Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung
der Gemeindevertretung Leck
am Donnerstag, 20. Dezember 2018
Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:03 bis 20:00 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Bürgervorsteherin
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Steen
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Roger Bodin
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Mitglied des Gremiums
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Annemarie Carstensen
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Mitglied des Gremiums
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René Crusius
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Mitglied des Gremiums
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Jürgen Daniel
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Andreas Eschenburg
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Mitglied des Gremiums
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Karsten Hansen
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Mitglied des Gremiums
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Hannelore Jensen
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Mitglied des Gremiums
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Holger Karde
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Mitglied des Gremiums
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Kurt Klaus Kleinschmidt
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Mitglied des Gremiums
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Torsten Nissen
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Manfreth Sakschewski
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Mitglied des Gremiums
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Birger Schmidt
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Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Scholz
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Mitglied des Gremiums
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Volker Storm
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Ferner:
Andreas Deidert
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Bürgermeister
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Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Entschuldigt fehlen:
Mitglied des Gremiums
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Karina Ley
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Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Mitglied des Gremiums
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Karin Martens
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Mitglied des Gremiums
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Sönke-Peter Nehlsen
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 geändert - eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom
29.11.2018
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5.
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Mitteilungen des Bürgermeisters
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6.
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Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der
letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil
gefassten Beschlüsse
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7.
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Bericht der Ausschussvorsitzenden
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8.
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Kommunalbetriebe Leck 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck
über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen und
Gebühren für die Abwasserbeseitigung
(Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung)
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9.
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Kommunalbetriebe Leck Wirtschaftsplan 2019
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10.
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Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5.
Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel
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11.
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Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Leck
zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion
Nordfriesland)
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12.
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Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den
ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
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13.
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Anfragen und Mitteilungen
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgervorsteherin Sabine Detert eröffnet um 19:03 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die erschienenen Gäste sowie die Verwaltung und stellt mit 20 anwesenden Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Beschluss:
Da kein Beratungsbedarf für den nicht öffentlichen Teil besteht, wird der Punkt 14 „Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt“ von der Tagesordnung abgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Bürgervorsteherin Sabine Detert fragt an, ob Beratungsbedarf für den nicht öffentlichen Teil besteht. Dieses ist nicht der Fall.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Sämtliche Tagesordnungspunkte werden öffentlich beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. | Einwohnerfragestunde
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Es erfolgen keine Wortmeldungen.
4. |
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.11.2018
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Einwendungen gegen die Niederschrift vom 19.11.2018 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
5. |
Mitteilungen des Bürgermeisters
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5.1. Fuß- und Radweg Hyholmer Weg:
Die Waldumwandlung wurde vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) abgelehnt. Die alternative Route wird im Moment mit dem Planer abgestimmt.
5.2. Nordsee Akademie:
Die Nordsee Akademie hat eine neue Leitung. Zunächst bis April 2020 wurde Herr Aron Jessen mit der Leitung beauftragt. Herr Jessen hat vorher auf dem Jugendhof Scheersberg gearbeitet und war auch Teil des Interims-Leitungsteams.
5.3. Mehrgenerationenplatz im Augarten:
Der Platz ist fast fertig gestellt. Ein Rundkurs von 600 m wurde in letzten Tagen ausgeschildert und in den nächsten Tagen wird noch ein großes Hinweisschild aufgestellt.
5.4. Alle Jahre wieder….Schnee:
Bürgermeister Andreas Deidert bittet auch im Winter die Straßenreinigungssatzung zu beachten. Jeder Grundstückseigentümer / jede Grundstückseigentümerin hat vor seinem / ihrem Grundstück auf dem Fuß-/Radweg die Räumpflicht. Die Satzung ist auf der Webseite der Gemeinde Leck zu finden.
5.5. Sauberkeit am ZOB:
Es kommt ist letzter Zeit wieder häufiger zu berechtigten Klagen über den Zustand am ZOB. Der Bauhof reinigt den Bereich 3x / Woche. Zusätzlich erfolgt die tägliche Toilettenreinigung. In der letzten Zeit ist auch fast wöchentlich ein Spülwagen vor Ort, weil die Toiletten und Waschbecken mutwillig verstopft werden. In der letzten Woche wurde im Waschbecken Feuer gelegt und Becken von der Wand gerissen.
Die Kosten für die gesamten Instandsetzungs- und Unterhaltsmaßnahmen trägt die Gemeinde Leck, da bislang kein Verursacher festgestellt werden konnte. Das Geld fehlt aber letztendlich für andere Maßnahmen.
Dank für die gute Zusammenarbeit in 2018:
Bürgermeister Andreas Deidert bedankt sich ausdrücklich, auch im Namen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung, dem Amt Südtondern und allen Vereinen und Organisationen. Er wünscht allen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit einen guten Rutsch und alles Gute für 2019.
6. |
Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der
letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil
gefassten Beschlüsse
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Bürgervorsteherin Sabine Detert berichtet von ihrer Teilnahme an diversen Jubiläen, Sitzungen und Veranstaltungen. Ein besonderes Ereignis, das nicht alltäglich zu erleben ist, war ein 60-jähriger Hochzeitstag, der sogar für die Bürgervorsteherin zu einem besonderen und schönen Erlebnis wurde.
Die Seniorenweihnachtsfeier am 14.12.2018, die im Forum der Nordsee Akademie stattgefunden hat, war wieder einmal eine rundum gelungene Veranstaltung, die sehr großen Anklang gefunden hat.
Bürgervorsteherin Sabine Detert weist auf den am 13.01.2019 stattfindenden Neujahrsempfang der Gemeinde Leck hin. Es sind Bewerbungen für den Bürgerpreis eingegangen. Im Kreis der Fraktionsvorsitzenden hat man sich auf einen Kandidaten geeinigt, der am 13.01.2019 vorgestellt ausgezeichnet wird.
Im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung sind keine Beschlussfassungen erfolgt.
7. |
Bericht der Ausschussvorsitzenden
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Es erfolgen keine Wortmeldungen.
8. |
Kommunalbetriebe Leck 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck
über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen und
Gebühren für die Abwasserbeseitigung
(Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung)
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58-2018 |
Beschluss:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 beschließt die Gemeindevertretung die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung) vom 30.06.2003.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.
Der Gebührensatz für die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Leck ist zum 1. Januar 2017 auf 3,24 € je m³ festgesetzt worden. Nach der mit der DS 43-2018 vorgelegten Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2019 reicht dieser Gebührensatz nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Höhere Klärschlammentsorgungskosten von rund 160.000 € und eine Umgruppierung der Mitarbeiter der Abwasserentsorgung vom Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) mit zusätzlichen Kosten von rund 12.000 €, machen eine Erhöhung des Gebührensatzes auf 3,71 € je m³ Abwasser nötig.
Die Benutzungsgebühr für die Entleerung der Hauskläranlagen muss ebenfalls angepasst werden. Die Grundgebühr steigt von 79,90 auf 87,10 € und die Zusatzgebühr je m³ entnommenen Klärschlamm von 9,20 € auf 10,80 €.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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KBL
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zur Kenntnis an:
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9. |
Kommunalbetriebe Leck Wirtschaftsplan 2019
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42-2018 |
Beschluss:
Der vorgelegt Wirtschaftsplan 2019 der Kommunalbetriebe Leck wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Laut § 12 der Eigenbetriebsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der als Anlage dem Haushaltsplan beizufügen ist.
Der Wirtschaftsplan 2019 sieht im Erfolgsplan Erträge von 2.591.900,00 € (inkl. sonstiger Zinsen und ähnlicher Erträge) und Aufwendungen von 2.625.600,00 € vor. Der Jahresverlust beläuft sich auf -33.700,00 €. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von 5.543.200,00 € vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 5.031.700,00 € und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000,00 € festgesetzt.
Insgesamt wird mit einem fünfstelligen Jahresverlust gerechnet. Aufgrund einer Gebührenüberdeckung im Wirtschaftsjahr 2017, ergibt sich bei der Abwasserentsorgung ein negatives Ergebnis.
Der geplante Verlust in der Sparte Friedhof fußt auf dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2010, in der festgestellt wurde, dass die Einnahmen für die Nutzung der Gräber als Erträge auf die entsprechenden Laufzeiten aufzuteilen sind. Dies führt dazu, dass im Jahr der Einnahme nur ein Zwanzigstel bzw. ein Fünfundzwanzigstel der erhaltenen Einnahmen als Erträge im entsprechenden Jahr gebucht werden dürfen, die übrigen Einnahmen sind in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen, aus dem dann in den Folgejahren entsprechend ertragswirksam aufgelöst wird. In der Folge musste für die vergangenen Jahre ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten errechnet werden, aus dem jetzt bereits aus den vergangenen Jahren ertragswirksam aufgelöst wird. Da aber die Einnahmen aus der Vergangenheit wesentlich geringer waren, als die derzeitigen, ergibt sich ein Verlust, der vorgetragen wird.
Für den Bauhof wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Für die Sparte Energieerzeugung wird ein vierstelliger Gewinn erwartet.
Die Stelle der/des Auszubildenden im Stellenplan entfällt. Der Stellenplan wird um eine Saisonkraft für den Bauhof erweitert. Die Mitarbeiter der Abwasserentsorgung werden in den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) eingruppiert.
Wortmeldungen erfolgen nicht.
Auszug
zur Erledigung an:
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KBL
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zur Kenntnis an:
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10. |
Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5.
Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel
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DS 62-2018 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung an der Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380kV-Westküstenleitung als Erdkabel.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 19
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Nein- Stimmen: 1
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Enthaltungen: 0
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Beratung:
In der letzten Bürgermeister*innenrunde wurde insbesondere von der Gemeinde Humptrup die Betroffenheit der Einwohner*innen deutlich gemacht, wenn eine Trassenführung westlich der Bundesstraße 5 erfolgt. Daher wird auch seitens der Gemeinde Humptrup die neu gegründete Bürgerinitiative unterstützt, die eine Erdverkabelung fordert.
In der sich anschließenden Diskussion werden von anderen evtl. betroffenen Gemeinden ähnliche Forderungen erhoben. Die Vertreter*innen der Gemeinden verständigen sich darauf, sich der Resolution des Kreistages zur Erdverkabelung anzuschließen.
Der Kreis Nordfriesland hat ein Antwortschreiben des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erhalten, das der Verwaltung vorliegt. Hierin sagt Minister Albrecht seine Unterstützung zu und hat die Forderung nach gesetzlicher Festlegung des 5. Abschnitts der Westküstenleitung als Erdkabelpilotprojekt gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie unterstützt.
Die Resolution des Kreises Nordfriesland und das Antwortschreiben des MELUND sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Resolution wird wie folgt abgefasst:
Die 30 Gemeinden des Amtes Südtondern, einschließlich der Stadt Niebüll, sind davon überzeugt, dass alle derzeit denkbaren Trassen für den Bau einer 380 kV Freileitung von Niebüll bis zur dänischen Grenze nicht ausreichend konfliktarm sind. Sie sehen sich in dieser Auffassung durch die Ergebnisse der aktuellen Raumwiderstandsanalyse bestätigt und halten es daher für erforderlich, den 5. Bauabschnitt der Westküstenleitung, soweit zur Konfliktvermeidung notwendig, als Erdkabel zu errichten.
Die 30 Gemeinden fordern:
vom Bund,
im Netzentwicklungsplan den 5. Bauabschnitt als Pilotprojekt zur Erprobung von Erdkabel im 380 kV-Drehstromnetz zu prüfen und eine entsprechende Gesetzesänderung hinsichtlich des Bundesbedarfsplangesetzes vorzunehmen. Sofern dies nach den derzeitigen Kriterien für Pilotprojekte nicht möglich ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des 5. Bauabschnittes als Erdkabel zu schaffen. Dabei muss für ein Staatsgrenzen überschreitendes „Vorhaben von gemeinsamem (europäischen) Interesse (PCI)“ die auf dänischer Seite zugesagte Prüfung einer Erdkabelvariante bindende Wirkung für den direkt anschließenden Leitungsabschnitt südlich der Grenze entfalten.
vom Energiewendeministerium des Landes Schleswig-Holstein,
die Forderung der Gemeinden zur Realisierung als Erdkabel gegenüber dem Bund zu unterstützen und sich mit den dänischen Stellen abzustimmen.
von TenneT,
bei der weiteren Planung eine mögliche Erdverkabelung und dadurch ggf. auch einen anderen Trassenverlauf zu berücksichtigen und, die Raumwiderstandsanalyse anzupassen und
vom Land sowie von TenneT,
die Anpassung der mit ihnen geschlossenen Realisierungsvereinbarung und die Ergänzung des Dialogverfahrens, das ohne Verzögerung fortgeführt werden soll, um eine Erdkabelvariante.
Die vorstehenden Forderungen sind den jeweiligen Adressaten, einschl. Begründung zu übermitteln.
Begründung:
Die für eine Freileitung nach aktueller Raumwiderstandsanalyse infrage kommenden Trassen führen zu hohen, wahrscheinlich nicht auflösbaren Betroffenheiten hinsichtlich:
• des Schutzgutes Mensch, weil Trassen bis unter 200 m an Siedlungen entlang führen
• und des Schutzgutes Natur, weil auf den westlichen Trassen auf großer Länge ein neu geschaffenes Landschaftsschutzgebiet durchquert wird und auf den anderen Trassen FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete betroffen sind.
Die technische Weiterentwicklung gegenüber dem Diskussionsstand 2013 (Start des Dialogverfahrens für die Bauabschnitte 1 bis 4), macht es heute möglich, Abschnitte der 380 kV-Leitung als Erdkabel zu errichten - siehe Teilabschnitte der Ostküstenleitung.
Der 5. Bauabschnitt stellt einen Lückenschluss zum dänischen Netz dar und schafft bei Esbjerg mit einer Verbindung zur Mittelachse eine Ringleitung. Durch den Ringschluss, im Gegensatz zu einer Stichleitung, werden zusätzlich technische Risiken eines Erdkabelabschnittes gemindert.
Mit der Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes in 2015 wurde für Pilotprojekte die Möglichkeit der Erdverkabelung von 380 kV Drehstromnetzen zur Erprobung eröffnet (siehe auch hier die Ostküstenleitung).
Auf der dänischen Seite, das heißt in der direkten Fortsetzung des 5. Bauabschnittes bis Endrup (DK), gibt es ebenfalls eine Befassung/Prüfung von Erdverkabelung. Am 16.8.2018 hat der zuständige Minister, Lars Chr. Lilleholt, mitgeteilt, dass er alles tun will um so viel wie möglich Kabel in die Erde einzugraben und er den staatlichen Netzbetreiber Energienet, beauftragt hat technisch zu untersuchen, in welchem Umfang das möglich ist.
Es liegt zwingend auf der Hand, dass bei einem grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse südlich der Grenze die gleichen Maßstäbe anzulegen sind, die direkt angrenzend nördlich der Grenze zum Schutz der Menschen, ihrer Gesundheit und wirtschaftlichen Interessen sowie der Natur und des Landschaftsbildes zur Anwendung kommen.
Gemeindevertreter Kurt Klaus Kleinschmidt äußert seine Bedenken gegen den Bau der Westküstenleitung sowohl als Freilandleitung als auch als Erdverkabelung und erklärt, dass er gegen diese Resolution stimmen wird.
Die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung zeigen mehrheitlich Einigkeit, sich der Resolution auch aus Solidaritätsgründen anzuschließen.
Auszug
zur Erledigung an:
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BAD
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zur Kenntnis an:
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11. |
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Leck
zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion
Nordfriesland)
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DS 63-2018 |
Beschluss:
Die Gemeinde Leck beantragt ab 15.01.2019 die Mitgliedschaft im Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 19
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Nein- Stimmen: 0
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Enthaltungen: 1
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Beratung:
In der Bürgermeister*innen-Runde am 19.11.2018 haben Herr Heinrich Becker und Gerd Oldigs die Grundzüge und Aufgaben einer Lokalen Aktion vorgestellt.
2009 verankerte der Deutsche Bundestag die Landschaftspflegeverbände als bevorzugte Umsetzungsorgane für Naturschutz und Landschaftspflege (§ 3 Bundesnaturschutzgesetz).
Vor diesem Hintergrund werden in SH Kooperationen im Naturschutz als Lokale Aktionen finanziell gefördert (Richtlinien des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume v. 12.06.2017 – V 502 – 0603.60-8).
Hauptaufgaben einer Lokalen Aktion NF-Nord und NF-Mitte wären:
a. die Umsetzung der Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000,
b. die Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen,
c. die Förderung der Umweltbildung,
d. die Zusammenführung und Vernetzung unterschiedlicher Interessen hinsichtlich der genannten Zwecke.
e. Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung schutzwürdiger, landschaftstypischer Lebensräume und ihrer Pflanzen- und Tierwelt einschließlich der Umsetzung der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Landnutzer,
f. Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Vereinssatzung.
Von dem Vorhaben, sich als Lokale Aktion Nordfriesland anerkennen zu lassen, werden konkret folgende Vorteile erwartet:
• Professionalisierung der Arbeit
Es ist geplant, sich zunehmend als zentraler nichtbehördlicher Ansprechpartner für den umsetzungsorientierten Naturschutz aufzustellen. Die Lokale Aktion Nordfriesland würde sich damit als Ergänzung und Erweiterung des bestehenden Angebots begreifen. Dabei ist es keinesfalls geplant, Aufgaben beispielsweise der UNB zu übernehmen oder gar in Konkurrenz zu treten. Vielmehr ist daran gedacht, Ansprechpartner für Aufgaben zu werden, die im Kreis, den Ämtern und Kommunen oder auch bei Privatpersonen aufkommen und die bisher aufgrund fehlender Struktur und Arbeitskapazität nicht oder nicht mit der notwendigen Energie bearbeitet werden konnten. Diese aktuell nicht abgedeckte Aufgabe ist nur zu leisten, sofern hauptamtliches Personal bereitsteht.
• Förderung einer hauptamtlichen Geschäftsführung
Anerkannte Lokale Aktionen können in Schleswig-Holstein 90% ihrer Kosten für Personal und Nebenkosten gefördert bekommen. Miete, Bürokosten, Fahrtkosten usw. sind in dieser Förderung enthalten, sofern ihr Anteil 10% der Personalkosten nicht übersteigt.
• Zentrale Erreichbarkeit
Die oben beschriebene Professionalisierung soll es möglich machen, dass
Interessierten und Partnern eine verlässliche Erreichbarkeit geboten werden kann.
• Naturschutzberatung
Auch diese Aufgabe würde eine hauptamtliche Bearbeitung voraussetzen.
Organisation und Finanzierung
Entsprechend ihres Ziels, einen Interessensausgleich zwischen verschiedenen Gruppierungen zum Schutz der Natur in der Region zu gewährleisten, soll die Lokale Aktion Nordfriesland durch Repräsentanten verschiedener Interessensgruppen getragen werden.
Naturschützer, Landnutzer und Kommunen sollen gleichberechtigt repräsentiert sein.
Durch eine paritätische Besetzung des Vorstands (=Drittelparität) soll ein kooperatives Vorgehen der verschiedenen Interessensgruppen gesichert werden.
Zur Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben wird hauptamtlich entsprechend qualifiziertes Personal in der Geschäftsführung notwendig sein. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Lokalen Aktionen ist von etwa 1 vollen Stelle auszugehen. Als Qualifikation für das Personal sind sowohl gute landwirtschaftliche wie biologische Kenntnisse und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten erforderlich.
Sitz der Lokalen Aktion kann (soll) im Naturzentrum Mittleres Nordfriesland in Bredstedt sein, in dem entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind.
Die Interessen der Lokalen Aktion werden durch die Koordinierungsstelle des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege in Kiel unterstützt werden.
Zur Finanzierung der Personalstelle ist beim Land Schleswig-Holstein eine Förderung zu beantragen. Sie teilt sich auf in die Personalkosten sowie Nebenkosten (Miete, Mietnebenkosten, Geschäftskosten i.S.d. Förderrichtlinie und Fahrtkosten). Für die Nebenkosten kann eine Pauschale von 10% der förderfähigen Personalkosten beantragt werden. Die Förderung wird üblicherweise für 3 Jahre gewährt.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen übernimmt das Land 90 % der Kosten. Für die verbleibenden 10 % gibt es eine Zusage der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein.
Für weitergehende Informationen habe ich die „Skizze für eine Lokale Aktion Nordfriesland“ und eine „Information über die Rahmenbedingungen“ beigefügt (Stand Juni 2018).
Die „Lokale Aktion Nordfriesland“ (Förderbegriff) wird sich in Form eines Träger-Vereines darstellen. Nach derzeitigem Stand wird der Vereinsname „Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V.“ lauten.
Die Vereinsgründung ist für den 15.01.2019 vorgesehen, der Mitgliedsbeitrag beträgt für Kommunen 50,00 Euro.
Nach kurzer Diskussion spricht man sich mehrheitlich für eine Mitgliedschaft aus.
Auszug
zur Erledigung an:
|
BAD
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zur Kenntnis an:
|
---
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12. |
Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den
ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
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• Zustimmung für die neue Trassenführung der Zuwegung ist bisher nicht erfolgt.
• Man bemüht sich beim Landesministerium um Unterstützung, die Verbrauchskosten wie Strom und Wasser wettbewerbsmäßig auf das Niveau der dänischen Anbieter anzugleichen.
• Förderanträge für die Erschließung des Gewerbeparkes sind modifiziert worden, man hofft auf baldige Zustimmung.
13. Anfragen und Mitteilungen
13.1. Straßenlampen
Durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED kommt es momentan noch durch Schaltkreisänderungen zu Schwierigkeiten bei den Nachtbeleuchtungszeiten. Nach Umstellungsende sollte das Problem gelöst sein. Zu Silvester wird es keine Nachtabschaltung bei der Straßenbeleuchtung geben.
13.2. Kinder- und Jugendbeirat
Es haben sich 4 Kandidaten für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Leck beworben. Da die Bewerberanzahl zu gering ist, entfällt eine Wahl. Die Kandidaten werden auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung als Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates bestätigt.
13.3. Anfragen der SPD-Fraktion an den Bürgermeister
Es wird um Beantwortung der Fragen zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gebeten.
• Wie groß ist die Wärmekapazität des neuen Blockheizkraftwerkes (BHKW) im Container?
• Welche Wärmeleistung wird im Jahresdurchschnitt vom BHKW erwartet?
• Wann, wie oft und wieviel Stunden muss das BHKW im Schulkeller zugeschaltet werden, um benötigte Wärme zu erzeugen?
• Welche primäre Funktion hat das BHKW in der Schule?
Auszug:.
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: KBL
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgervorsteherin Sabine Detert um 20:00 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung, dem Amt Südtondern und allen Vereinen und Organisationen und wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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Bürgervorsteherin Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur Sitzung 19 - Gemeindevertretung (PDF, 351 kB)