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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 2. Sitzung
der Gemeindevertretung Leck
am Donnerstag, 26. Juli 2018
 

Sitzungsort: Jugend und Sportheim, Alter Mühlenweg 17, Leck, OT Klintum
Sitzungsdauer: 19:00 bis 20:40 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Mitglied des Gremiums
Sabine Detert
Bürgervorsteherin
Mitglied des Gremiums
Klaus Steen
 
Mitglied des Gremiums
Richard Ingwersen
 
Mitglied des Gremiums
Roger Bodin
 
Mitglied des Gremiums
Annemarie Carstensen
 
Mitglied des Gremiums
Jürgen Daniel
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Ehlers
 
Mitglied des Gremiums
Andreas Eschenburg
 
Mitglied des Gremiums
Karsten Hansen
 
Mitglied des Gremiums
Hannelore Jensen
 
Mitglied des Gremiums
Holger Karde
 
Mitglied des Gremiums
Kurt Klaus Kleinschmidt
 
Mitglied des Gremiums
Karina Ley
 
Mitglied des Gremiums
Roland Mader
 
Mitglied des Gremiums
Karin Martens
 
Mitglied des Gremiums
Torsten Nissen
 
Mitglied des Gremiums
Hans-Martin Petersen
 
Mitglied des Gremiums
Manfreth Sakschewski
 
Mitglied des Gremiums
Klaus Schmidt
 
Mitglied des Gremiums
Ingo Scholz
 
Mitglied des Gremiums
Volker Storm
 

 
 
Ferner:
 

Bürgermeister
Andreas Deidert
 
Amt Südtondern
Joachim Wiebecke
zugleich als Schriftführer
Amt Südtondern
Frerk Matthiesen
 

 
 
Entschuldigt fehlen:
 

Mitglied des Gremiums
René Crusius
 
Mitglied des Gremiums
Dr. Sönke-Peter Nehlsen
 
Mitglied des Gremiums
Birger Schmidt
 

 
 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 3ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Verpflichtung von Gemeindevertretern
3.
Tagesordnung
3.a.
Dringlichkeitsanträge
3.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
4.
Einwohnerfragestunde
5.
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über die 1. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.06.2018
6.
Mitteilungen des Bürgermeisters
7.
Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
8.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
9.
Vorstellung der Studie zur Optimierung und Erweiterung der Kläranlage

- DS 2-2018 -

10.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 41 (östlich Mühlenberg).

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

- DS 3-2018 -

11.
Beratung und Beschlussfassung über die 26. Änderung des F-Planes (Ferienwohnen Hof Schmörholm)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss

- DS 4-2018 -

12.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 48 (Ferienwohnen Hof Schmörholm)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Billigung des Durchführungsvertrages

c) Satzungsbeschluss

- DS 5–2018 -

13.
Beratung und Beschlussfassung zur Widmung der Straße Hyholmer Weg

- DS 20-2018 -

14.
Ausbau der Straße Hyholmer Weg

- Bauprogramm -

DS 25-2018 -

15.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen von Nachbargemeinden

- 15. Änderung des F-Planes und B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Klixbüll

- DS 13-2018 -

16.
Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 06.05.2018
17.
Abberufung / Wahl

a) einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters des Bürgermeisters im Amtsausschuss

b) zweier stellvertretender Mitglieder für den Schulverband Förderzentrum

DS 17-2018 -

18.
Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
19.
Sachstandsbericht über das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt"
20.
Anfragen und Mitteilungen
   
 
Nicht öffentlicher Teil -
21.
Beratung und Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe für die Brückensanierung Kokkedahler Weg und Ludwig-Feddersen-Brücke

- DS 11-2018 -

22.
Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
 

 

Bürgervorsteherin Detert eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Erschienenen recht herzlich. Es sind 21 Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
 
 

2.
Verpflichtung von Gemeindevertretern
 

 

Bürgervorsteherin Detert verliest die Verpflichtungsformel und verpflichtet die noch zu verpflichtenden Gemeindevertreter Roland Mader und Richard Ingwersen per Handschlag. Die Verpflichtung wird schriftlich bestätigt.
 
 

3.a.
Dringlichkeitsanträge
 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Dringlichkeitsantrag zu.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Änderung der Tagesordnung ist bereits in der Niederschrift berücksichtigt.
 
Beratung:
Bürgermeister Deidert beantragt, den Tagesordnungspunkt 13 „Änderung F-Plan Klintum Wielberg“ (DS 8-2018) und den Tagesordnungspunkt 14 „Änderung B-Plan 50 Klintum Wielberg“ (DS 9-2018) von der Tagesordnung abzusetzen und mit neuem Tagesordnungspunkt 13 „Beratung und Beschlussfassung zur Widmung der Straße Hyholmer Weg (DS 20-2018). und Tagesordnungspunkt 14 „Bauprogramm - Ausbau der Straße Hyholmer Weg DS 25-2018) zu ersetzen.
Im Tagesordnungspunkt 17 wird das Wort „Abberufung“ vorangestellt.
 
 

3.b.
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 1 – 20 werden in öffentlicher Sitzung und die Tagesordnungspunkte 21 – 22 werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 
 

4.
Einwohnerfragestunde
 

 

4.1. Ausbau Hyholmer Weg
Eine Bürgerin erkundigt sich zum Sachstand Ausbau Hyholmer Weg. Bürgermeister Deidert erläutert ausführlich die Planungen zum Ausbau der Straße. Das Bauprogramm für den Hyholmer Weg sieht Verbesserungen in Form der Verbreiterung der Fahrbahn sowie die Vervollständigung des Fuß- und Radweges vor. Die Breite der Fahrbahn wird so gewählt, dass der Begegnungsverkehr gefahrlos erfolgen kann. Damit wird eine wesentliche Verbesserung zum aktuellen Zustand erreicht; angepasst an den bisherigen Ausbau bis zur Bahnlinie.

 
 

4.2. Erweiterung Kläranlage

Ein Bürger bittet, einen besseren Informationsfluss in Sachen Erweiterung der Kläranlage in die Öffentlichkeit zu tragen. Bürgermeister Deidert entgegnet, dass dieses Thema bereits seit längerem in den Gremien diskutiert wird. Alle Sitzungen der gemeindlichen Gremien sind öffentlich.
 
 

5.
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift über die 1. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.06.2018
 

 

Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.06.2018 ist noch nicht verschickt worden. Eine Beschlussfassung über evtl. Einwendungen erübrigt sich somit.
 
 

6.
Mitteilungen des Bürgermeisters
 

 

•  Wasser:
Drei Harden ruft zum Wassersparen auf. Grundwasser ist zwar genügend vorhanden, aber die Kapazität der Wasseraufbereitungsanlage ist an den Grenzen angekommen.
Die Kommunalbetriebe wässern derzeit nur den unbedingt notwendigen Teil der Bepflanzungen - Kästen und Neuanlagen. Dazu werden derzeit täglich 25.000 Liter benötigt. Die Hälfte stammt dabei aus der Lecker Au. Die Straßen- / Alleebäume verlieren zwar derzeit einen Teil der Belaubung, werden aber nicht absterben.
 
•   Dachsanierungen Süderholzhalle und NF-Halle:
Es wurde eine Lösung für den Gerüstbau gefunden. Anfang August ist ein Gespräch geplant, um die Baumaßnahmen mit der HGV Messe zu koordinieren.
Die Baumaßnahmen sollen so zeitnah wie möglich beginnen.
 
•   Erweiterung Viehmarktplatz:
Die Abnahme soll am 27.08. erfolgen. Anschließend folgen noch Restarbeiten; z.B. Schilder und Übergänge zu den bestehenden Wegen.
 
•   Jacob Johannsen Weg:
Der Telekommunikations-Dienstleister wird voraussichtlich in der nächsten Woche seine Leitung zur Gemeinschaftsschule verlegen. Anschließend soll schnellstens die Überarbeitung der Deckschicht starten.
Problem: volle Auftragsbücher und Temperatur.
 
•  Weg entlang der Lecker Au:
Die meisten Arbeiten sind erledigt. Es wird allerdings noch (Regen)Wasser zu Bindung der „Deckschicht“ (Brechsand) benötigt. Weiterhin müssen noch Geländer an der Pumpstation und an der Abbiegung Leckhuus gebaut werden. Weiterhin ist noch die Überarbeitung Birkenwerg geplant. Die Nutzung ist unkritisch, erfolgt auf Grund der fehlenden Geländer aber weiterhin auf eigene Gefahr.
Problem: Kapazität Bauhof
 
•   Querung Lecker Mühlenstrom in der Birkstraße:
Abnahme ist noch nicht erfolgt.
 
•  Studie der Europa Universität in Flensburg
Leck, Niebüll und Tønder sind Teil einer Studie mit dem Thema: „Bildungszugänge junger Geflüchteter in Räumen und Zeiten des Wartens in ländlichen Grenzregionen in Deutschland und Dänemark“
Ziel: Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen
Laufzeit: 01.02.2018 – 30.09.2020
 
•  AktivRegion Nordfriesland Nord:
Änderung der Strategie (IES) genehmigt. Nach der Mitgliederversammlung am 13. Sept. kann auch der Antrag „Ladesäuleninfrastruktur“ weiter bearbeitet werden.
 
•   Blumenwiesen/Bienenweiden
Abstimmung mit dem MELUND ist erfolgt.
Folgende Flächen werden umgestaltet:
â—¦   Mühlenberg – Rückseite B-Plan 41; noch 2018
â—¦   Altes Kleingartengelände; noch 2018
â—¦   Klintum – zwischen den neu angelegten Erdwällen; erst 2019, da eine spezielle Mischung hergestellt wird.
â—¦   Flächen an der L212 Richtung Achtrup; noch 2018
â—¦   Weg am Heidering; 2018 (evtl. 2019 da spezielle Blühmischung hergestellt wird)

 
 

7.
Mitteilungen der Bürgervorsteherin und Bekanntgabe der in der letzten Gemeindevertretersitzung im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
 

 

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben, da in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 28.06.2018 kein nichtöffentlicher Teil stattgefunden hat.
 
Bürgervorsteherin Detert teilt mit, dass sie an der Verabschiedungsfeier an der Lecker Gemeinschaftsschule teilgenommen und es eine gelungene Veranstaltung war.
Des Weiteren befindet sie sich in der Vorbereitung auf das Bürgerfest und den Nachmittag der Begegnung. Diese beiden Veranstaltungen finden im September statt.
 
 

8.
Bericht der Ausschussvorsitzenden
 

 

Karsten Hansen, Vorsitzender des Finanzausschusses
Die Punkte der letzten Sitzung des Finanzausschusses sind Beratungsthemen dieser Sitzung der Gemeindevertretung.
 
Roland Mader, Vorsitzender des Ausschusses für Infrastruktur um Umweltschutz
Es wurden einstimmig Beschlüsse zum Thema Gewerbepark gefasst. Die weiteren Themen sind ebenfalls Beratungspunkte dieser Sitzung der Gemeindevertretung.
 
 

9.
Vorstellung der Studie zur Optimierung und Erweiterung der Kläranlage

- DS 2-2018 -
DS 2-2018

 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Werkleiter zu beauftragen, die in der Studie unter a1 erläuterte Variante zur Planung in Auftrag zu geben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Die Kläranlage Leck hat mit 12.500 Einwohnergleichwerten (EW) ihre Leistungsgrenze erreicht. Die in absehbarer Zeit hinzu kommenden Schmutzwassererzeuger wie, Wohngebiet Mühlenberg II, Gewerbegebiet auf dem Fliegerhorst, Fäkalannahme aus dem Amtsgebiet und Erweiterung Gewerbegebiet Nord, machen eine Erweiterung der Kläranlage notwendig.
Zur Vorbereitung einer Erweiterung und Abschätzung des notwendigen Umfangs wurde das Ing.-Büro Ivers beauftragt, eine Studie zu erstellen, welche die verschiedenen technischen Varianten und die daraus resultierende Kosten gegenüberstellt.
 
Die Kapazität von 23.000 EW der erweiterten Anlage wird als zukunftsfähig gesehen.
 
Nachfolgend eine kurze Aufstellung der verschiedenen Varianten und Darstellung der wesentlichen Vor- und Nachteile. Die Gesamtstudie liegt den Fraktionsvorsitzenden vor.
 
Variante a: Neubau eines rechteckigen Belebungsbecken und einer Nachklärung.
Da das Bauwerk überwiegend oberirdisch hergestellt wird, ist es wegen der Wanddicke (Statik) unwirtschaftlich.
Die Herstellungskosten wären hoch.
Die laufenden Kosten sind hoch.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante bereits ausgebildet.
Es ist voraussichtlich kein zusätzlicher Personalbedarf nötig.
Reparaturen sind durch Abschalten des Beckens nicht möglich.
 
