellen Situation und im Hinblick auf eine eventuelle Errichtung von derartigen Plätzen durch den hiesigen Sportverein nicht unterstützen.
Die Fraktionen der SPD und der UWL sehen ebenfalls durch die momentane Situation keine Möglichkeit, diesen Antrag zu unterstützen.
Gemeindevertreter Ingo Scholz macht zusätzlich deutlich, dass eine Zuschussgewährung auch in der weiteren Zukunft aufgrund der Finanzlage der Gemeinde Leck nicht erfolgen können wird.
Auszug
zur Erledigung an: FB 1 zur Kenntnis an: ---
9. Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Leck - DS 148-2020 -
Beschluss:
Zur Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Leck wird Frau Sylke von Kamlah-Emmermann gewählt.
Zur stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Leck wird Jochen Kleiber gewählt.
Beratung:
Die fünfjährige Amtszeit des derzeitigen Schiedsmannes Olaf Geisendorf endet am 14. Mai 2020. Gem. §3 Abs. 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig- Holstein soll ein Schiedsamt in geeigneter Form ausgeschrieben werden, damit sich interessierte Personen bewerben können. Es folgte ein öffentlicher Aufruf. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gingen nachfolgend aufgeführte drei Bewerbungen für das Amt einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes beim Amt Südtondern ein:
Frau Sylke von Kamlah-Emmermann (zur Zeit stellvertretende Schiedsfrau)
Herr Olaf Geisendorf (zur Zeit Schiedsmann)
Herr Jochen Kleiber.
Es wird geheime Wahl beantragt. Als Wahlhelfer stellen sich Joachim Wiebecke, Kirsten Petersen und Andreas Deidert zur Verfügung. Es wird in getrennten Wahlvorgängen gewählt, zu denen jeweils Stimmabgabezettel verteilt werden.
Die Auszählung der Stimmen ergibt folgendes Stimmenverhältnis
für die Schiedsperson:
Geisendorf, Olaf 2
Kleiber, Jochen 1
von Kamlah-Emmermann, Sylke 19
für die stellvertretende Schiedsperson:
Geisendorf, Olaf 6
Kleiber, Jochen 13
Enthaltungen 3
Damit ist Frau Sylke von Kamlah-Emmermann zur Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Leck und Jochen Kleiber zur stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Leck gewählt worden.
Diese Wahlen bedürfen nach § 4 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Niebüll.
Auszug
zur Erledigung an: FB 1 zur Kenntnis an: ---
Hinweis:
Aufgrund der Corona-Situation ist die Tagesordnung auf ein Minimum reduziert worden, um die Verweildauer so kurz wie möglich zu halten. Der Bericht des Bürgermeister ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Bürgervorsteherin Sabine Detert schließt um 20:06 die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Leck. Die Zuschauer*innen verlassen den Sitzungssaal.
gez. Sabine Detert gez. Joachim Wiebecke
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Bürgervorsteherin Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur 21 Sitzung der Gemeindevertretun (PDF, 176 kB)