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Niederschrift
über die öffentliche 4. Sitzung
der Gemeindevertretung Rodenäs
am Mittwoch, 3. April 2019
 

Sitzungsort: Cafe Zollhaus, Norddeich 3, Rodenäs
Sitzungsdauer: 19:30 bis 20:12 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Vorsitzender
Jörg Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Jan Paulsen
1. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Edlef Holm Kjer
2. stellvertretender Bürgermeister
Mitglied des Gremiums
Jan-Martin Born
 
Mitglied des Gremiums
Mario Gatzsch
 
Mitglied des Gremiums
Thomas Ingwersen
 
Mitglied des Gremiums
Jürgen Köller
 
Mitglied des Gremiums
Bernhard Semrau
 
Mitglied des Gremiums
Dirk Winkelmann
 

 
 
Ferner:
 

bürgerliches Mitglied
Martina Geiger-Schnoor
 

Amt Südtondern   Sven Mathiesen      Schriftführer
 
 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 verändert - eingeladen:
 

   
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 21.11.2018
5.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
6.
Mitteilungen des Bürgermeisters
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 7 der Gemeinde Rodenäs (SO Elektrobetrieb)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Neuorganisation der Straßenunterhaltung (Schwarzdeckenrücklage)
9.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kofinanzierungsvertrages für den Friedhof
10.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Rodenäs zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion Nordfriesland)
11.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland
12.
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Fußballtore
13.
Anfragen und Mitteilungen

 


 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit     

 

Bürgermeister Jörg Nissen eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Gemeindevertreter*innen zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung Rodenäs. Daneben begrüßt er Sven Mathiesen vom Amt Südtondern, Karen Hansen vom Planungsbüro Hansen aus Horstedt und 10 Zuhörer*innen.
Alle Gemeindevertreter*innen nehmen an der heutigen Sitzung teil.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
 
 

2.
2.a.
Tagesordnung

Dringlichkeitsanträge          
 

 

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 12
„Beratung und Beschlussfassung über die Korrektur der Hauptsatzung“
wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Beschluss:
Als neuer Tagesordnungspunkt 12 wird
„Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Fußballtore“
aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

2.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten     

 

Es erfolgt keine Beschlussfassung, alle Tagesordnungspunkte werden öffentlich beraten.
 
 

3.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Ein zum Wohnhaus „Markhäuser 9“ führender Grandweg ist aufgrund tiefer Spurrillen kaum noch befahrbar. Die Anwohnerin bittet die Gemeinde, diesen auszubessern. Der Vorsitzende des Bau-, Wege- und Umweltausschusses, Mario Gatzsch, sagt zu, sich der Sache anzunehmen.
 
Daneben bittet sie darum, dass der Graben der links neben dem Wohnhaus entlangführt ausgebaggert wird. Da der Graben Eigentum des Landwirts ist, wird sie gebeten, sich mit diesem auseinanderzusetzen.

 
 

4.
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 21.11.2018          

 

Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.11.2018 ist der Gemeindevertretung zugegangen.

Es erfolgen keine Einwände.
 

5.
Bericht der Ausschussvorsitzenden            
 

 

Mario Gatzsch, Vorsitzender des Bau-, Wege- und Umweltausschusses, teilt mit, dass die jährliche Wegeschau durchgeführt wurde. An den Wirtschaftswegen müssen Ausbesser-ungsarbeiten in einer Größenordnung von ca. 22.000,00 € durchgeführt werden.
 
Die Gemeindevertretung ist sich einig, ausgeblichene Verkehrszeichen auszutauschen. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde festgestellt, dass 24 Schilder erneuert werden sollten. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr haben zugesagt, den Austausch durchzuführen.

 
 

6.
Mitteilungen des Bürgermeisters          
 

 

Bürgermeister Jörg Nissen teilt Folgendes mit:
 

Rufbus:
Die Einführung des Rufbusses erfolgt zum 01.08.2019.
Bis dahin müssen noch viele Details, wie z.B. Festlegung der Haltestellen, geklärt werden.
Hierzu findet am Dienstag, den 14.05.2019 um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Amt statt.
Für die Gemeinde Rodenäs hat der Bürgermeister Herrn Helmut Martens als Rufbuskümmerer gewinnen können.
 

Südtondern sind wir:
Das Amt Südtondern möchte mit den Bürgern*innen ins Gespräch kommen, um zu erfahren, was diese bewegt. Hierzu wurde ein Formular entwickelt, mit dem Bürgern*innen Themenfelder benennen können, die sie diskutiert, beraten und weiterentwickelt haben möchten.
Zu den verschiedenen Themenfelder soll es später Arbeitsgruppen geben.
Eine Auftaktveranstaltung findet im Sommer/Herbst statt.
Das Formular ist über die Internetseite des Amtes oder beim Bürgermeister erhältlich.
 

Mietwohnung:
Die Heizung in der Mietwohnung über dem Gemeindehaus war defekt. Es wurde die Umwälzpumpe ausgetauscht und einige Leitungen erneuert. Maler- und Elektrikerarbeiten sind noch nötig.
 

Friedhof:
Der Zugang zum Friedhof muss erneuert werden. Der Aufgang ist recht steil. Es wurden auf einem Treffen von Kirchenvorstand und Vertretern des Gemeinderates Alternativen diskutiert. Derzeitiger Planungsstand ist eine verbreiterter Zugang vom Gemeindehaus aus. Alle anderen Alternativen wären weiter zu steil gewesen. Der anfallende Müll auf dem Friedhof soll einen Zwischenlagerraum am Gastank bekommen, um diesen einfacher abfahren zu können. Damit verschwindet dann die Mulde vom Parkplatz.
Daneben wird die Erneuerung des Tores durchgeführt.
 

Bänke:
Der Heimatverein Rodenäs stellt 2 Bänke in der Gemeinde auf. Sie wurden mit Hilfe von Spenden angeschafft. Ein größerer Betrag kam von den Gemeindevertretern, die gemeinsam hierfür Sitzungsgeld spendeten.
 
Müllsammeln: 
Gestern fand die Müllsammeln in der Gemeinde statt. Dies hatte mit ca. 40 Personen eine große Beteiligung. Es fand sich auch wieder einiges in der Natur. Der Dank geht an die fleißigen Helfer und auch an das DRK-Rodenäs für die leckeren Brote im Anschluss.
 

Europawahl:
Am 26. Mai 2019 ist Europawahl. Für das Wahllokal werden noch freiwillige Helfer*innen gesucht. Wer Interesse hat, Demokratie direkt zu erleben, darf sich gerne beim Bürgermeister melden.
An dieser Stelle bittet Jörg Niassen alle Wahlberechtigten in der Gemeinde, zur Wahl zu gehen. Alle profitieren von einem gemeinsamen Europa und von offenen Grenzen.
 

 

7.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 7 der Gemeinde Rodenäs (SO Elektrobetrieb)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss      
 

 

Beschluss:

1.  Für das Gebiet: „Südlich der L 271 (Kixbüll), östlich des Grundstückes Kixbüll 6 auf dem Flurstück 123, Flur 9, Gemarkund Rodenäs“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: „Ausweisung eines Sondergebietes Elektrobetrieb“.
2.   Auf einen Aufstellungsbeschluss wird verzichtet.
3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Ing.-Büro Hans-W. Hansen, Horstedt, beauftragt werden.
4.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Rodenäs für das Gebiet: „Südlich der L 271 (Kixbüll), östlich des Grundstückes Kixbüll 6 auf dem Flurstück 123, Flur 9, Gemarkund Rodenäs“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Gesetzliche Zahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung:
9
Davon anwesend:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war das Mitglied der Gemeindevertretung Dirk Winkelman von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und wurde bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitgezählt.
 

Beratung:

Ein in der Gemeinde ansässiger Elektrobetrieb kann sich am vorhandenen Standort nicht weiter entwickeln und hat aus diesem Grunde den Resthof an der Landesstraße 271 Kixbüll erworben. Der Vorhabenträger ist der Betriebsinhaber und wohnt im Ortsteil Oldorf am ursprünglichen Firmensitz. Der Nachfolger des Betriebsinhabers bewohnt das zwischenzeitlich erneuerte Wohnhaus des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes, das sich auf dem westlich angrenzenden Flurstück 124 befindet und ehemals aus einem kombinierten Wohn- und Stallgebäude bestand. Auf dem zu überplanenden Flurstück 123 befindet sich ein ehemaliges als Maschinen- und Lagerhalle genutztes Stallgebäude in einer Größe von 450 m². Der Firmeninhaber des Elektrobetriebes möchte die bestehenden Gebäude für seine Zwecke umbauen und so den Bestand nutzen. Es ist beabsichtigt, innerhalb des vorhandenen Gebäudes Büro- und Sozialräume für die Mitarbeiter zu installieren.
Das zu überplanende Gebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rodenäs als „Sonderbaufläche Elektro“ dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem F-Plan, auf einen Aufstellungsbeschluss wird daher verzichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist bereits erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) nach § 3 Abs. 1 BauGB ist vor der heutigen Sitzung durchgeführt worden.
In dieser wurde angeregt, die Ausgleichsfläche nicht im Geltungsbereich der Satzung auszuweisen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um einen Gewerbebetrieb handelt, muss das Grundstück für die Kunden ansprechend gepflegt sein.
Die Entwürfe der Pläne und die Begründungen sowie die vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen werden eingehend erläutert.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

8.
Beratung und Beschlussfassung über die Neuorganisation der Straßenunterhaltung (Schwarzdeckenrücklage)  â ;€‚       

 

Beschluss:

Der Vertrag mit dem Kreis Nordfriesland bezüglich der Organisation der jährlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen, die in der Gemeinde Rodenäs durchgeführt werden, soll fristgerecht gekündigt werden. Die Gemeinde Rodenäs spricht sich dafür aus, dass das Amt einen eigenen Tiefbautechniker für diese Aufgabe einstellt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einer Enthaltung

 
Beratung:

Zurzeit werden durch einen Mitarbeiter des Kreises die jährlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen der Gemeinden organisiert und abgerechnet. Hierfür fallen für die 30 Gemeinden des Amtes Kosten in Höhe von 55.000 – 60.000 € an. Die Amtsverwaltung schlägt vor, für die Erledigung dieser Arbeiten einen eigenen Tiefbautechniker einzustellen. Die Personalkosten wären im Vergleich zum derzeitigen Aufwand nur unwesentlich höher. Es wird davon ausgegangen, dass solch ein Mitarbeiter nur ca. 50 – 60 Prozent seiner Arbeitszeit für die Aufgabe aufwenden muss, sodass für weitere Aufgaben Arbeitszeit zur Verfügung stehen würde.
Hinsichtlich der Kosten, ergibt sich für die Gemeinde Rodenäs folgendes Rechenbeispiel:
Der Techniker würde über die Amtsumlage (derzeit 8.375.000,00 €) bezahlt. An dieser ist die Gemeinde mit ca. 0,95 % (198.100,00 €) beteiligt. Bei einem Arbeitgeber-Brutto für einen Techniker in Höhe von ca. 75.000,00 € würde die Amtsumlage der Gemeinde um ca. 712,50 € steigen.
Die Planungskosten werden dagegen bisher direkt an den Kreis entrichtet. Diese betragen ca. 5,5 – 6 % des Auftragsvolumens für die Schwarzdeckenunterhaltung.
Es in diesem Jahr Unterhaltungsarbeiten an den Straßen im Außenbereich in einer Größenordnung von ca. 22.000,00 € durchgeführt, d. h. es fallen ca. 1.320,00 € Planungskosten an.
Somit würde die Gemeinde Rodenäs keine Mehrkosten haben , vorausgesetzt die Unterhaltungsarbeiten werden auch in den kommenden Jahren in gleicher Größenordnung durchgeführt werden.
Die Vorteile eines eigenen Technikers liegen im wesentlich in der Tatsache, dass dem Amt weitere dringend benötigte Arbeitsanteile zur Verfügung stehen und die Gemeinden bei den Schwarzdeckenarbeiten einen Ansprechpartner vor Ort haben.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
 

 
 

9.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kofinanzierungsvertrages für den Friedhof          

 

Beschluss:

Der Neufassung des Kofinanzierungsvertrages des Friedhofes, der eine Erweiterung um die Einsetzung eines Friedhofsbeirates vorsieht, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Beratung:
Die Neufassung des Kofinanzierungsvertrages wurde in der Sitzung des Friedhofsbeirates am 27.02.2019 besprochen.
In dem bisherigen Kofinanzierungsvertrag gibt es noch keine Regelung für einen Friedhofsbeirat. Zwar gibt es schon die Verabredung diesen Friedhofsbeirat zu konstituieren, aber eine angepasste vertragliche Grundlage könnte längerfristig auch für künftige Ausschussmitglieder hilfreich sein. Es wird daher der § 2a „Gemeinsamer Friedhofsbeirat“ eingefügt. Diesem gehören je zwei Vertreter*innen der Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde an.
 
Seitens der Gemeindevertretung gehören diesem Edlef Holm Kjer und Jörg Nissen an.
 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
 

 
 

10.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Rodenäs zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion Nordfriesland)     

 

Beschluss:
Die Gemeinde Rodenäs lehnt die Mitgliedschaft im Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. ab.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einer Enthaltung

 
Beratung:

In der Bürgermeister*innen-Runde am 19.11.2018 wurden die Grundzüge und Aufgaben einer Lokalen Aktion vorgestellt.
 
Hauptaufgaben einer Lokalen Aktion NF-Nord und NF-Mitte sind:
a.   die Umsetzung der Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000,
b.   die Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen,
c.  die Förderung der Umweltbildung,
d.   die Zusammenführung und Vernetzung unterschiedlicher Interessen hinsichtlich der genannten Zwecke.
e.   Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung schutzwürdiger, landschaftstypischer Lebensräume und ihrer Pflanzen- und Tierwelt einschließlich der Umsetzung der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Landnutzer,
f.   Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Vereinssatzung.

Von dem Vorhaben, sich als Lokale Aktion Nordfriesland anerkennen zu lassen, werden u.a. folgende Vorteile erwartet:

•   Professionalisierung der Arbeit

Es ist geplant, sich zunehmend als zentraler nichtbehördlicher Ansprechpartner für den umsetzungsorientierten Naturschutz aufzustellen. Die Lokale Aktion Nordfriesland würde sich damit als Ergänzung und Erweiterung des bestehenden Angebots begreifen. Es ist daran gedacht, Ansprechpartner für Aufgaben zu werden, die im Kreis, den Ämtern und Kommunen oder auch bei Privatpersonen aufkommen. Diese aktuell nicht abgedeckte Aufgabe ist nur zu leisten, sofern hauptamtliches Personal bereitsteht.

•   Förderung einer hauptamtlichen Geschäftsführung

•   Naturschutzberatung
 
Organisation und Finanzierung
 
Entsprechend ihres Ziels sollen Naturschützer, Landnutzer und Kommunen gleichberechtigt repräsentiert sein.
Durch eine paritätische Besetzung des Vorstands (=Drittelparität) soll ein kooperatives Vorgehen der verschiedenen Interessensgruppen gesichert werden.
 
Zur Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben wird hauptamtlich entsprechend qualifiziertes Personal in der Geschäftsführung notwendig sein. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Lokalen Aktionen ist von etwa 1 vollen Stelle auszugehen.
 
Nach den derzeit vorliegenden Informationen übernimmt das Land 90 % der Kosten. Für die verbleibenden 10 % gibt es eine Zusage der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein. Für die Nebenkosten kann eine Pauschale von 10% der förderfähigen Personalkosten beantragt werden. Die Förderung wird üblicherweise für 3 Jahre gewährt.
 
Die „Lokale Aktion Nordfriesland“ (Förderbegriff) wird sich in Form eines Träger-Vereines darstellen. Nach derzeitigem Stand wird der Vereinsname „Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V.“ lauten.
Die Gründung fand am 15.01.2019 statt.
Ein Mitgliedsbeitrag von 50,00 Euro für Kommunen wurde durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.


 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
 

 
 

11.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland          

 

Beschluss:

Die Gemeinde Rodenäs tritt dem vom Kreis Nordfriesland gegründeten „Klimabündnis Nordfriesland“ bei und wird innerhalb dieses Netzwerkes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützend wirken.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 4-Enthaltungen

 
Beratung:

Der Klimawandel wird in den nächsten Jahrzehnten weltweit ernstzunehmende ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben und die Lebensgrundlage vieler Menschenbedrohen.
Aufgrund seiner natürlichen Gegebenheiten ist der Kreis Nordfriesland besonders vom Klimawandel betroffen. Der Anstieg des Meeresspiegels und die damit einhergehende Veränderung des Wattenmeeres und die Sicherheit der Deiche, sowie das vermehrte Auftreten von extremen Wetterereignissen gefährden Nordfriesland.
Dem vom Menschen verursachten Klimawandel und seinen Auswirkungen kann nur gemeinsam entgegenwirkt werden, somit ist Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Mitwirken aller Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen erfordert.
Daher hat der Kreis Nordfriesland das regionale Klimabündnis Nordfriesland im März 2018 ins Leben gerufen. Das Klimabündnis Nordfriesland ist ein einmaliger Zusammenschluss von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Das Hauptziel des Klimabündnisses ist die Vernetzung, Unterstützung, Mobilisierung und Beratung von regionalen Bündnispartnern. Dabei stellt das Klimabündnis eine Plattform für den Wissenstransfer dar.
Durch den Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland bekennt sich die Gemeinde Dagebüll aktiv zum Klimaschutz und wird im Rahmen der für sie bestehenden Möglichkeiten die Ziele des Klimabündnisses Nordfriesland unterstützen. Die Gemeinde Dagebüll profitiert durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Bündnispartnern, die sich ebenfalls aktiv zum Klimaschutz bekennen, sowie durch Informations- und Beratungsangebote zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Der Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland ist kostenlos.
 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
 

 
 

12.
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Fußballtore

 

Beschluss:
Die Gemeinde gewährt dem Sportverein einen Zuschuss für den Erwerb von neuen Fußballtoren auf dem Sportplatz in Höhe von 825,00 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Beratung:
Tim Schulz, Vertreter des Sportvereines, berichtet, dass die Fußballtore auf dem Sportplatz dringend erneuert werden müssen. Schon in der Vergangenheit wurden diese immer wieder repariert, dies ist jedoch jetzt nicht mehr möglich. Zudem sind die Netze porös.
 
Vom Sportverein wurde ein Angebot eingeholt, dieses beläuft sich auf 1.558,00 € für die Tore und weitere 85,50 € für die Netze.
 
Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde und der Sportverein jeweils die Kosten für ein Tor tragen.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
 

 
 

13.
Anfragen und Mitteilungen          
 

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Jörg Nissen um 20:12 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung mit einem Dank für die Mitarbeit.

 
 
gez. Jörg Nissen gez. Sven Mathiesen
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Bürgermeister Schriftführer    
 

 


Dokumente: