Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 6. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 4. Dezember 2018
Sitzungsort: Rathaus Leck, kleiner Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 19:40 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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stellvertretender Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Ingrid Marcussen-Kressin
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Anton Nahnsen
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Vertreter
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Ingo Scholz
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Vertreter
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Andreas Eschenburg
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Ferner:
Gemeindevertreter
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Werner Carstensen
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Bürgermeister
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Andreas Deidert
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Gemeindevertreterin
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Karina Ley
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Kommunalbetriebe Leck
Kommunalbetriebe Leck |
Dieter Davids
Rene Dorrn |
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Verwaltung
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Christina Scheil
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zugleich als Schriftführerin
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Entschuldigt fehlten:
Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Vorsitzender
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Mitglied des Gremiums
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Uwe Wiebrodt
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bürgerliches Mitglied
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 4.
Sitzung vom 13.11.2018
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5.
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Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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6.
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Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
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7.
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Kommunalbetriebe Leck Wirtschaftsplan
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8.
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Kommunalbetriebe Leck Vorkalkulation der Abwassergebühren
für 2019
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9.
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Kommunalbetriebe Leck Vorkalkulation der Friedhofsgebühren
für 2019
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10.
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Kommunalbetriebe Leck 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck
über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen und
Gebühren für die Abwasserbeseitigung
(Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung)
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11.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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12.
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Bauanträge und Bauvoranfragen
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13.
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Auftragsvergaben
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14.
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Grundstücksangelegenheiten
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15.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus Schmidt begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
2.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Es werden keine Dringlichkeitsanträge gestellt.
2.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 12 bis 15 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. |
Einwohnerfragestunde
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a) Es wird vom Naturschutzverein Südtondern nach dem Sachstand Ausbau Radweg Hyholmer Weg gefragt und in diesem Zusammenhang bemängelt, dass beim Osterholz die Bäume im Randbereich weggenommen werden sollen. Es wird befürchtet, dass dadurch das Osterholz aufgegeben wird und gar kein echter Wald mehr übrig bleibt.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Einwand ziemlich spät kommt und die Planung auf dem Radwegekonzept aus dem Ortsentwicklungskonzept und bereits gefassten Beschlüssen fußt. Außerdem hat es auch einen Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde / Forstbehörde gegeben, bei dem derartige Einwände nicht vorgetragen worden sind. Trotz alledem wird die geplante Waldumwandlung gerade nochmal mit der unteren Forstbehörde abgestimmt.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 4.
Sitzung vom
13.11.2018
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Da die Niederschrift der 4. Sitzung vom 13.11.2018 noch nicht vorliegt, wird kein Beschluss gefasst.
5. |
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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Es liegen keine Bauleitplanungen von Nachbargemeinden vor.
6. |
Bericht über laufende Planungen und
Baumaßnahmen
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Christina Scheil berichtet über folgende Planungen:
a) 28. Änderung des F-Planes und vorhabenbezogener B-Plan Nr. 50 (OT. Klintum, Wielberg):
Die Planung (Begründung / Umweltbericht) wird zurzeit überarbeitet. Der Abschließende Beschluss sowie der Satzungsbeschluss können voraussichtlich in der Januarsitzung gefasst werden.b) 7. Änderung des F-Planes und B-Plan Nr. 43 (Erweiterung Gewerbegebiet Nord):
Am 26.11.2018 hat dazu beim Kreis NF ein Abstimmungsgespräch mit der Landesplanung stattgefunden. Vor dem Hintergrund dass die Bundeswehr noch mindestens bis 2025 auf dem Fliegerhorst bleibt, wurde dem zusätzlichen Bedarf der Gemeinde an Gewerbeflächen im Grundsatz gefolgt. Das beauftragte Planungsbüro überarbeitet jetzt das Konzept.
Dieter Davids berichtet über folgende Baumaßnahmen:c) Ausbau Hyholmer Weg:
Derzeit wird der Gehweg von den Bahnschienen bis zur L 212 hergestellt. Die Asphalttragschicht ist eingebaut.d) B199 Flensburger Straße / Hauptstraße:
Die im Zuge der Erneuerung der B199 von der Allee bis zum Abzweig zur L5 zu sanierenden Regen- und Schmutzwasserkanäle sind hergestellt. Es werden noch einige Schachtsanierungen durchgeführt.e) Kanalsanierung Abschnitt 8:
Die Bauarbeiten in der Norderbergstraße haben begonnen. Der erste Abschnitt wird in der 50. KW fertiggestellt. Die Bauarbeiten werden dann im Januar fortgesetzt, um eine Sperrung in der Bergstraße über die Feiertage zu vermeiden.f) Brückensanierung:
Die Brückensanierung an der Kokkedahler Brücke wurde wegen der Witterung eingestellt. Die Widerlager sind in der Wasserzone saniert.
Die zu ersetzenden Betonfertigteile für die Ludwig Feddersen Brücke sind bestellt. Die Arbeiten werden im nächsten Jahr fortgesetzt.g) Breitbandausbau:
Der Breitbandausbau hat begonnen. Daran arbeiten zwei Firmen mit vier Kolonnen.
Auszug
zur Erledigung an: zur Kenntnis an:
7. Kommunalbetriebe Leck Wirtschaftsplan42-2018
Beschlussempfehlung:
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2019 der Kommunalbetriebe Leck wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 8 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan 2019 sieht im Erfolgsplan Erträge von 2.591.900,00 € (inkl. sonstiger Zinsen und ähnlicher Erträge) und Aufwendungen von 2.625.600,00 € vor. Der Jahresverlust beläuft sich auf -33.700,00 €. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von 5.543.200,00 € vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 5.031.700,00 € und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000,00 € festgesetzt.
Insgesamt wird mit einem fünfstelligen Jahresverlust gerechnet. Aufgrund einer Gebührenüberdeckung im Wirtschaftsjahr 2017, ergibt sich bei der Abwasserentsorgung ein negatives Ergebnis.
Der geplante Verlust in der Sparte Friedhof fußt auf dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2010, in der festgestellt wurde, dass die Einnahmen für die Nutzung der Gräber als Erträge auf die entsprechenden Laufzeiten aufzuteilen sind. Dies führt dazu, dass im Jahr der Einnahme nur ein Zwanzigstel bzw. ein Fünfundzwanzigstel der erhaltenen Einnahmen als Erträge im entsprechenden Jahr gebucht werden dürfen, die übrigen Einnahmen sind in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen, aus dem dann in den Folgejahren entsprechend ertragswirksam aufgelöst wird. In der Folge musste für die vergangenen Jahre ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten errechnet werden, aus dem jetzt bereits aus den vergangenen Jahren ertragswirksam aufgelöst wird. Da aber die Einnahmen aus der Vergangenheit wesentlich geringer waren, als die derzeitigen, ergibt sich ein Verlust, der vorgetragen wird.
Für den Bauhof wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Für die Sparte Energieerzeugung wird ein vierstelliger Gewinn erwartet.
Die Stelle des Auszubildenden im Stellenplan entfällt. Der Stellenplan wird um eine Saisonkraft für den Bauhof erweitert. Die Mitarbeiter der Abwasserentsorgung werden in den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) eingruppiert.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an: BAD
8. Kommunalbetriebe Leck Vorkalkulation der Abwassergebühren für 201943-2018
Beschluss:
Die vorgelegte Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.
Die Gebühr für die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Leck ist zum 1. Januar 2017 auf 3,24 € je m³ festgesetzt worden.
Nach der als Anlage beigefügten Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2019 reicht dieser Gebührensatz nicht aus, um die Kosten zu decken. Höhere Klärschlammentsorgungskosten von rund 160.000 € und eine Umgruppierung der Mitarbeiter der Abwasserentsorgung vom Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) mit zusätzlichen Kosten von rund 12.000 €, machen eine Erhöhung des Gebührensatzes auf 3,71 € je m³ Abwasser nötig.
Die Benutzungsgebühr für die Entleerung der Hauskläranlagen muss ebenfalls angepasst werden. Die Grundgebühr steigt von 79,90 auf 87,10 € und die Zusatzgebühr je m³ entnommenen Klärschlamm von 9,20 € auf 10,80 €.
Der entsprechende Erlass einer Nachtragssatzung erfolgt mit DS 58-2018.
Nach ausführlicher Beratung wird die Gebührenvorkalkulation zur Kenntnis genommen.
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an:
9. Kommunalbetriebe Leck Vorkalkulation der Friedhofsgebühren für 201944-2018
Beschluss:
Die vorgelegte Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Nach der als Anlage beigefügten Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2019 reichen die Gebührensätze aus, um die Kosten zu decken. Es ergibt sich rechnerisch eine geringe Überdeckung in Höhe von 17,50 € Eine Anpassung der Gebührensätze ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht notwendig.
Nach kurzer Beratung wird die Gebührenvorkalkulation zur Kenntnis genommen.
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an:
10. Kommunalbetriebe Leck
10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung)58-2018
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 beschließt die Gemeindevertretung die als Anlage beigefügte 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung) vom 30.06.2003.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 8 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.
Der Gebührensatz für die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Leck ist zum
1. Januar 2017 auf 3,24 € je m³ festgesetzt worden. Nach der mit der DS 43-2018 vorgelegten Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2019 reicht dieser Gebührensatz nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Höhere Klärschlammentsorgungskosten von rund 160.000 € und eine Umgruppierung der Mitarbeiter der Abwasserentsorgung vom Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) mit zusätzlichen Kosten von rund 12.000 €, machen eine Erhöhung des Gebührensatzes auf 3,71 € je m³ Abwasser nötig.
Die Benutzungsgebühr für die Entleerung der Hauskläranlagen muss ebenfalls angepasst werden. Die Grundgebühr steigt von 79,90 auf 87,10 € und die Zusatzgebühr je m³ entnommenen Klärschlamm von 9,20 € auf 10,80 €.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obige Beschlussempfehlung die 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Kanalbaubeitrags- und Gebührensatzung).
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an: BAD
11. Anfragen und Mitteilungen
a) Jürgen Daniel informiert über die Sitzung des Breitbandzweckverbandes am 03.12.18. Der Bewilligungszeitraum für die Fördermaßnahme wurde bis Ende 2020 verlängert.
b) Es wird nach der durchschnittlichen Haltbarkeit einer Tartanbahn gefragt.
Anmerkung:
Je nach Nutzung und Beanspruchung hält eine Tartanbahn 15 bis 18 Jahre bevor eine neue Spritzbeschichtung durchgeführt werden muss. Danach kann noch 2 bis dreimal nach jeweils 10 Jahren eine neue Spritzbeschichtung aufgebracht werden, bevor eine komplett neue Bahn hergestellt werden muss.
Auszug
zur Erledigung an: zur Kenntnis an:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus Schmidt um 19:35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur-und Umweltausschusses. Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.
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Stellv. Ausschussvorsitzender Schriftführerin