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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung
des Finanzausschusses Leck
am Donnerstag, 19. September 2019
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:20 bis 20:45 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Karsten Hansen
Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Birger Schmidt
stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
Vertreter für Hauke Ingwersen
Mitglied des Gremiums
Hannelore Jensen
 
Mitglied des Gremiums
Dr. Sönke-Peter Nehlsen
 
Mitglied des Gremiums
Torsten Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Roland Mader
Vertreter für Ingo Scholz

 

Ferner:
 

Bürgermeister
Andreas Deidert
 
Amt Südtondern
Michael Bruch
zugleich als Schriftführer
Amt Südtondern
Wiebke Stoffel
 
Gemeindevertreter
Volker Storm
 
Gemeindevertreterin
Karin Martens
 
Gemeindevertreter
Richard Ingwersen
 

 
Entschuldigt fehlen:
 

Gemeindevertreter
Ingo Scholz
 
bürgerliches Mitglied
Hauke Ingwersen
 

 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 20.06.2019
5.
Beratung und Beschlussfassung über die Berichtigung der Bilanz der Gemeinde Leck im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 - DS 119-2019
6.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2018 gem. § 95d GO

- DS 120-2019 -

7.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie den Umgang mit dem Jahresfehlbetrag - DS 121-2019 -
8.
Anfragen und Mitteilungen
   
   
 
Nicht öffentlicher Teil
9.
Stadtwerke Nordfriesland GmbH;

Aufteilung der Gewerbesteuermessbeträge zwischen den beteiligten Gemeinden

-DS 116-2019-

10.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Der Ausschussvorsitzende Karsten Hansen eröffnet um 19:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Leck und begrüßt die Mitglieder, die übrigen Anwesenden sowie die Verwaltung und stellt mit 7 anwesenden Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
 
 

2.
 
2.a.
Tagesordnung
 

Dringlichkeitsanträge
 

 

Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 8 werden in öffentlicher Sitzung, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 in nicht öffentlicher Sitzung beraten.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Der von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden vorgeschlagenen Tagesordnung wird gefolgt.

 
 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 20.06.2019
 

 

Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.06.2019 ist den Ausschussmitgliedern zugegangen. Es erfolgen keine Einwände. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.

 
 

5.
Beratung und Beschlussfassung über die Berichtigung der Bilanz der Gemeinde Leck im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 - DS 119-2019 -
 

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Berichtigung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leck im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 wie im Sachverhalt beschrieben zu.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Im Rahmen der Ordnungsprüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass der Anteil aus den Erschließungsbeiträgen, der für die Flurstücke der Straßen und andere öffentliche Flächen erhoben wurde, nicht aufzulösen war. Bisher wurde dieser Anteil im jeweiligen Produkt im Konto aufzulösende Beiträge – Kto. 2331000 – gebucht und über 25 Jahre aufgelöst. Diese Verfahrensweise ist nicht richtig. Dieser Anteil ist als nicht aufzulösender Beitrag – Kto. 2332000- zu buchen.
 
Die Gesamtsumme der Berichtigung beläuft sich auf 3.643,73 €. Diese ergebnisneutrale Berichtigung in das Eigenkapital ist gem. § 56 GemHVO Doppik möglich und nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 in das Eigenkapital bzw. die Ergebnisrücklage umzubuchen.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
 

 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2018 gem. § 95d GO

- DS 120-2019 -
DS 120-2019

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.793.148,75 € gem. § 95d GO.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

 

Beratung:

In der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 werden insges. über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.867.630,03 €  ausgewiesen. Hierin enthalten sind Überschreitungen in Höhe von 74.481,28 €, die bereits durch den Bürgermeister gem. § 4 der Haushaltssatzung genehmigt wurden, da sie den Einzelbetrag von 5.000,00 € nicht überschritten haben. Somit ergibt sich ein noch nicht genehmigter Betrag in Höhe von 1.793.148,75 €. Die Einzelbeträge der Mehraufwendungen und -auszahlungen ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung.
Es sei angemerkt, dass vor Erstellung der Liste der Haushaltsüberschreitungen eine Auflösung der jeweiligen Deckungskreise und Deckungsvermerke erfolgt ist.
 
Der Gesamtbetrag der Haushaltsüberschreitungen erscheint auf den ersten Blick sehr hoch. Dieser Eindruck ist jedoch zu relativieren.
 
In der Summe der noch nicht genehmigten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.793.148,75 € erscheint unter lfd. Nr. 92 die Durchbuchung des Jahresüberschusses 2017 in Höhe von insges. 1.318.569,81 €. Dieser Überschuss wurde zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages aus 2016 und Vorjahre sowie zur Auffüllung der Ergebnisrücklage umgebucht. Diese Jahresabschlussbuchungen sind erforderlich, werden aber nicht mit Ansätzen geplant und erscheinen daher als Haushaltsüberschreitung. Bei den Ansatzüberschreitungen auf Abschreibungen wird ein Betrag von insgesamt 27.091,66 € ausgewiesen, der teilweise noch zur Genehmigung aussteht. Weitere Überschreitungen sind teilweise durch Mehrerträge gedeckt. Dieses ist dann bei der jeweiligen Überschreitung vermerkt. Nach Abzug der Durchbuchung des Jahresüberschusses 2017 und der noch nicht genehmigten Überschreitungen bei den Abschreibungen verbleibt noch ein Betrag der „echten Überschreitungen“ in Höhe von 541.592,99 €.
Im Rahmen der Sitzung wurden die wesentlichen Überschreitungen noch einmal durch den Kämmerer erläutert und die zu den verschiedenen Überschreitungen gestellten Fragen beantwortet.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
 

