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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses des Amtes Südtondern
am Montag, 30. September 2019
 

Sitzungsort: Amt Südtondern, großer Sitzungssaal, Marktstraße 12, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:25 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Friedhelm Bahnsen
 
Mitglied des Gremiums
Wilfried Bockholt
 
Mitglied des Gremiums
Hans Bruhn
 
Mitglied des Gremiums
Vera Ebsen
 
Mitglied des Gremiums
Peter Max Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Holger Jessen
 
Mitglied des Gremiums
Erich Johannsen
 
Mitglied des Gremiums
Karl Richard Nissen
à bis 20:04 Uhr
 
Volker Storm
als Vertreter für Jürgen Daniel
 
Uwe Christiansen
als Vertreter für Bettina Sprengel
 
Karsten Hansen
als Vertreter für Richard Ingwersen
     
Amt Südtondern
Otto Wilke
Amtsdirektor

 

 
Ferner:
 

Mitglied des Amtsausschusses
Jörg Hansen
      
Amt Südtondern
Annika Kleinert-Clausen
Personalrat
Amt Südtondern
Bernd Haß
 
Amt Südtondern
Udo Schmäschke
 
Amt Südtondern
Lars Feddersen
 
Amt Südtondern
Frerk Matthiesen
zugleich als Schriftführer

 

 
Entschuldigt fehlen:
 

Mitglied des Gremiums
Bettina Sprengel
vertreten durch Uwe Christiansen
Mitglied des Gremiums
Jürgen Daniel
vertreten durch Volker Storm
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
vertreten durch Karsten Hansen
Mitglied des Gremiums
Lutz Martensen
 
Mitglied des Gremiums
Christian Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Bernhard Rensink
 

 
 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der 3. Sitzung vom 18.02.2019
5.
Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
6.
Mitteilungen des Amtsdirektors
7.
Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 2018

- DS 22-2019 -

8.
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018

- DS 23-2019 -

9.
Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2020

- DS 21-2019 -

10.
Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung eines Zuschusses für die Feuerwehrkameradschaft des Amtes Südtondern

- DS 19-2019 -

11.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Sozialzentrums-Vertrages wegen Leistungen aus einer Hand im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

- DS 18-2019 -

12.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil
13.
Personalangelegenheiten
14.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung

- DS 20-2019 -

15.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Ingo Scholz, eröffnet die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlzeit 2018 – 2023 und begrüßt die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, die Mitglieder des Amtsausschusses, die Presse und die Verwaltung recht herzlich.
 
Von 15 Mitgliedern sind 12 Mitglieder / Stellvertretungen anwesend.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt
 
 

2.
 
2.a.
Tagesordnung
 

Dringlichkeitsanträge
 

 

Dringlichkeitsanträge werden nicht gestellt.

 
 

2.b.
Beschluss über die eventuelle Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
 

 

Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 15 erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Herr Scholz beantragt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und mit der Vorsitzenden abgestimmt, die Tagesordnungspunkte 13 bis 15 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Keine Diskussion.
 
 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

Es werden keine Fragen gestellt.
 
 

4.
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der 3. Sitzung vom 18.02.2019
 

 

Die Niederschrift der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.02.2019 wurde rechtzeitig versandt.
Einwendungen gegen die Niederschrift wurden / werden nicht vorgebracht.
Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung.
 
 

5.
Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
 

 

Keine Mitteilungen des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
 
 

6.
Mitteilungen des Amtsdirektors
 

 

Amtsdirektor Wilke berichtet:
 

26.08.2019 - die Strukturkommission hat sich mit dem 2. Nachtrag 2019 zum Kreishaushalt beschäftigt. Es wird ein Jahresüberschuss von 4,7 Mio. Euro erwartet. Der Stellenplan wird um rund 50 Stellen ausgeweitet. Davon 27 im Rettungsdienst; 11 refinanzierte Stellen und 12 neue Stellen z.B. zur Sicherstellung des Wissenstransfers, wenn Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen;
- die Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion wird in gewohnter Weise mit 580.000,00 Euro/p.a. (zu verteilen auf 20 Gemeinden) fortgesetzt;
- die Fortschreibung der Teilregionalplanung Wind wird voraussichtlich im I. Quartal 2020 ins finale Verfahren gehen;
- Umsetzung des Mobilitätskonzeptes zum 01.08.2019 durch Neuvergabe des ÖPNV und Einführung des Rufbussystems;
- am 21.10.2019 findet in der Nordsee Akademie eine Info-Veranstaltung der Landesplanung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne statt;
- nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes besteht keine Anhörungspflicht des Kreises bei einer Erhöhung der Kreisumlage. Der Kreis Nordfriesland wird aber an der bisherigen Vorgehensweise festhalten und die Gemeinden ggf. anhören;
   
  - zwischenzeitlich wurden die Förderrichtlinie und die Schulträgerbudgets für den Digitalpakt Schule veröffentlicht. Anträge können bis 31.12.2022 gestellt werden. Die Maßnahmen sind bis 30.06.2025 abzurechnen
   
23.09.2019 - Mitgliederversammlung des SHGT, Kreisverband Nordfriesland und Bürgermeister-Dienstversammlung; u.a. hat der Fördermittelscout Hauke Klünder das Projekt vorgestellt.
 
Anmerkung der Verwaltung:
Herr Klünder wird an der nächsten Bürgermeisterrunde (11.11.2019) teilnehmen und in dem Kreis sich und sein Projekt vorstellen.

 

 

7.
Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 2018

- DS 22-2019 -
DS 22-2019

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Haushaltsüberschreitungen, die jeweils mehr als 10.000 EUR betragen, zu genehmigen. Die Überschreitungen betragen insgesamt 853.919,04 EUR.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Die Sitzungsvorlage wird von Bernd Haß erläutert.
Gem. § 4 der Haushaltssatzung des Amtes bedürfen Überschreitungen der Haushaltsplan-ansätze, die auf Ebene der Produktsachkonten mehr als 10.000,00 EUR betragen, der Genehmigung durch den Amtsausschuss. Eine tabellarische Übersicht der Überschreitungen ist den Sitzungsteilnehmer*innen zugegangen. Die Übersicht enthält eine Begründung der Überschreitung bzw. eine Finanzierungsoption.
Gem. § 95 d der Gemeindeordnung bedürfen die Überschreitungen der Genehmigung des Amtsausschusses. Der Gesamtbetrag der Überschreitungen beträgt 853.919,04 EUR.
Die weiteren Überschreitungen, die den Wert von jeweils 10.000,00 EUR nicht erreichen, bedürfen lediglich der Kenntnisnahme durch den Amtsausschuss.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

8.
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018

- DS 23-2019 -
DS 23-2019

 

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, den Jahresabschluss zu
beschließen und festzustellen. Auf eine Detailprüfung z.B. durch Einsichtnahme in Beleggut wurde verzichtet. Wesentliche Feststellungen wurden nicht getroffen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Die Sitzungsvorlage wird von Bernd Haß anhand einer Präsentation erläutert.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde erstellt und als Vorlage versandt.
Die Teilrechnungen je Produkt (Seite 53 - 295) wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit vorab nicht an die Ausschussmitglieder ausgehändigt, werden aber, wenn der Wunsch geäußert wird, umgehend nachgereicht.
Zusammenfassende Angaben zu den Teilrechnungen für die Sozialzentren Niebüll und Leck sowie der Kernverwaltung befinden sich im Lagebericht.

Der Gesamtvorgang zum Jahresabschluss 2018 konnte nach Absprache eingesehen werden.

 
Die Ergebnisrechnung weist einen geringen Fehlbetrag in Höhe von -5.834,23 EUR aus. Das geplante Ergebnis von 87.100,00 EUR wurde nicht erreicht.
Die Erträge lagen deutlich über denen des Vorjahres, aber insgesamt um 167.000,00 EUR unter den Erwartungen.
Den geringeren Kostenerstattungen für die Sozialzentren und geringeren Entgelten für die Betreuung Geflüchteter durch den Kreis NF standen teilweise Minderaufwendungen gegenüber. Ohne Kompensation sind jedoch nicht eingetretene Erträge aus Auflösungen und Herabsetzungen bestehender Rückstellungen in Höhe von 140.000,00 EUR.
 
Zudem war der Aufwand für die Dotierungen der Pensions- und der Beihilferückstellung mit 569.000,00 EUR um 256.000,00 EUR erneut höher als geplant. Er konnte durch Minderaufwand im allgemeinen Personalaufwand aufgefangen werden.
 
Die Finanzrechnung schloss positiv ab. Die Liquidität stieg von -228.000,00 EUR im Vorjahr auf insgesamt +513.000,00 EUR.
Dies ist deutlich positiver als vorgesehen. Die Ursache liegt im Wesentlichen in geringeren Personalauszahlungen im Vergleich zum Plan und einem starken Zuwachs der durch das Amt nicht planbaren fremden Finanzmittel von +338.000,00 EUR.
Die dem Amt zuzurechnende Liquidität beträgt am Bilanzstichtag +174.608,18 EUR.
 
Bilanziell ist das unverändert sehr hohe negative Eigenkapital beachtlich. Es beträgt einschließlich des Ergebnisses des Haushaltsjahres 2018 und einer erforderlichen Korrektur der doppischen Eröffnungsbilanz -11.387.586,76 EUR. Diese Korrektur in Folge einer Ordnungsprüfung verbessert das Eigenkapital um 228.000,00 EUR.
Wesentlich sind zudem die hohen Pensions- und Beihilferückstellungen von 13.808.676,98 EUR. Sie sind rechtlich erforderlich, aber eine Inanspruchnahme wird seitens der Verwaltung für unwahrscheinlich gehalten.
 
Aus dem Lagebericht können weitere Informationen zum Jahresabschluss entnommen werden.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

9.
Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2020

- DS 21-2019 -
DS 21-2019

 

 
Beschluss:
Dem Stellenplan 2020 wird zugestimmt.
Eine dritte Stelle, analog zur Stelle 117 b, wird mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk kann durch den Haupt- und Finanzausschuss nach dem 01.07.2020 aufgehoben werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
 

•   Ausschussmitglied Karl Richard Nissen verlässt um 20:04 Uhr die Sitzung.
Somit sind noch 11 stimmberechtigte Mitglieder / Stellvertretungen anwesend.

 
Die Sitzungsvorlage wird von Lars Feddersen erläutert.
 
Der Stellenplan 2020 und die Veränderungsliste sind den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses mit der Sitzungsvorlage zugestellt worden.
 
 

  2020 2019
Kernverwaltung 98,88 93,12
Sozialzentrum Leck 16,16 15,32
Sozialzentrum Niebüll 18,34 18,34

 

 
Gegenüber dem Stellenplan 2019 weist der Stellenplan 2020 Stellenzuwächse in der Kernverwaltung um 5,76 Stellenanteile und im Sozialzentrum Leck um 0,84 Stellenanteile auf. Im Sozialzentrum Niebüll ergeben sich keine Veränderungen.
 
Kernverwaltung
 

Begründung: Wert Finanzierung
Büro des Amtsdirektors
Stelle 013

 
Aufgrund der intensiven Gremienbetreuung und von Projektkoordinationen, wie z. B. „Südtondern - Das sind wir 2.0“ erfährt die Stelle eine Stundenausweitung von 27 auf 30 Stunden wöchentlich.
 
+0,06 Amt
     
Büro des Amtsdirektors
Stelle 018
 
Die Stadt Niebüll hat ihre Arbeitsinhalte auf dieser Stelle ausgeweitet. Dadurch ist sie nunmehr in Vollzeit ausgewiesen und die Stadt Niebüll erstattet 50 % der Personalkosten an das Amt.
 
+0,14 Stadt Niebüll
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Organisation/Zentrale Dienste
Stelle 113

Das Thema „Arbeitssicherheit“ soll bei dieser Stelle verankert werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dieses wichtige Arbeitsfeld, da es doch unter Umständen um mögliche Ansprüche bei Arbeitsunfällen geht, mehr Berücksichtigung finden muss. Die gesetzlichen Vorgaben der Unfallkassen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Auf dieser Stelle wird unter anderem auch das komplette Versicherungswesen bearbeitet. Beide Aufgabenfelder sind somit artverwandt.
 
+0,45 Amt
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Organisation/Zentrale Dienste
Stelle 117b

Im Stellenplan 2019 wurde erstmals die Stelle „System-Techniker/in“ für die Betreuung der IT an Schulen ausgewiesen und erfolgreich besetzt. Aufgrund der Vielzahl an Schulen und des breiten Bedarfs ist hier eine weitere Stelle verankert, die für Abhilfe schaffen soll.
 
+1,00 Amt
(Schulträger entsprechend dem Einsatz)
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Organisation/Zentrale Dienste
Stelle 117c

Das E-Government-Gesetz, aber auch das Online-Zugangsgesetz stellen die Grundlage für eine schnellere Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen dar. Zum 01.01.2023 sollen grundsätzlich Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden, wo es das Gesetz erlaubt. Bis heute sind ca. 575 kommunale Dienstleistungen identifiziert, die online angeboten werden sollen. Mit der Stelle eines/r Digital-Managers/in soll die digitale Transformation der Amtsverwaltung auf die nächste Stufe gehoben und zum Erfolg geführt werden.
+1,00 Amt
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Personal
Stelle 123

Es handelt sich um die Anpassung auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit auf dieser Stelle.
-0,36 Amt
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Schule/Kultur/Soziales und Bürgerbüro
Stelle 132

Im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb des Sachgebietes und der Neuschaffung einer Stelle, Stelle 132a, kann diese Stelle reduziert werden.
-0,36 Amt
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Schule/Kultur/Soziales und Bürgerbüro
Stelle 132a

 
Im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb des Sachgebietes wird diese Stelle neu geschaffen.
Im Sachgebiet kommt es durch diese Maßnahme um eine Stellenausweitung um 0,14 Stellenanteilen.
 
+0,50 Amt
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Schule/Kultur/Soziales und Bürgerbüro
Stelle 133

In Folge einer Stellenverschmelzung mit der Stelle 140 kommt es hier zu einer Stellenausweitung um 0,51 Stellenanteile. Die Stelle 140 kann zukünftig entfallen.
 
+0,51 Amt
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Schule/Kultur/Soziales und Bürgerbüro
Stelle 140

siehe Erläuterung zur Stelle 133.
 
-0,64
k.w.
Amt
     
FB 1 Zentr. Dienste u. Bürgerservice
SG Schule/Kultur/Soziales und Bürgerbüro
Stelle 142

Die Stellenanteile werden der tatsächlich verrichteten Arbeitszeit angepasst. Es geht um die Sicherstellung der Öffnungszeiten in den Bürgerbüros, incl. Vor- und Nachbereitungszeiten.

 
+0,18 Amt
     
FB 2 Finanzen
SG Haushalt/Steuern

Stelle 212

 
Der Stelleninhaber (Haushaltssachbearbeiter) geht Ende 2019 in den Ruhestand. Daher kann die Stelle künftig wegfallen.
Im laufenden Jahr sind bereits zwei Haushaltssachbearbeiter in den Ruhestand, Stellen 210, und 214, gegangen. Bereits in den Beratungen zum Stellenplan 2019 wurde bekannt gegeben, dass deren Nachfolgebesetzungen eine hinreichende Einarbeitungszeit zugestanden wird, weil hier fachspezifisches Wissen mit dem Fortgang verbunden war und ist. Daher kam es für eine längere Zeit zu Doppelbesetzungen.
-1,00
k.w.
Amt
     
FB 2 Finanzen
SG Haushalt/Steuern

Stelle 219
 
Hier kommt es zu einer geringen Korrektur, wegen Anpassung der tatsächlichen Arbeitszeit.
-0,01 Amt
     
FB 2 Finanzen
SG Haushalt/Steuern

Stelle 220

Die Stellenneubesetzung hängt mit der Umstrukturierung im Bereich „Beitragswesen und Grundstücksverkäufe“ zusammen. Die vormals in diesem Bereich verortete Stelle 216 ist nunmehr der Haushaltssachbearbeitung zugeordnet.
Somit kommt es faktisch zu einer Stellenreduzierung um 0,49 Stellenanteile.
 
+0,51
Amt
     
FB 2 Finanzen
SG Haushalt/Steuern

Stelle 222
 
Unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes bei den gemeindlichen Betrieben gewerblicher Art (BGA) und unter dem Aspekt der aufkommenden generellen Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden nach § 2 Umsatzsteuergesetz wird es notwendig, personell aufzustocken. Daher ist eine Stundenanhebung um 5 Stunden auf dann 25 Std./wöchentlich vorgesehen. Ein Teil der auf dieser Stelle verrichteten Tätigkeiten im Anordnungswesen soll auf die Stelle 227 verlagert werden, die dadurch ebenfalls eine Stundenausweitung erfährt.
+ 0,14 Amt
     
FB 2 Finanzen
SG Haushalt/Steuern

Stelle 227
 
Siehe Erläuterung zur Stelle 222.
 
 
 
+0,13 Amt
     
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung
SG Ordnung/Gewerbe/Verkehr

Stelle 318

Das Aufgabenfeld dieser neu geschaffenen Stelle liegt im ordnungsbehördlichen Außendienst. Dazu gehören unter anderem Aufgaben wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Feststellung von gesetzlichen und satzungsrechtlichen Verstößen, wie z. B. Gefahrhundegesetz, Straßenreinigungssatzung.
+1,00 Amt
     
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung
SG Ordnung/Gewerbe/Verkehr

Stelle 319

Der Flüchtlingsbetreuungsvertrag mit der eingesetzten Organisation ist aufgekündigt. Eine bei dieser Organisation beschäftigte Person hat bisher als Kultur- und Sprachmittler (Dolmetscher) fungiert und den Flüchtlingen Hilfestellungen jeglicher Art gegeben. Damit diese enorm wichtige Schlüsselfunktion weiterhin erhalten bleibt, soll diese Person in die Dienste des Amtes übernommen werden.
Derzeit können diese Personalkosten teilweise aus Bundesmitteln „Integrationsfestbetrag“ refinanziert werden.
 
+1,00 Amt
     
FB 3 Bauverwaltung u. Ordnung
SG Bauordnung/Planung/Liegenschaften
Stelle 327

Begleitung der Gemeinden bei der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten (Klimawandel und Energie), Umsetzung von Projekten im Bereich der „Erneuerbaren Energien“ (z.B. Power-to-Heat, Ladesäulennetz, Wärme- und Wind-Modellregionen). Darüber hinaus Begleitung der Gemeinden bei der Erstellung von Ortsentwicklungskonzepten sowie die Abwicklung der hieraus resultierenden Investitionsmaßnahmen (GAK-Förderung).
 
+1,00 Amt
sonstige Bereiche

Bei dieser vorerst zeitlich befristeten Stelle geht es um eine Kooperation mit der Nordsee Akademie. Im Rahmen des Förderprojekts „Partnerschaften für Demokratie“ muss das Amt aufgrund der Förderrichtlinien federführend für dessen Durchführung sein.
Finanziert werden die Gelder über das Programm „Demokratie leben!“ Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“.
 
Die zweite Förderperiode beginnt  2020 und läuft bis Ende 2024. Wann genau der Startschuss ist und ob tatsächlich Geld für weitere Partnerschaften zur Verfügung steht, entscheidet sich in den kommenden Wochen, sobald die Haushaltsberatungen abgeschlossen sind.
+0,50 Amt
k. w.
 
 
 
 
 
 
   
 
Sozialzentrum Leck
 
 
Der Kreis Nordfriesland setzt den Fallzahlenschlüssel je Mitarbeiter*in fest. Der daraus errechnete Soll-Personalbestand ist die Grundlage für den in Teilbereichen erfolgenden Personalkostenausgleich durch den Kreis.
Fallmanager/innen +0,50
Leistungsrechner/innen +0,34
+0,84 Kreis/Bund
Sozialzentrum Niebüll
Der Kreis Nordfriesland setzt den Fallzahlenschlüssel je Mitarbeiter*in fest. Der daraus errechnete Soll-Personalbestand ist die Grundlage für den in Teilbereichen erfolgenden Personalkostenausgleich durch den Kreis.
Fallmanager/innen -0,38
Leistungsrechner/innen +0,43
Personalvermittler/innen -0,05
0,00 Kreis/Amt

 

Diskussionen zu Stelle:
 

117 b Es wird die Ansicht vertreten, dass zwei Stellen in diesem Bereich nicht ausreichend sind und eine dritte Stelle unentbehrlich sei.
Es wird auf die Modelle an anderen Schule hingewiesen, wo man derzeit Büros und Firmen in die Ausgestaltung der Aufgaben einbindet. Somit müssten zwei Stellen auskömmlich sein.
Amtsdirektor Wilke sieht in der Aufstockung von einer auf zwei Stellen eine gute Entwicklung, die es weiter zu beobachten gilt.
 
   
117 c Diese neu zu schaffende Stelle wird nach Aussage von Amtsdirektor Wilke für die digitale Weiterentwicklung unentbehrlich sein. Leider ist das Amt derzeit nicht in der Lage, Personal in Arbeitsgruppen, Workshops etc. zu entsenden, um den Digitalisierungsprozess zu begleiten und somit auch ein Stück weit mit zu steuern.
   
140 Aufgrund des k.w. – Vermerkes, wird die Stelle im Stellenplan 2021 nicht mehr auftauchen.
   
318 Es wird nachgefragt, ob bei dieser Stelle eine Refinanzierung in Aussicht steht. Eine Refinanzierung wird es nicht geben.
   
sonstige Bereiche Es wird nachgefragt, wo die halbe Stelle untergebracht wird. Die Unterbringung erfolgt in der Verwaltung.
Weiter wird angemerkt, dass es sich bei der Aufnahme dieser halben Stelle im Stellenplan des Amtes, um eine mittelbare Förderung der Nordsee Akademie handelt. Die in Aussicht gestellte Förderung wird erst nach der Beschlussfassung zum Bundeshaushalt 2020 in einem Förderbescheid zugesagt werden.
Daher wird dafür plädiert, diese Stelle erst freizugeben, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
AD, FB 2, FB 3, BAD

 

 

10.
Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung eines Zuschusses für die Feuerwehrkameradschaft des Amtes Südtondern

- DS 19-2019 -
DS 19-2019

 

Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Zahlung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 600,- Euro an die Feuerwehrkameradschaft des Amtes Südtondern.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 4
Nein- Stimmen: 7
Enthaltungen: 0

 

Beratung:
Im März 2016 wurde die Feuerwehrkameradschaft des Amtes Südtondern gegründet. Seit ihrer Gründung ist die Kameradschaft unter dem 1. Vorsitzenden Herbert Krüger (Uphusum) und seinem Stellvertreter Joachim Pilz (Leck) stetig im Wachstum und erfreut sich steigender Beliebtheit. Derzeit umfasst sie rund 75 Mitglieder aus dem Amtsbereich Südtondern sowie der Kommune Tondern. Die Feuerwehrkameradschaft setzt sich aus dem gewählten Vorstand (7 Personen) sowie der Mitgliederversammlung als höchstes Organ zusammen.
 
Sie bietet Mitgliedern, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, die Möglichkeit weiterhin ihre Leidenschaft zur Feuerwehr auszuleben, aber auch aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren ein Zuhause. Ihr Zweck ist die Förderung des auch grenzübergreifenden kameradschaftlichen Zusammenhalts der Freiwilligen Feuerwehren im Amtsbereich Südtondern und im südlichen Dänemark im Sinne der Völkerverständigung sowie die Pflege der Feuerwehrtradition. Sie unterstützt und fördert die Arbeit der Amtswehrführung, ist in ihrer Arbeit selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
 
Um ihren Zweck zu fördern bittet die Feuerwehrkameradschaft um einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 600,- Euro. Der Zuschuss soll für die Kameradschaftspflege und Völkerverständigung unter den Freiwilligen Feuerwehren im gesamten Amtsgebiet, aber auch im Grenzgebiet Dänemark/Deutschland eingesetzt werden.
 
Die Mitglieder der Feuerwehrkameradschaft zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24,- Euro.
 
In der anschließenden Diskussion wird auf den Fusionsvertrag hingewiesen, in dem die durch das Amt Südtondern zu zahlenden Zuschüsse abschließend aufgelistet sind.
Außerdem wird kein direkter Bezug zur Amtswehrführung gesehen und somit hätte eine Finanzierung der Feuerwehrkameradschaft durch die Gemeinden zu erfolgen, da die Kameraden von der Grundstruktur her in ihren örtlichen Wehren eingebunden sind.
Auf der anderen Seite wird dieser „kleine“ Zuschussbetrag als ein Zeichen der Wertschätzung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehren dargestellt.
Amtsdirektor Wilke stellt klar, dass die Feuerwehrkameradschaft nicht als Bittsteller in den Gemeinden des Amtes auftreten wird.

 

Auszug
zur Erledigung an:
AD
zur Kenntnis an:
FB 3

 

 

11.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Sozialzentrums-Vertrages wegen Leistungen aus einer Hand im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

- DS 18-2019 -
DS 18-2019

 

Beschluss:
Der Amtsausschuss stimmt einer Änderung des Vertrages über die Verwaltungsgemeinschaft “Sozialzentrum Niebüll“ und „Sozialzentrum Leck“ zu und bevollmächtigt den Amtsdirektor, den Änderungsvertrag mit dem Kreis Nordfriesland abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am 01.12.2016 vom Bundestag beschlossen und tritt in mehreren Stufen 2017, 2018, 2020 und 2023 jeweils zum 1. Januar in Kraft. Zum 01.01.2017 wurden Vermögensfreigrenzen angehoben und Einkommensfreibeträge erhöht. Am 01.10.2018 traten die Neuregelungen hinsichtlich des Bedarfsfeststellungsverfahrens in Kraft.
Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe (EGH) aus dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und somit aus der Sozialhilfe und Überführung in das Reha-Recht des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zum 01.01.2020 tritt dann durch die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe auch die zweite gravierende Änderung - insbesondere für den stationären Bereich (künftig: besondere Wohnform) - in Kraft.
 
Die Trennung der EGH Fachleistung und der existenzsichernden Leistungen zum 01.01.2020 bedeutet eine schwerwiegende Veränderung für die Menschen mit Behinderung, die zum einen die Selbstbestimmtheit erhöhen soll, zum anderen aber auch Herausforderungen und nicht unerhebliche Umstellungen für diesen Personenkreis schafft. Das Ziel muss es sein diese Veränderungen und Umstellungen für betroffenen Menschen so einfach wie möglich umzusetzen, z.B. indem so weit wie möglich immer nur ein zentraler Ansprechpartner für die Bewilligung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen bereit steht.
 
Die durch das Bundesteilhabegesetz veränderten fachlichen und leistungsrechtlichen Regelungen wurden deshalb zum Anlass genommen, die vorhandenen Organisationsstrukturen und Zuständigkeitsregelungen zu überprüfen und sie anzupassen. Ziel ist es, die bereits hohen Standards der partizipativen Prozesse bei der Bedarfsermittlung, Beratung, Vereinbarung über die persönlichen Ziele sowie der Auswahl der passgenauen Unterstützungsleistungen auch in Zukunft weiter gewährleisten und darüber hinaus auch die hinzukommenden neuen gesetzlichen Anforderungen bewältigen zu können.
 
Bisher erhalten Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnheimen leben die Leistung der Eingliederungshilfe in einem Paket. Sie erhalten einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verfügung und eine Bekleidungspauschale. Die Einrichtung, in der die Menschen leben, erhält monatlich einen Gesamtbetrag für die Unterstützungsleistungen für Betreuung, Unterkunft und Verpflegung.
 
Zukünftig werden diese Leistungen getrennt und es wird unterschieden zwischen persönlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII. Künftig stehen damit den Leistungsberechtigten nicht mehr lediglich der Barbetrag und die Bekleidungspauschale zur Verfügung, sondern der volle Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 2 sowie die Bedarfe für Unterkunft und Heizung, entsprechend der Neuregelung nach § 42a SGB XII in der Fassung ab 1. Januar 2020. Diese Leistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers dem Leistungsberechtigten nunmehr direkt überwiesen werden und müssen dann vom Leistungsberechtigten selbst für Verpflegung und Unterkunft an das Wohnheim geleistet werden.
 
Nach der derzeitigen Regelung in den Sozialzentrums-Verträgen ist die Aufgabe der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII – also der existenzsichernden Leistungen – vom Kreis auf die Sozialzentren übertragen worden. Aufgrund landesrechtlicher Regelungen sind die Leistungen der Eingliederungshilfe zwingend beim Kreis angesiedelt. Aufgrund der Trennung von existenzsichernden Leistungen und der EGH Fachleistungen wären damit für die Bewohner von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung zukünftig zwei Anträge zu stellen: Ein Antrag auf existenzsichernde Leistungen beim Sozialzentrum und ein Antrag auf EGH Leistungen beim Kreis. Bisher wurden die Gesamtleistungen (Fachleistung und existenzsichernde Leistungen) für Heimbewohner durch den Kreis direkt an die Einrichtung gezahlt und es war lediglich ein Antrag beim Kreis erforderlich.
 
Das Bundesteilhabegesetz fordert die Umsetzung des Grundsatzes der Leistung aus einer Hand. Hierbei sehen die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes eine umfangreiche Koordinierungsfunktion der Eingliederungshilfe vor. Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll, die Bewilligung und Bearbeitung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2020 mit Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes beim Kreis in der Eingliederungshilfe anzusiedeln. Dadurch wird gewährleistet, dass betroffene Heimbewohner*innen bzw. deren Betreuer*innen weiterhin nur einen zentralen Ansprechpartner haben. Gleichzeitig kann durch ein gemeinsames Antragsformular für EGH Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen und ggf. einen gemeinsamen Bewilligungsbescheid Aufwand reduziert werden.
 
Ferner gewährleistet die Gesamtbearbeitung bei der Eingliederungshilfe, den ganzheitlichen Blick auf die Situation des Leistungsberechtigten durch Hilfeplanung und Sachbearbeitung sowohl im Hinblick auf die passgenaue Fachleistung als auch in Bezug auf die existenzsichernden Leistungen unter Betrachtung der persönlichen Ziele. Nach dem Bundesteilhabegesetz ist explizit vorgesehen, dass im Rahmen des Hilfeplanverfahrens (Gesamtplanverfahren) die beim Leistungsberechtigten verbleibenden existenzsichernden Leistungen festzulegen sind. Wären zukünftig die Aufgaben zwischen Eingliederungshilfe und Sozialzentrum aufgeteilt, so müssten in jedem Einzelfall Abstimmungen erfolgen und die Mitarbeiter der Sozialzentren müssten regelmäßig an den Gesamtplankonferenzen der Eingliederungshilfe teilnehmen (vgl. § 121 Abs. 4 Nr. 6 SGB IX). Gleichzeitig sieht das Bundesteilhabegesetz vor, dass zukünftig die Kosten der Unterkunft für Wohnheimbewohner sowohl über die Grundsicherung (bis zu 125 % der Mietgrenzen) als auch über die Eingliederungshilfe (bei Übersteigen der 125 %-Grenze) zu leisten ist. Auch hier sowie in weiteren Punkten bedürfte es regelmäßiger Abstimmungen zwischen Eingliederungshilfe und Sozialzentren. Ferner ist das Knowhow für die Antragsbearbeitung des Personenkreises – insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen bestehenden Leistungsvereinbarungen – in der Eingliederungshilfe gebündelt vorhanden.
 
Da zum 01.01.2020 die Unterscheidung von ambulanten und stationären Wohnformen aufgehoben wird, ist fest davon auszugehen, dass sich die Wohnformen vermischen werden (bzw. in Nordfriesland schon vermischt haben) und sich eine eindeutige Zuordnung zum ambulanten oder stationären Bereich nicht mehr vornehmen lässt. Die Begriffe ambulant und stationär wird es zukünftig nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr geben. Deshalb soll die Bearbeitung der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII bei Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, zukünftig insgesamt beim Kreis in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erfolgen. Die Sozialzentrum-Verträge sollen dazu mit einem Änderungsvertrag ergänzt werden. Dazu ist vorgesehen, den § 2 der Sozialzentrumsverträge in Abs. 2 bei den von der Übertragung auf die Sozialzentren ausgenommenen Aufgaben um einen Buchstaben i) für die Bearbeitung von Grundsicherungsleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bei Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, zu ergänzen.
 
Um die Antragstellung zu erleichtern, ist vorgesehen, dass die Leistungsberechtigten ihre Anträge auch zukünftig in den Sozialzentren abgeben können. Ebenso ist die Antragsabgabe bei den aufsuchenden Hilfeplanern der EGH oder bei den Mitarbeitern der Einrichtungen möglich. Die Anträge können auf digitalem Weg an die Eingliederungshilfe übermittelt werden, da in der Eingliederungshilfe die digitale Akte schon seit geraumer Zeit im Einsatz ist.
 

Aufgrund der Änderungen des BTHG wird in fast allen anderen Kreisen in Schleswig-Holstein ebenfalls die Aufgabe der Bewilligung der existenzsichernden Leistungen zum Kreis gezogen (z.B. in den Nachbarkreisen Schleswig-Flensburg und Dithmarschen).

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
SZ Niebüll und Leck

 

 

12.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, schließt der stellvertretende Vorsitzende Ingo Scholz, um 21:01 Uhr die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.

 
 
 
 
 
 
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stellv. Ausschussvorsitzender Schriftführer

 
 
 

 


Dokumente: