Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 12. Februar 2019
Sitzungsort: Rathaus Leck, kleiner Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:40 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
|
Roland Mader
|
Vorsitzender
|
Mitglied des Gremiums
|
Klaus Schmidt
|
stellvertretender Vorsitzende/r
|
Mitglied des Gremiums
|
Richard Ingwersen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Ingrid Marcussen-Kressin
|
bürgerliches Mitglied
|
Mitglied des Gremiums
|
Anton Nahnsen
|
bürgerliches Mitglied
|
Mitglied des Gremiums
|
Hans-Martin Petersen
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Uwe Wiebrodt
|
bürgerliches Mitglied
|
Vertreter
|
Ingo Scholz
|
Gemeindevertreter
|
Vertreter
|
Holger Karde
|
Gemeindevertreter
|
Ferner:
Gemeindevertreterin
|
Karina Ley
|
|
Bürgermeister
|
Andreas Deidert
|
|
Gemeindevertreter
|
Andreas Eschenburg
|
|
Gemeindevertreter
|
Kurt Klaus Kleinschmidt
|
|
Kommunalbetriebe Leck
|
Dieter Davids
|
|
Amt Südtondern
|
Christina Scheil
|
zugleich als Schriftführerin
|
Entschuldigt fehlten:
Mitglied des Gremiums
|
Sabine Detert
|
|
Mitglied des Gremiums
|
Ingo Ehlers
|
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
|
|
1.
|
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
2.
|
Tagesordnung
|
2.a.
|
Dringlichkeitsanträge
|
2.b.
|
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
|
3.
|
Einwohnerfragestunde
|
4.
|
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften der 4.
Sitzung vom 13.11.2018, der 5. Sitzung vom 24.11.2018 und der 6. Sitzung vom
06.12.2018
|
5.
|
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen von
Nachbargemeinden
|
5.a.
|
a) B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Klixbüll
DS 68-2019 |
5.b.
|
b) 3. Änderung B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Achtrup
- DS 69-2019 |
6.
|
Sanierung Toilettenanlagen Frieda-Erichsen-Schule
- DS 65-2019 - |
7.
|
Errichtung eines Hundeauslaufgebietes
- DS 67-2019 - |
8.
|
Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2018
- DS 70-2019 - |
9.
|
Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
|
10.
|
Anfragen und Mitteilungen
|
1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
|
Der Ausschussvorsitzende Roland Mader begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
|
Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
|
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 11 bis 15 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
|
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften der 4.
Sitzung vom 13.11.2018, der 5. Sitzung vom 24.11.2018 und der 6. Sitzung vom
06.12.2018
|
Beschluss:
Die Niederschriften über die Sitzungen vom 13.11.2018, vom 24.11.2018 und vom 04.12.2018 sind dem Ausschuss zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. |
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen von
Nachbargemeinden
|
5.a. |
a) B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Klixbüll
DS 68-2019 |
68-2019 |
Beschluss:
Eine weitere Entwicklung der Gemeinde Klixbüll wird nach den Vorgaben des Regionalplanes V und Landesentwicklungsplanes wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Leck weist im Rahmen ihrer Funktion als Unterzentrum darauf hin, dass die zurzeit im Bereich der Konversionsfläche ein großes Wohnbaugebiet in mehreren Bauabschnitten entwickelt und deshalb den Bedarf an Wohnbauflächen kritisch bewertet.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 5
|
Nein- Stimmen: 1
|
Enthaltungen: 3
|
Beratung:
Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Klixbüll sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes geschaffen werden. Der Bebauungsplan weist ein „Allgemeines Wohnen“ (WA) für 24 Baugrundstücke auf einer Fläche von ca. 3 ha aus. Das Gebiet befindet sich nördlich des Broder-Christiansen-Weges, östlich des Sandweges, südlich des Mühlenweges und westlich des Haderupsweges. Es werden Einzel- und Doppelhäuser und die ein- bzw. zweigeschossige Bauweise zu gelassen. Mit der Planung möchte die Gemeinde Klixbüll eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung gewährleisten, um auch in den nächsten Jahren eine ausreichende Neubautätigkeit, insbesondere bei Eigenheimen, bieten zu können.
Die Gemeinde Leck wurde bereits im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung informiert und hat sich in der Sitzung des IUA am 26.07.2018 bereits mit dem Vorhaben befasst. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wird der Gemeinde Leck nun nochmals die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Nach kurzer Beratung, ob der letzte Halbsatz, dass „der Bedarf an Wohnbauflächen kritisch bewertet wird“ in dem Beschluss enthalten bleiben soll, wird darüber folgendermaßen abgestimmt:
Ja- Stimmen: 4
|
Nein- Stimmen: 3
|
Enthaltungen: 2
|
Danach fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
|
zur Kenntnis an:
|
5.b. |
b) 3. Änderung B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Achtrup
- DS 69-2019 |
DS 69-2019 |
Beschluss:
Eine weitere Entwicklung der Gemeinde Achtrup nach den Vorgaben des Regionalplanes V und Landesentwicklungsplanes wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Leck weist im Rahmen ihrer Funktion als Unterzentrum darauf hin, dass sie zurzeit im Bereich der Konversionsfläche ein großes Wohnbaugebiet in mehreren Bauabschnitten entwickelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 9
|
Nein- Stimmen: 0
|
Enthaltungen: 0
|
Beratung:
Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 2180 m² liegt westlich der Straße Tweng, südlich vom Birkenring und nördlich vom Kirchweg in Achtrup. Mit der der Planaufstellung soll die Errichtung von zwei Wohneinheiten im hinteren Bereich des Grundstücks Tweng 39 planungsrechtlich ermöglicht werden.
Die für den Bau des Wohngebäudes vorgesehene Fläche liegt außerhalb der im ursprünglichen B-Plan festgesetzten Baugrenzen und die Grundflächenzahl würde durch den Bau überschritten werden. Deshalb wird das Baufenster vergrößert und die GRZ von 0,2 auf 0,33 erhöht. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 behalten ihre Gültigkeit.
Im vorderen Bereich des Grundstückes kommt es zum Abbruch eines Bestandsgebäudes und zur Errichtung eines Hauses mit drei Wohneinheiten. Dieser Neubau würde auch ohne eine Änderung des Bebauungsplanes realisiert werden können.
Die 3. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Achtrup wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der gültige F-Plan der Gemeinde Achtrup weist das Plangebiet als Wohnbaufläche aus und muss nicht berichtigt werden.
Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
|
zur Kenntnis an:
|
6. |
Sanierung Toilettenanlagen Frieda-Erichsen-Schule
- DS 65-2019 - |
DS 65-2019 |
Beschlussempfehlung:
Die durch die beantragten Zuschüsse des Landes S-H. zur Sanierung der Toilettenanlage im Gebäude der (ehemaligen) Frieda-Erichsen-Schule nicht gedeckten Kosten der Maßnahme werden von der Gemeinde Leck übernommen, vorbehaltlich einer Förderquote von 75 %. Bei einer niedrigeren Förderung wird erneut die Zustimmung der Gremien eingeholt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 9
|
Nein- Stimmen: 0
|
Enthaltungen: 0
|
Beratung:
Die Sanierung der Toilettenanlagen im vom Schulverband Förderzentrum Südtondern (und anderen Nutzern) angemieteten Gebäude der Gemeinde Leck ist nach Mitteilung des Bauamtes des Amtes Südtondern (FB 3) dringend erforderlich.
Der aktuelle Zustand wird wie folgt beschrieben:
„Gerissene Fliesen, unangenehm riechende Abflüsse aufgrund von Undichtigkeiten, abgenutzte Objekte, veraltete Beleuchtungstechnik, veraltete Fenster, abgenutzte Türen, veraltete Heizkörper“.
Die Kosten für eine Komplettsanierung werden auf 65.000 € geschätzt.
Das Land S.-H. wird noch im Dezember 2018 Förderrichtlinien erlassen, die eine Förderung bis zu 75% vorsehen. Aufgrund einer Interessensbekundung durch das Amt Südtondern wurde die Maßnahme bereits in die Prioritätenliste des Landes aufgenommen.
Eine Nachfrage beim Land hat ergeben, dass nicht die Gemeinde Leck als Gebäudeeigentümerin, sondern nur der Schulverband Förderzentrum Südtondern antragsberechtigt ist und einen entsprechenden Antrag bis zum 28.02.2019 stellen muss.
Da der Schulverband als Mieter im Gebäude aber nicht für die Bauunterhaltung bzw. Sanierung des Gebäudes bzw. von Gebäudeteilen zuständig ist, wird die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt des Schulverbands nur erfolgen, wenn sich die Gemeinde Leck bereiterklärt, den nicht durch die Förderung gedeckten Anteil der Kosten zu übernehmen.
Im Haushalt der Gemeinde Leck ist die Maßnahme bereits in der Ausgabe finanziert. Allerdings wurde der Ansatz –bis zur Klärung, in welcher Höhe eine Förderung erfolgt-, mit einem Sperrvermerk versehen.
Da die Maßnahme aufgrund der Beschreibung des Zustands der Anlage durch das Bauamt (FB 3) als dringend erforderlich angesehen wird, sollte die Zustimmung der Gemeinde zur Kostenbeteiligung auch dann erfolgen, wenn die Förderung niedriger als 75% beträgt.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 2
|
zur Kenntnis an:
|
BAD, FB 3
|
7. |
Errichtung eines Hundeauslaufgebietes
- DS 67-2019 - |
DS 67-2019 |
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines Hundeauslaufgebietes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 7
|
Nein- Stimmen: 2
|
Enthaltungen: 0
|
Beratung:
Hunde brauchen Auslauf und Bewegung. Durch das Gesetz über das Halten von Hunden Schleswig Holstein vom 26.Juni 2015 (§3 Abs.2) sind Hunde überall an der Leine zu führen, um ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund zu ermöglichen.
Ausnahmen hiervon sind besonders ausgewiesene Hundeauslaufgebiete. In der Gemeinde Leck gibt es bislang nur ein solches Hundeauslaufgebiet im Langenberger Forst.
Um hier eine Verbesserung zu schaffen, ist es geplant auf dem gemeindeeigenen Grundstück 57/2, Ecke Sylter Weg – B199 ein solches Hundeauslaufgebiet einzurichten.
Dieses Grundstück wurde ehemals als Parkplatz für den Flugplatz verwendet und ist im Moment ein stark verwildertes Waldstück.
Um ein Hundeauslaufgebiet einzurichten, müsste teilweise Buschwerk gerodet werden.
Des Weiteren müsste ein ca. 300 m langer Wildzaun errichtet werden, um zu verhindern, dass die Hunde beim Toben auf die B 199 oder in das angrenzende Wohngebiet laufen. Auch eine Sitztischkombination, ein Mülleimer und ein Tütenspender sollten mit aufgestellt werden.
Die Einrichtungskosten für den Hundefreilauf stellen sich wie folgt dar:
300 m Wildzaun: 3.300,00€,
Sitztischkombination: 750,00€,
Mülleimer/Tütenspender: 400,00€,
Kleinteile: 200,00€
In Summe würden Materialkosten von ca. 4.650,00 € anfallen. Die Arbeitsleistung würde der Bauhof erbringen.
Um ein Hundefreilaufgebiet in Ortsnähe auszuweisen, sollte die Fläche in der oben dargestellten Form überarbeitet werden. Die Maßnahme ist mit dem zuständigen Revierförster abgestimmt. Der Bedarf ist vorhanden, alternative Flächen stehen nicht zur Verfügung.
Nachdem dargelegt wurde, dass es hier um die Einrichtung eines Hundefreilaufes für den Lecker Westen geht, der für die Hundebesitzer fußläufig gut erreichbar ist, kommen die erschienen Anwohner zu Wort: Hier werden insbesondere folgende Bedenken geäußert: zu wenig Parkplätze, zu laut und zuviel „Hundekacke“. Der Bürgermeister weist daraufhin, dass bei einem Hundeauslauf die Frequentierung vorher nicht abgeschätzt werden kann.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an:
|
KBL
|
zur Kenntnis an:
|
BAD, FB 3
|
8. |
Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2018
- DS 70-2019 - |
DS 70-2019 |
Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Im Berichtsjahr 2018 wurden keine wesentlichen Veränderungen und Ereignisse festgestellt. Der Bericht der Gewässerschutzbeauftragten kann im Rathaus Leck eingesehen werden.
Auszug
zur Erledigung an:
|
|
zur Kenntnis an:
|
KBL
|
9. |
Bericht über laufende Planungen und
Baumaßnahmen
|
Christina Scheil berichtet über folgende Planungen:
a) 28. Änderung des F-Planes und vorhabenbezogener B-Plan Nr. 50 (OT. Klintum, Wielberg):
Die Planung (Begründung und Umweltbericht) wurden überarbeitet. Es laufen noch Abstimmungen mit dem Vorhabentrager.
b) B-Plan Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern):
Der Entwurf hat für einen Monat öffentlich ausgelegen und die förmliche Behördenbeteiligung hat stattgefunden. Die Zufahrt ist nach Abstimmungsgesprächen mit dem LBV-SH und dem Bundeswehrdienstleistungszentrum, Husum geklärt. Mit der aktuellen Erschließungsplanung wurde auch das Oberflächenentwässerungskonzept überarbeitet. Hier muss voraussichtlich nochmal eine kurze Abstimmung mit den entsprechenden TÖBs stattfinden.
c) Bauleitplanung Mühlenberg II – 19. Änderung FNP und B-Plan Nr. 47:
Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Nach Auswertung der Stellungnahmen muss der Umweltbericht überarbeitet werden (Ausgleichsflächen, Altlasten). Und das LLUR fordert ein Gesamtschallgutachten zur Gesamtbeurteilung der bereits vorliegenden Lärmgutachten zu Fluglärm, KBA-Teststrecke und Gewerbepark sowie zum metallverarbeitenden Betrieb am Mühlenberg und zum Thema Verkehrslärm. (Das Gutachten wird voraussichtlich Mitte/Ende März vorliegen).
d) 27. Änderung FNP und B-Plan 49 (gemeindeübergreifende Bauleitplanung KBA-Teststrecke)
Zurzeit wird der Umweltbericht überarbeitet (Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen, Darstellung des öffentlichen Interesses usw. Abstimmung mit BImA und Stiftung Naturschutz)
e) Vorhabenbezogene 1. Änderung B-Plan Nr. 4 (Seniorenwohnheim Ruhwinkel)
Der Vorhabenträger hat jetzt sein Konzept überarbeitet bzw. konkretisiert, Vorstellung findet in KW 8 statt, so dass es dann auch mit dem Entwurf des B-Plans weitergehen kann.
Dieter Davids informiert über folgende Baumaßnahmen:
f) Der Ausbau des Hyholmer Weges hat wieder begonnen; jetzt wird der Gehweg zur
L 300 auf der Ostseite hergestellt. Zur L 212 werden noch einige Entwässerungsanlagen realisiert.
g) Die Ausschreibung zur Planung der Kläranlage wurde aufgehoben da die Wertgrenzen überschritten wurden. Eine neue Ausschreibung ist in Arbeit.
h) Die Reste der Kanalsanierung 2018 sind derzeit noch in Arbeit. Die Vorbereitungen der Kanalsanierung 2019 laufen.
i) Die Kanalerneuerung an der Süderbrücke ist in Vorbereitung. Die Baumaßnahme wird in den Ferien durchgeführt, um den Busverkehr zu minimieren. Der Fußgängerverkehr wird während der Bauzeit aufrechterhalten.
j) Die Kanalerneuerung in der Norderbergstraße wird voraussichtlich im April fortgesetzt, da die Planungsvorbereitungen umfangreicher als erwartet sind.
k) Im Zuge der Sanierung der L 246 plant „Drei Harden“ die Erneuerung der Trinkwasserleitungen im „Kempergraben“, in der „Bahnhofstraße“ und in einem Teil der „Norderbergstraße“. Auch „Am Mühlenberg“ ist die Erneuerung der Trinkwasserleitung in Planung.
10. | Anfragen und
Mitteilungen
|
a) Dieter Davids teilt mit, dass d er AUSA-Lkw vom Bauhof einen Hydraulikschaden hat. Aufgrund der Höhe der Reparaturkosten wird der Lkw verkauft und durch den im Haushalt eingestellten Traktor schnellstmöglich ersetzt.
Auszug
zur Erledigung an:
|
|
zur Kenntnis an:
|
KBL
|
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende Roland Mader um 20:20 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer*innen verlassen den Sitzungssaal.
________________________________ ________________________________
Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Dokumente:
Niederschrift zur Sitzung 19 - Infrastruktur und U (PDF, 255 kB)