Variante a1 Neubau von zwei runden Belebungsbecken und einer Nachklärung
Durch die Variante mit zwei runden Becken ist die Statik kein Problem.
Die Herstellungskosten sind von den 5 Varianten die günstigsten.
Die laufenden Kosten sind moderat.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante bereits ausgebildet.
Es ist voraussichtlich kein zusätzlicher Personalbedarf nötig.
Reparaturen sind durch Abschaltung eines Beckens kurzfristig möglich
 
Variante b Neubau 2 x SBR – Behälter
Baulich kein Problem
Die Herstellungskosten sind moderat.
Die laufenden Kosten sind günstig.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante nicht ausgebildet.
Voraussichtlich wird zusätzliches Personal benötigt.
Bei Reparaturen ist eine Abschaltung eines Behälters nicht möglich
 
Variante b1 Neubau von 3 x SBR - Behälter
Baulich kein Problem.
Die Herstellungskosten sind hoch.
Die laufenden Kosten sind niedrig.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante nicht ausgebildet.
Voraussichtlich wird zusätzliches Personal benötigt.
Bei Reparaturen ist die Abschaltung eines Behälters möglich.
 
Variante b2 Neubau von 2 x SBR – Behälter und Weiternutzung BB2
Baulich kein Problem
Die Herstellungskosten sind moderat.
Die laufenden Kosten sind sehr hoch
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante nicht ausgebildet.
Die Steuerung dieser Variante ist sehr komplex und anfällig.
Zusätzliches Personal ist zwingend notwendig.
Bei Reparaturen ist eine Abschaltung eines Behälters nicht möglich
 
Empfehlung:
In Abwägung aller Parameter, nach Gesprächen mit und Besuchen bei benachbarten Kläranlagen, ergibt sich die Variante a1 als die insgesamt Vorteilhafteste. Herstellungskosten und Personaleinsatz sind vergleichsweise gering. Die laufenden Kosten werden durch den geringeren Personaleinsatz gegenüber den anderen Varianten relativiert. Das vorhandene Personal kann die Anlage ohne weitere Ausbildungen sicher betreiben.
 
Die Planungen wurden in der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses umfangreich vorgestellt. Sowohl der Infrastruktur- und Umweltausschuss als auch der Finanzausschuss haben sich einstimmig für die Variante a1 ausgesprochen. Es wird empfohlen, die Variante a1 zur Planung freizugeben.

 

Auszug
zur Erledigung an:
KBL
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

10.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 41 (östlich Mühlenberg).

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss
- DS 3-2018 -
DS 3-2018

 

Beschluss:

a)  
1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 (östlich Mühlenberg) der Gemeinde Leck abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
2.   Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg  wird beauftragt diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)  
3.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 41 der Gemeinde Leck für das Gebiet östlich der Straße Mühlenberg und westlich des Mühlenstromes (Teilbereich Flurstück 706 zwischen Mühlenberg 1a und 1b, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4.  Die Begründung wird gebilligt.
5.   Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
6.   Der Flächennutzungsplan ist zu berichtigen.

 

 
Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreter:
24
Davon anwesend:
21
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:

In der Gemeinde Leck besteht unverändert große Nachfrage nach Baugrundstücken. Mit der Überplanung der „Baulücke“ zwischen altem Baubestand und der neuen Bebauung am Mühlenberg sieht die Gemeinde die Möglichkeit, kurzfristig einen kleinen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnbauland zu leisten.
Die Planänderung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung i.S. einer Nachverdichtung dar. Durch die Planung werden erkennbar keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und keine FFH oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der F-Plan wird durch Berichtigung angepasst. Da die Planung der Ergänzung der Wohnbebauung des B-Planes Nr. 41 entlang der Straße Mühlenberg dient, orientieren sich die Festsetzungen der Planänderung im Wesentlichen an den Regelungen des Ursprungsplanes. So entsprechen die maßgeblichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet mit modifiziertem Nutzungskatalog), zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,30, Z = I, Höhe baulicher Anlagen) wie auch zur Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise) denjenigen des benachbarten Teilgebietes des Ursprungsplanes. Änderungen ergeben sich lediglich bei der Bezugshöhe für die Gebäudehöhen (hier die vorhandene Straße) und bei der zulässigen Wandhöhe (hier werden Giebelwände nunmehr ausgenommen). Die örtlichen Bauvorschriften werden ebenfalls unverändert übernommen. Auch die Baugrenzen nehmen zur Straße hin die Bauflucht des Ursprungsplanes auf; im Südosten ist die Baugrenze deckungsgleich mit der Grenze des Waldabstandes.
Dem Planungskonzept des Ursprungsplanes folgend wird zur Abgrenzung der Wohnbaugrundstücke zu den angrenzenden Maßnahmenflächen ein 5 m breiter öffentlicher Grünstreifen mit Pflanzgebot entsprechend dem Ursprungsplan festgesetzt. Nachrichtlich übernommen wird der 30 m-Regelabstand zum südöstlich gelegenen Wald.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsbeschlüsse im Beschlussvorschlag formuliert. Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist durchgeführt und kann nunmehr mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

11.
Beratung und Beschlussfassung über die 26. Änderung des F-Planes (Ferienwohnen Hof Schmörholm)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Abschließender Beschluss
- DS 4-2018 -
DS 4-2018

 

Beschluss:

a)  
1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leck für das Gebiet südöstlich des Schmörholmer Weges und ca. 250 m nördlich der Flensburger Straße (B199), (Teilbereich Flurstück 31/1, Flur 9) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
2.   Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
 
b)
1.   Die vorliegende Fassung der 26. Änderung des F-Planes für das o. g. Gebiet wird beschlossen.
2.   Die Begründung wird gebilligt.
3.   Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 26. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame F-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der
Ausschussmitglieder:
 
24
Davon anwesend:
21
Ja-Stimmen:
21
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 


Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:

Mit der 26. Änderung des F-Planes und dem im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 48 sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Eigentümer und Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebes beabsichtigte Erweiterung des Ferienwohnungsangebotes zu ermöglichen.  Mit dem Vorhaben soll dem Betreiber das neben der Landwirtschaft bestehende zweite wirtschaftliche Standbein „Urlaub auf dem Bauernhof“ nachhaltig gesichert und zugleich das touristische Angebot der Gemeinde Leck ausgebaut werden.
Am 10.04.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen wurden entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

12.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 48 (Ferienwohnen Hof Schmörholm)

a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen

b) Billigung des Durchführungsvertrages

c) Satzungsbeschluss
- DS 5 - 2018 -
DS 5 - 2018

 

Beschluss:

b)  
1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen
B-Planes Nr. 48 für das Gebiet südöstlich des Schmörholmer Weges und ca. 250 m nördlich der Flensburger Straße (B199), (Teilbereich Flurstück 31/1, Flur 9) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
 
2.   Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
3.   Der vom Vorhabenträger bereits unterschriebene Durchführungsvertrag wird gebilligt.
c)
1.   Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 48 „Ferienwohnen Hof Schmörholm der Gemeinde Leck für das o.g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
 
2.  Die Begründung wird gebilligt.
 
3.   Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig
 

Gesetzliche Zahl der
Ausschussmitglieder:
 
24
Davon anwesend:
21
Ja-Stimmen:
21
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 
Beratung:

Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 48 und der im Parallelverfahren aufgestellten 26. Änderung des F-Planes sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Eigentümer und Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebes beabsichtigte Erweiterung des Ferienwohnungsangebotes zu ermöglichen.  Mit dem Vorhaben soll dem Betreiber das neben der Landwirtschaft bestehende zweite wirtschaftliche Standbein „Urlaub auf dem Bauernhof“ nachhaltig gesichert und zugleich das touristische Angebot der Gemeinde Leck ausgebaut werden.
Am 10.04.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
 
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

13.
Beratung und Beschlussfassung zur Widmung der Straße Hyholmer Weg
- DS 20-2018 -
DS 20-2018

 

Beschluss:
1. Die Straße „ Hyholmer Weg“ (Gemarkung Leck; Flur 7, Flurstücke 50, 9 teilweise, und 1, Flur 6 Flurstück 10/4) wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a des Straßen- und Wegegesetzes vom 25.11.2003 in seiner zur Zeit gültigen Fassung als Ortsstraße eingestuft.
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung gem. § 6 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 16
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 5

 

Beratung:
Nach § 6 StrWG verfügt die Gemeinde Leck als Träger der Straßenbaulast über die Widmung der Gemeindestraßen und sonstige öffentlichen Straßen. Durch die Widmung erhalten die Straßen die rechtliche Qualität einer öffentlichen Sache, die im Gemeingebrauch steht.
 
Das Teilstück der Straße Hyholmer Weg belegen auf dem Flst. 9 teilw. und 1 der Flur 7 und Flst. 10/4 der Flur 6 wird zur Zeit ausgebaut. Hierfür sind nach dem Straßenbaubeitragsrecht der Gemeinde Straßenbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte SH ist jedoch die förmliche Widmung Voraussetzung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein und das Erheben dieser Beiträge.
 
Daher ist die Widmung durchzuführen.
 
Unabhängig von diesem Beschluss wird eine grundsätzliche Entscheidung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen noch gesondert getroffen werden.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
FB 3

 

 

14.
Ausbau der Straße Hyholmer Weg

- Bauprogramm -

- DS 25-2018 -
DS 25-2018

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Bauprogramm vom 24.07.2018 zu.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 20
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

 

Beratung:

Eine formale Zustimmung zum Bauprogramm ist bisher nicht erfolgt. Dem Ausbau des Hyholmer Weges wurde im Rahmen der Haushaltberatungen zugestimmt.
 

Beurteilung des Ausbaus der Straße Hyholmer Weg aus beitragsrechtlicher Sicht:
 
In Anbetracht der Vielfältigkeit der denkbaren Aus- und Umbaumöglichkeiten ist es maßgeblich für die Entstehung der Beitragspflicht, ein Bauprogramm zu erstellen (OVG Schleswig Urt. v. 28.10.1997). Erforderlich ist die detaillierte Beschreibung der einzelnen vorgesehenen Maßnahmen, damit ihre Fertigstellung eindeutig festgestellt werden kann (OVG Schleswig, Urt. v. 24.03.2010 - 2 LB 23/09). Verwirklicht ist das Bauprogramm dann, wenn die Bauarbeiten abgenommen werden. Regelmäßig führt die Gemeinde die Straßenbauarbeiten nicht selbst aus. Erst mit der Abnahme erlischt der Erfüllungsanspruch, geht die Gefahr über (§ 644 BGB) und entsteht der Vergütungsanspruch (§ 641 BGB). Die Abnahme ist damit der Schlusspunkt der Werksleistung. Dies rechtfertigt es auch, hinsichtlich der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht auf den Zeitpunkt der Abnahme abzustellen.
Im § 4 der Satzung der Gemeinde Leck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen ist der Vorteilsausgleich geregelt. Hier werden die für die einzelnen Anlagen zu erhebenden Prozent-sätze des beitragsfähigen Aufwandes festgelegt. Hierzu sind die Straßen in 3 Kategorien unterteilt. Diese sind im Einzelnen die Anlieger-, die Haupterschließungs- und die Hauptverkehrsstraße . § 4 Abs. 4 der Satzung regelt, dass die Gemeinde Leck in einem als Anlage zur Satzung beigefügtem Verzeichnis Straßen, Wege und Plätze und ihre Zuordnung zu einer der 3 vorgenannten Kategorien ausweist. Das Verzeichnis hat aber lediglich deklaratorische Bedeutung und gibt nur die Verkehrsbedeutung zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung wieder. Somit muss nach Beendigung einer Ausbaumaßnahme die Verkehrsbedeutung der Straße nicht nach der Anlage zur Satzung (Straßenverzeichnis), sondern danach neu über prüft werden, in welche der 3 vorgenannten Kategorien die Einstufung zu erfolgen hat. Für die Anliegerinformation ist das Bauprogramm ausschlaggebend.
 
Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei einer Anliegerstraße um eine Straße, die überwiegend durch die Anlieger selbst genutzt wird.
Diese Beschreibung trifft auf den Hyholmer Weg im aktuellen Zustand und künftigen Ausbau zu.
 
Die Zuordnung zu einer in der Ortssatzung der Gemeinde vorgesehenen Straßenkategorie hat sich an ihren wesentlichen, für die Straße insgesamt bedeutsamen und sie überwiegend charakterisierenden Merkmalen auszurichten (OVG Schleswig, Urt. vom 11.02.1998). Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (st. Rspr. seit OVG Lüneburg, Urt. vom 13.12.1983).
 
Das Bauprogram für den Hyholmer Weg sieht Verbesserungen in Form der Verbreiterung der Fahrbahn sowie die Vervollständigung des Radweges vor. Die Breite der Fahrbahn wird so gewählt, dass der Begegnungsverkehr gefahrlos möglich ist. Damit erfolgt eine wesentliche Änderung zum aktuellen Zustand. Eine Einstufung in eine andere Kategorie wird aber nicht möglich sein.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
FB 3

 

 

15.
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen von Nachbargemeinden

- 15. Änderung des F-Planes und B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Klixbüll

- DS 13-2018 -
DS 13-2018

 

Beschluss:
Eine weitere Entwicklung der Gemeinde Klixbüll nach den Vorgaben des Regionalplanes V und Landesentwicklungsplanes wird zur Kenntnis genommen.
Allerdings wird vor dem Hintergrund der gemeinsamen Entwicklung der Konversionsfläche Flugplatz Leck der Bedarf an zusätzlichen gewerblichen Flächen nicht gesehen. Außerdem weist die Gemeinde Leck im Rahmen ihrer Funktion als Unterzentrum auch darauf hin, dass sie zurzeit im Bereich der Konversionsfläche ein großes Wohnbaugebiet in mehreren Bauabschnitten entwickelt und deshalb auch den Bedarf an Wohnbauflächen kritisch bewertet. Der Bedarf für die in der 15. Änderung des F-Planes dargestellten „Reserve“-Flächen, sowohl an gemischten Bauflächen, als auch an Wohnbauflächen ist ohne Nachweis nicht nachvollziehbar.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Mit der Aufstellung der 15. Änderung des F-Planes und des im Parallelverfahren aufgestellten B-Plans Nr. 13 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine gemischte Baufläche (TB 1) und eine Wohnbaufläche / Wohnbaugebiet (TB 2) geschaffen werden. Bei der Fläche TB 1 handelt es sich um eine ca. 1,27 ha große Fläche im Nordosten der Ortschaft, nördlich bzw. westlich der Hauptstraße (B 5) und östlich der Bosbüller Straße. Beim TB 2 handelt es sich um eine ca. 4,79 ha große Fläche im östlichen Teil der Ortschaft, nördlich der Hauptstraße (B 199), östlich des Sandweges und westlich des Mühlenweges. Die Fläche wird in der Mitte durch den Haderupsweg geteilt. Der B-Plan Nr. 13 umfasst lediglich den nordwestlichen Teil westlich des Haderupsweges mit einer Größe von ca. 2,9 ha. Die Festsetzung erfolgt als allgemeines Wohnbaugebiet (WA). Nähere Angaben zur Art und Maß der Bebauung liegen noch nicht vor, da sich die Planung noch in einem sehr frühen Stadium befindet.
Bei der gemischten Baufläche (TB 1) und der östlich des Haderupsweges gelegenen Wohnbauflächen (Teilfläche im TB 2) der 15. Änderung des F-Planes handelt es sich um Flächen, die für eine Entwicklung in Frage kommen, aber in ihrer Eignung nachrangig zum westlichen Teil des TB 2 (B-Plan Nr. 13) eingestuft wurden. Eine verbindliche Überplanung mittels eines B-Planes ist für diese Flächen aktuell nicht vorgesehen. Es handelt sich hier um eine „Reserve“, für die vorsorglich im Rahmen der 15. Änderung des F-Planes die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden soll, um etwaige spätere Wohnbau- oder Gewerbebaubedarfe kurzfristig decken zu können. Mit ihrer Planung möchte die Gemeinde Klixbüll eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung gewährleisten, um auch in den nächsten Jahren eine ausreichende Neubautätigkeit, insbesondere bei Eigenheimen, bieten zu können.
Die Gemeinde Leck sieht die Planungen der Gemeinde Klixbüll sowohl für die Wohn- als auch für die Gewebebebauung überdimensioniert und fasst obigen Beschluss.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

16.
Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 06.05.2018
 

 

Eine Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 06.05.2018 kann nicht erfolgen, da der Wahlprüfungsausschuss am heutigen Tag wegen Beschlussunfähigkeit keine Prüfung durchführen konnte.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
FB 1

 

 

17.
Abberufung / Wahl
a) einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters des Bürgermeisters im Amtsausschuss

b) zweier stellvertretender Mitglieder für den Schulverband Förderzentrum

DS 17-2018
DS 17-2018

 

Beschluss:
a 1) Die Gemeindevertretung beruft Herrn Ingo Scholz als Vertreter des Bürgermeisters im Amtsausschuss gem. § 40 a Gemeindeordnung ab.
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt

a 2) Gemeindevertreter Steen als Stellvertreter des Bürgermeisters im Amtsausschuss

b) bürgerliches Mitglied Dietmar Spelters als stellvertretendes Mitglied des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport und
Gemeindevertreter Holger Karde als stellvertretendes Mitglied des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Jugend , Kultur und Sport für den Schulverband Förderzentrum Südtondern

 

Abstimmungsergebnis:

a 2) Wahl des Stellvertreters Bürgermeister im Amtsausschuss:
Für die Wahl werden folgende Gemeindevertreter vorgeschlagen:
Klaus Steen,
Roger Bodin
Annemarie Carstensen.
Eine geheime Wahl wird nicht gewünscht: Auf Klaus Steen entfallen 8 Stimmen, Roger Bodin 7 Stimmen und Annemarie Carstensen 6 Stimmen. Damit ist Klaus Steen als Vertreter des Bürgermeisters im Amtsausschuss gewählt.
 

b.) Wahl der stellvertretenden Mitglieder für den Schulverband Südtondern
Für die Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für BJKS werden vorgeschlagen:
Dietmar Spelters und Holger Karde. Eine geheime Wahl wird nicht gewünscht. Auf Dietmar Spelters entfallen 13 Stimmen und Holger Karde erhält 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit ist Dietmar Spelters als Stellvertreter für den Vorsitzenden des Ausschusses für BJKS gewählt.
Für die Wahl des Stellvertreters des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für BJKS wird Holger Karde vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Eine geheime Wahl wird nicht gewünscht.
Holger Karde wird mit 20 Stimmen und eigener Enthaltung zum Stellvertreter der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für BJKS gewählt.

 
Beratung:
a) Stellvertretung Bürgermeister Amtsausschuss
Die Gemeindevertretung hat in der konstituierenden Sitzung am 28.06.2018 Gemeindevertreter Scholz als ersten stellvertretenden Bürgermeister zum Stellvertreter des Bürgermeisters im Amtsausschuss gewählt. Herr Scholz ist gleichzeitig Mitglied des Amtsausschusses. Bei der Stellvertretung handelt es sich um eine sogenannte Verhinderungsvertretung, eben für den Fall, dass das tatsächliche Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen kann.
Da diese Regelung nicht praktikabel ist, wird seitens der Verwaltung eine Abberufung von Herrn Scholz als Stellvertreter des Bürgermeisters im Amtsausschuss vorgeschlagen.
Anschließend wäre ein anderes Mitglied der Gemeindevertretung als Stellvertreter zu wählen.
 
b) Stellvertretende Mitglieder für den Schulverband Förderzentrum Südtondern
Ebenfalls in der konstituierenden Sitzung sind – aufgrund einer Nebenabrede im öffentlich-rechtlichen Vertrag - der Bürgervorsteher, Bürgermeister sowie Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport als Mitglieder in den Schulverband Förderzentrum Südtondern gewählt worden. Nach der Nebenabrede sind auch stellvertretende Mitglieder zu wählen. Bei dem Bürgervorsteher und dem Bürgermeister sind das die jeweiligen Stellvertreter, so dass noch die Stellvertretungen für die Mitglieder Eschenburg und Oldigs zu wählen sind.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
FB 1

 

 
 
 
 
 
 
 

18.
Sachstandsbericht über die Konversionsplanung für den ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Leck
 

 

18.1. Sachstand Konversionsplanung
Der erste stellvertretende Bürgermeister Ingo Scholz berichtet von zwei Firmen, die Interesse an den renovierten Hallen auf dem Flugplatzgelände bekunden. Hierbei handelt es sich um Betriebe, die sich mit E-Mobilität und Windenergie beschäftigen.
Des Weiteren berichtet Ingo Scholz von einem Planer für den Bau von Datacentern. Voraussetzung für eine erfolgreiche Ansiedlung ist ein sehr geringer Strompreis von unter 10 Cent. Hier stehe man in sehr enger Konkurrenz zu Dänemark, die die Strompreise erheblich kostengünstiger anbieten können.
 
 
18.2. Anfrage Gewerbeflächen
Ein Bürger erkundigt sich, ob außer den Gewerbeparkflächen auf dem Flugplatzgelände noch weitere Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Bürgermeister Andreas Deidert erklärt, dass momentan keine Gewerbeflächen angeboten werden können. Die Gemeinde Leck hat zwar noch Flächen in Reserve, die jedoch aus planungsrechtlichen Gründen nicht kurzfristig zum Verkauf angeboten werden können.
 
 

19.
Sachstandsbericht über das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt"
 

 

Bürgermeister Andreas Deidert berichtet, dass das Ministerium Anregungen für das „Integrierte Projekt“ überarbeitet. Hierzu gibt es aufgrund der Sommerpause noch keine weiteren Informationen.
 
 

20.
Anfragen und Mitteilungen
 

 

20.1 Antrag Seniorenbeirat Rundwanderweg
Bürgermeister Andreas Deidert erklärt, dass der öffentlich gestellte Antrag des Seniorenbeirates auf Bürgerbeteiligung in dieser Form abschlägig beschieden wird. Der Seniorenbeirat hat aufgrund seiner satzungsmäßigen Bestimmung keine Berechtigung, derartige Anträge zu stellen, da der Rundwanderweg auch für andere Personen als Senioren bestimmt ist.
Im Übrigen ist eine Bürgerbeteiligung an der Entwicklung des Rundwanderweges im Rahmen des Projektes Soziale Stadt durchgeführt worden. Eine genaue Kostenaufteilung könne noch nicht erstellt werden, da die Fördermittelzusage noch nicht vorliegt.
 
 
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgervorsteherin Detert um 20:40 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Die Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum.
 
 
 
 
 
 
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Bürgervorsteherin Schriftführer    


Dokumente: