Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung
der Gemeindevertretung Tinningstedt
am Mittwoch, 28. November 2018
Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Süderallee 1, Tinningstedt
Sitzungsdauer: 19:30 bis 22:10 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Dirk Enewaldsen
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Bürgermeister
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Mitglied des Gremiums
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Günter Fuchs
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Mitglied des Gremiums
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Arnold Jessen
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Mitglied des Gremiums
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Dirk Andresen
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Mitglied des Gremiums
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Andreas Enewaldsen
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Mitglied des Gremiums
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Inga-Maren Johnsen
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Mitglied des Gremiums
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Nicolas Kreutzfeldt
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Mitglied des Gremiums
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Ellen Lützen
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Mitglied des Gremiums
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Petra Schröder
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Ferner:
Amt Südtondern
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Joachim Wiebecke
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zugleich als Schriftführer
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Tagesordnung
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2.a.
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Dringlichkeitsanträge
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2.b.
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Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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3.
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Einwohnerfragestunde
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4.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 2.
Sitzung vom 23.08.2018
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5.
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Bericht des Ausschussvorsitzenden
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6.
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Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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7.
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Genehmigung von außer- und
überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen (§ 95 d GO)
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8.
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Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Tinningstedt
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9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 4 (KBA-Teststrecke Südtondern) auf dem ehem. NATO-Flugplatz
Leck
- Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 5 (Gewerbe am Airpark Nordfriesland) auf dem ehemaligen
NATO-Flugplatz
- Aufstellungsbeschluss |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum
Klimabündnis Nordfriesland
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12.
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Beratung und Beschlussfassung über eine
Zuschussgewährung für das
Skandaløs-Festival in Neukirchen
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13.
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Beratung und Beschlussfassung über die Kündigung
eines Zeitungsabonnements
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14.
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Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der
Straßenbeleuchtungszeiten
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15.
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Beratung und Beschlussfassung über die Umbenennung einer
Straße
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16.
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Beratung und Beschlussfassung über eine
Bankettenverstärkung in den Straßen
Süderfeld bzw. Süderallee
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17.
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Beratung und Beschlussfassung über die
Entwässerungsmaßnahmen in der
Hauptstraße
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18.
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Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5.
Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel
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19.
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Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde XXX
zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion
Nordfriesland)
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20.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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21.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Bürgermeister Dirk Enewaldsen eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die übrigen Anwesenden sowie die Verwaltung und stellt mit 9 Mitgliedern die Beschlussfähigkeit fest.
2. 2.a. |
Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge |
Beschluss:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen den Dringlichkeitsanträgen zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Änderung der Tagesordnung ist bereits in der Niederschrift berücksichtigt.
Beratung:
Bürgermeister Dirk Enewaldsen beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um die Tagesordnungspunkte 18 „Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel“ sowie 19 „ Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Tinningstedt zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion Nordfriesland) vor Tagesordnungspunkt 20 „Anfragen und Mitteilungen“ zu erweitern.
2.b. |
Beschluss über die Öffentlichkeit bzw.
Nichtöffentlichkeit der Beratungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 20 werden im öffentlichen Teil, der Tagesordnungspunkt 21
im nicht öffentlichen Teil behandelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. | Einwohnerfragestunde
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Es erfolgen keine Wortmeldungen.
4. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 2.
Sitzung vom 23.08.2018
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Einwendungen gegen die Niederschrift vom 23.08.2018 wurden/werden nicht erhoben. Eine Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
5. |
Bericht des Ausschussvorsitzenden
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5.1. Finanzausschuss
Der Vorsitzende Dirk Andresen erklärt, dass die Themen des Finanzausschusses Bestandteil dieser Tagesordnung sind.
6. |
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der in der letzten
Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten
Beschlüsse
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6.1. Ladesäulen
Die Aktivregion hat die Förderung der Ladesäulen für die Gemeinde Tinningstedt bewilligt. Es erfolgt über das Amt Südtondern eine gemeindeübergreifende Ausschreibung. Mit einem Baubeginn wird im Frühjahr 2019 gerechnet.
6.2. Laternelaufen
Das Laternelaufen war wieder einmal ein voller Erfolg. Der Bürgermeister spricht seinen Dank an die Freiwillige Feuerwehr Tinningstedt und den Helfern aus.
6.3. Spielplatzkontrolle
Die Spielplatzkontrolle hat keine Mängel ergeben.
6.4. Zuschuss Dänischer Schulverein
Der dänische Schulverein hat einen Antrag auf Bezuschussung des Betreuungsangebotes gestellt. Es liegt ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vor, dass eine Zuschussgewährung nicht erfolgt.
Im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung wurde der Kaufvertrag Hauptstr. 17 genehmigt sowie der Auftrag für die Umbauplanungen des Feuerwehrgerätehauses vergeben.
7. |
Genehmigung von außer- und
überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen (§ 95 d GO)
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Der Tagesordnungspunkt entfällt, da die Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2018 erfolgt.
8. |
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Tinningstedt
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 eine Haushaltssatzung nebst –plan zu erlassen, wonach sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 473.600 €, der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 521.800 € beläuft und der Ergebnisplan mit einem Jahresfehlbetrag von 48.200 € abschließt. Im Finanzplan belaufen sich den Einzahlungen aus lfd. Tätigkeit auf 471.000 €, die Auszahlungen auf 507.800 €. Bei der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 0 € und der Auszahlungen auf 36.100 €. Die Hebesätze bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr, Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Haushaltsentwurf 2019 ist bereits im Finanzausschuss einstimmig beraten worden und wird vorgestellt. Der Ergebnishaushalt weist nach der vorliegenden Planung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 48.200 € aus, der aus dem Bestand der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden kann. Für den Haushalt 2018 wurden insgesamt 31 Produkte gebildet. Neu ist das Produkt 411000 – Krankenhäuser, Hospiz, da die Gemeinde für die Erweiterung des Wilhelminen-Hospiz eine Förderung in Höhe von 5.000 € in den Haushalt aufgenommen hat. Die zu zahlenden Schulkostenbeiträge bzw. – umlagen erhöhen sich bei 32 Schülern (Vorjahr 30) um zusammen 11.300 € auf 69.900 €. Die Kindergartenbeiträge erhöhen sich bei 11 Kindern (Vorjahr 8) um 2.600 € auf 39.400 €. Im Haushaltsjahr 2019 sind für die Planung zur Entwicklung des Gewerbeparks auf dem ehemaligen Flugplatzgelände anteilige Kosten der Gemeinde Tinningstedt (15 %) in Höhe von 43.400 € vorgesehen, daneben sind für die Aufstellung des F-Planes der Gemeinde 5.000 € im Haushalt bereitgestellt. Bei der Unterhaltung der Gemeindestraßen wurden die mit 40.000 € geschätzten Kosten für die evtl. Bankettenbefestigung mit aufgenommen.
Der Anteil an der Einkommensteuer und dem Familienleistungsausgleich steigt um zusammen 12.200 €. Bei der Gewerbesteuer ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 3.800 € auf 274.000 €. Die an das Land zu zahlende Finanzausgleichsumlage reduziert sich aufgrund der gesunkenen Finanzkraft der Gemeinde um 26.200 € auf 5.200 €. Auch die an den Kreis zu zahlenden Umlage vermindert sich um 6.500 € auf 126.400 €. Die Amtsumlage mit Zusatzamtsumlage steigt dagegen um zusammen 3.000 € auf 60.200 €.
Im Finanzhaushalt sind Investitionsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 26.600 € veranschlagt. Diese teilen sich auf folgende Produktsachkoten auf:
126002.0791019 4 Funkmeldeempfänger Feuerwehr 1.100 €
411000.1991001 Zuweisung Erweiterung Hospiz 5.000 €
531000.0700000 E-Ladesäule 5.000 €
541001.0902000 Verrohrung Hauptstraßengräben 15.000 €
573001.0791019 Sammelposten Gemeindehaus 500 €
Kreditaufnahmen sind für 2019 nicht vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze bleiben mit 360 % für die Grundsteuer A und 380 % für die Grundsteuer B sowie mit 380 % für die Gewerbesteuer unverändert.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 2
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zur Kenntnis an:
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BAD
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 4 (KBA-Teststrecke Südtondern) auf dem ehem. NATO-Flugplatz
Leck
- Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen |
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Tinningstedt (KBA-Teststrecke Südtondern) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge laut Anlage (Abwägungstabelle) beschlossen.
2. Das Planungsbüro GKU, Berlin, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung |
9 |
Davon anwesend: | 9
|
Ja-Stimmen: | 9
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Nein-Stimmen: | 0
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Enthaltungen: | 0
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet um die Start- und Landebahn des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck bezogen auf die Flächen innerhalb der Gemeinde Tinningstedt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung als Teststrecke des Kraftfahrt-Bundesamtes für Messungen an Kraftfahrzeugen geschaffen werden.
