Seiteninhalt

Niederschrift
über die öffentliche 10. Sitzung
des Ausschusses für Bau und Verkehr
am Donnerstag, 6. Juni 2019
 

Sitzungsort: Sitzungssaal, Hauptstraße 44, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:00 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Vorsitzender
Holger Jessen
 
Mitglied des Gremiums
Reinhard Abel
 
Mitglied des Gremiums
Roger Hoffmann
Stadtvertreter/in
Mitglied des Gremiums
Lorenz Jessen
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Rolf Dieter Oster
 
Mitglied des Gremiums
Johanna-Maria Rostalski
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Bettina Sprengel
 
Ausschussmitglied
Uwe Christiansen
Vertreter für Anja Cornils
stellv. Mitglied
Bernd Neumann
Vertreter für Bert Bruhn

 

Ferner:
 

Seniorenbeirat
Christian Meyer-Dulheuer
 
Kinder- u. Jugendbeirat
Svea Johannsen
 
vom Amt Südtondern
Ricklef Nagel
zugleich als Protokollführer

 

Entschuldigt fehlen:
 

Mitglied des Gremiums
Anja Cornils
stellvertretende Vorsitzende
Mitglied des Gremiums
Bert Bruhn
Ausschussmitglied

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und -anträge
2.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.04.2019
5.
Beratung und Beschlussfassung zu Bauleitplanungen von Nachbargemeinden

hier. Gemeinde Galmsbüll

- DS 109-2019 -

6.
Beratung und Beschlussfassung zu Bauleitplanungen von Nachbargemeinden

hier: Gemeinde Risum-Lindholm

- DS 110-2019 -

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet zwischen Klanxbüller Straße und Tegelwanger Weg

hier. Aufstellungsbeschluss

- DS 111-2019 -

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet zwischen Klanxbüller Straße und Tegelwanger Weg

hier: Aufstellungsbeschluss

- DS 112-2019 -

9.
Erlass einer Veränderungssperre

- DS 108-2019 -

10.
Bericht zu lfd. Planungen und Baumaßnahmen
11.
Anfragen
12.
Verschiedenes
   
 
Nicht öffentlicher Teil
13.
Auftragsvergabe - B-Plan 57 1. Bauabschnitt

- DS 107-2019 -

14.
Bauanträge und Bauvoranfragen
15.
Anfragen mit vertraulichem Inhalt

 

 
 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
 
 

2.a.
Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und -anträge            
 

 

Keine
 
 

2.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten            
 

 

Beschluss:
Es wird einstimmig beschlossen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 12 in öffentlicher Sitzung und die Tagesordnungspunkte 13 bis 15 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

 

 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Es werden keine Fragen gestellt.
 
 
 

4.
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.04.2019          
 

 

Die Niederschrift der Sitzung vom 25.04.2019 ist allen Ausschussmitgliedern zugegangen. Einwendungen werden nicht vorgebracht.
 
 

5.
Beratung und Beschlussfassung zu Bauleitplanungen von Nachbargemeinden hier. Gemeinde Galmsbüll - DS 109-2019 -            
DS 109-2019

 

Beschluss:
Nach kurzer Aussprache wird festgestellt, dass Belange der Stadt Niebüll durch die Aufstellung der 4. Änderung des F-Planes und des B-Planes Nr.9 der Gemeinde Galmsbüll nicht betroffen sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Die Gemeinde Galmsbüll beabsichtigt die Aufstellung der 4. Änderung des F-Planes und des B-Planes Nr. 9 zur Ausweisung eines neuen Wohngebietes am westlichen Ortsrand des Ortsteils Neugalmsbüll. Mit der Planung möchte die Gemeinde der aktuellen Nachfrage und dem absehbaren Bedarf an Wohnraum gerecht werden.
Eine Prüfung von alternativen Entwicklungsflächen im Außenbereich hat ergeben, dass die in der Anlage aufgeführte Fläche dafür geeignet erscheint. In einer ersten Phase ist von der Gemeinde die Entwicklung eines Flurstücks für 8 Grundstücke vorgesehen. Für eine spätere Erweiterung könnten benachbarte Flurstücke dienen.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

6.
Beratung und Beschlussfassung zu Bauleitplanungen von Nachbargemeinden hier: Gemeinde Risum-Lindholm - DS 110-2019 -            
DS 110-2019

 

Beschluss:
Nach kurzer Aussprache wird festgestellt, dass Belange der Stadt Niebüll durch die Aufstellung der 14. Ä. des F-Planes und der 1. Ä. des B-Planes Nr. 21 der Gemeinde Risum-Lindholm nicht betroffen sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Die Gemeinde Risum-Lindholm möchte mit der 14. Änderung des F-Planes und der 1. Änderung des B-Planes 21 die bauliche Erweiterung des Zimmereibetriebes Hasselbrink ermöglichen.
Geplant ist dort der Bau einer zusätzlichen Betriebshalle auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche im Außenbereich.

 

Auszug
zur Erledigung an: FB 3
 
zur Kenntnis an:
 

 
 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet zwischen Klanxbüller Straße und Tegelwanger Weg hier. Aufstellungsbeschluss - DS 111-2019 -      
DS 111-2019

 

Beschluss:

1. Für das Gebiet zwischen der Klanxbüller Straße und dem Tegelwanger Weg wird die 21. Ä des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Blank, Kiel, beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll
im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
 
 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl des Ausschusses: 9
Davon anwesend: 9

Ja- Stimmen:
9
Nein- Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:
Die Baulandreserven für den Einfamilien-/Doppelhausbau sind nahezu erschöpft. Die mögliche Perspektive für die Realisierung eines in privater Projektträgerschaft vorgesehenen Baugebietes in der Süder Gath zieht sich hin.
Aus diesem Grunde wurden Flächen angrenzend an das Baugebiet Tegelring von der Stadt Niebüll erworben. Dem Bauausschuss wurden bereits Planungsskizzen vorgestellt. Hinsichtlich der Eintragung von Dienstbarkeiten (110 kV-Leitung) besteht noch Klärungsbedarf.
Die Umsetzung der Maßnahme ist nur über eine Bauleitplanung (F-Plan und B-Plan) möglich.
Nach kurzer Aussprache wird obiger Empfehlungsbeschluss gefasst:

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet zwischen Klanxbüller Straße und Tegelwanger Weg hier: Aufstellungsbeschluss - DS 112-2019 -      
DS 112-2019

 

Beschluss:

1. Für das Gebiet zwischen der Klanxbüller Straße und dem Tegelwanger Weg wird der Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Niebüll aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: „Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung“.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Blank, Kiel, beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltüberprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Mitgliederzahl des Ausschusses: 9
Davon anwesend: 9
 

Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:
Der Sachverhalt wurde unter TOP 7 erläutert.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

9.
Erlass einer Veränderungssperre - DS 108-2019 -            
DS 108-2019 -

 

Beschluss:
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Bau und Verkehr der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt gem. § 14 und § 16 BauGB die als Anlage beigefügte zur Sitzungsvorlage beigefügte Satzung der Stadt Niebüll über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 67 für das Gebiet zwischen Osterweg, Böhmestraße und Rathausstraße auf dem Flurstück 466 der Flur 23 der Gemarkung Niebüll mit einer Geltungsdauer von 2 Jahren.
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Mitgliederzahl des Ausschusses: 9
Davon anwesend: 9

Ja- Stimmen: 9  
Nein- Stimmen:0  
Enthaltungen: 0  

 
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
 
Beratung:
Die Aufstellung des B-Planes Nr. 67 erfolgte mit der Planungsabsicht einer weitergehenden Steuerung möglicher Neubauvorhaben und die Sicherung des baulichen Bestandes in dem Gebiet.
Ein vorliegender Bauantrag wurde gem. § 15 BauGB zurückgestellt und der Zurückstellungszeitraum läuft demnächst aus. Die Zurückstellung erfolgte, da das Vorhaben nicht den Plannungsvorstellungen der Stadt entsprach.
Um die Planung zur Aufstellung des B-Planes Nr. 67 für das Gebiet zu sichern, soll auch eine Satzung über eine Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erlassen werden. Die Satzung über die Veränderungssperre ist der Vorlage beigefügt.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 
 

10.
Bericht zu lfd. Planungen und Baumaßnahmen          
 

 

Beratung:

1)  Betreffend der Kreuzungen in der Gemeinde Risum-Lindholm, Bundesstraße 5 / L 7 und Bundesstraße 5 / K 115 wird berichtet, dass dort keine Kreisverkehre eingerichtet werden. Diese Aussage erfolgt nach eingehender Prüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr. Zur Sicherung und Leitung des Verkehrs werden jedoch Lichtzeichenanlagen errichtet werden. Die Errichtung ist für das kommende Jahr vorgesehen, bevor die Bundesstraße mit einer neuen Verschleißdecke versehen wird.
 
2)   Der Einbau der Deckschicht in der Gotteskoogstraße erfolgt am 06.06.2019. Der Abschnitt zwischen Uhlebüller Straße und Carminer Straße wird frühestens in der kommenden Woche für den Verkehr frei gegeben werden.
 
3)  Hans-Momsen-Straße
Die Ausschreibung der Planungsleistung ist in Vorbereitung. Die Ausführung des Abschnitts zwischen Mühlenstraße und Kantstraße ist für 2020 vorgesehen, der Abschnitt zwischen Kantstraße und Böhmestraße 2021.
 
4)  Asphaltierungsarbeiten
Die Aufträge für Arbeiten in der Lorenz-Jannsen-Straße und der Karl-Friedrich-Straße sind erteilt.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

11.
Anfragen          
 

 

 
Beratung:

1)   Es wird nachgefragt, ob eine Umsetzung des Wartehäuschens in der Gather Landstraße (dort wo früher das Hotel war) möglich ist.
 
2)   Es wird nachgefragt, wann die Rote Telefonzelle auf dem Rathausplatz – wie vorgesehen – hergerichtet wird. Anm.: Die Stadtwerke wurden erneut erinnert.
 
3)   Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr wird mitgeteilt, dass der Ausbau der L 9 zwischen Niebüll und Dagebüll einschl. Fahrradweg 2021 vorgesehen ist.
 
4)   Es wird berichtet, dass 2 Parkplätze an der Ecke Rathausstraße / Böhmestraße zu dem Grundstück Hauptstraße 41 a gehören.

 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

12.
Verschiedenes          
 

 

Holger Jessen weist auf die Einwohnerversammlung der Stadt Niebüll am 11.6.19 hin, in der zum Denkmalschutz vorgetragen wird.
 

 
Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, endet der öffentliche Teil um 19:24 Uhr.
 
 
 
 
gez. Jessen gez. Nagel
________________________________ ________________________________
Ausschussvorsitzender Schriftführer    

 
 

 


Dokumente: