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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 2. Sitzung
der Gemeindeversammlung Lexgaard
am Montag, 12. November 2018
Sitzungsort: Gaststätte Levsen "Wat bi Wat", Ochsenweg 7, Lexgaard
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:25 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Karl-Martin Steensen
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Mitglied des Gremiums
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Margaretha Möller
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Mitglied des Gremiums
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Gerhard Hoffmann
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Mitglied des Gremiums
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Jörn-Peter Jacobsen
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Mitglied des Gremiums
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Ursula Hoffmann
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Mitglied des Gremiums
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Mathias Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Thies-Peter Jacobsen
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Mitglied des Gremiums
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Jens Küddelsmann
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Mitglied des Gremiums
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Chreste Jacobsen
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Mitglied des Gremiums
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Martina Jänisch
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Mitglied des Gremiums
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Marlis Just
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Mitglied des Gremiums
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Solweig Steensen
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Mitglied des Gremiums
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Mona Carstensen
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Mitglied des Gremiums
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Dirk Jensen
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Mitglied des Gremiums
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Margrit Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Björn Lorenzen
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Mitglied des Gremiums
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Gerhard Tobiesen
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Mitglied des Gremiums
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Martina Levsen
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Mitglied des Gremiums
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Fritz Levsen
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Mitglied des Gremiums
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Jörg Petersen
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Mitglied des Gremiums
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Peter Kruse
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Mitglied des Gremiums
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Peter Hoffmann
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Mitglied des Gremiums
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Sandra Lorenzen
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Bürgermeisterin
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Mitglied des Gremiums
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Guido Nielsen
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1. stellvertretender Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Helmut Hansen
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2. stellvertretender Bürgermeister
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Ferner:
Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der
Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Verpflichtung von Bürgern
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3.
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Tagesordnung
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3.a.
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Dringlichkeitsanträge
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3.b.
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Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 1.
Sitzung vom 11.06.2018
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5.
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Mitteilungen der Bürgermeisterin
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
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7.
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Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die
Haushaltssatzung 2019
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8.
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Beratung und Beschlussfassung zur Korbacher Resolution und
Erklärung des Gebietes zur "Frackingfreien-Zone"
- Sitzungsvorlage - |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung
der Gemeinde Lexgaard
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10.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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11.
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Grundstücksangelegenheiten
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12.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der
Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeisterin Sandra Lorenzen eröffnet die 2. Sitzung der Gemeindeversammlung Lexgaard in der Wahlperiode 2018 - 2023 und stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindeversammlung mit 25 Mitgliedern fest.
2. |
Verpflichtung von Bürgern
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Bürgermeisterin Sandra Lorenzen verliest die Verpflichtungsformel und verpflichtet sechs bisher nicht verpflichtete Mitglieder der Gemeindeversammlung per Handschlag. Die Verpflichtung wird schriftlich bestätigt und in einer Niederschrift festgehalten.
3. 3.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Dringlichkeitsanträge werden nicht gestellt.
3.b. |
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 10 werden in öffentlicher Sitzung, die Tagesordnungspunkte 11 – 12 in nicht öffentlicher Sitzung beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Es wird der von der Verwaltung mit der Bürgermeisterin abgestimmten Tagesordnung gefolgt.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 1.
Sitzung vom 11.06.2018
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Die Niederschrift über die 1. Sitzung der Gemeindeversammlung vom 11.06.2018 wird einstimmig genehmigt.
Es wird angemerkt, dass unter Punkt 8 „Wahl der stellv. Bürgermeisterin/des Bürgermeisters“ mehrere Kandidaten vorgeschlagen wurden, dieses jedoch in der Niederschrift nicht festgehalten wurde.
Anmerkung des Schriftführers:
Diese Kandidaten haben bereits zum Zeitpunkt des Vorschlages erklärt, dass sie für das Amt des Bürgermeisters nicht zur Verfügung stehen und deshalb nicht wählbar waren. Aus diesem Grund wurden sie nicht erwähnt.
5. |
Mitteilungen der Bürgermeisterin
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5.1 Fahrradhinweisschilder
Die seit längerem vorliegenden Hinweisschilder für Fahrradwege sind bereits im Sommer angebracht worden.
5.2. Verkehrsmessung
Eine Verkehrszählung auf dem Ochsenweg wird jetzt ausgewertet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 198 Stundenkilometer.
5.3 Breitband
Eine europaweite Ausschreibung ist erfolgt. Zum weiteren Verfahren kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden.
5.4. Kindergarten An/Neubau Süderlügum
Im September hat eine Informationsveranstaltung über die Planungen des An/Neubaus des Kindergartens Süderlügum mit den Architekten Peters/Schneidereit stattgefunden. Hiernach belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf ca. 2,6 Millionen Euro. Eine Aussage zur Finanzierung des Vorhabens wurde nicht getroffen.
Anmerkung des Schriftführers:
Hierzu wird ein Gespräch seitens des Amtes Südtondern mit der Kirchengemeinde, Kreis Nordfriesland und der Standortgemeinde stattfinden.
6. |
Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
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Beschluss:
Die Gemeindeversammlung beschließt
a) den vorgelegten und geprüften Jahresabschluss 2017 gemäß § 95 n der Gemeindeordnung (GO) anzuerkennen und den entstandenen Jahresüberschuss von 4.347,30 € der Ergebnisrücklage zuzuführen sowie
b) die in 2017 entstandenen überplanmäßigen Aufwendungen von zusammen 978,22 € gemäß § 95 d GO zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Jahresabschluss wird von Joachim Wiebecke erläutert. Die Ergebnisrechnung (zu vergleichen mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft) schließt gegenüber der Planung mit 300,00 € Fehlbetrag mit einem Jahresüberschuss von 4.647,30 € ab. Dieser Überschuss resultiert insbesondere aus einer Betriebskostenerstattung für den Kindergarten mit rd. 1.000,00 € und einem höheren Einkommenssteueranteil von 1.200,00 €. Weiter sind im Finanzausgleich 2017 die Schlüsselzuweisungen höher und die Kreis- und Amtsumlage niedriger ausgefallen. Zusammen mit weiteren kleineren Einsparungen und Änderungen gegenüber den Planungen ergeben sich diese Gesamtverbesserungen von 4.647,30 €.
Im Finanzplan war eine Mehrung der Mittel um 1.800, 00 € geplant. Lt. Finanzrechnung 2017 ergibt sich ein Betrag von 5.756,92 €, somit eine Verbesserung um 3.956,92 €. Zur Begründung wird auf die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung verwiesen, wobei in der Finanzrechnung die Abschreibung nicht zu berücksichtigen ist, so dass sich dieser Überschuss ergibt. Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen wurden auch 2017 nicht durchgeführt. Mit dem Finanzmittelüberschuss von 5.756,92 € belaufen sich die liquiden Mittel der Gemeinde Lexgaard zum 31.12.2017 auf 82.168,13 €.
Durch die gebuchten Abschreibungen (insbesondere im Straßenbereich) hat sich das Anlagevermögen der Gemeinde in der Schlussbilanz 2017 auf 13.338,73 € verringert. Neues Anlagevermögen wurde 2017 nicht geschaffen. Demgegenüber hat sich das Umlaufvermögen von 76.646,69 € auf 83.094,75 € erhöht, hiervon betragen die liquiden Mittel
82.168,13 €.
Die aktive Rechnungsabgrenzung (insbesondere Zuweisung für Löschfahrzeug der FF Braderup) verringert sich durch die Abschreibung auf 15.937,55 €.
In 2017 sind vier überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von zusammen 978,22 € angefallen. Hierunter fallen u.a. die Erstattung von Brandschutzkosten an die Gemeinde Braderup mit 450,74 € und die Unterhaltung der Gemeindewege mit 223,48 €. Die weiteren Überschreitungen betreffen den Zuschuss an den Hospizverein und einen Zuschuss im Schulbereich. Der Gesamtbetrag von 978,22 € ist noch von der Gemeindeversammlung zu genehmigen.
Abschließend wird vom Ausschuss festgestellt, dass der Jahresabschluss schlüssig dargestellt wurde und keine Beanstandungen festzustellen sind. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen ist nach den geltenden Vorschriften verfahren worden. Die Schlussbilanz entspricht den Vorschriften der GemHVO-Doppik. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind richtig nachgewiesen worden. Der Anhang zur Bilanz und der Lagebericht sind vollständig und richtig. Auf eine Belegprüfung wird verzichtet.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die
Haushaltssatzung 2019
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Beschluss:
Die Gemeindeversammlung beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu erlassen, wonach sich im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge auf 51.200,00 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 66.000,00 € beläuft und somit ein Jahresdefizit 2019 in Höhe von 14.900,00 € aufweist. Im Finanzplan belaufen sich die Einzahlungen aus lfd. Tätigkeit auf 51.200,00 €, die Auszahlungen auf 64.000,00 €. Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind nicht vorhanden. Die Hebesätze bleiben mit 180 % für die Grundsteuern A und B und 250 % für die Gewerbesteuer seit 1967 unverändert. Weitere Festsetzungen umfasst die Haushaltssatzung nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Haushaltsplanentwurf 2019 mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen liegt vor und wird von Joachim Wiebecke erläutert. Gegenüber dem Vorjahr, das mit einem Überschuss abschließt, wird für 2019 mit einem Defizit gerechnet. Dieses ist mit erheblich höhere Krippenkosten sowie höhere Schulumlagen zu erklären.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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8. |
Beratung und Beschlussfassung zur Korbacher Resolution und
Erklärung des Gebietes zur "Frackingfreien-Zone"
- Sitzungsvorlage - |
Beschluss:
Das Gebiet der Gemeinde Lexgaard wird zur „Frackingfreien-Zone“ erklärt. Der Korbacher Resolution wird beigetreten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 23
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Nein- Stimmen: 0
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Enthaltungen: 2
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Beratung:
Der Sachverhalt wird von Joachim Wiebecke erläutert. Das Ziel der in 2014 ins Leben gerufene bundesweiten Aktion „Frackingsfreie Zone“ ist der lokale und regionale Widerstand gegen Fracking. Ein Beschluss setzt ein Zeichen für die Sorge um die Qualität des Grundwassers und den Erhalt des Lebensraumes und damit der Heimat.
Die Unterstützer dieser Aktion schließen sich der Korbacher Erklärung an, die von diversen Anti-Fracking Initiatoren geschlossen wurde und Forderungen an Bund und Länder und EU richtet. Diese sind u.a.
• Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger
• Generelles Verbot von gefrackter, fossiler Energie
• Konsequentes Umsetzen der beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen und Ausbau von erneuerbarer Energie.
Sämtliche Gemeinden des Amtsgebietes Südtondern sind dieser Resolution beigetreten.
Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung
der Gemeinde Lexgaard
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Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung, die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird beschlossen. Die im Entwurf gestrichenen Stellen entfallen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Die im Entwurf vorliegende Satzung wird erläutert. Das Innenministerium hat aufgrund von Änderungen im Kommunalverfassungsrecht eine überarbeitete Mustersatzung für Kommunen und Zweckverbände herausgegeben. Die für die Kommunen betreffenden Änderungen sind in diesem Entwurf eingearbeitet worden. Hierbei handelt es sich größtenteils um geringfügige inhaltliche und rhetorische Änderungen; die Wertgrenzen sind aus der bisherigen Satzung übernommen worden. Als hauptsächliche Änderungspunkte sind die Aufnahme und Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten und die Öffentlichkeit der Sitzungen der ständigen Ausschüsse zu erwähnen. Die im Entwurf gestrichenen Stellen entfallen.
10. |
Anfragen und Mitteilungen
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Wahl der Bürgermeisterin am 11.06.2018
Es wird angemerkt, dass eine Bürgerin zur konstituierenden Sitzung am 11.06.2018 an der Wahl der Bürgermeisterin teilgenommen hat, obwohl diese kein Stimmrecht für die Bürgermeisterwahl besaß, da sie noch keine 6 Wochen in der Gemeinde gemeldet war und damit die Wahl ungültig sei.
Von Amtsseite wurde bereits im Vorwege und heute nochmals mitgeteilt, dass es richtig sei, dass die betreffende Bürgerin zu diesem Zeitpunkt kein Wahlrecht besaß und damit auch nicht hätte wählen dürfen.
Die Wahlhandlung wird jedoch aufgrund dieses Umstandes nicht für ungültig erklärt, da der Wahlwille eindeutig mit dem Ergebnis 16 zu 10 für Sandra Lorenzen festzustellen ist und eine Stimme das Mehrheitsverhältnis nicht ändern würde.
Kinderfestausschuss
Es wird angeregt, auf der nächsten Versammlung den Kinderfestausschuss neu wählen zu lassen, da die Wahlzeit abläuft.
Westküstenleitung
Es wird mitgeteilt, dass der Kreis Nordfriesland eine Resolution für eine Erdverkabelung dieser Leitung auf Kreisgebiet gefasst hat. Ob die Trasse durch das Gebiet der Gemeinde Lexgaard läuft, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Sitzungsgelder
Aufgrund einer Änderung der Hauptsatzung im Jahre 2010 ist das Sitzungsgeld von 60 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung auf 50 % des Höchstsatzes gesenkt worden. Wie jetzt festgestellt wurde, ist dieses in der Vergangenheit bei der Auszahlung des Sitzungsgeldes nicht berücksichtigt worden.
Zukünftig werden nur 50 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung (16,50 Euro) zur Auszahlung angewiesen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeisterin Sandra Lorenzen um 20:11 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindeversammlung. Eine Zuhörerin verlässt den Sitzungsraum.
gez. Sandra Lorenzen gez. Joachim Wiebecke
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Bürgermeisterin Schriftführer
Dokumente:
Niederschrift zur Sitzung 20 - Gemeindeversammlung (DOCX, 32 kB)