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Niederschrift
über die öffentliche 6. Sitzung
der Gemeindevertretung Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
am Dienstag, 29. Oktober 2019
 

Sitzungsort: Gemeindehaus, Wellumweg 32 a, Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
Sitzungsdauer: 17:00 bis 18:05 Uhr
 
 
Anwesend sind:

Beauftragter für die Gemeinde
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

 
Erich Berg
     
Ferner
 
vom Amt Südtondern
Ricklef Nagel
zugleich als Protokollführer
vom GFN Molfsee
Henrike Fietzek  

 
 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beratung und Beschlussfassung über die 69. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Gemeinden der Wiedingharde

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss

5.
Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der

Beschlussfähigkeit          
 

 

Der Beauftragte eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
 
 

2.
2.a.
Tagesordnung

Dringlichkeitsanträge          
 

 

Es liegen keine Dringlichkeitsanträge vor.
 
 

2.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von

Beratungspunkten          
 

 

Entfällt
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Es werden keine Fragen gestellt.
 
 

4.
Beratung und Beschlussfassung über die

69. Änderung des gemeinsamen F-Planes der

Gemeinden der Wiedingharde

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene

Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss     
      

 

Beschluss:

a)   Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen:

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 69. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden der Wiedingharde abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Beauftragte wie in der Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift geprüft.
2.   Die Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (GFN) mbH wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b)    Abschließender Beschluss:

3.   Der Beauftragte beschließt die 69. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden der Wiedingharde.
4.  Die Begründung wird gebilligt.
5.   Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 69. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame F-Planänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:
Da sich alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, einschließlich des Bürgermeisters und seiner beiden Stellvertreter, für befangen erklärt haben, musste die Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland gem. § 127 GO erfolgen. Zum Beauftragten für das Organ Bürgermeister und Gemeindevertretung wurde Herr Erich Berg bestellt.
Beratung:

Mit der 69. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wird der östliche Rand der Ortslage so abgegrenzt, dass eine Windkraftnutzung an der 2. Deichlinie in einem ausreichenden Umfang auch nach den planerischen Kriterien der Landesplanung möglich bleibt. Ziel der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 ist es, bisher im B-Plan dargestellte Bauflächen im Bereich der Grundstücke Wellumweg 50 (Weckwerth-Museum) und 53 (Alte Schule) nach Osten an die damit verbindlichen Grenzen des im F-Planes dargestellten Mischgebietes anzupassen.
Auf den beiden Grundstücken verringert sich damit die für bauliche Nutzungen zur Verfügung stehende Fläche. Da das Maß der Bebauung nicht verändert werden soll, werden die jeweiligen Grundflächenzahlen (GRZ) wie folgt angepasst:
Grundstück Wellumweg 50 von bisher 0,2 auf 0,3 u. Wellumweg 53 von bisher 0,15 auf 0,35.
 
Frau Fietzek vom Planungsbüro GFN erläutert die eingegangenen Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
 
Es wird lediglich ein Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Kreises geringfügig geändert. Ansonsten bestehen keine Änderungswünsche seitens des Beauftragten.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 
5.
Beratung und Beschlussfassung über die

5. Änderung des B-Plan Nr. 1 der

Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene

Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss   â ;€‚ 
      

 

Beschluss:
a)  Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Beauftragte geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2.   Die Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (GFN) mbH, Molfsee, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b) Satzungsbeschluss

3.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Beauftragte die 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 für das Gebiet „ der Ortslage Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog südlich und östlich des Wellumweges im Bereich der Grundstücke Wellumweg Nr. 50 (Weckwerth-Museum) und Wellumweg 53 (Alte Schule) “bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4.  Die Begründung wird gebilligt.
5.   Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Beauftragten ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse:
www.amt-suedtondern.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 
Bemerkung:
Da sich alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, einschließlich des Bürgermeisters und seiner beiden Stellvertreter, für befangen erklärt haben, musste die Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland gem. § 127 GO erfolgen. Zum Beauftragten für das Organ Bürgermeister und Gemeindevertretung wurde Herr Erich Berg bestellt.
 
Beratung:

Mit der 69. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wird der östliche Rand der Ortslage so abgegrenzt, dass eine Windkraftnutzung an der 2. Deichlinie in einem ausreichenden Umfang auch nach den planerischen Kriterien der Landesplanung möglich bleibt. Ziel der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 ist es, bisher im B-Plan dargestellte Bauflächen im Bereich der Grundstücke Wellumweg 50 (Weckwerth-Museum) und 53 (Alte Schule) nach Osten an die damit verbindlichen Grenzen des im F-Planes dargestellten Mischgebietes anzupassen.
Auf den beiden Grundstücken verringert sich damit die für bauliche Nutzungen zur Verfügung stehende Fläche. Da das Maß der Bebauung nicht verändert werden soll, werden die jeweiligen Grundflächenzahlen (GRZ) wie folgt angepasst:
Grundstück Wellumweg 50 von bisher 0,2 auf 0,3 u. Wellumweg 53 von bisher 0,15 auf 0,35.
 
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der Anlage zum Beschlussvorschlag formuliert. Der Entwurf des F-Planes und die Begründung sowie die vorliegenden Stellungnahmen werden eingehend erläutert. Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist durchgeführt und kann nunmehr mit dem abschließenden Beschluss bzw. Satzungsbeschluss beendet werden.

 

Frau Fietzek vom Planungsbüro GFN erläutert die eingegangenen Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
 
Es wird lediglich ein Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Kreises geringfügig geändert. Ansonsten bestehen keine Änderungswünsche seitens des Beauftragten.
 
 

Auszug
zur Erledigung an: FB 3
 
zur Kenntnis an: ---  

 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Beauftragte um 18:05 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung.
 
 
 
 
________________________________ ________________________________
Beauftragter für die Gemeinde F. W.-L. Koog Schriftführer    

 

 


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