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Einwohnerversammlung der Gemeinde Ellhöft am 04.03.2020
im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstr. 6 a, 25923 Ellhöft
Beginn der Sitzung: 19:05 Uhr
Ende der Sitzung: 20:02 Uhr
Anwesende:
Beauftragter Erich Berg
Amt Südtondern Joachim Wiebecke, zugleich Schriftführer
Grenzstrom Bürgerwind GmbH Reinhard Christiansen und Gabriele Hansen
Gemeindevertreter und Einwohner lt. beigefügter Anwesenheitsliste
TAGESORDNUNG
1. | Eröffnung der Versammlung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung |
2. | Vorstellung der Anträge auf B-Plan-Änderung in der Gemeinde Ellhöft durch die Bürgerwindpark Ellhöft GmbH |
a) | Errichtung einer Bürger- Freiflächensolaranlage |
b) | Erweiterung des Windparkes |
mit anschließender Aussprache | |
3. | Mitteilungen |
Hinweis: Aufgrund der überwiegenden Befangenheit der Mitglieder der Gemeindevertretung wurde durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland ein Beauftragter bestellt, der die Organe Bürgermeister und der Gemeindevertretung ersetzt. | |
1. Eröffnung der Versammlung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | |
Beauftragter Erich Berg eröffnet um 19:05 die öffentliche Einwohnversammlung der Gemeinde Ellhöft, begrüßt alle Anwesenden und erläutert seine Anwesenheit aufgrund der Befangenheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung Ellhöft und der sich daraus ergebenden Beauftragung durch die Kommunalaufsicht gemäß § 127 Gemeindeordnung mit sämtlichen Rechten und Pflichten für diese Sitzung als Bürgermeister. Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einladung zur Einwohnerversammlung fest. | |
Vor Beratung von TOP 2 verlassen Bürgermeister Jörg Thomsen sowie die vier Gemeindevertreter Hauke Hinrichsen, Christian Thomsen, Jörg Steffens und Dirk Carstensen wegen Befangenheit den Sitzungsraum. | |
2. Vorstellung der Anträge auf B-Plan-Änderung in der Gemeinde Ellhöft für
a.) Errichtung einer Bürger-Freiflächensolaranlage
Gabriele Hansen, Mitarbeiterin der Bürgerwindpark GmbH, erläutert anhand einer Power-Point Präsentation das Vorhaben. Eine Interessengemeinschaft möchte auf den Flurstücken 10,12,14/2 und 48 der Flur 3 der Gemarkung Ellhöft die Errichtung einer Freiflächensolaranlage ermöglichen. Photovoltaikanlagen sind im Außenbereich keine privilegierten Anlagen, daher ist hierfür eine verbindliche Bauleitplanung erforderlich. Die Kosten dieses Verfahrens und der Erschließung gehen in voller Höhe zu Lasten des Vorhabenträgers. Für die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte sowie für die Ausarbeitung der Planentwürfe wird ein Planungsbüro beauftragt.
Aufkommende Fragen werden im Rahmen der Vorstellung beantwortet.
b.) Erweiterung des Windparkes
Geschäftsführer Reinhard Christiansen erläutert anhand einer Power-Point Präsentation das Vorhaben: Durch den 3. Entwurf des Regionalplanes Wind ergeben sich in der Gemeinde Ellhöft weitere Möglichkeiten der Errichtung von Windkraftanlagen. Die Gemeinde Ellhöft ist in der Landesplanung als Splittersiedlung definiert. Zu einer Splittersiedlung beträgt die Entfernung zur Windvorrangfläche 400 m im Gegensatz zu einer Standartvorgabe von 800 m. Der Bebauungsplan 3 der Gemeinde Ellhöft-Plan ist seinerzeit mit einem Naherholungsgebiet mit Freizeitaktivität beschlossen worden. Aus diesem Grund beträgt der Abstand zur Windvorrangfläche 800 m. Der Betreiber der Fußballgolfanlage ist bereit, den Betrieb aufzugeben und auch zukünftig keine Freizeitaktivitäten vorzuhalten. Damit entfällt die Überplanung der Flächen mit einem B-Plan, da der Status Naherholungsgebiet nicht mehr gegeben ist und sich bei Aufhebung des B-Planes die Abstandsfläche wie im östlichen Gemeindegebiet auf 400 m reduziert. Auch hier trägt der Vorhabenträger sämtliche Kosten des Verfahrens.
Nach Beschlussfassung wird ein Planungsbüro beauftragt, für die Gemeinde Ellhöft bis zum 13.03.2020 bei der Landesplanung eine Stellungnahme zum 3. Entwurf des Regionalplanes Wind mit der Begründung einzureichen, weshalb der Abstand auf 400 m an die Splittersiedlung herabzusetzen ist. Die im Rahmen der Präsentation aufkommenden Fragen werden beantwortet.
Beauftragter Erich Berg bedankt sich für die Ausführungen und weist daraufhin, dass über die beantragten Vorhaben abgestimmt werden sollte. Hierfür sind Stimmzettel durch das Amt Südtondern vorbereitet. Die Abstimmung diene für ihn als Entscheidungshilfe in der anschließenden Sitzung der Gemeindevertretung. Als Stimmenzähler fungieren Gemeindevertreter Mario Feldbusch und Verwaltungsbeamter Joachim Wiebecke vom Amt Südtondern. Jeder anwesende Einwohner hat je eine Stimme für die Erweiterung des Windparks und für die Errichtung der Freiflächensolaranlage.
Nach Auszählung der Stimmzettel ergibt sich folgendes Votum:
Die Abstimmung „Ich bin für die Ausweitung der Windvorrangfläche“ hat folgendes Ergebnis:
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 9
Enthaltungen 3
Die Abstimmung „Ich bin für die Errichtung einer Bürger-Freiflächensolaranlage“ hat folgendes Ergebnis:
Ja-Stimmen 21
Nein-Stimmen 7
Enthaltungen 0
3. Mitteilungen
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Beauftragter Erich Berg bedankt sich für die Anwesenheit und schließt um 20:02 Uhr die öffentliche Einwohnerversammlung.
gez. Erich Berg gez. Joachim Wiebecke
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Beauftragter Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur Einwohnerversammlung der Gemeind (PDF, 129 kB)