 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie den Umgang mit dem Jahresfehlbetrag - DS 121-2019 -
 

 

Beschluss:

1.   Die Gemeindevertretung stimmt dem gemäß § 95 m Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 44 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellten Jahresabschluss 2018 zu (Anlagen 1 – 11 zu dieser Sitzungsvorlage).
2.   Der vorgetragene Jahresfehlbetrag in Höhe von 341.207,95 € wird durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Gemäß § 95 m GO ist der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
 
Danach ist der Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des zuständigen Ausschusses spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zur Beratung vorzulegen, die Gemeindevertretung entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Aufgrund der mit dem Jahresabschluss verbundenen Arbeiten sowie verschiedener anderer Gründe war die vorgenannte Frist nicht einzuhalten.
 
Aufgabe des Jahresabschlusses ist, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ist zu erläutern.
 
Nach § 44 GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus:
 
1.   der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik - Anlage 1),
2.  der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik - Anlage 2),
3.   den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik - Anlage 3, nicht in Papierform),
4.   der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik - Anlage 4),
5.   dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik - Anlage 5) und
6.   den Anlagen zum Anhang (§ 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik – Anlagen 6 – 10)
 
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 52 GemHVO-Doppik beizufügen
(Anlage 11).
 
Die Einzelheiten des Jahresabschlusses sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:
 
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 wies in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 33.231.341,06 € aus.
Die einzelnen Posten des Eigenkapitals, das sich auf insgesamt 6.196.523,69 € beläuft, setzt sich so zusammen:
 

1.1 Allgemeine Rücklage
4.983.635,06 €
1.2 Sonderrücklage
56.700,00 €
1.3 Ergebnisrücklage
0,00 €
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag
- 162.381,18 €
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
1.318.569,81 €

 

Somit hat das Eigenkapital einen Anteil von 18,64 %.
 
Die Schlussbilanz zum 31.12.2018 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme in Höhe von 36.140.809,16 € aus.
 
Das Eigenkapital in Höhe von 5.873.272,01 € setzt sich wie folgt zusammen:
 

1.1 Allgemeine Rücklage
5.058.291,33 €
1.2 Sonderrücklage
0,00 €
1.3 Ergebnisrücklage
1.156.188,63 €
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag
0,00 €
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
- 341.207,95 €

 

Im Rahmen der Schlussbilanz beträgt die Eigenkapitalquote 16,25 %.
 
Zur Verwendung des Jahresüberschusses 2018 ist folgendes anzumerken:
 
Nach § 26 (2) GemHVO Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach § 26 (3) GemHVO Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 341.207,95 € ab.
 
Somit ist nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 der Jahresfehlbetrag durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage auszugleichen. Nach dieser Buchung hat die Ergebnisrücklage dann noch einen Bestand 816.980,68 €.
 
Somit ist dann auch dem § 25 (3) GemHVO genüge getan, wonach die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf und mindestens 10 % betragen soll.
 
Bei der Bilanzposition 161 – Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen - handelt es sich um Kasseneinnahmereste (Verzinsung von Steuernachforderungen, Konzessionsabgaben, …), die zum Bilanzstichtag teilweise noch nicht realisiert waren, aber auch teilweise von der Vollziehung ausgesetzt waren.

 

Der Jahresabschluss sowie die Anlagen wurden durch den Kämmerer ausführlich erläutert und die zum Sachverhalt gestellten Fragen beantwortet. Im Rahmen der Sitzung wurden die Kassenbelege des Jahres 2018 zur Verfügung gestellt und stichpunktartig geprüft. Es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden.
 
Der Finanzausschussvorsitzende stellt fest, dass der Jahresabschluss 2018 schlüssig dar-gestellt wurde und keine Beanstandungen festzustellen waren. Bei den Erträgen, Aufwen-dungen, Ein- und Auszahlungen ist nach dem geltenden Recht verfahren worden. Die Schlussbilanz entspricht den Vorschriften der GemHVO-Doppik. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind richtig nachgewiesen worden. Der Anhang und der Lagebericht sind vollständig und richtig.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
 

 
 

8.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

8.1 Terminierung Haushaltsberatungen 2020
Aus den Reihen der Gemeindevertretung bestand der Wunsch, zukünftig die Haushaltsberatungen für die Ausschüsse an einem Freitag Spätnachmittag durchzuführen. Als Termin für die Haushaltsberatungen 2020 wird daher Freitag, 06. Dezember 2019, 16:00 Uhr festgesetzt. Die Einladungen für die Ausschüsse werden fristgerecht versandt.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD, FB2
zur Kenntnis an:
 

 
 
8.2 Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen (Haushaltskonsolidierungserlass) vom 09. September 2019

Der o.g. Erlass wird den Mitgliedern im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen 2020 mit der Bitte um Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.
 
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB2
zur Kenntnis an:
 

 
 
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.
 

 
Ausschussvorsitzender GV Karsten Hansen schließt um 20:35 Uhr die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses.
 
 
gez. Karsten Hansen gez. Michael Bruch
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Ausschussvorsitzender Schriftführer    


Dokumente: