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Hundesteuer - Allgemeines und Formular

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Hundesteuermarken, die für die Gemeinde Leck und die Stadt Niebüll ausgegeben werden, müssen mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt werden. Bei Abmeldung des Hundes sind sie wieder abzugeben.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen beim Amt Südtondern anzumelden.
Das entsprechende Formular zur An-, Ab- oder Ummeldung finden Sie mit einem Klick auf die Hundepfote

An-, Ab-, Ummeldung Hundesteuer

oder in der rechten Randspalte unter "Links".