Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 18. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 11. Februar 2020
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:45 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Ingrid Marcussen-Kressin
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Uwe Wiebrodt
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bürgerliches Mitglied
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Stellv. Mitglied
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Jürgen Daniel
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Vertreter für Klaus Schmidt
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Ferner:
Volker Storm
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Bürgermeister
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Andreas Deidert
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Kommunalbetriebe Leck
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Dieter Davids
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Kommunalbetriebe Leck
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Rene Dorrn
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Amt Südtondern
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Christina Scheil
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zugleich als Schriftführerin
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Entschuldigt fehlt/en:
Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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stellvertretender Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Kay Priebe
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bürgerliches Mitglied
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften vom
06.12.2019, 12.12.2019 und 21.01.2020
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5.
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Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss - DS 141-2020 |
7.
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Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung einer
Gehwegsbeleuchtung in der "Allee"
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8.
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Kommunalbetriebe Leck
Neue Satzung der Gemeinde Leck für das Friedhofs- und Bestattungswesen |
9.
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Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
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10.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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11.
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Bauanträge und Bauvoranfragen
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12.
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Grundstücksangelegenheiten
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13.
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Auftragsvergaben
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14.
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Vertragsangelegenheiten
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15.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.
Allerdings übergibt Herr Daniel für die UWL einen Antrag auf Einrichtung eines Begleitausschusses für die Baumaßnahme Kläranlage. Der Antrag wird an die Gemeindevertretung als zuständiges Gremium weitergeleitet.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 11 bis 15 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
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a) Ein Einwohner fragt nach, ob es möglich ist, die Straßenbeleuchtung im Kreuzungsbereich Klixbüller Straße / Sylter Weg von weiß in orange auszuwechseln.
Der Bürgermeister erläutert, dass nachgerechnet wird, ob dies kostenmäßig möglich ist.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften vom
06.12.2019, 12.12.2019 und
21.01.2020
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Die Niederschriften über die Sitzungen vom 06.12.2019, 12.12.2019 und 21.01.2020 sind dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
5. |
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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Es liegen keine Bauleitplanungen vor.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss - DS 141-2020 |
DS 141 - 2020 |
Beschlussempfehlung:
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 46 der Gemeinde Leck für das Gebiet nördlich der B199 im östlichen Teilbereich des ehem. NATO-Flugplatzes Leck (Kernbereich Business Park Südtondern) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der vorliegenden Abwägungstabelle beschlossen.
2. Das Planungsbüro GKU, Berlin, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b) Satzungsbeschluss:
1. Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern) für das o.g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
Davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Herr Daniel verlässt während der Beratung kurz den Sitzungssaal und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Beratung:
Herr Mader erläutert den Sachverhalt:
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 17.08.2019 bis zum 17.09.2019 durchgeführt. Hier wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die förmliche Behördenbeteiligung wurde mit Schreiben vom 01.08.2019 durchgeführt.Die inhaltlichen Hinweise oder Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf folgende Themen:
• Waldabstandsfläche / Waldumwandlung / Ersatzaufforstung
• Regelungsinhalt der textlichen Festsetzung Nr. 3.1
• Umweltbericht / Sicherung der Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen
Danach ergeben sich folgende Korrekturen:
1. Redaktionelle Ergänzung der textlichen Grünfestsetzung Nr. 3.1.
2. Klarstellung der Waldabstandsfläche beim GE1 und GE2 (anstatt 25 m jetzt 30 m).
3. Redaktionelle Ergänzungen im Umweltbericht / Korrektur der Ausgleichsbilanzierung
Durch die Konkretisierung der Erschließungsplanung hat sich eine geringfügige Verbreiterung des Querschnitts der Bypassstraße (Ost-West-Abschnitt) sowie die erforderliche Sicherung einer schmalen Verbindungsfläche für die Entwässerungsableitung Richtung Osten ergeben. Außerdem wurde die Formulierung der textlichen Festsetzung Nr. 1.6 redaktionell angepasst („Entbehrlichkeit der Fläche“).
Auf Hinweis der unteren Forstbehörde wurde eine Teilfläche am östlichen Rand des Plangebiets in der Planzeichnung als Waldfläche übernommen um eine Übereinstimmung mit dem Antrag auf Waldumwandlung herzustellen.