In Abstimmung mit dem KBA sollen (innerhalb des gemeindeübergreifenden) Plangebiets auch weitere Nutzungen, soweit diese mit der Nutzung als Teststrecke vereinbar sind, gemäß der Konversionskonzeption ermöglicht werden. Dazu gehört die angestrebte Nutzung des westlichen Bereichs des Plangebiets als Sonderlandeplatz sowie die Unterbringung des Segelflugplatzes (Standortverlagerung).
Zwischenzeitlich ist die förmliche Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden. Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Hinweise und Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf die Themen:
• Verweis auf die Stellungnahme des Landkreises vom 07.12.2017
• Nutzung der Teststrecke des KBA lediglich durch Fahrzeuge des KBA
• Umweltbericht
• Entwässerung des Plangebiets
Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange
gegen- und untereinander entsprechend § 1 (7) BauGB
ergeben sich folgende Korrekturen beim gemeindeübergreifenden
B-Plan:
1. Redaktionelle Ergänzungen im Umweltbericht / Korrektur der Ausgleichsbilanzierung
2. Nachrichtliche Übernahme des (geplanten) Naturschutzgebiets "Leckfeld“
Beim FNP ist ebenfalls die nachrichtliche Übernahme vom NSG “Leckfeld“ zu aktualisieren.
In den Begründungstext werden weitere Ergänzungen aufgenommen. Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in den Begründungstext eingearbeitet.
Die erforderlichen Klarstellungen beim B-Plan berühren nicht die Grundzüge der Planung und lösen keine Betroffenheit aus. Die Korrekturen wurden im Vorfeld mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) abgestimmt. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist somit nicht erforderlich.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Satzungsfassung zum B-Plan (je Gemeinde) bzw. die Fassung des abschließenden Beschlusses für die FNP-Änderung (Klixbüll und Leck) aufzubereiten.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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---
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10. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 5 (Gewerbe am Airpark Nordfriesland) auf dem ehemaligen
NATO-Flugplatz
- Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 5 (Gewerbe am Airpark) Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (siehe Anlage), soweit dieser sich auf Flächen innerhalb der Gemeinde Tinningstedt bezieht.
Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Gewerbegebietes, öffentlicher Verkehrsflächen, Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu benennendes Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Scoping-Termin erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung |
9 |
Davon anwesend: | 9
|
Ja-Stimmen: | 8
|
Nein-Stimmen: | 0
|
Enthaltungen: | 1
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beratung:
1. Anlass der Bebauungsplan-Aufstellung
Für die zivile Folgenutzung des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck haben die Anliegergemeinden im Dezember 2015 eine qualifizierte Konversionsplanung als gemeinsame Arbeitsgrundlage beschlossen. Diese sieht u.a. die Entwicklung eines Airparks, bestehend aus dem Sonderlandeplatz Leck, der Tourismusentwicklung Fly-In Village sowie Gewerbeflächen an der Luftverkehrsanlage für schwerpunktmäßig luftfahrtaffines Gewerbe vor. Für die Teilvorhaben sollen eigenständige Planverfahren durchgeführt werden.
Für den Sonderlandeplatz Leck läuft derzeit das Planungs- und Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG. Von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Betrieb des Sonderlandeplatzes ist die Entwicklung von Flächen für luftfahrtaffines Gewerbe mit direktem Anschluss an die Luftverkehrsanlage.
Das Plangebiet für die Gewerbeentwicklung gehört nach Aufgabe der militärischen Nutzung zum Außenbereich und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.
Die Aufstellung eines gemeindeübergreifenden Bebauungsplans ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zivile Gewerbeentwicklung und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um Teilflächen im Gebiet der Gemeinde Tinningstedt. Die Flächen werden derzeit nicht mehr militärisch genutzt. Parallel sollen auch in den Gemeinden Klixbüll und Leck gleichlautende Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden, da die Gewerbeentwicklung Flächen der drei Gemeinden einbezieht.
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 wird die Umwidmung der Militärflächen in Gewerbegebietsflächen und die Sicherung der dafür notwendigen öffentlichen Straßenverkehrsflächen vorbereitet.
Im Bebauungsplangebiet werden nachfolgende Nutzungsziele angestrebt:
• Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO
• Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung
• Öffentliche Erschließungsflächen
3. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Das gemeindeübergreifende Plangebiet umfasst ca. 25,0 ha, davon ca. 1,2 ha in der Gemeinde Tinningstedt, ca. 10,1 ha in der Gemeinde Klixbüll und ca. 13,7 ha in der Gemeinde Leck. Die Flächen sind Eigentum der BImA.
Der Bebauungsplan wird im Maßstab 1: 2.000 erstellt werden.
4. Verfahren
In Abstimmung zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer soll dieser Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. Begleitende Regelungen, insbesondere die Beteiligung an den Planungskosten, sollen in einer Finanzierungsvereinbarung festgelegt werden.
Zeitgleich zum Aufstellungsbeschluss soll die zeitnahe Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen werden.
Mit diesem Verfahrensschritt werden die Träger öffentlicher Belange zeitlich optimal in die Verfahren eingebunden und auf Anmerkungen, Stellungnahmen kann frühzeitig reagiert werden. Für das weitere Verfahren kann die Bearbeitungsfrist so positiv beeinflusst werden.
Der Scopingtermin, als vorgeschalteter Informations- und Klärungstermin, bei dem der Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgesteckt und weitere Verfahrensfragen erörtert werden, wird zum Auftakt des Verfahrens durchgeführt.
Im Parallelverfahren erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
11. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Tinningstedt beschließt, dem Klimabündnis des Kreises Nordfriesland beizutreten und innerhalb dieses Netzwerkes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützend zu wirken.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Der Klimawandel wird in den nächsten Jahrzehnten weltweit ernstzunehmende ökologische,
soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben und die Lebensgrundlage vieler Menschen
bedrohen. Aufgrund seiner natürlichen Gegebenheiten ist der Kreis Nordfriesland besonders
vom Klimawandel betroffen. Der Anstieg des Meeresspiegels und die damit einhergehende
Veränderung des Wattenmeeres und die Sicherheit der Deiche, sowie das vermehrte
Auftreten von extremen Wetterereignissen gefährden Nordfriesland.
Dem vom Menschen verursachten Klimawandel und seinen Auswirkungen kann nur
gemeinsam entgegenwirkt werden, somit ist Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die das Mitwirken aller Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen erfordert.
Daher hat der Kreis Nordfriesland das regionale Klimabündnis Nordfriesland im März 2018
ins Leben gerufen. Das Klimabündnis Nordfriesland ist ein einmaliger Zusammenschluss von
Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und kreisangehörigen
Städten und Gemeinden.
Das Hauptziel des Klimabündnisses ist die Vernetzung, Unterstützung, Mobilisierung und
Beratung von regionalen Bündnispartnern. Dabei stellt das Klimabündnis eine Plattform für
den Wissenstransfer dar.
Durch den Beitritt zum Klimabündnis Nordfriesland bekennt sich die Gemeinde Tinningstedt aktiv zum Klimaschutz und wird im Rahmen der für sie bestehenden Möglichkeiten die Ziele des Klimabündnisses Nordfriesland unterstützen. Die Gemeinde Tinningstedt profitiert durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Bündnispartnern, die sich ebenfalls aktiv zum Klimaschutz bekennen, sowie durch Informations- und Beratungsangebote zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Der Beitritt und die Teilnahme am Klimabündnis Nordfriesland sind kostenlos.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: ---
12. Beratung und Beschlussfassung über eine Zuschussgewährung für das Skandaløs-Festival in Neukirchen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die einmalige Bezuschussung für das Skandalös-Festival in Neukirchen in Höhe von 400,00 Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Das Skandalös Festival in Neukirchen ist eines der Leuchtturmveranstaltungen in unserer Region. Über die vergangenen Jahre ist dieses Festival ständig gewachsen. Jetzt stößt es an die Grenze, wo ehrenamtliche Arbeit noch ausreicht.
Die Organisatoren haben an den Kreis Nordfriesland einen Antrag auf Förderung mit 25.000,- Euro gestellt. Daraufhin hat der Kreis NF beschlossen, eine Förderung von 12.500,- Euro zu gewähren, wenn die amtsangehörigen Gemeinden die gleiche Summe aufbringen. Auf der Bürgermeisterrunde wurde das Projekt vorgestellt und die Gemeinden gebeten, über eine Zuschussgewährung zu beraten.
Es wird vorgeschlagen die im Haushalt eingeplanten 400,-- Euro, die früher der Schwimmbadförderverein bekam, als einmalige Zuschussgewährung für das Skandalös-Festival zu gewähren.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: ---
13. Beratung und Beschlussfassung über die Kündigung eines Zeitungsabonnements
Beschluss:
Das Zeitungsabonnement der Gemeinde Tinningstedt für das Nordfriesland Tageblatt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Um für die Historie eine Dokumentation von Zeitungsberichten, in der alle Tinningstedter Ereignisse von Gemeinde, Kirche, Feuerwehr oder Privat festgehalten werden, vorhalten zu können, wurde aufgrund eines älteren Beschlusses der Gemeindevertretung seit vielen Jahren ein Zeitungsabonnement für Lüder Jessen von der Gemeinde finanziert. Lüder Jessen ist zwischenzeitlich aus Tinningstedt verzogen und hat damit auch weniger Verbindung zum Ort. Aus diesem Grunde und im Zuge einer immer weiter voran schreitenden Digitalisierung, ist zu überlegen, das Zeitungsabonnement einzustellen.
Nach längerer Diskussion einigt man sich auf eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Über die zukünftige Archivierung wird noch mal gesondert beraten.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an:
14. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Straßenbeleuchtungszeiten
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straßenbeleuchtung ab sofort zu Nachtzeiten nicht abgeschaltet wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Es ist mehrfach angefragt worden, ob die vorhandene Straßenbeleuchtung ununterbrochen aktiv bleiben kann. Durch die bereits erfolgte Umrüstung auf LED-Technik würden sich die Mehrkosten auf ca. 300,00 Euro pro Jahr belaufen. Man spricht sich mehrheitlich für eine dauerhafte Beleuchtung aus.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
15. Beratung und Beschlussfassung über die Umbenennung einer Straße
Beschluss:
Der im Volksmund bezeichnete Heuweg von der Klixbüller Gemeindegrenze bis zum
Stavensweg wird in Nato-Strasse umbenannt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Nach einem Notfalleinsatz in Klixbüll hat die Gemeindevertretung Klixbüll den Mühlenweg bis zur Gemeindegrenze Tinningstedt in Nato-Strasse umbenannt, damit es in einem Notfall nicht zu Irritationen kommt. Um eine einheitliche Straßenbenennung für diesen Durchfahrtsweg gemeindeübergreifend vorhalten zu können, regt der Bürgermeister an, den auf Tinningstedter Seite im Volksmund genannten Heuweg in Nato-Strasse umzubenennen. Anwohner wären von dieser Umbenennung nicht betroffen. Diese Anregung hat bereits breite Zustimmung aufgrund der Mitteilung des Bürgermeisters auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.08.2018 gefunden.
Auszug
zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an: FB 1
16. Beratung und Beschlussfassung über eine Bankettenverstärkung in den Straßen Süderfeld bzw. Süderallee
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verstärkung der Bankette mit einer Breite von 0,50m und einer Tiefe von 0,30m einseitig je nach vorhandenem Platz in der Straße Süderfeld und teilweise. in der Straße Süderallee (Kostenschätzung ca. 35.000,00 Euro).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
Als Vorarbeiten für eine geplante neue Verschleißdecke soll die Bankette in der Straße Süderfeld einseitig dort verstärkt werden, wo keine Betoneinfassung vorhanden ist. Die Länge dieser Strecke beträgt ca. 2.400 m. Zur Auswahl stehen 2 Alternativen:
1. Breite 0,50m und Tiefe 0,30m Kosten ca. 35.000,- Euro
2. Breite 0,80m und Tiefe 0,50m Kosten ca. 67.000,- Euro
Die Variante 2 würde nur dann Sinn machen, wenn geplant ist, diese Verstärkung anschließend mit einer Verschleißdecke zu versehen. Es wird Variante 1vorgeschlagen, da diese ausreichend erscheint.
Zusätzlich ist besprochen worden, dass ein kleines Stück zwischen den Glascontainern und der nächsten Kurve verstärkt werden soll, da dort die Bankette absackt.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: ---
17. Beratung und Beschlussfassung über die Entwässerungsmaßnahmen in der Hauptstraße
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Maßnahme zur Sicherung der Entwässerung an der Hauptstraße zwischen dem Bushäuschen und dem Übergang Richtung Schmiedeweg.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
In einer der letzten Sitzungen wurde beschlossen, eine Kostenschätzung über die Verrohrung des Grabens vom Bushäuschen bis zum Beginn des gepflasterten Fußweges einzuholen. Aufgrund eines alten Angebotes wurde ein Kostenrahmen von ca. 15.000,- Euro festgelegt. Durch eine aktuelle Einschätzung des Architekten hat sich nun herausgestellt, dass die gesamte Maßnahme ca. 58000,- kosten würde. Diese Summe ist nicht im Haushalt eingeplant und steht auch nicht zur Verfügung.
Die Ursache der geplanten Maßnahme liegt im Bereich des Buswartehäuschens, da es hier Probleme mit der Entwässerung gibt. Daher wird vorgeschlagen, den Bereich vom Buswartehäuschen bis zum Beginn des Grabens (ca. 70 – 75 m) in Auftrag zu geben. Gleichzeitig würden damit die beiden vorhandenen Feldeinfahrten befestigt.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
18. Beratung und Beschlussfassung einer Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380 kV-Westküstenleitung als Erdkabel
Beschluss:
Die Resolution zur Errichtung des 5. Bauabschnittes der 380kV-Westküstenleitung als Erdkabel wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung:
In der letzten Bürgermeister_innenrunde wurde insbesondere von der Gemeinde Humptrup die Betroffenheit der Einwohner_innen deutlich gemacht, wenn eine Trassenführung westlich der Bundesstraße 5 erfolgt. Daher wird auch seitens der Gemeinde Humptrup die neu gegründete Bürgerinitiative unterstützt, die eine Erdverkabelung fordert.
In der sich anschließenden Diskussion wurden von anderen evtl. betroffenen Gemeinden ähnliche Forderungen erhoben. Die Vertreter_innen der Gemeinden verständigten sich darauf, sich der Resolution des Kreistages zur Erdverkabelung anzuschließen.
Der Kreis Nordfriesland hat ein Antwortschreiben des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erhalten, das der Verwaltung vorliegt. Hierin sagt Minister Albrecht seine Unterstützung zu und hat die Forderung nach gesetzlicher Festlegung des 5. Abschnitts der Westküstenleitung als Erdkabelpilotprojekt gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie unterstützt.
Die Resolution wird wie folgt abgefasst:
Die 30 Gemeinden des Amtes Südtondern, einschließlich der Stadt Niebüll, sind davon überzeugt, dass alle derzeit denkbaren Trassen für den Bau einer 380 kV Freileitung von Niebüll bis zur dänischen Grenze nicht ausreichend konfliktarm sind. Sie sehen sich in dieser Auffassung durch die Ergebnisse der aktuellen Raumwiderstandsanalyse bestätigt und halten es daher für erforderlich, den 5. Bauabschnitt der Westküstenleitung, soweit zur Konfliktvermeidung notwendig, als Erdkabel zu errichten.
Die 30 Gemeinden fordern:
vom Bund,
im Netzentwicklungsplan den 5. Bauabschnitt als Pilotprojekt zur Erprobung von Erdkabel im 380 kV-Drehstromnetz zu prüfen und eine entsprechende Gesetzesänderung hinsichtlich des Bundesbedarfsplangesetzes vorzunehmen. Sofern dies nach den derzeitigen Kriterien für Pilotprojekte nicht möglich ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des 5. Bauabschnittes als Erdkabel zu schaffen. Dabei muss für ein Staatsgrenzen überschreitendes „Vorhaben von gemeinsamem (europäischen) Interesse (PCI)“ die auf dänischer Seite zugesagte Prüfung einer Erdkabelvariante bindende Wirkung für den direkt anschließenden Leitungsabschnitt südlich der Grenze entfalten.
vom Energiewendeministerium des Landes Schleswig-Holstein,
die Forderung der Gemeinden zur Realisierung als Erdkabel gegenüber dem Bund zu unterstützen und sich mit den dänischen Stellen abzustimmen.
von TenneT,
bei der weiteren Planung eine mögliche Erdverkabelung und dadurch ggf. auch einen anderen Trassenverlauf zu berücksichtigen und, die Raumwiderstandsanalyse anzupassen und
vom Land sowie von TenneT,
die Anpassung der mit ihnen geschlossenen Realisierungsvereinbarung und die Ergänzung des Dialogverfahrens, das ohne Verzögerung fortgeführt werden soll, um eine Erdkabelvariante.
Die vorstehenden Forderungen sind den jeweiligen Adressaten, einschl. Begründung zu übermitteln.
Begründung:
Die für eine Freileitung nach aktueller Raumwiderstandsanalyse infrage kommenden Trassen führen zu hohen, wahrscheinlich nicht auflösbaren Betroffenheiten hinsichtlich:
• des Schutzgutes Mensch, weil Trassen bis unter 200 m an Siedlungen entlang führen
• und des Schutzgutes Natur, weil auf den westlichen Trassen auf großer Länge ein neu geschaffenes Landschaftsschutzgebiet durchquert wird und auf den anderen Trassen FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete betroffen sind.
Die technische Weiterentwicklung gegenüber dem Diskussionsstand 2013 (Start des Dialogverfahrens für die Bauabschnitte 1 bis 4), macht es heute möglich, Abschnitte der 380 kV-Leitung als Erdkabel zu errichten - siehe Teilabschnitte der Ostküstenleitung.
Der 5. Bauabschnitt stellt einen Lückenschluss zum dänischen Netz dar und schafft bei Esbjerg mit einer Verbindung zur Mittelachse eine Ringleitung. Durch den Ringschluss, im Gegensatz zu einer Stichleitung, werden zusätzlich technische Risiken eines Erdkabelabschnittes gemindert.
Mit der Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes in 2015 wurde für Pilotprojekte die Möglichkeit der Erdverkabelung von 380 kV Drehstromnetzen zur Erprobung eröffnet (siehe auch hier die Ostküstenleitung).
Auf der dänischen Seite, das heißt in der direkten Fortsetzung des 5. Bauabschnittes bis Endrup (DK), gibt es ebenfalls eine Befassung/Prüfung von Erdverkabelung. Am 16.8.2018 hat der zuständige Minister, Lars Chr. Lilleholt, mitgeteilt, dass er alles tun will um so viel wie möglich Kabel in die Erde einzugraben und er den staatlichen Netzbetreiber Energinet, beauftragt hat technisch zu untersuchen, in welchem Umfang das möglich ist.
Es liegt zwingend auf der Hand, dass bei einem grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse südlich der Grenze die gleichen Maßstäbe anzulegen sind, die direkt angrenzend nördlich der Grenze zum Schutz der Menschen, ihrer Gesundheit und wirtschaftlichen Interessen sowie der Natur und des Landschaftsbildes zur Anwendung kommen.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: ---
19. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Tinningstedt zum Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. (Lokale Aktion Nordfriesland)
Beschluss:
Die Gemeinde Tinningstedt beantragt ab 15.01.2019 die Mitgliedschaft im Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 4 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 5
Beratung:
In der Bürgermeister_innen-Runde am 19.11.2018 haben Herr Heinrich Becker und Gerd Oldigs die Grundzüge und Aufgaben einer Lokalen Aktion vorgestellt.
2009 verankerte der Deutsche Bundestag die Landschaftspflegeverbände als bevorzugte Umsetzungsorgane für Naturschutz und Landschaftspflege (§ 3 Bundesnaturschutzgesetz).
Vor diesem Hintergrund werden in SH Kooperationen im Naturschutz als Lokale Aktionen finanziell gefördert (Richtlinien des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume v. 12.06.2017 – V 502 – 0603.60-8).
Hauptaufgaben einer Lokalen Aktion NF-Nord und NF-Mitte wären:
a. die Umsetzung der Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000,
b. die Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen,
c. die Förderung der Umweltbildung,
d. die Zusammenführung und Vernetzung unterschiedlicher Interessen hinsichtlich der genannten Zwecke.
e. Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung schutzwürdiger, landschaftstypischer Lebensräume und ihrer Pflanzen- und Tierwelt einschließlich der Umsetzung der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Landnutzer,
f. Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Vereinssatzung.
Von dem Vorhaben, sich als Lokale Aktion Nordfriesland anerkennen zu lassen, werden konkret folgende Vorteile erwartet:
• Professionalisierung der Arbeit
Es ist geplant, sich zunehmend als zentraler nichtbehördlicher Ansprechpartner für den umsetzungsorientierten Naturschutz aufzustellen. Die Lokale Aktion Nordfriesland würde sich damit als Ergänzung und Erweiterung des bestehenden Angebots begreifen. Dabei ist es keinesfalls geplant, Aufgaben beispielsweise der UNB zu übernehmen oder gar in Konkurrenz zu treten. Vielmehr ist daran gedacht, Ansprechpartner für Aufgaben zu werden, die im Kreis, den Ämtern und Kommunen oder auch bei Privatpersonen aufkommen und die bisher aufgrund fehlender Struktur und Arbeitskapazität nicht oder nicht mit der notwendigen Energie bearbeitet werden konnten. Diese aktuell nicht abgedeckte Aufgabe ist nur zu leisten, sofern hauptamtliches Personal bereitsteht.
• Förderung einer hauptamtlichen Geschäftsführung
Anerkannte Lokale Aktionen können in Schleswig-Holstein 90% ihrer Kosten für Personal und Nebenkosten gefördert bekommen. Miete, Bürokosten, Fahrtkosten usw. sind in dieser Förderung enthalten, sofern ihr Anteil 10% der Personalkosten nicht übersteigt.
• Zentrale Erreichbarkeit
Die oben beschriebene Professionalisierung soll es möglich machen, dass
Interessierten und Partnern eine verlässliche Erreichbarkeit geboten werden kann.
• Naturschutzberatung
Auch diese Aufgabe würde eine hauptamtliche Bearbeitung voraussetzen.
Organisation und Finanzierung
Entsprechend ihres Ziels, einen Interessensausgleich zwischen verschiedenen Gruppierungen zum Schutz der Natur in der Region zu gewährleisten, soll die Lokale Aktion Nordfriesland durch Repräsentanten verschiedener Interessensgruppen getragen werden.
Naturschützer, Landnutzer und Kommunen sollen gleichberechtigt repräsentiert sein.
Durch eine paritätische Besetzung des Vorstands (=Drittelparität) soll ein kooperatives Vorgehen der verschiedenen Interessensgruppen gesichert werden.
Zur Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben wird hauptamtlich entsprechend qualifiziertes Personal in der Geschäftsführung notwendig sein. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Lokalen Aktionen ist von etwa 1 vollen Stelle auszugehen. Als Qualifikation für das Personal sind sowohl gute landwirtschaftliche wie biologische Kenntnisse und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten erforderlich.
Sitz der Lokalen Aktion kann (soll) im Naturzentrum Mittleres Nordfriesland in Bredstedt sein, in dem entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind.
Die Interessen der Lokalen Aktion werden durch die Koordinierungsstelle des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege in Kiel unterstützt werden.
Zur Finanzierung der Personalstelle ist beim Land Schleswig-Holstein eine Förderung zu beantragen. Sie teilt sich auf in die Personalkosten sowie Nebenkosten (Miete, Mietnebenkosten, Geschäftskosten i.S.d. Förderrichtlinie und Fahrtkosten). Für die Nebenkosten kann eine Pauschale von 10% der förderfähigen Personalkosten beantragt werden. Die Förderung wird üblicherweise für 3 Jahre gewährt.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen übernimmt das Land 90 % der Kosten. Für die verbleibenden 10 % gibt es eine Zusage der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein.
Die „Lokale Aktion Nordfriesland“ (Förderbegriff) wird sich in Form eines Träger-Vereines darstellen. Nach derzeitigem Stand wird der Vereinsname „Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V.“ lauten.
Die Vereinsgründung ist für den 15.01.2019 vorgesehen.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Er wird weniger als 100,00 Euro betragen.
Auszug
zur Erledigung an: BAD zur Kenntnis an: FB 1
20. Anfragen und Mitteilungen
20.1. Dorfgemeinschaftshaus
Es werden 2 Servierwagen für das Dorfgemeinschaftshaus angeschafft.
20.2. Umbau Feuerwehrgerätehaus
Es wird auf eine Bildung eines Baubegleitausschusses für die Umbauarbeiten des Feuerwehrgerätehauses verzichtet.
20.3. Ausgleichsfläche
Bürgermeister Dirk Enewaldsen fragt an, wie die Ausgleichsfläche zukünftig gestaltet werden soll. Gegen eine Errichtung einer Streuobstwiese spricht die Nichtförderungsfähigkeit und im Sommer die eventuelle Ansammlung von Bienen, die auf benachbarte Grundstücke übergreifen könnten.
Im Laufe der Diskussion einigt man sich auf eine Befragung im Baugebiet, wie die Anwohner zu der Idee der Streuobstwiese stehen sowie darauf, in anderen Gemeinden nachzufragen, wie die Erfahrungen mit Streuobstwiesen hinsichtlich der Bienen- und Wespenentwicklung sind.
20.4. Knickpflege
Die Knickpflege wird demnächst gestartet.
20.5. Elektrischer Rasenmäher
Es soll ein Angebot für einen elektrischen Rasenmäher eingeholt werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Dirk Enewaldsen um 21.50 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung.
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Bürgermeister Schriftführer
Dokumente:Niederschrift zur Sitzung 29 - Gemeindevertretung (PDF, 464 kB)