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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 5. Sitzung
des Finanzausschusses Leck
am Samstag, 24. November 2018
 

Sitzungsort: Rathaus, großer Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 09:00 bis 14:30 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Karsten Hansen
Vorsitzender
Mitglied des Gremiums
Roger Bodin
 
Mitglied des Gremiums
Hauke Ingwersen
bürgerliches Mitglied
Mitglied des Gremiums
Hannelore Jensen
 
Mitglied des Gremiums
Sönke-Peter Nehlsen
 
Mitglied des Gremiums
Torsten Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
 
Mitglied des Gremiums
Dietmar Spelters
bürgerliches Mitglied
Gemeindevertreter
Roland Mader
Vertreter für Birger Schmidt

 

 
Ferner:
 

Bürgermeister
Andreas Deidert
 
Amt Südtondern
Michael Bruch
 
Amt Südtondern
Joachim Wiebecke
als Schriftführer
Gemeindevertreter
Holger Karde
 
Gemeindevertreter
Kurt Klaus Kleinschmidt
 
Bürgerliches Mitglied
Bernd Callsen
 

 
 
Entschuldigt fehlt:
 

Mitglied des Gremiums
Birger Schmidt
stellvertretender Vorsitzender

 

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Tagesordnung
2.a.
Dringlichkeitsanträge
2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
3.
Einwohnerfragestunde
4.
Haushaltsberatung 2019
5.
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerfestverein Leck
6.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Leck für das Haushaltsjahr 2019
7.
Anfragen und Mitteilungen

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Ausschussvorsitzender Karsten Hansen eröffnet um 9:00 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
 
 

2.
 
2.a.
Tagesordnung
 

Dringlichkeitsanträge
 

 

Beschluss:
Die Ausschussmitglieder stimmen den Dringlichkeitsanträgen zu.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Änderung der Tagesordnung ist bereits in der Niederschrift berücksichtigt.
 
Beratung:
Ausschussvorsitzender Karsten Hansen beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „DS 61-2018 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Leck für das Haushaltsjahr 2019“ zu erweitern und den TOP „Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt“ im nicht öffentlichen Teil abzusetzen, da kein Beratungsbedarf besteht.
 
 

2.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
 

 

Beschluss:
Sämtliche Tagesordnungspunkte werden öffentlich beraten

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

3.
Einwohnerfragestunde
 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.
 
 

4.
Haushaltsberatung 2019
 

 

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2019 mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Vor Beginn der Beratung wird vom Kämmerer ein Überblick über das im Ergebnisplan vor Beginn der Beratungen eingestellte Defizit gegeben. Dieses liegt bei etwas über 1,4 Mio. Euro. Nahezu alle Produkte bis auf das Produkt 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen sind defizitär.
Im Rahmen der Beratungen werden die einzelnen Konten in den jeweiligen Produkten vorgetragen. Im Hinblick auf die äußerst schwierige finanzielle Situation der Gemeinde weist der Kämmerer auf den Erlass des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung und zur Gewährung von Fehlbetragszuweisungen vom 23.08.2018 hin, der auch Beratungsgrundlage für die Haushaltsberatungen ist.
Nachfolgende Änderungen wurden im Rahmen der Beratungen beschlossen:

 
Neues Produktsachkonto 19.211004.5318000 – Zuweisungen und Zuschüsse übrige Bereiche

 
Hier wird im Rahmen der geplanten Ferienbetreuung ein Ansatz von pauschal 15.000,00 Euro eingeplant.
 

Neues Produktsachkonto 19.362000. Kinder- und Jugendbeirat
Hier werden Mehrausgaben für den noch zu bildenden Kinder- und Jugendbeirat von 3.500,00 Euro eingeplant, die sich wie folgt zusammensetzen:
 

a.) 19.362000.5421000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten
 
Hier wird eine Pauschale von 1.500,00 Euro eingesetzt.
 

b.) 19.362000.5431000 – Geschäftsaufwendungen
 
Hier wird eine Pauschale von 2.000,00 Euro eingesetzt.
 

Produktsachkonto 19.365003.5458000 – Kindertagesstätten anderer Kostenträger
 
Der Ansatz muss um 6.000,00 Euro auf 1.354.200,00 Euro für eine neue Kinderbetreuung erhöht werden.
 

Produktsachkonto 19.424004.5315 – Erlebnisbad Leck
 

Der Ansatz für 2019 ist hier um 7.000 Euro auf 305.000,00 Euro zu erhöhen, da die Fusionskosten in 2019 zu Buche schlagen.
 
Produktsachkonto 611000 Grundsteuer A
Anmerkung des Schriftführers:
Durch Erhöhung des Hebesatzes von 380 % auf 440 % nach Beschlussfassung DS 61-2018 durch die Gemeindevertretung am 29.11.2018 ergibt sich ein Mehrbetrag von 4.900,00 Euro.
 
Im Investitionsplan sind folgende Änderungen beschlossen worden:
 

Produkt 19.126002 – Gemeinde- und Ortswehren
 

Im Bereich der Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung ist der Ansatz um 7.500,00 Euro für die Anschaffung von Regalsystemen für die Werkstatt und Durchgangslager zu erhöhen. Bei einem Teilbetrag von ca. 3.000,00 Euro handelt es sich um eine aus 2018 nicht umgesetzte Maßnahme.
 

Produkt 19.424001– Sportplätze/Stadien
 
Im Bereich der Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ist der Ansatz um 26.000,00 Euro auf 24.000,00 Euro zu reduzieren, da die Anschaffung eines Tiefenlockerungsgerätes nicht für zweckmäßig gehalten wird, da diese Arbeiten über eine Leihgerät günstiger durchgeführt werden kann.
 
Weitere Veränderungen ergeben sich während der Beratungen nicht.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Erledigung an:
---

 

 

5.
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerfestverein Leck
DS 55-2018

 

Gemeindevertreter Ingo Ehlers und Manfred Sakschewski verlassen wegen Befangenheit den Sitzungsraum.
 
Beschluss:
Dem Bürgerfestverein Leck e.V. wird für die Anschaffung von zwei Getränke-Verkaufsanhänger für die Veranstaltungen ab 2019 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Der Bürgerfestverein Leck e.V. organisiert und unterstützt ehrenamtlich Veranstaltungen in Leck. Seit 33 Jahren hat der Bürgerfestverein Leck e.V. sich zur Hauptaufgabe gemacht, ein dreitägiges Bürgerfest zu planen und durchzuführen. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden zum Teil durch Sponsoren, Zuschüsse und Standgelder zusammengetragen. Diese Mittel decken jedoch bei weitem nicht die gesamten Kosten, die der Verein selber noch aufbringen muss, sodass u.a. neben den Mitgliedsbeiträgen zusätzlich noch Einnahmen aus dem Getränkeverkauf während der Augarten-Sommerveranstaltungen erzielt werden. Die beiden über 35 Jahre alten in Eigenleistung umgebauten Getränkeverkaufswagen sind aufgrund ihres Alters nicht mehr einsatzfähig. Eine Sanierung kommt aufgrund des Alters und des Zustandes hinsichtlich der aktuellen Technik- und Sicherheitsanforderungen nicht in Betracht.
Bei Ausfall dieser Einnahmequellen aus dem Getränkeverkauf wären die Veranstaltungen im Augarten und die Beteiligung am Lecker Weihnachtsmarkt nur eingeschränkt oder schlimmstenfalls gar nicht mehr durchführbar und die fehlenden Einnahmen würden zwangsläufig auch die Durchführung des Lecker Bürgerfestes in Frage stellen. Die Gemeinde Leck würde, auch im Hinblick auf die Außenwirkung, die diese Veranstaltungen haben, ein wichtiges und prägendes Aushängeschild für den Ort verlieren.
Damit der Bürgerfestverein Leck auch weiterhin aktiv bleiben kann, um die bewährten Veranstaltungen in gewohnter Weise für die Bürger und Gäste der Gemeinde Leck und der Umgebung durchführen zu können, wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für die Anschaffung von zwei Verkaufsanhänger für die Veranstaltungen ab 2019 gewährt. Ein Nachweis für die Verwendung des Zuschusses ist der Gemeinde Leck vorzulegen.
Es bleibt festzuhalten, dass diese Zuschussgewährung lediglich als Finanzierungshilfe für die Anschaffung der Verkaufsanhänger zu sehen ist. Die restlichen Anschaffungskosten sind durch den Bürgerfestverein zu finanzieren.
 
Nach Beschlussfassung werden die Gemeindevertreter Ingo Ehlers und Manfred Sakschewski von dem Ergebnis der Beratung unterrichtet.

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
FB 1

 
6.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Leck für das Haushaltsjahr 2019
 

 

Beschluss:
Der vorgelegten Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Leck (Hebesatzsatzung) wird mit folgenden Hebesätzen zugestimmt:
 
Grundsteuer A:    440 %
Grundsteuer B    440 %
Gewerbesteuer    380 %

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Für die Gemeinde Leck ist die Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der Gemeindevertretung für das Haushaltsjahr 2019 in der Sitzung am 31.01.2019 vorgesehen. Um eine ordnungsgemäße Steuererhebung zum ersten Steuertermin (15.02.) vornehmen zu können, ist es notwendig, von der gesetzlich zulässigen Möglichkeit Gebrauch zu machen, neben der Haushaltssatzung eine besondere Hebesatzsatzung zu beschließen. In dieser Hebesatzsatzung werden der Erhebungsgrundsatz, der jeweilige Hebesatz und das Inkrafttreten geregelt.
 
Da sich im laufenden Haushaltsjahr 2018 abzeichnet, dass sich im Ergebnisplan ein Fehlbetrag ergibt und ein entsprechender Antrag auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen für das Haushaltsjahr 2018 gestellt werden muss, wird vorgeschlagen, die Hebesätze mindestens auf die entsprechenden Mindestanforderungen nach den Richtlinien zur Gewährung von Fehlbetragszuweisungen anzupassen. Die Mindestanforderungen sind in der anliegenden Hebesatzsatzung Variante A dargestellt. Diese Mindestvoraussetzungen müssen spätestens in dem Haushaltsjahr vorliegen, in dem der Antrag auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen gestellt wird. Ebenso handelt es sich bei diesen Mindestanforderungen um sog. „KO-Kriterien“, d.h. wenn die Hebesätze nicht in der vorgenannten Höhe erhoben werden, ist ein Antrag auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aussichtslos.
Weiterhin ist eine Hebesatzsatzung in der Variante B dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Hierin sind, wie bereits angekündigt, die Hebesätze ab 01.01.2019 bei der Grundsteuer A und B zur Reduzierung des Haushaltsdefizits um weitere 15 Prozentpunkte angehoben.
 
Im Laufe der Beratungen und nach längerer Diskussion kommt man überein, die landwirtschaftlichen Grundstücke nicht schlechter zustellen und den Hebesatz für die Grundsteuer A auf ebenfalls 440 % zu erhöhen. Finanziell würde diese Erhöhung nicht sonderlich zu Buche schlagen, jedoch wäre dieses ein Zeichen der Gleichbehandlung.
Die Variante B allerdings mit einem Hebesatz von 440 % für die Grundsteuer A wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 
 
 
 
 

7.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzender Karsten Hansen um 14:30  Uhr die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses. Die Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
 
 
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Ausschussvorsitzender Schriftführer    

 
 

 


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