Die erforderlichen Korrekturen wurden im Vorfeld mit dem betroffenen Grundstückseigentümer (BImA) abgestimmt. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung und lösen keine Betroffenheit der Öffentlichkeit aus. Entsprechend wurde eine beschränkte Nachbeteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf mit Schreiben vom 30.10.2019 durchgeführt.
Die Änderungen im Rahmen der Nachbeteiligung zum 2. Entwurf bezogen sich auf:
- geringfügige Änderung der Wendeanlage (24,5m anstatt 23,0 m)
- Verbreiterung eines Teilabschnitts der Bypassstraße (17m anstatt 15 m)
- 14m breiter Grünverbindung Richtung Osten (wegen Entwässerungsgraben)
- Anpassung der Bestands-Waldflächen im östlichen Grüngürtel
- Anpassung der Einmündung der Bypasstraße im Süden
- Konkretisierung TF (Textliche Festsetzung)1.6 (Entbehrlichkeit)
- Anpassung der TF 3.1
- Ergänzung der Verfahrensvermerke
- aktualisierte Planunterlage.
Im Rahmen der Beteiligung zum 2. Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leck erfolgte seitens des LLUR - Abteilung Technischer Umweltschutz der Hinweis über die fehlende Betrachtung der WKA Leckeng im Zuge der Schalltechnischen Unter-suchung der WVK Neumünster.
Infolgedessen erfolgte die Überprüfung der Notwendigkeit einer Erweiterung des Gutachtens. Auf Grundlage eines aktuellen Schallgutachtens zum benachbarten Wohngebiet B-Plan Nr. 47 wurde festgestellt, dass die Windenergieanlagen nicht als relevanter Immissionsbeitrag zu bewerten sind.
Im Ergebnis der Nachbeteiligung ergab sich kein Abwägungs- und Änderungserfordernis.
Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert.
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sowie die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge werden eingehend erläutert
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: BAD
7. Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung einer Gehwegsbeleuchtung in der "Allee" â ;DS 145-2020
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Herstellung der Gehwegsbeleuchtung in der Allee. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2020 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 8 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beratung:Von einigen Mitbürgern, dem Kinder- und Jugendbeirat und dem Seniorenbeirat wurde die Ausleuchtung der Allee auf der Gehwegseite rechts Richtung Klixbüll bemängelt.
Der Vorgang wurde durch die Verwaltung in Abstimmung mit den Stadtwerken Nordfriesland geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehende Straßenbeleuchtung auf der linken Seite der Straße in ihrer Ausleuchtung nicht den Gehweg auf der rechten Seite erreicht.
Grund hierfür ist, dass auch die neuen Lampenköpfe mit ihrem Leuchtkegel die andere Gehwegseite nur knapp erreichen. Die über die Jahre gewachsenen Baumkronen verhindern darüber hinaus eine ausreichende Ausleuchtung.
Um hier Abhilfe zu schaffen, soll auch der Gehweg auf der rechten Seite mit einer Beleuchtung versehen werden. Da an diese Stelle schon einmal eine Beleuchtung vorgesehen war und das Kabel noch vorhanden ist, müssen lediglich Kopflöcher an den Lampenstandorten hergestellt werden.
Eine zusätzliche Kabelverlegung ist nicht notwendig. Vorgesehen sind 10 Leuchten (Mini Luma 12 LED mit Dynadimm) auf 4 m hohen Masten im Abstand von ca. 30 m
Die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung belaufen sich auf ca. 13.000,00€
Da der Gehweg als Schulweg von den Grundschulschülern genutzt wird, ist die Ausleuchtung auch aus Sicherheitsgründen notwendig.
Weiterhin ist auch die spätere Frequentierung des Gehweges durch die zukünftigen Anwohner des Baugebietes Mühlenberg II auf ihrem Weg ins Zentrum von Leck zu berücksichtigen.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an: FB 2, BAD
8. Kommunalbetriebe Leck
Neue Satzung der Gemeinde Leck für das Friedhofs- und Bestattungswesen142-2020
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte neue Satzung der Gemeinde Leck für das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 8 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beratung:
Die aktuelle Satzung der Gemeinde Leck für das Friedhofs- und Bestattungswesen ist datiert auf den 30.Juni 1994. Nach § 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) Abs. 1 Satz 2 verliert eine Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.
Als Anlage zum Beschluss wird die neue Satzung als Synopse beigefügt.
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an: BAD
9. Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
Frau Scheil informiert über folgende Planungen:
a) 33. Änderung F-Plan und 2. Änderung B-Plan Nr. 31 (Windenergie Leckeng)
Abschließender Beschluss bzw. Satzungsbeschluss wurden in der letzten GV Sitzung gefasst und die F-Planänderung zur Genehmigung beim Innenministerium eingereicht.
b) 7. Änderung F-Plan und B-Plan 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord)
Das beauftragte Planungsbüro erarbeitet zurzeit in Abstimmung mit dem Erschließungsplaner die Planentwürfe.
c) 29. Änderung F-Plan und B-Plan 52 (DATA-Center)
Das beauftragte Planungsbüro erarbeitet zurzeit die Vorentwürfe, die voraussichtlich Ende Februar in die frühzeitige Behördenbeteiligung gegeben werden sollen.
Herr Davids informiert über folgende Baumaßnahmen:
d) In Klintum wird unter Vollsperrung der Waldstraße der Regenkanal verlegt.
e) Die Ausführungsplanung für die Umsetzung des Rundwanderweg läuft.
f) Derzeit werden die Ladesäulen und die dazugehörigen Stellflächen hergestellt.
10. Anfragen und Mitteilungen
Der Bürgermeister teilt mit, dass
a) im Propst-Nissen-Weg sämtliche Winterlinden gefällt werden müssen, aber neue Bäume nachgepflanzt werden;
b) Sturmtief „Sabine“ keine nennenswerten Schäden hinterlassen hat.
Dieter Davids informiert über
c) die Erneuerung der L246 außerhalb der Ortslage Leck, die noch in diesem Jahr erfolgen soll;
d) und den Gewässerschutzbericht 2019, der als Tischvorlage vorliegt.
e) Bürgermeister Deidert weist darauf hin, dass keine Feuchttücher in der Toilette versenkt werden dürfen, weil dadurch sehr teure Schäden verursacht werden.
f) Auf die Frage ob Mikroplastik in der Kläranlage Leck gefiltert wird, antwortet Herr Davids, dass dies bisher nicht der Fall ist, allerdings auch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei der Planung für die Erweiterung der Kläranlage soll geklärt werden, ob es Sinn macht, Filter für Mikroplastik vorzusehen.
g) Es wird nach den Ergebnissen der Abwasseruntersuchungen gefragt.
Herr Davids erläutert, dass einmal pro Quartal von einem externen Labor Proben genommen werden.
h) Es wird nachgefragt, warum der Asphalt am Hyholmer Weg so kurz nach dem Ausbau aufgeschnitten worden ist. Herr Davids erläutert, dass ein Durchlassrohr unter der Straße kaputt war.
i) Herr Deidert erläutert auf Nachfrage, dass es sich am Hyholmer Weg um einen kombinierten Fuß- und Radweg handelt. Das soll aber auch noch beschildert werden.
j) Es wird nachgefragt, ob nicht ggf. am Hyholmer Weg und am Grünstreifen Klintumer Randgraben Mülleimer und Tütenspender für Hundebesitzer aufgestellt werden könnten, da hier viele Hundebesitzer unterwegs sind.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies geprüft wird und weist aber auch grundsätzlich auf die ordnungsrechtliche Verpflichtung jedes Hundebesitzers hin, den Hundekot, der auf öffentlichen Flächen anfällt, eigenverantwortlich ordnungsgemäß zu entsorgen.
k) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Tor zum Friedhof an der Kirchhofstraße zurzeit nicht schließen lässt.
l) Es wird nachgefragt, ob an der B 199 auf Höhe der VR-Bank nicht die Geschwindigkeit begrenzt und hier abschnittsweise eine 30er Zone eingerichtet werden kann, um die Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern zu verringern.
Der Bürgermeister erläutert, da es sich hier um eine Bundesstraße handelt, der LBV-SH zuständig ist und die durchgeführten Messungen ergeben haben, dass sich aus der Verkehrsbelastung weder eine Ampelanlage ableiten lässt, noch eine 30er Zone vorzusehen ist.
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 19:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
Gez. Roland Mader gez. Christina Scheil
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Ausschussvorsitzender Schriftführerin
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