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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 6. Sitzung
des Amtsausschusses des Amtes Südtondern
am Montag, 4. November 2019
 

Sitzungsort: Amt Südtondern, großer Sitzungssaal, Marktstraße 12, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:03 bis 21:17 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Ingo Böhm
Amtsvorsteher
Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
 
Mitglied des Gremiums
Uwe Christiansen
 
Mitglied des Gremiums
Reinhard Abel
 
Mitglied des Gremiums
Friedhelm Bahnsen
 
Mitglied des Gremiums
Hans Bruhn
 
Mitglied des Gremiums
Jürgen Daniel
 
Mitglied des Gremiums
Andreas Deidert
 
Mitglied des Gremiums
Julius Dohrn
 
Mitglied des Gremiums
Vera Ebsen
 
Mitglied des Gremiums
Rainer Eggers
 
Mitglied des Gremiums
Dirk Enewaldsen
 
Mitglied des Gremiums
Andreas Eschenburg
 
Mitglied des Gremiums
Hauke Friedrichsen
 
Mitglied des Gremiums
Jörg Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Karsten Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Martin Schwabe Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Friedrich Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Peter Max Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Christine Harksen
 
Mitglied des Gremiums
Kurt Hinrichsen
 
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
 
Mitglied des Gremiums
Holger Jessen
 
Mitglied des Gremiums
Günter Jürgensen
 
Mitglied des Gremiums
Stephan Koth
 
Mitglied des Gremiums
Holger Lassen
 
Mitglied des Gremiums
Dieter Lorenzen
 
Mitglied des Gremiums
Rosemarie Lorenzen
 
Mitglied des Gremiums
Sandra Lorenzen
 
Mitglied des Gremiums
Lutz Martensen
 
Mitglied des Gremiums
Bernd Neumann
 
Mitglied des Gremiums
Christian Nissen
à ab 19:30 Uhr
Mitglied des Gremiums
Jörg Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Bernhard Rensink
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
 
Mitglied des Gremiums
Peter Schumann
 
Mitglied des Gremiums
Werner Schweizer
à ab 19:10 Uhr
Mitglied des Gremiums
Walter Sieger
 
Mitglied des Gremiums
Bettina Sprengel
 
Mitglied des Gremiums
Sinje Stein
 
Mitglied des Gremiums
Helmut Stender
 
Mitglied des Gremiums
Carsten-Peter Thomsen
 
Mitglied des Gremiums
Jörg Thomsen
 
Mitglied des Gremiums
Thomas Uerschels
 
Mitglied des Gremiums
Johanna Wiehler
 
Mitglied des Gremiums
Gesche Zimmermann
 
 
Anja Cornils
als Vertreterin für Wilfried Bockholt
 
Robert Zimmermann
als Vertreter für Sebastian Loske
 
Ewald Enewaldsen
als Vertreter für Karl-Richard Nissen

 

 
Ferner:
 

Amt Südtondern
Otto Wilke
Amtsdirektor
Amt Südtondern
Sylke von Kamlah-Emmermann
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Südtondern
Carsten Thiesen
 
Amt Südtondern
Bernd Haß
 
Amt Südtondern
Udo Schmäschke
 
Amt Südtondern
Lars Feddersen
 
Amt Südtondern
Frerk Matthiesen
zugleich als Schriftführer

 

 
Entschuldigt fehlen:
 

Mitglied des Gremiums
Wilfried Bockholt
vertreten durch Anja Cornils
Mitglied des Gremiums
Erich Johannsen
 
Mitglied des Gremiums
Sebastian Loske
vertreten durch Robert Zimmermann
Mitglied des Gremiums
Norbert Nielsen
 
Mitglied des Gremiums
Karl Richard Nissen
vertreten durch Ewald Enewaldsen
Mitglied des Gremiums
Jan-Christian Obernauer
 
Mitglied des Gremiums
Werner Richardsen
 
Mitglied des Gremiums
Volker Storm
 

 
 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der 4. Sitzung vom 11.03.2019 und 5. Sitzung vom 20.09.2019
5.
Mitteilungen des Amtsvorstehers
6.
Mitteilungen des Amtsdirektors
7.
Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss
8.
Wahl einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors

- DS 25-2019 -

9.
Ernennung einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors
10.
Wahl einer Stellvertretung im Haupt- und Finanzausschuss

- DS 26-2019 -

11.
Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2020

- DS 21-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -

12.
Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 2018

- DS 22-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -

13.
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018

- DS 23-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -

14.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Sozialzentrums-Vertrages wegen Leistungen aus einer Hand im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

- DS 18-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -

15.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil
16.
Beratung und Beschlussfassung zur Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Zeiten

- DS 24-2019 -

17.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Amtsvorsteher Ingo Böhm eröffnet um 19:03 Uhr die 6. Sitzung des Amtsausschusses in der Wahlzeit 2018 – 2023 und begrüßt die Mitglieder des Amtsausschusses, die Zuhörer, die Presse, die Gäste und die Verwaltung recht herzlich.
 
Von 54 Mitgliedern sind derzeit 47 Mitglieder bzw. Stellvertretungen anwesend.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

 
Von 169 Stimmrechten sind derzeit 151 anwesend.
 
 

2.
 
2.a.
Tagesordnung
 

Dringlichkeitsanträge
 

 

Dringlichkeitsanträge werden nicht gestellt.

 
 

2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
 

 

Beschluss:
Die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17 erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Die Tagesordnung sieht vor, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und mit dem Amtsvorsteher abgestimmt, die Tagesordnungspunkte 16 und 17 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Hiergegen werden keine Einwände erhoben.
 
 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

Es werden keine Fragen gestellt.
 
 

4.
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der 4. Sitzung vom 11.03.2019 und 5. Sitzung vom 20.09.2019
 

 

Die Niederschriften der 4. Sitzung des Amtsausschusses am 11.03.2019 und der 5. Sitzung am 20.09.2019 wurden rechtzeitig versandt.
Einwendungen gegen die Niederschriften wurden / werden nicht vorgebracht.
Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung.
 
 

5.
Mitteilungen des Amtsvorstehers
 

 

Amtsvorsteher Böhm begrüßt Bürgermeister Jörg Hansen, Neukirchen recht herzlich in der Runde. Herr Hansen hat die Nachfolge von Thomas Dose angetreten.
 
Amtsvorsteher Böhm berichtet aus der Arbeitsgruppe „Wir sind Südtondern 2.0“, dass der zukünftige Weg in der Strategiegruppe am 06.11.2019 festgelegt werden soll. Es soll darüber diskutiert werden, ob „Wir sind Südtondern 2.0“ mit dem Kooperationsraumcoaching verknüpft werden kann.
 
Ein Schreiben des Seniorenbeirates der Stadt Niebüll wurde an alle Bürgermeister*innen weitergeleitet, in dem mitgeteilt wird, dass die Stiftung Uhlebüll ab 01.10.2019 staatlich anerkannte Pflegeschule ist. Weiter wird in dem Schreiben bei den Gemeinden um Unterstützung für die Gewinnung von Kooperationspartnern und der Gewinnung von Schüler*innen bzw. Auszubildenden geworben.
 
 

6.
Mitteilungen des Amtsdirektors
 

 

•   Bürgermeister Werner Schweizer nimmt ab 19:10 Uhr an der Sitzung teil.
Es sind nunmehr 48 Mitglieder bzw. Stellvertretungen und 155 Stimmrechte anwesend.

 
Amtsdirektor Wilke berichtet:
 

18.10.2019 - Sondersitzung des Kreistages und des Vorstandes des SHGT-NF, um eine gemeinsame Resolution zum Finanzausgleichsgesetz zu verfassen. Der Kreis rechnet für die gesamte kommunale Familie mit einem Minus von 9,7 Mio. Euro. Das Defizit errechnet sich aus einem Minus von 11,4 Mio. Euro für den Kreis und einem Plus von 1,7 Mio. Euro für die Gemeinden. Der Defizitausgleich kann nach Einschätzung des Kreises nur über eine Erhöhung der Kreisumlage erfolgen. Innerhalb der kommunalen Spitzenverbände besteht Einigkeit darüber, dass im Rahmen der vertikalen Verteilung (zwischen Land und Kommunen) dem Finanzausgleich ein jährlicher Betrag in Höhe von rd. 200 Mio. Euro entsprechend 100 % des durch vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellten Bedarfes der kommunalen Ebene zuzuführen ist;
   
  - anschließend fand die Verabschiedung von Landrat Dieter Harrsen und die Amtseinführung von Florian Lorenzen statt;
   
21.10.2019 - Workshop der Landesplanung zur Neuaufstellung der Regionalpläne. Themen: bedarfsgerechter Wohnungsbau, Entwicklung ländlicher Räume sowie Tourismus und Erholung;
   
22.10.2019 - Sitzung des Fachbeirates Beratungs- und Behandlungszentrum (BBZ) im Diakonischen Werk Niebüll. Das BBZ informierte über die laufende, vielfältige Arbeit. Der jährlich neu zu entscheidende Zuschuss des Amtes zum Innovationsfonds in Höhe von 3.000 Euro soll für ein Migrationsprojekt verwendet werden;
   
22.10.2019 - beim diesjährigen Bahngipfel wurde erneut über Betriebsqualität, Fahrzeuge, Personal, Schieneninfrastruktur, Bahnhöfe und Kommunikation lebhaft diskutiert. Fazit: nur ein zweigleisiger Ausbau der Strecke zwischen Niebüll und Westerland führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf der Marschbahnstrecke.
Es wurde eine gewisse Hoffnung geweckt, dass der Sylt Shuttle Plus (im Volksmund „Geisterzug“ genannt) in Zukunft eingestellt wird;
   
23.10.2019 - Gespräch mit der Kommune Tønder über gemeinsame Aktionen anlässlich der 100-Jahr-Feier „Deutsch / Dänische Grenze“ im Jahre 2020. Die Planungen auf dänischer Seite sind bereits abgeschlossen. Es besteht Einigkeit darüber, grenzüberschreitende Veranstaltungen zwischen Tondern und Südtondern zu organisieren.
   
  - in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.09.2019 wurde über eine Gewährung eines Zuschusses an die Feuerwehrkameradschaft Südtondern beraten. Der Antrag wurde im HFA abgelehnt, da man die Feuerwehrkameradschaft als „Verein“ einstufte und somit nach dem Fusionsvertrag eine Bezuschussung nicht möglich ist.
Dieser Argumentation folgend, wurde der Tagesordnungspunkt nicht in die Tagesordnung der heutigen Amtsausschusssitzung aufgenommen.

 

 

7.
Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss
 

 

Ausschussvorsitzende Bettina Sprengel wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.09.2019 durch Ingo Scholz vertreten.
Keine Berichterstattung.
 
 

8.
Wahl einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors

- DS 25-2019 -
DS 25-2019

 

Beschluss:
Der Amtsausschuss wählt Herrn Bernhard Rensink zum 2. Stellvertreter des Amtsdirektors.

 

Beratung:
Herr Thomas Dose hat zum 31.08.2019 seinen Rücktritt als Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen erklärt. Damit hat er gleichzeitig seinen Sitz im Amtsausschuss verloren.
Seit diesem Tage fehlt auch die Grundlage für das begründete Ehrenbeamtenverhältnis als 2. Stellvertreter des Amtsdirektors.
Nach § 15 c der Amtsordnung (AO) wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte für die Dauer der allgemeinen Wahlzeit die Stellvertretung.
Von dem Vorschlagsrecht nach § 11 Abs. 2 AO kann kein Gebrauch gemacht werden, da die Bildung von Gruppierungen nach § 11 Abs. 4 AO vor der konstituierenden Sitzungen nicht angezeigt wurde.
Nach diesem Vorschlagsrecht könnten politische Parteien oder Wählergruppen nach dem Höchstzahlenverfahren einen Wahlvorschlag formulieren.
 
Amtsvorsteher Böhm bittet um Wahlvorschläge.
 
Vorgeschlagen werden Bernhard Rensink und Wilfried Bockholt. Herr Bockholt ist nicht anwesend, hat sich jedoch vor der Sitzung mit einer Kandidatur einverstanden erklärt.
Es wird geheime Wahl beantragt.
 
Amtsvorsteher Böhm weist darauf hin, dass zurzeit 155 Stimmrechte anwesend sind und benennt Frau Sabine Detert und die Herren Jörg Hansen und Bernd Neumann zu Stimmzählern.
 
Die geheime Wahl ergibt folgendes Ergebnis:
 

Bockholt, Wilfried
51 Stimmen
Rensink, Bernhard
104 Stimmen
Stimmenthaltungen
0 Stimmen
ungültig
0 Stimmen

 

Auf Befragen erklärt Herr Rensink, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

•   Bürgermeister Christian Nissen nimmt ab 19:30 Uhr an der Sitzung teil.

Es sind nunmehr 49 Mitglieder bzw. Stellvertretungen und 156 Stimmrechte anwesend.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
FB 1

 

 

9.
Ernennung einer 2. Stellvertretung des Amtsdirektors
 

 

Amtsdirektor Wilke verliest die Ernennungsurkunde und überreicht sie an Bernhard Rensink. Anschließend führt Amtsvorsteher Böhm die Vereidigung durch und führt Herrn Rensink in das Amt ein.
 
 

10.
Wahl einer Stellvertretung im Haupt- und Finanzausschuss

- DS 26-2019 -
DS 26-2019

 

Beschluss:
Frau Gesche Zimmermann wird als Stellvertretung für das Mitglied Christian Nissen im Haupt- und Finanzausschuss gewählt.

 

Wahlergebnis:

Ja- Stimmen: 156
Enthaltungen: 0

 

Beratung:
In der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses am 16.07.2018 wurden unter Tagesordnungspunkt 14 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.
Für das Mitglied Christian Nissen wurde als Stellvertretung Thomas Dose vorgeschlagen und gewählt.
Da Thomas Dose zum 31.08.2019 einen Mandatsverzicht erklärt hat, ist die Wahl einer Stellvertretung für das Mitglied Christian Nissen erforderlich.
 
Amtsvorsteher Böhm bittet um Wahlvorschläge.
 
Einziger Vorschlag: Gesche Zimmermann.
Geheime Wahl wird nicht beantragt. Somit wird offen gewählt.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
---

 

 

11.
Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2020

- DS 21-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -
DS 21-2019

 

Beschluss:
Dem Stellenplan 2020 wird zugestimmt.
Eine dritte Stelle, analog zur Stelle 117 b, wird mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk kann durch den Haupt- und Finanzausschuss nach dem 01.07.2020 aufgehoben werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja- Stimmen: 145
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 11

 

Beratung:
Lars Feddersen erläutert unten stehende gravierende Veränderungen anhand der vorliegenden Sitzungsvorlage.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
 

  2020 2019
Kernverwaltung 98,88 93,12
Sozialzentrum Leck 16,16 15,32
Sozialzentrum Niebüll 18,34 18,34

 

Gegenüber dem Stellenplan 2019 weist der Stellenplan 2020 Stellenzuwächse in der Kernverwaltung um 5,76 Stellenanteile und im Sozialzentrum Leck um 0,84 Stellenanteile auf. Im Sozialzentrum Niebüll ergeben sich keine Veränderungen.
 
 
 
 
 

Begründung: Wert Finanzierung
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Organisation/Zentrale Dienste
Stelle 117b

Im Stellenplan 2019 wurde erstmals die Stelle „System-Techniker/in“ für die Betreuung der IT an Schulen ausgewiesen und erfolgreich besetzt. Aufgrund der Vielzahl an Schulen und des breiten Bedarfs ist hier eine weitere Stelle verankert, die für Abhilfe schaffen soll.
 
+1,00 Amt
(Schulträger entsprechend dem Einsatz)
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Organisation/Zentrale Dienste
Stelle 117c

Das E-Government-Gesetz, aber auch das Online-Zugangsgesetz stellen die Grundlage für eine schnellere Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen dar. Zum 01.01.2023 sollen grundsätzlich Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden, wo es das Gesetz erlaubt. Bis heute sind ca. 575 kommunale Dienstleistungen identifiziert, die online angeboten werden sollen. Mit der Stelle eines Digital-Manager/in soll die digitale Transformation der Amtsverwaltung auf die nächste Stufe gehoben und zum Erfolg geführt werden.
+1,00 Amt
     
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung
SG Ordnung/Gewerbe/Verkehr

Stelle 318

Das Aufgabenfeld dieser neu geschaffenen Stelle liegt im ordnungsbehördlichen Außendienst. Dazu gehören unter anderen Aufgaben wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Feststellung von gesetzlichen und satzungsrechtlichen Verstößen, wie z. B. Gefahrhundegesetz, Straßenreinigungssatzung.
+1,00 Amt
     
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung
SG Ordnung/Gewerbe/Verkehr

Stelle 319

Der Flüchtlingsbetreuungsvertrag mit der eingesetzten Organisation ist aufgekündigt. Eine bei dieser Organisation beschäftigte Person hat bisher als Kultur- und Sprachmittler (Dolmetscher) fungiert und den Flüchtlingen Hilfestellungen jeglicher Art gegeben. Damit diese enorm wichtige Schlüsselfunktion weiterhin erhalten bleibt, soll diese Person in die Dienste des Amtes übernommen werden.
Derzeit können diese Personalkosten teilweise aus Bundesmitteln „Integrationsfestbetrag“ refinanziert werden.
 
+1,00 Amt
     
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung
SG Bauordnung/Planung/Liegenschaften
Stelle 327

Begleitung der Gemeinden bei der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten (Klimawandel und Energie), Umsetzung von Projekten im Bereich der „Erneuerbaren Energien“ (z.B. Power-to-Heat, Ladesäulennetz, Wärme- und Wind-Modellregionen). Darüber hinaus Begleitung der Gemeinden bei der Erstellung von Ortsentwicklungskonzepten sowie die Abwicklung der hieraus resultierenden Investitionsmaßnahmen (GAK-Förderung).
 
+1,00 Amt
sonstige Bereiche

Bei dieser vorerst zeitlich befristeten Stelle geht es um eine Kooperation mit der Nordsee Akademie. Im Rahmen des Förderprojekts „Partnerschaften für Demokratie“ muss das Amt aufgrund der Förderrichtlinien federführend für dessen Durchführung sein.
 

•   Dabei müssen 10% der Gesamtausgaben durch den Antragssteller als bare Eigenmittel erbracht werden, diese können auch als Drittmittel eingeworben werden
•   Dass die 10% Eigenmittel eingebracht werden, muss durch einen Beschluss der Verwaltung dargelegt werden. Eine Absichtserklärung reicht nicht aus.
•   Die Aufgabenverteilung der Verwaltung und der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) können im Vorfeld über eine Kooperationsvereinbarung definiert werden. So können beispielsweise auch einfache Verwaltungstätigkeiten durch die KuF übernommen werden (Beleihung)
+0,50 Amt
k. w.
 
 
 
 
 
 
     

 
Auf Nachfrage wird erklärt, dass durch die Stellenzuwächse Mehrkosten von 300.000,00 bis 350.000,00 Euro ausgelöst werden.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

12.
Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 2018

- DS 22-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -
DS 22-2019

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 95 d der
Gemeindeordnung die Haushaltsüberschreitungen, die jeweils mehr als 10.000,00 EUR betragen, zu genehmigen. Die Überschreitungen betragen insgesamt 853.919,04 EUR.
Die Genehmigungen von Überschreitungen bis zu 10.000,00 EUR durch den Amtsdirektor werden zur Kenntnis genommen.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Die Sitzungsvorlage wird von Bernd Haß erläutert.
Gem. § 4 der Haushaltssatzung bedürfen Überschreitungen der Haushaltsplanansätze, die auf Ebene der Produktsachkonten jeweils 10.000,00 EUR betragen, der Genehmigung durch den Amtsausschuss. Eine tabellarische Übersicht dieser Überschreitungen ist den Mitgliedern des Amtsausschusses zugegangen. Die Übersicht enthält eine Begründung der Überschreitung bzw. eine Finanzierungsoption.
Gem. § 95 d bedürfen die Überschreitungen der Genehmigung des Amtsausschusses. Der Gesamtbetrag der Überschreitungen beträgt 853.919,04 EUR.
Die weiteren Überschreitungen, die den Wert von jeweils 10.000,00 EUR nicht erreichen, bedürfen lediglich der Kenntnisnahme durch den Amtsausschuss.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
---

 

 

13.
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018

- DS 23-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -
DS 23-2019

 

Beschluss:
Der Amtsausschuss stellt gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 95 m der Gemeindeordnung den Jahresabschluss 2018 fest.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der Jahresabschluss wird von Bernd Haß anhand einer Präsentation erläutert.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde erstellt und ist den Mitgliedern des Amtsausschusses zugestellt worden.
Zusammenfassende Angaben zu den Teilrechnungen für die Sozialzentren Niebüll und Leck sowie der Kernverwaltung befinden sich im Lagebericht.

Der Gesamtvorgang zum Jahresabschluss 2018 kann nach Absprache eingesehen werden. Für prüferische Maßnahmen wie die Einsichtnahme in das Beleggut steht Herr Haß zur Verfügung.

 
Die Ergebnisrechnung weist einen geringen Fehlbetrag in Höhe von -5.834,23 EUR aus. Das geplante Ergebnis von 87.100,00 EUR wurde nicht erreicht.
Die Erträge liegen deutlich über denen des Vorjahres, aber insgesamt um 167.000,00 EUR unter den Erwartungen. Den geringeren Kostenerstattungen für die Sozialzentren und geringeren Entgelten für die Betreuung Geflüchteter durch den Kreis NF stehen teilweise Minderaufwendungen gegenüber. Ohne Kompensation sind jedoch nicht eingetretene Erträge aus Auflösungen und Herabsetzungen bestehender Rückstellungen in Höhe von 140.000,00 EUR.
 
Zudem ist der Aufwand für die Dotierungen der Pensions- und der Beihilferückstellungen mit 569.000,00 EUR um 256.000,00 EUR erneut höher als geplant. Er konnte durch Minderaufwand im allgemeinen Personalaufwand aufgefangen werden.
 
Die Finanzrechnung schließt positiv ab. Die Liquidität stieg von -228.000,00 EUR im Vorjahr auf insgesamt +513.000,00 EUR. Dies ist deutlich positiver als vorgesehen. Die Ursache liegt im Wesentlichen in geringeren Personalauszahlungen im Vergleich zum Plan und einem starken Zuwachs der durch das Amt nicht planbaren fremden Finanzmittel von +338.000,00 EUR.
Die dem Amt zuzurechnende Liquidität beträgt am Bilanzstichtag +174.608,18 EUR.
 
Bilanziell ist das unverändert sehr hohe negative Eigenkapital beachtlich. Es beträgt einschließlich des Ergebnisses des Haushaltsjahres 2018 und einer erforderlichen Korrektur der doppischen Eröffnungsbilanz -11.387.586,76 EUR. Diese Korrektur in Folge einer Ordnungsprüfung verbessert das Eigenkapital um 228.000,00 EUR. Wesentlich sind zudem die hohen Pensions- und Beihilferückstellungen von 13.808.676,98 EUR. Sie sind rechtlich erforderlich, aber eine Inanspruchnahme wir für unwahrscheinlich gehalten.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

14.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Sozialzentrums-Vertrages wegen Leistungen aus einer Hand im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

- DS 18-2019 -

- Sitzungsvorlage wurde bereits zugestellt -
DS 18-2019

 

Beschluss:
Der Amtsausschuss stimmt einer Änderung der Verträge über die Verwaltungsgemeinschaft “Sozialzentrum Niebüll“ und „Sozialzentrum Leck“ zu und bevollmächtigt den Amtsdirektor, die Änderungsverträge mit dem Kreis Nordfriesland abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Die Sitzungsvorlage wird von Amtsdirektor Wilke erläutert.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am 01.12.2016 vom Bundestag beschlossen und tritt in mehreren Stufen 2017, 2018, 2020 und 2023 jeweils zum 1. Januar in Kraft.
Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe (EGH) aus dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und somit aus der Sozialhilfe und Überführung in das Reha-Recht des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zum 01.01.2020 tritt durch die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe auch die zweite gravierende Änderung - insbesondere für den stationären Bereich (künftig: besondere Wohnform) - in Kraft.
Die Trennung der EGH Fachleistung und der existenzsichernden Leistungen zum 01.01.2020 bedeutet eine schwerwiegende Veränderung für die Menschen mit Behinderung, die zum einen die Selbstbestimmtheit erhöhen soll, zum anderen aber auch Herausforderungen und nicht unerhebliche Umstellungen für diesen Personenkreis schafft. Das Ziel muss es sein diese Veränderungen und Umstellungen für betroffenen Menschen so einfach wie möglich umzusetzen, z.B. indem so weit wie möglich immer nur ein zentraler Ansprechpartner für die Bewilligung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen bereit steht.
 
Bisher erhalten Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnheimen leben die Leistung der Eingliederungshilfe in einem Paket. Sie erhalten einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verfügung und eine Bekleidungspauschale. Die Einrichtung, in der die Menschen leben, erhält monatlich einen Gesamtbetrag für die Unterstützungsleistungen für Betreuung, Unterkunft und Verpflegung.
 
Zukünftig werden diese Leistungen getrennt und es wird unterschieden zwischen persönlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII. Diese Leistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers dem Leistungsberechtigten nunmehr direkt überwiesen werden und müssen dann vom Leistungsberechtigten selbst für Verpflegung und Unterkunft an das Wohnheim geleistet werden.
 
Nach der derzeitigen Regelung in den Sozialzentrums-Verträgen ist die Aufgabe der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII – also der existenzsichernden Leistungen – vom Kreis auf die Sozialzentren übertragen worden. Aufgrund landesrechtlicher Regelungen sind die Leistungen der Eingliederungshilfe zwingend beim Kreis angesiedelt. Aufgrund der Trennung von existenzsichernden Leistungen und der EGH Fachleistungen wären damit für die Bewohner von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung zukünftig zwei Anträge zu stellen: Ein Antrag auf existenzsichernde Leistungen beim Sozialzentrum und ein Antrag auf EGH Leistungen beim Kreis.
Das Bundesteilhabegesetz fordert die Umsetzung des Grundsatzes der Leistung aus einer Hand. Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll, die Bewilligung und Bearbeitung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2020 mit Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes beim Kreis in der Eingliederungshilfe anzusiedeln. Dadurch wird gewährleistet, dass betroffenen Heimbewohner bzw. deren Betreuer weiterhin nur einen zentralen Ansprechpartner haben. Gleichzeitig kann durch ein gemeinsames Antragsformular für EGH Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen und ggf. einen gemeinsamen Bewilligungsbescheid Aufwand reduziert werden.
 
Um die Antragstellung zu erleichtern, ist vorgesehen, dass die Leistungsberechtigten ihre Anträge auch zukünftig in den Sozialzentren abgeben können. Ebenso ist die Antragsabgabe bei den aufsuchenden Hilfeplanern der EGH oder bei den Mitarbeitern der Einrichtungen möglich. Die Anträge können auf digitalem Weg an die Eingliederungshilfe übermittelt werden, da in der Eingliederungshilfe die digitale Akte schon seit geraumer Zeit im Einsatz ist.
 
Im Änderungsvertrag wird lediglich eine Anfügung des Buchstaben „i“ in § 2 Abs. 2 (Aufgabenverteilung) als Ausnahme zur generellen Zuständigkeit der Sozialzentren vereinbart.
Buchstabe „i“ hat folgenden Inhalt: Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten.
Somit ist klargestellt, dass die Zuständigkeit beim Kreis Nordfriesland liegt.
 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
Leitungen der SZ Leck und Niebüll

 

 

15.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

15.1 – Klausurtagung
Amtsvorsteher Böhm regt aufgrund des besonderen Flairs, den die letzte Sitzung des Amtsausschusses hatte, an, im Sommer 2020 eine Klausurtagung abzuhalten. Der Vorschlag wird positiv aufgenommen. Ein Termin wird in Kürze mitgeteilt.
 

Auszug
zur Erledigung an:
AV Böhm
zur Kenntnis an:
BAD

 

 
15.2 – Termine
Amtsdirektor Wilke weist auf die Mitgliederversammlung der Aktiv Region Nordfriesland Nord am 05.11.2019 und auf die Delegiertenversammlung des SHGT am 22.11.2019 hin.
 
 
15.3 – Tourismus in NF
In der Sitzung des Amtsausschusses am 11.03.2019 wurde darum gebeten, den Mitgliedern des Amtsausschusses einen Überblick über die Organisationsformen des Tourismus vor Ort zu geben.
Amtsdirektor Wilke erläutert anhand eine Präsentation die derzeitige Struktur.
Die Präsentation ist der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt.
 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
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15.4 – Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Abwendung von Vandalismus etc. ist grundsätzlich nicht zulässig.
 
 
Keine weiteren Wortmeldungen.
 

Amtsvorsteher Böhm schließt um 21:11 Uhr die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses und bedankt sich für die rege Mitarbeit.
 
 
 
 
 
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Amtsvorsteher Schriftführer
 


Dokumente: