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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 6. Sitzung
des Amtsausschusses des Amtes Südtondern
am Montag, 4. November 2019
Sitzungsort: Amt Südtondern, großer Sitzungssaal, Marktstraße 12, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:03 bis 21:17 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Ingo Böhm
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Amtsvorsteher
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Mitglied des Gremiums
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Uwe Christiansen
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Mitglied des Gremiums
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Reinhard Abel
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Mitglied des Gremiums
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Friedhelm Bahnsen
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Mitglied des Gremiums
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Hans Bruhn
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Mitglied des Gremiums
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Jürgen Daniel
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Mitglied des Gremiums
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Andreas Deidert
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Mitglied des Gremiums
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Julius Dohrn
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Mitglied des Gremiums
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Vera Ebsen
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Mitglied des Gremiums
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Rainer Eggers
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Mitglied des Gremiums
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Dirk Enewaldsen
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Mitglied des Gremiums
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Andreas Eschenburg
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Mitglied des Gremiums
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Hauke Friedrichsen
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Mitglied des Gremiums
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Jörg Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Karsten Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Martin Schwabe Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Friedrich Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Peter Max Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Christine Harksen
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Mitglied des Gremiums
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Kurt Hinrichsen
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Holger Jessen
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Mitglied des Gremiums
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Günter Jürgensen
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Mitglied des Gremiums
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Stephan Koth
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Mitglied des Gremiums
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Holger Lassen
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Mitglied des Gremiums
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Dieter Lorenzen
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Mitglied des Gremiums
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Rosemarie Lorenzen
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Mitglied des Gremiums
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Sandra Lorenzen
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Mitglied des Gremiums
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Lutz Martensen
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Mitglied des Gremiums
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Bernd Neumann
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Mitglied des Gremiums
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Christian Nissen
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à ab 19:30 Uhr
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Mitglied des Gremiums
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Jörg Nissen
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Mitglied des Gremiums
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Bernhard Rensink
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Scholz
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Mitglied des Gremiums
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Peter Schumann
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Mitglied des Gremiums
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Werner Schweizer
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à ab 19:10 Uhr
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Mitglied des Gremiums
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Walter Sieger
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Mitglied des Gremiums
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Bettina Sprengel
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Mitglied des Gremiums
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Sinje Stein
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Mitglied des Gremiums
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Helmut Stender
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Mitglied des Gremiums
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Carsten-Peter Thomsen
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Mitglied des Gremiums
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Jörg Thomsen
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Mitglied des Gremiums
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Thomas Uerschels
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Mitglied des Gremiums
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Johanna Wiehler
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Mitglied des Gremiums
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Gesche Zimmermann
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Anja Cornils
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als Vertreterin für Wilfried Bockholt
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Robert Zimmermann
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als Vertreter für Sebastian Loske
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Ewald Enewaldsen
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als Vertreter für Karl-Richard Nissen
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Ferner:
Amt Südtondern
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Otto Wilke
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Amtsdirektor
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Amt Südtondern
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Sylke von Kamlah-Emmermann
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Gleichstellungsbeauftragte
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Amt Südtondern
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Carsten Thiesen
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Amt Südtondern
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Bernd Haß
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Amt Südtondern
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Udo Schmäschke
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Amt Südtondern
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Lars Feddersen
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Amt Südtondern
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Frerk Matthiesen
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Wilfried Bockholt
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vertreten durch Anja Cornils
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Mitglied des Gremiums
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Erich Johannsen
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Mitglied des Gremiums
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Sebastian Loske
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vertreten durch Robert Zimmermann
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Mitglied des Gremiums
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Norbert Nielsen
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Mitglied des Gremiums
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Karl Richard Nissen
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vertreten durch Ewald Enewaldsen
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Mitglied des Gremiums
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Jan-Christian Obernauer
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Mitglied des Gremiums
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Werner Richardsen
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Mitglied des Gremiums
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Volker Storm
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die
Niederschrift der 4. Sitzung vom 11.03.2019 und 5. Sitzung vom
20.09.2019
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5.
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Mitteilungen des Amtsvorstehers
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6.
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Mitteilungen des Amtsdirektors
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7.
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Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss
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8.
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Wahl einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors
- DS 25-2019 - |
9.
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Ernennung einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors
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10.
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Wahl einer Stellvertretung im Haupt- und Finanzausschuss
- DS 26-2019 - |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2020
- DS 21-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
12.
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Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen 2018
- DS 22-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
13.
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Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018
- DS 23-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
14.
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Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Sozialzentrums-Vertrages wegen Leistungen aus einer Hand im Bereich der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- DS 18-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
15.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil
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16.
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Beratung und Beschlussfassung zur Anerkennung von
ruhegehaltsfähigen Zeiten
- DS 24-2019 - |
17.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Amtsvorsteher Ingo Böhm eröffnet um 19:03 Uhr die 6. Sitzung des Amtsausschusses in der Wahlzeit 2018 – 2023 und begrüßt die Mitglieder des Amtsausschusses, die Zuhörer, die Presse, die Gäste und die Verwaltung recht herzlich.
Von 54 Mitgliedern sind derzeit 47 Mitglieder bzw. Stellvertretungen anwesend.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
Von 169 Stimmrechten sind derzeit 151 anwesend.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge werden nicht gestellt.
2.b. |
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von
Beratungspunkten
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Beschluss:
Die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17 erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Tagesordnung sieht vor, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und mit dem Amtsvorsteher abgestimmt, die Tagesordnungspunkte 16 und 17 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Hiergegen werden keine Einwände erhoben.
3. | Einwohnerfragestunde
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Es werden keine Fragen gestellt.
4. |
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die
Niederschrift der 4. Sitzung vom 11.03.2019 und 5. Sitzung vom 20.09.2019
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Die Niederschriften der 4. Sitzung des Amtsausschusses am 11.03.2019 und der 5. Sitzung am 20.09.2019 wurden rechtzeitig versandt.
Einwendungen gegen die Niederschriften wurden / werden nicht vorgebracht.
Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung.
5. |
Mitteilungen des Amtsvorstehers
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Amtsvorsteher Böhm begrüßt Bürgermeister Jörg Hansen, Neukirchen recht herzlich in der Runde. Herr Hansen hat die Nachfolge von Thomas Dose angetreten.
Amtsvorsteher Böhm berichtet aus der Arbeitsgruppe „Wir sind Südtondern 2.0“, dass der zukünftige Weg in der Strategiegruppe am 06.11.2019 festgelegt werden soll. Es soll darüber diskutiert werden, ob „Wir sind Südtondern 2.0“ mit dem Kooperationsraumcoaching verknüpft werden kann.
Ein Schreiben des Seniorenbeirates der Stadt Niebüll wurde an alle Bürgermeister*innen weitergeleitet, in dem mitgeteilt wird, dass die Stiftung Uhlebüll ab 01.10.2019 staatlich anerkannte Pflegeschule ist. Weiter wird in dem Schreiben bei den Gemeinden um Unterstützung für die Gewinnung von Kooperationspartnern und der Gewinnung von Schüler*innen bzw. Auszubildenden geworben.
6. |
Mitteilungen des Amtsdirektors
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• Bürgermeister Werner Schweizer nimmt ab 19:10 Uhr an der Sitzung teil.
Es sind nunmehr 48 Mitglieder bzw. Stellvertretungen und 155 Stimmrechte anwesend.
Amtsdirektor Wilke berichtet:
18.10.2019 | - Sondersitzung des Kreistages und des Vorstandes des SHGT-NF, um eine gemeinsame Resolution zum Finanzausgleichsgesetz zu verfassen. Der Kreis rechnet für die gesamte kommunale Familie mit einem Minus von 9,7 Mio. Euro. Das Defizit errechnet sich aus einem Minus von 11,4 Mio. Euro für den Kreis und einem Plus von 1,7 Mio. Euro für die Gemeinden. Der Defizitausgleich kann nach Einschätzung des Kreises nur über eine Erhöhung der Kreisumlage erfolgen. Innerhalb der kommunalen Spitzenverbände besteht Einigkeit darüber, dass im Rahmen der vertikalen Verteilung (zwischen Land und Kommunen) dem Finanzausgleich ein jährlicher Betrag in Höhe von rd. 200 Mio. Euro entsprechend 100 % des durch vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellten Bedarfes der kommunalen Ebene zuzuführen ist; |
- anschließend fand die Verabschiedung von Landrat Dieter Harrsen und die Amtseinführung von Florian Lorenzen statt; | |
21.10.2019 | - Workshop der Landesplanung zur Neuaufstellung der Regionalpläne. Themen: bedarfsgerechter Wohnungsbau, Entwicklung ländlicher Räume sowie Tourismus und Erholung; |
22.10.2019 | - Sitzung des Fachbeirates Beratungs- und Behandlungszentrum (BBZ) im Diakonischen Werk Niebüll. Das BBZ informierte über die laufende, vielfältige Arbeit. Der jährlich neu zu entscheidende Zuschuss des Amtes zum Innovationsfonds in Höhe von 3.000 Euro soll für ein Migrationsprojekt verwendet werden; |
22.10.2019 |
- beim diesjährigen Bahngipfel wurde erneut über
Betriebsqualität, Fahrzeuge, Personal, Schieneninfrastruktur,
Bahnhöfe und Kommunikation lebhaft diskutiert. Fazit: nur ein
zweigleisiger Ausbau der Strecke zwischen Niebüll und Westerland
führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
auf der Marschbahnstrecke. Es wurde eine gewisse Hoffnung geweckt, dass der Sylt Shuttle Plus (im Volksmund „Geisterzug“ genannt) in Zukunft eingestellt wird; |
23.10.2019 | - Gespräch mit der Kommune Tønder über gemeinsame Aktionen anlässlich der 100-Jahr-Feier „Deutsch / Dänische Grenze“ im Jahre 2020. Die Planungen auf dänischer Seite sind bereits abgeschlossen. Es besteht Einigkeit darüber, grenzüberschreitende Veranstaltungen zwischen Tondern und Südtondern zu organisieren. |
- in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.09.2019 wurde
über eine Gewährung eines Zuschusses an die
Feuerwehrkameradschaft Südtondern beraten. Der Antrag wurde im HFA
abgelehnt, da man die Feuerwehrkameradschaft als
„Verein“ einstufte und somit nach dem
Fusionsvertrag eine Bezuschussung nicht möglich ist. Dieser Argumentation folgend, wurde der Tagesordnungspunkt nicht in die Tagesordnung der heutigen Amtsausschusssitzung aufgenommen. |
7. |
Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss
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Ausschussvorsitzende Bettina Sprengel wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.09.2019 durch Ingo Scholz vertreten.
Keine Berichterstattung.
8. |
Wahl einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors
- DS 25-2019 - |
DS 25-2019 |
Beschluss:
Der Amtsausschuss wählt Herrn Bernhard Rensink zum 2. Stellvertreter des Amtsdirektors.
Beratung:
Herr Thomas Dose hat zum 31.08.2019 seinen Rücktritt als Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen erklärt. Damit hat er gleichzeitig seinen Sitz im Amtsausschuss verloren.
Seit diesem Tage fehlt auch die Grundlage für das begründete Ehrenbeamtenverhältnis als 2. Stellvertreter des Amtsdirektors.
Nach § 15 c der Amtsordnung (AO) wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte für die Dauer der allgemeinen Wahlzeit die Stellvertretung.
Von dem Vorschlagsrecht nach § 11 Abs. 2 AO kann kein Gebrauch gemacht werden, da die Bildung von Gruppierungen nach § 11 Abs. 4 AO vor der konstituierenden Sitzungen nicht angezeigt wurde.
Nach diesem Vorschlagsrecht könnten politische Parteien oder Wählergruppen nach dem Höchstzahlenverfahren einen Wahlvorschlag formulieren.
Amtsvorsteher Böhm bittet um Wahlvorschläge.
Vorgeschlagen werden Bernhard Rensink und Wilfried Bockholt. Herr Bockholt ist nicht anwesend, hat sich jedoch vor der Sitzung mit einer Kandidatur einverstanden erklärt.
Es wird geheime Wahl beantragt.
Amtsvorsteher Böhm weist darauf hin, dass zurzeit 155 Stimmrechte anwesend sind und benennt Frau Sabine Detert und die Herren Jörg Hansen und Bernd Neumann zu Stimmzählern.
Die geheime Wahl ergibt folgendes Ergebnis:
Bockholt, Wilfried | 51 Stimmen
|
Rensink, Bernhard | 104 Stimmen
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Stimmenthaltungen |
0 Stimmen
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ungültig | 0 Stimmen
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Auf Befragen erklärt Herr Rensink, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
• Bürgermeister Christian Nissen nimmt ab 19:30 Uhr an der Sitzung teil.
Es sind nunmehr 49 Mitglieder bzw. Stellvertretungen und 156 Stimmrechte anwesend.
Auszug
zur Erledigung an:
|
BAD
|
zur Kenntnis an:
|
FB 1
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9. |
Ernennung einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors
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Amtsdirektor Wilke verliest die Ernennungsurkunde und überreicht sie an Bernhard Rensink. Anschließend führt Amtsvorsteher Böhm die Vereidigung durch und führt Herrn Rensink in das Amt ein.
10. |
Wahl einer Stellvertretung im Haupt- und Finanzausschuss
- DS 26-2019 - |
DS 26-2019 |
Beschluss:
Frau Gesche Zimmermann wird als Stellvertretung für das Mitglied Christian Nissen im Haupt- und Finanzausschuss gewählt.
Wahlergebnis:
Ja- Stimmen: 156
|
Enthaltungen: 0
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Beratung:
In der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses am 16.07.2018 wurden unter Tagesordnungspunkt 14 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.
Für das Mitglied Christian Nissen wurde als Stellvertretung Thomas Dose vorgeschlagen und gewählt.
Da Thomas Dose zum 31.08.2019 einen Mandatsverzicht erklärt hat, ist die Wahl einer Stellvertretung für das Mitglied Christian Nissen erforderlich.
Amtsvorsteher Böhm bittet um Wahlvorschläge.
Einziger Vorschlag: Gesche Zimmermann.
Geheime Wahl wird nicht beantragt. Somit wird offen gewählt.
Auszug
zur Erledigung an:
|
BAD
|
zur Kenntnis an:
|
---
|
11. |
Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2020
- DS 21-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
DS 21-2019 |
Beschluss:
Dem Stellenplan 2020 wird zugestimmt.
Eine dritte Stelle, analog zur Stelle 117 b, wird mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk kann durch den Haupt- und Finanzausschuss nach dem 01.07.2020 aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 145
|
Nein- Stimmen: 0
|
Enthaltungen: 11
|
Beratung:
Lars Feddersen erläutert unten stehende gravierende Veränderungen anhand der vorliegenden Sitzungsvorlage.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
2020 | 2019 | |
Kernverwaltung | 98,88 | 93,12 |
Sozialzentrum Leck | 16,16 | 15,32 |
Sozialzentrum Niebüll | 18,34 | 18,34 |
Gegenüber dem Stellenplan 2019 weist der Stellenplan 2020 Stellenzuwächse in der Kernverwaltung um 5,76 Stellenanteile und im Sozialzentrum Leck um 0,84 Stellenanteile auf. Im Sozialzentrum Niebüll ergeben sich keine Veränderungen.
Begründung: | Wert | Finanzierung |
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice SG Organisation/Zentrale Dienste Stelle 117b Im Stellenplan 2019 wurde erstmals die Stelle „System-Techniker/in“ für die Betreuung der IT an Schulen ausgewiesen und erfolgreich besetzt. Aufgrund der Vielzahl an Schulen und des breiten Bedarfs ist hier eine weitere Stelle verankert, die für Abhilfe schaffen soll. |
+1,00 | Amt (Schulträger entsprechend dem Einsatz) |
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice SG Organisation/Zentrale Dienste Stelle 117c Das E-Government-Gesetz, aber auch das Online-Zugangsgesetz stellen die Grundlage für eine schnellere Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen dar. Zum 01.01.2023 sollen grundsätzlich Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden, wo es das Gesetz erlaubt. Bis heute sind ca. 575 kommunale Dienstleistungen identifiziert, die online angeboten werden sollen. Mit der Stelle eines Digital-Manager/in soll die digitale Transformation der Amtsverwaltung auf die nächste Stufe gehoben und zum Erfolg geführt werden. |
+1,00 | Amt |
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung SG Ordnung/Gewerbe/Verkehr Stelle 318 Das Aufgabenfeld dieser neu geschaffenen Stelle liegt im ordnungsbehördlichen Außendienst. Dazu gehören unter anderen Aufgaben wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Feststellung von gesetzlichen und satzungsrechtlichen Verstößen, wie z. B. Gefahrhundegesetz, Straßenreinigungssatzung. |
+1,00 | Amt |
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung SG Ordnung/Gewerbe/Verkehr Stelle 319 Der Flüchtlingsbetreuungsvertrag mit der eingesetzten Organisation ist aufgekündigt. Eine bei dieser Organisation beschäftigte Person hat bisher als Kultur- und Sprachmittler (Dolmetscher) fungiert und den Flüchtlingen Hilfestellungen jeglicher Art gegeben. Damit diese enorm wichtige Schlüsselfunktion weiterhin erhalten bleibt, soll diese Person in die Dienste des Amtes übernommen werden. Derzeit können diese Personalkosten teilweise aus Bundesmitteln „Integrationsfestbetrag“ refinanziert werden. |
+1,00 | Amt |
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung SG Bauordnung/Planung/Liegenschaften Stelle 327 Begleitung der Gemeinden bei der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten (Klimawandel und Energie), Umsetzung von Projekten im Bereich der „Erneuerbaren Energien“ (z.B. Power-to-Heat, Ladesäulennetz, Wärme- und Wind-Modellregionen). Darüber hinaus Begleitung der Gemeinden bei der Erstellung von Ortsentwicklungskonzepten sowie die Abwicklung der hieraus resultierenden Investitionsmaßnahmen (GAK-Förderung). |
+1,00 | Amt |
sonstige Bereiche Bei dieser vorerst zeitlich befristeten Stelle geht es um eine Kooperation mit der Nordsee Akademie. Im Rahmen des Förderprojekts „Partnerschaften für Demokratie“ muss das Amt aufgrund der Förderrichtlinien federführend für dessen Durchführung sein.
|
+0,50 | Amt k. w. |
Auf Nachfrage wird erklärt, dass durch die Stellenzuwächse Mehrkosten von 300.000,00 bis 350.000,00 Euro ausgelöst werden.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 1
|
zur Kenntnis an:
|
FB 2
|
12. |
Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der
Haushaltsüberschreitungen 2018
- DS 22-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
DS 22-2019 |
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 95 d der
Gemeindeordnung die Haushaltsüberschreitungen, die jeweils mehr als 10.000,00 EUR betragen, zu genehmigen. Die Überschreitungen betragen insgesamt 853.919,04 EUR.
Die Genehmigungen von Überschreitungen bis zu 10.000,00 EUR durch den Amtsdirektor werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Sitzungsvorlage wird von Bernd Haß erläutert.
Gem. § 4 der Haushaltssatzung bedürfen Überschreitungen der Haushaltsplanansätze, die auf Ebene der Produktsachkonten jeweils 10.000,00 EUR betragen, der Genehmigung durch den Amtsausschuss. Eine tabellarische Übersicht dieser Überschreitungen ist den Mitgliedern des Amtsausschusses zugegangen. Die Übersicht enthält eine Begründung der Überschreitung bzw. eine Finanzierungsoption.
Gem. § 95 d bedürfen die Überschreitungen der Genehmigung des Amtsausschusses. Der Gesamtbetrag der Überschreitungen beträgt 853.919,04 EUR.
Die weiteren Überschreitungen, die den Wert von jeweils 10.000,00 EUR nicht erreichen, bedürfen lediglich der Kenntnisnahme durch den Amtsausschuss.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 1
|
zur Kenntnis an:
|
---
|
13. |
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018
- DS 23-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
DS 23-2019 |
Beschluss:
Der Amtsausschuss stellt gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 95 m der Gemeindeordnung den Jahresabschluss 2018 fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss wird von Bernd Haß anhand einer Präsentation erläutert.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde erstellt und ist den Mitgliedern des Amtsausschusses zugestellt worden.
Zusammenfassende Angaben zu den Teilrechnungen für die Sozialzentren Niebüll und Leck sowie der Kernverwaltung befinden sich im Lagebericht.
Der Gesamtvorgang zum Jahresabschluss 2018 kann nach Absprache eingesehen werden. Für prüferische Maßnahmen wie die Einsichtnahme in das Beleggut steht Herr Haß zur Verfügung.
Die Ergebnisrechnung weist einen geringen Fehlbetrag in Höhe von -5.834,23 EUR aus. Das geplante Ergebnis von 87.100,00 EUR wurde nicht erreicht.
Die Erträge liegen deutlich über denen des Vorjahres, aber insgesamt um 167.000,00 EUR unter den Erwartungen. Den geringeren Kostenerstattungen für die Sozialzentren und geringeren Entgelten für die Betreuung Geflüchteter durch den Kreis NF stehen teilweise Minderaufwendungen gegenüber. Ohne Kompensation sind jedoch nicht eingetretene Erträge aus Auflösungen und Herabsetzungen bestehender Rückstellungen in Höhe von 140.000,00 EUR.
Zudem ist der Aufwand für die Dotierungen der Pensions- und der Beihilferückstellungen mit 569.000,00 EUR um 256.000,00 EUR erneut höher als geplant. Er konnte durch Minderaufwand im allgemeinen Personalaufwand aufgefangen werden.
Die Finanzrechnung schließt positiv ab. Die Liquidität stieg von -228.000,00 EUR im Vorjahr auf insgesamt +513.000,00 EUR. Dies ist deutlich positiver als vorgesehen. Die Ursache liegt im Wesentlichen in geringeren Personalauszahlungen im Vergleich zum Plan und einem starken Zuwachs der durch das Amt nicht planbaren fremden Finanzmittel von +338.000,00 EUR.
Die dem Amt zuzurechnende Liquidität beträgt am Bilanzstichtag +174.608,18 EUR.
Bilanziell ist das unverändert sehr hohe negative Eigenkapital beachtlich. Es beträgt einschließlich des Ergebnisses des Haushaltsjahres 2018 und einer erforderlichen Korrektur der doppischen Eröffnungsbilanz -11.387.586,76 EUR. Diese Korrektur in Folge einer Ordnungsprüfung verbessert das Eigenkapital um 228.000,00 EUR. Wesentlich sind zudem die hohen Pensions- und Beihilferückstellungen von 13.808.676,98 EUR. Sie sind rechtlich erforderlich, aber eine Inanspruchnahme wir für unwahrscheinlich gehalten.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
|
zur Kenntnis an:
|
---
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14. |
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Sozialzentrums-Vertrages wegen Leistungen aus einer Hand im Bereich der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- DS 18-2019 - - Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt - |
DS 18-2019 |
Beschluss:
Der Amtsausschuss stimmt einer Änderung der Verträge über die Verwaltungsgemeinschaft “Sozialzentrum Niebüll“ und „Sozialzentrum Leck“ zu und bevollmächtigt den Amtsdirektor, die Änderungsverträge mit dem Kreis Nordfriesland abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die Sitzungsvorlage wird von Amtsdirektor Wilke erläutert.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am 01.12.2016 vom Bundestag beschlossen und tritt in mehreren Stufen 2017, 2018, 2020 und 2023 jeweils zum 1. Januar in Kraft.
Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe (EGH) aus dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und somit aus der Sozialhilfe und Überführung in das Reha-Recht des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zum 01.01.2020 tritt durch die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe auch die zweite gravierende Änderung - insbesondere für den stationären Bereich (künftig: besondere Wohnform) - in Kraft.
Die Trennung der EGH Fachleistung und der existenzsichernden Leistungen zum 01.01.2020 bedeutet eine schwerwiegende Veränderung für die Menschen mit Behinderung, die zum einen die Selbstbestimmtheit erhöhen soll, zum anderen aber auch Herausforderungen und nicht unerhebliche Umstellungen für diesen Personenkreis schafft. Das Ziel muss es sein diese Veränderungen und Umstellungen für betroffenen Menschen so einfach wie möglich umzusetzen, z.B. indem so weit wie möglich immer nur ein zentraler Ansprechpartner für die Bewilligung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen bereit steht.
Bisher erhalten Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnheimen leben die Leistung der Eingliederungshilfe in einem Paket. Sie erhalten einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verfügung und eine Bekleidungspauschale. Die Einrichtung, in der die Menschen leben, erhält monatlich einen Gesamtbetrag für die Unterstützungsleistungen für Betreuung, Unterkunft und Verpflegung.
Zukünftig werden diese Leistungen getrennt und es wird unterschieden zwischen persönlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII. Diese Leistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers dem Leistungsberechtigten nunmehr direkt überwiesen werden und müssen dann vom Leistungsberechtigten selbst für Verpflegung und Unterkunft an das Wohnheim geleistet werden.
Nach der derzeitigen Regelung in den Sozialzentrums-Verträgen ist die Aufgabe der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII – also der existenzsichernden Leistungen – vom Kreis auf die Sozialzentren übertragen worden. Aufgrund landesrechtlicher Regelungen sind die Leistungen der Eingliederungshilfe zwingend beim Kreis angesiedelt. Aufgrund der Trennung von existenzsichernden Leistungen und der EGH Fachleistungen wären damit für die Bewohner von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung zukünftig zwei Anträge zu stellen: Ein Antrag auf existenzsichernde Leistungen beim Sozialzentrum und ein Antrag auf EGH Leistungen beim Kreis.
Das Bundesteilhabegesetz fordert die Umsetzung des Grundsatzes der Leistung aus einer Hand. Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll, die Bewilligung und Bearbeitung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2020 mit Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes beim Kreis in der Eingliederungshilfe anzusiedeln. Dadurch wird gewährleistet, dass betroffenen Heimbewohner bzw. deren Betreuer weiterhin nur einen zentralen Ansprechpartner haben. Gleichzeitig kann durch ein gemeinsames Antragsformular für EGH Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen und ggf. einen gemeinsamen Bewilligungsbescheid Aufwand reduziert werden.
Um die Antragstellung zu erleichtern, ist vorgesehen, dass die Leistungsberechtigten ihre Anträge auch zukünftig in den Sozialzentren abgeben können. Ebenso ist die Antragsabgabe bei den aufsuchenden Hilfeplanern der EGH oder bei den Mitarbeitern der Einrichtungen möglich. Die Anträge können auf digitalem Weg an die Eingliederungshilfe übermittelt werden, da in der Eingliederungshilfe die digitale Akte schon seit geraumer Zeit im Einsatz ist.
Im Änderungsvertrag wird lediglich eine Anfügung des Buchstaben „i“ in § 2 Abs. 2 (Aufgabenverteilung) als Ausnahme zur generellen Zuständigkeit der Sozialzentren vereinbart.
Buchstabe „i“ hat folgenden Inhalt: Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten.
Somit ist klargestellt, dass die Zuständigkeit beim Kreis Nordfriesland liegt.
Auszug
zur Erledigung an:
|
BAD
|
zur Kenntnis an:
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Leitungen der SZ Leck und Niebüll
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15. |
Anfragen und Mitteilungen
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15.1 – Klausurtagung
Amtsvorsteher Böhm regt aufgrund des besonderen Flairs, den die letzte Sitzung des Amtsausschusses hatte, an, im Sommer 2020 eine Klausurtagung abzuhalten. Der Vorschlag wird positiv aufgenommen. Ein Termin wird in Kürze mitgeteilt.
Auszug
zur Erledigung an:
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AV Böhm
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zur Kenntnis an:
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BAD
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15.2 – Termine
Amtsdirektor Wilke weist auf die Mitgliederversammlung der Aktiv Region Nordfriesland Nord am 05.11.2019 und auf die Delegiertenversammlung des SHGT am 22.11.2019 hin.
15.3 – Tourismus in NF
In der Sitzung des Amtsausschusses am 11.03.2019 wurde darum gebeten, den Mitgliedern des Amtsausschusses einen Überblick über die Organisationsformen des Tourismus vor Ort zu geben.
Amtsdirektor Wilke erläutert anhand eine Präsentation die derzeitige Struktur.
Die Präsentation ist der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Auszug
zur Erledigung an:
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BAD
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zur Kenntnis an:
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15.4 – Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Abwendung von Vandalismus etc. ist grundsätzlich nicht zulässig.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Amtsvorsteher Böhm schließt um 21:11 Uhr die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses und bedankt sich für die rege Mitarbeit.
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Amtsvorsteher Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur 6 Sitzung des Amtsausschusses de (PDF, 335 kB)