Seiteninhalt
Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 12. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses Niebüll
am Dienstag, 17. September 2019
Sitzungsort: Sitzungssaal, Hauptstraße 44, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:00 bis 22:00 Uhr
Anwesend sind:
Vorsitzende
|
Bettina Sprengel
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Thomas Uerschels
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Edeltraud Abel
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Anja Cornils
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Holger Jessen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Bernd Neumann
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Rolf Dieter Oster
|
|
stv. Mitglied des Gremiums
|
Karl-Heinz Christiansen
|
Stellvertretend für Uwe Christiansen
|
Ferner:
Bürgermeister
|
Wilfried Bockholt
|
|
Amt Südtondern
|
Karin Schiessler-Usadel
|
zugleich als Schriftführerin
|
Entschuldigt fehlten:
Mitglied des Gremiums
|
Uwe Christiansen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Sebastian Loske
|
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil -
|
|
1.
|
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
2.
|
Tagesordnung
|
2.a.
|
Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und -anträge
|
2.b.
|
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von
Tagesordnungspunkten
|
3.
|
Bericht des Bürgermeisters
|
4.
|
Einwohnerfragestunde
|
5.
|
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung
vom 20.08.2019
|
6.
|
Sitzung der Stadtvertretung am 26.09.2019
|
7.
|
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Jahres 2019
- DS 135-2019 - |
8.
|
Beratung zum weiteren Vorgehen zu den Anträgen zur Bereitstellung
bezahlbaren Wohnraums
- DS 122-2019 - |
9.
|
WEA Kläranlage Niebüll
- Sachstandsbericht - DS 121-2019 - |
10.
|
Anfragen
|
11.
|
Verschiedenes
|
Nicht öffentlicher Teil -
|
|
12.
|
Beteiligung an einer Bürgerenergiegesellschaft
|
13.
|
Bericht des Bürgermeisters
|
14.
|
Grundstücksangelegenheiten
|
14.a.
|
Ankauf von der Landgesellschaft
- DS 134-2019 - |
14.b.
|
Kaufpreis für ein Grundstück
- DS 137-2019 - |
15.
|
Ablösung eines Darlehens
- DS 136-2019 - |
16.
|
Personalangelegenheiten
- DS 127-2019 - |
17.
|
Miet- und Pachtangelegenheiten
|
18.
|
Stadtwerke Nordfriesland; hier: Aufteilung der
Gewerbesteuermessbeträge zwischen den beteiligten Gemeinden
- DS 132-2019 - |
19.
|
Bericht zur Organisationsanalyse Tourismus
|
20.
|
Berichtswesen
- Bericht zum II. Quartal 2019 - |
21.
|
Anfragen mit vertraulichem Inhalt
|
1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
Ausschussvorsitzende Bettina Sprengel begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
2.a. |
Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und
-anträge
|
Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.
2.b. |
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von
Tagesordnungspunkten
|
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 12 bis 21 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. | Bericht des
Bürgermeisters
|
Der Bürgermeister berichtet, dass in der Angelegenheit NIC inzwischen der Bescheid des Kreises Nordfriesland mit einer Fördersumme bis zu 180.000,- € vorliegt. Diese Summe bezieht sich auf den Außenaufzug und den Schräglift im Hinblick auf die Barrierefreiheit.
Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung mit einem Eigenanteil von 30 %.
Es wird gefragt, ob diese Mittel nicht auch Anwendung für den geplanten Aufzug beim Rathaus finden könnten.
Auszug
zur Erledigung an:
|
---
|
zur Kenntnis an:
|
FB 2, FB 3
|
4. |
Einwohnerfragestunde
|
Keine Wortmeldungen.
5. |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung
vom
20.08.2019
|
Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.08.2019 ist dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
6. |
Sitzung der Stadtvertretung am
26.09.2019
|
Zur Tagesordnung der Sitzung der nächsten Stadtvertretung fragt Bettina Sprengel, warum der TOP 18 „Informationen zum Ratsinformationssystem (RIS)“ nicht öffentlich beraten werden soll. Der Bürgermeister antwortet, dass es sich um eine neue Umgebung handelt, die erstmal nicht öffentlich gezeigt werden soll.
Thomas Uerschels bittet darum, im Bericht des Bürgermeisters auf die Erkenntnisse aus der Verkehrsschau zum Antrag der SPD-Fraktion zu den Wechselverkehrszeichen hinzuweisen.
7. | Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Jahres 2019
- DS
135-2019
-
|
DS 135-2019 |
Beschluss:
Dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Nachtragshaushaltsplan wird zugestimmt. Die Aufstockung der Mittel für den Tourismusverein Niebüll und Umgebung e.V. in Höhe von 15.000,- € wird mit einem Sperrvermerk versehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Herr Heinrich-Wohlert erläutert, dass eine Nachtragshaushaltssatzung gem. § 95 b Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 32 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu erlassen ist, wenn erhebliche Änderungen in den Einnahmen und Ausgaben, bezogen auf die zuletzt erlassene Haushaltssatzung, zu verzeichnen sind.
Ein Nachtragshaushaltsplan muss alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Die Stadtvertretung der Stadt Niebüll hat am 24. Januar 2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Aufgrund erheblicher, zumeist positiver Veränderungen, wird der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 95 b GO vorgenommen. Dabei wurden auch alle im Haushaltsjahr bisher entstandenen über- oder außerplanmäßigen Erträge / Einzahlungen oder Aufwendungen / Auszahlungen berücksichtigt. Es kann jetzt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.926.600 Euro gegenüber 208.200 Euro im Ursprungshaushalt gerechnet werden.
Er weist darauf hin, dass bei den Kindertagesstätten Konnexitätsmittel, die für 2017 und 2018 flossen, noch nicht den Gemeinden zugeordnet wurden. Auch die Abrechnung nicht verbrauchter Mittel des Jahres 2018 steht noch offen. Dies wird zu Erträgen in einer Größenordnung von rd. 250.000 Euro führen. Dem steht eine Nachforderung der KiTa Rappelkiste mit rd. 65.000 Euro gegenüber.
Finanzplan
Der positive Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich von 908.800 Euro auf 2.636.300 Euro..
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit reduzieren sich dagegen erheblich und zwar um 805.400 Euro. Dies ist damit zu begründen, dass die bisher im städtischen Haushalt eingeplanten Zuflüsse aus dem Städtebauförderungsprogramm (Bundes- und Landeszuschüsse) jetzt in einer eigenen Gemeindekennziffer verbucht werden. Die Auszahlungen erhöhen sich wegen der Einplanung der im Zuge des Jahresabschlusses 2018 gebildeten Auszahlungsermächtigungen deutlich um 2.266.700 Euro. Demzufolge verschlechtert sich der Saldo aus Investitionstätigkeit von -5.130.000 Euro auf – 8.202.100 Euro.
Der Finanzmittelfehlbetrag verschlechtert sich von -4.221.200 Euro auf -5.565.800 Euro. Der planmäßige Bestand der liquiden Mittel für das Haushaltsjahr 2019 reduziert sich von
9.487.294 Euro zum 01.01.2018 Euro auf 3.082.294 Euro. Da auch im Jahr 2019 nicht alle eingeplanten Maßnahmen durchgeführt bzw. beendet werden können, wird der tatsächliche Bestand liquider Mittel am Jahresende deutlich höher sein.
Eine Kreditaufnahme ist nicht eingeplant.
Investitionsplan
Die Veränderungen des Investitionsplanes sind in der Vorlage in den Investitionsübersichten zu den einzelnen Produkten durch Erläuterungen dargestellt. In der Regel erfolgte diese Anpassung bei den Maßnahmen, die im letzten Jahr nicht begonnen oder noch nicht beendet wurden, so dass die übertragenen Ermächtigungen neu eingeplant wurden.
Mittelfristige Finanzplanung
Nach der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 sind im Ergebnisplan weiter Jahresüberschüsse zu erwarten. Sollte das Finanzausgleichsgesetz in der derzeit vorliegenden Fassung beschlossen werden, würden dessen Auswirkungen die ausgewiesenen Überschüsse deutlich niedriger ausfallen lassen. Weitere in Planung befindliche Investitionen werden die aktuell sehr hohen liquiden Mittel deutlich reduzieren.
Fazit
Trotz durchweg guter Abschlüsse im Ergebnisplan werden hohe Auszahlungen im Zusammenhang mit Investitionen für
- den die Erschließung von Wohnungsbau- und Gewerbegebieten,
- die Maßnahmen im Zuge der Städtebauförderung,
- die Enderschließung des Baugebietes 57, BA 2,
- die Sanierung der Straße „Weidenweg“
- die Sanierung weiterer Straßen im Stadtgebiet laut Straßenkataster, ohne, dass Beiträge erhoben werden,
- die Bahnquerung in der Gather Landstraße,
- Maßnahmen der Städtebauförderung etc.,
denen teilweise keine oder zumindest keine sofortigen Erträge oder Einzahlungen gegenüberstehen, dafür sorgen, dass die liquiden Mittel der Stadt Niebüll auf Dauer nicht ausreichend sein werden, zumal sich die Konjunktur eintrübt, was negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben wird. Auch die geplante Änderung des Finanzausgleichgesetzes sowie die Neuordnung der KiTa-Finanzierung wird Belastungen für den städtischen Haushalt bringen. Dies wird nicht kurz- aber doch mittelfristig die Aufnahme weiterer Krediten mit der Folge einer höheren Verschuldung wahrscheinlich machen. Den Schulden stehen aber hohe Vermögenswerte gegenüber.
Nach einigen Nachfragen lässt die Ausschussvorsitzende über den 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2019 abstimmen.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
|
zur Kenntnis an:
|
---
|
8. |
Beratung zum weiteren Vorgehen zu den Anträgen zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums
- DS 122-2019
-
|
DS 122-2019 |
Beschluss:
1. Für die weitere qualifizierte Beratung zum sozialen Wohnungsbau und zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums in Niebüll ist zunächst eine kleinräumige auf Niebüll bezogene Wohnungsmarktanalyse erforderlich.
2. Nach Vorliegen der durch den Kreis Nordfriesland beauftragten Wohnungsmarktanalyse wird diese durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtteilentwicklung, Hamburg extrahiert bezogen auf die Stadt Niebüll den städtischen Gremien vorgestellt.
3. Aus Punkt 2 sich ergebende Ergebnisse und Erkenntnisse werden diskutiert, bewertet und ggf. zur Umsetzung gebracht.
4. Im Rahmen dieser unter den Punkten 2 und 3 zu führenden Beratung wird die Verwaltung beauftragt über Möglichkeiten der Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein zu informieren und einen Vertreter der Kreises zum Vortrag über die durch den Kreis geplante Vereinbarung „Nordfriesisches Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ einzuladen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Udo Schmäschke gibt einen kurzen Rückblick. Die SSW-Fraktion, die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben in den vergangenen Jahren unterschiedliche Anträge und Arbeitspapiere zum Thema bezahlbaren Wohnraums und sozialen Wohnungsbaus zur Beratung in die Stadtvertretung eingebracht. Die Anträge wurden entweder mehrheitlich abgelehnt oder die aus den Anträgen resultierenden Arbeitsaufträge führten zu keinem befriedigenden Ergebnis.
Zuletzt wurden am 16.05.2019 die SPD-Anträge DS 104-2019 und DS 105-2019 in der Stadtvertretung beraten. In diesen Anträgen geht es um bezahlbaren Mietwohnraum in neuen Baugebieten und um bezahlbaren Mietwohnraum in Niebüll insgesamt.
Als Ergebnis der Beratung dieser beiden Anträge wurde die Verwaltung beauftragt, die Inhalte der einzelnen, in den vergangenen Jahren zu diesem Thema eingebrachten Anträge zusammenzufassen und dem HFA möglichst mit einen Handlungsempfehlung vorzulegen.
Der SSW-Antrag fordert bezahlbaren Wohnraum in Niebüll. Dies soll dadurch erreicht werden, dass in neuen Baugebieten Flächen für bezahlbaren Wohnraum ausgewiesen werden. Diese planerische Ausweisung soll flankiert werden über die soziale Wohnraumförderung des Bundes und des Landes. Entweder die Stadt tritt dabei selbst als Investor auf oder die Stadt schließt Vereinbarungen mit der privaten Wohnungswirtschaft.
Der Antrag wurde in den ABV verwiesen. Dort bestand Einigkeit, dass die Stadt vor weiteren Aktivitäten zunächst geeignete Bauflächen für einen späteren sozialen Wohnungsbau erwerben müsse.
Anmerkung: 2018 und 2019 hat die Stadt umfangreiche Flächen im Osten und im Westen auch für Baulandausweisung erworben. Die Bauleitplanverfahren laufen.
Nach dem CDU-Arbeitspapier sollte zunächst eine Wohnungsmarktanalyse für Niebüll durchgeführt werden. Wenn aus dieser Wohnungsmarktanalyse ein Bedarf an sozialem Wohnungsbau ermittelt wurde, sollte daraus, in einem Masterplan „Sozialer Wohnungsbau“ zusammengefasst, abgeleitet werden, in welcher Form (privat oder öffentlich) Maßnahmen umgesetzt werden. Fördermittel sollten dann akquiriert, Gespräche mit potentiellen Investoren geführt werden und entsprechende Flächen gefunden werden.
Anmerkung: Auf dieser Grundlage wurde Anfang 2018 das Planungsbüro von Frau Plewa, Flensburg, beauftragt eine Bewertung des Wohnungsmarktes in Niebüll vorzunehmen. In Herbst 2018 gab sie diesen Auftrag zurück, da es nicht möglich war qualifizierte Daten, Statistiken und Unterlagen zur kleinteiligen Wohnungsmarktanalyse für Niebüll zusammenzustellen.
Der erste Antrag der SPD-Fraktion befasst sich damit, dass in künftigen Baugebieten Flächen für bezahlbaren Wohnraum vorzusehen sind, Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden und Bewerbungsverfahren zwischen Nutzungskonzepten mit Unternehmen/Gesellschaften, die sich im sozialen Wohnungsbau bewegen, durchgeführt werden.
Zwei weitere Anträge der SPD-Fraktion gehen sehr detailliert auf Flächenanteile für bezahlbaren Wohnraum (30 %) in neuen Baugebieten und eine Differenzierung des Wohnungsgrößenangebotes ein. Darüber hinaus wird definiert, was in diesem Sinne Bezahlbarkeit des Wohnraumes bedeutet (auf das nach Mietabzug verbleibende Nettoeinkommen bezogen). Schließlich wird vorgeschlagen Rechtsformen (Verein, kommunales Unternehmen, Genossenschaft, Stiftung) gegenüberzustellen und daraus die beste Umsetzungsmöglichkeit für Niebüll zu entwickeln oder festzulegen.
Anmerkung: Der erste Antrag wurde von der StV abgelehnt, die beiden weiteren zur Beratung/Koordination in den HFA verwiesen.
Im Frühjahr 2019 hat sich auch der Kreistag mit dem Thema des sozialen Wohnungsbaus in Nordfriesland befasst. Die Kreisverwaltung wurde beauftragt eine detaillierte Wohnungsmarkanalyse für Nordfriesland durchzuführen. Diese Analyse soll sich auch auf die Einzugsbereiche der zentralen Orte, wie Niebüll einer ist, beziehen. Der Kreis hat das ALP Institut für Wohnen und Stadtteilentwicklung, Hamburg mit der Erstellung der Wohnungsmarktanalyse Nordfriesland beauftragt. Der Endbericht soll nach Einschätzung der Kreisverwaltung zum Jahresende vorliegen. Dieser Bericht enthält Handlungsempfehlungen, Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung, zu den Haushalten, Neubedarfen und Zielgruppen.
Außerdem werden Raumstrukturdaten wie Pendlerbeziehungen und Infrastruktur analysiert.
U.a. folgende Fragestellungen werden beantwortet:
• Wie entwickelt sich der regionale Wohnungsmarkt und welche Funktionen nehmen dabei die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises ein?
• Wie stellt sich die Wohnungsmarktsituation teilräumlich dar?
• Wie groß ist das preisgünstige Marktsegment und wie viele Haushalte fragen preisgünstigen Wohnraum nach?
• Welche Zielgruppen fragen gegenwärtig welche Angebote nach und an wen richtet sich das Neubauangebot?
• Wie hat sich das Preisniveau in den letzten Jahren in den einzelnen Preissegmenten (unteres, mittleres, oberes) entwickelt?
• Welche Städte und Gemeinden werden zukünftig Angebots- bzw. Nachfrageüberhänge aufweisen und wie viele Wohnungen welchen Typs müssen wo gebaut werden?
• Wie hoch ist der Bedarf an preiswertem Wohnraum? Gibt es strukturelle Defizite bzw. zu wenig kleine oder große preiswerte Mietwohnungen?
• Welche Instrumente der Förderung stehen zur Verfügung?
(Quelle: Präsentation Kreis NF anlässlich der kommunalen Verwaltungsleiterrunde am 20.08.209)
Das durch den Kreis beauftragte Büro beschreibt die Aufgabe selbst so:
Mit dem Gutachten wird der Ist-Zustand des stark ausdifferenzierten Marktes kleinräumig erfasst und bewertet. Darauf aufbauend erstellt das ALP Institut unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung eine kleinräumige Wohnungsmarktprognose.
Flankierend zu diesem Thema strebt der Kreis Nordfriesland die Gründung eines Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum an. Die Kreisverwaltung wurde durch den Kreistag beauftragt eine Vereinbarung mit Wohnungsbaugesellschaften, weiteren Akteuren am Wohnungsmarkt sowie Städten und Gemeinden, ggf. weiteren Beteiligten zu erarbeiten. Der Entwurf der Vereinbarung liegt mittlerweile vor.
Das ALP Institut für Wohnen und Stadtteilentwicklung, Hamburg ist im Rahmen der Städtebauförderung auch für die Stadt Niebüll tätig und erstellt dort zurzeit das „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“.
Das Büro ist also bestens mit den Fragestellungen der Stadt Niebüll vertraut und wäre bereit, aus der für den Kreis Nordfriesland erstellten Wohnungsmarktanalyse ein Extrakt auf Niebüll bezogen zu ziehen und dieses, wenn gewünscht, im Rahmen der städtischen Sitzungen vorzutragen. Nach jetzigem Kenntnisstand könnte dies im Januar/Februar 2020 erfolgen.
Thomas Uerschels dankt Herrn Schmäschke für seine Ausführungen.
Da demnächst die Fahrt nach Büdelsdorf ansteht, um sich dort einige bereits umgesetzte Projekte anzusehen, können erste Erkenntnisse daraus ggf. noch in die Bauleitplanung einfließen. Unter Umständen kann man im Bereich Gath auch mehr bzw. attraktivere Flächen dafür zur Verfügung stellen.
Bernd Neumann wirft ein, dass es auf dem Gebiet des Wohnungsmarktes auch Privatinvestoren gibt.
Wilfried Bockholt gibt zu bedenken, woran man bezahlbaren Wohnraum festmacht und nennt in dem Zusammenhang den Wohnberechtigungsschein. Er hat sich über die Anzahl von Wohngeldempfängern in Abhängigkeit von der Personenzahl im Haushalt informiert.
Thomas Uerschels gibt zu bedenken, dass man die Betrachtung auch auf die Bezieher von SGB I bzw. II- Leistungen ausdehnen muss.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
|
zur Kenntnis an:
|
---
|
9. | WEA Kläranlage Niebüll
- Sachstandsbericht - DS
121-2019
-
|
DS 121 -2019 |
Der Bürgermeister berichtet, dass dieser Sachstandsbericht bereits im ABV erörtert wurde.
Die Windenergieanlage (WEA) wurde Ende 2018 in Betrieb genommen und produziert bis auf anfängliche Stillstandszeiten. Dieser wird in erster Linie auf der Kläranlage Niebüll verbraucht. Überschüssiger Strom wird in das Netz der SH-Netz AG eingespeist und durch Nordgröön Energie GmbH & Co. KG, Medelby, vermarktet.
Für die Stromeinspeisung und die Vermarktung des Stroms hat die Stadt Niebüll im Zeitraum Dezember 2018 bis Juli 2019 die folgenden Beträge erhalten:
SH-Netz: 4.140,18 EUR
Nordgröön Energie: 4.972,93 EUR
Aufgrund von Ausfallzeiten (Eismann), die vom Büro i-Terra Wind für den oben genannten Zeitraum mit 500 - 600 MWh geschätzt werden, erzeugt die WEA die prognostizierte Leistung. Herr Ebberg vom Fachbereich 3 klärt derzeit das Abrechnungsprinzip mit der SH Netz und den Stadtwerken. Eine Gegenüberstellung der Wirtschaftlichkeitsprognose zur Realität wird im Frühjahr 2020 verfügbar sein.
Bettina Sprengel bittet darum, eine Klärung möglichst bis zum Jahresende vorliegen zu haben, da es hierbei um nicht unerhebliche Beträge geht.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
|
zur Kenntnis an:
|
FB 2
|
10. |
Anfragen
|
Es erfolgt eine kurze Aussprache zu einem Artikel aus der Tageszeitung im Hinblick auf Förderungen zu einem Ausbau von WLAN-Netzen, deren Anträge schon bis zum 19.09.19 gestellt sein müssen.
Auszug
zur Erledigung an:
|
---
|
zur Kenntnis an:
|
FB 1
|
11. |
Verschiedenes
|
11.1 Förderantrag Jahnstraße
Der Bürgermeister informiert darüber, dass er am Montag mit Herrn Udo Schmäschke zusammen nach Berlin fährt. Am Dienstag soll man dort vorstellig werden im Bundesamt für Raumwesen, um das Projekt vorzustellen und über den Förderantrag Jahnstraße zu sprechen.
Udo Schmäschke ergänzt, dass es die Vorgabe gab, jemanden mitzubringen, der das Projekt kennt und die Finanzierungsverantwortung hat. Es geht um eine Fördersumme von 400.000,- €, wenn der Antrag die Fördervoraussetzungen erfüllt. Bis 2023 muss dann eine Umsetzung erfolgt sein.
11.2 Masterplan
Udo Schmäschke informiert über ein Gespräch mit Frau Wollesen und Herrn Heinke zum Masterplan. Im Vorfelde hat es dazu Irritationen gegeben, da ein Termin in Aussicht gestellt wurde, der nicht zustande kam. Dafür entschuldigt er sich.
Bei dem angesprochenen Gespräch hat man festgestellt, dass inhaltlich viele bereits vorliegende Unterlagen existieren bspw. die Bestandsaufnahme zu den SDGs, der Stadtentwicklungsplan, das Leitbild, der Generalverkehrsplan und die Leitlinien zum Einzelhandelskonzept.
Dieses würde man der Lenkungsgruppe in Tabellenform vorstellen und über den Bürgermeister einen Termin vereinbaren, bevor man in die Ausschreibung geht.
Karin Schiessler-Usadel merkt an, dass es inzwischen einen fraktionsübergreifenden Antrag gibt zur Einrichtung eines nicht ständigen Ausschusses Masterplan, der auf der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 26.09.19 beraten und beschlossen wird.
Wilfried Bockholt weist darauf hin, dass der ursprünglich angedachte Termin für die Lenkungsgruppe am 07.10.19 damit gestrichen werden kann.
Auszug
zur Erledigung an:
|
---
|
zur Kenntnis an:
|
FB 3
|
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzende Bettina Sprengel um 19:58 Uhr die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungsraum.
gez. Sprengel gez. Schiessler-Usadel
________________________________ ________________________________
Ausschussvorsitzende Schriftführerin
Dokumente:
Niederschrift zur Sitzung 22 - Haupt- und Finanzau (DOCX, 39 kB)