Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung
des Infrastruktur- und Umweltausschusses Leck
am Dienstag, 10. Juli 2018
Sitzungsort: Rathaus Leck, kleiner Sitzungssaal, Marktstraße 7-9, Leck
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:05 Uhr
Anwesend sind:
Mitglied des Gremiums
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Klaus Schmidt
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stellvertretende/r Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Ingo Ehlers
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Mitglied des Gremiums
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Richard Ingwersen
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Mitglied des Gremiums
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Ingrid Marcussen-Kressin
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Anton Nahnsen
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bürgerliches Mitglied
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Mitglied des Gremiums
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Hans-Martin Petersen
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Vertreter für Roland Mader
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Ingo Scholz
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Vertreter für Sabine Detert
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Birger Schmidt
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Vertreter für Uwe Wiebrodt
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Andreas Eschenburg
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Ferner:
Gemeindevertreter
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Klaus Steen
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Gemeindevertreter
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Volker Storm
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Bürgermeister
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Andreas Deidert
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Gemeindevertreter
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Jürgen Daniel
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Gemeindevertreterin
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Karina Ley
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Kommunalbetriebe Leck
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Dieter Davids
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Verwaltung
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Christiana Scheil
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zugleich als Schriftführerin
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Entschuldigt fehlt/en:
Mitglied des Gremiums
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Roland Mader
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Vorsitzende/r
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Mitglied des Gremiums
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Sabine Detert
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Bürgervorsteherin
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Mitglied des Gremiums
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Uwe Wiebrodt
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bürgerliches Mitglied
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Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
Öffentlicher Teil -
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1.
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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2.
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Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
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3.
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Tagesordnung
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3.a.
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Dringlichkeitsanträge
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3.b.
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Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte
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4.
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Einwohnerfragestunde
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5.
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Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 58.
Sitzung vom 10.04.2018
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6.
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Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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7.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1.
Änderung des B-Planes Nr. 41 (östlich
Mühlenberg).
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss - DS 3-2018 |
8.
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Beratung und Beschlussfassung über die 26. Änderung
des F-Planes (Ferienwohnen Hof Schmörholm)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss - DS 4-2018 |
9.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 48 (Ferienwohnen Hof Schmörholm)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 5 - 2018 |
10.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 27.
Änderung des F-Planes (KBA - Teststrecke auf dem ehem. NATO
Flugplatz Leck)
- Entwurf- und Auslegungsbeschluss - DS 6 - 2018 |
11.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 49 (KBA-Teststrecke auf dem ehem. NATO-Flugplatz Leck)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - DS 7 - 2018 |
12.
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Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes
Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
- Entwurf- und Auslegungsbeschluss - DS 10 - 2018 |
13.
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Vorstellung der Studie zur Optimierung und Erweiterung der
Kläranlage
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14.
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Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
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15.
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Anfragen und Mitteilungen
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Nicht öffentlicher Teil -
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16.
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Bauanträge und Bauvoranfragen
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17.
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Auftragsvergaben
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18.
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Vertragsangelegenheiten
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19.
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Grundstücksangelegenheiten
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20.
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Anfragen und Mitteilungen mit vertraulichem Inhalt
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1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
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Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus Schmidt begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
2. |
Verpflichtung der bürgerlichen
Mitglieder
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Die bürgerlichen Mitglieder werden durch Handschlag verpflichtet, „das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze sowie sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten und ihre Obliegenheiten als bürgerliche Vertreter der Gemeinde Leck unparteiisch, treu und gewissenhaft zum Wohle der Gemeinde Leck auszuüben“. Die anwesenden bürgerlichen Mitglieder Ingrid Marcussen-Kressin und Anton Nahnsen sowie Werner Carstensen als Stellvertreter werden durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden verpflichtet.
3.a. |
Dringlichkeitsanträge
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 12) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 28. Änderung des F-Planes (OT Klintum, Wielberg) und
13) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 50 (OT Klintum, Wielberg) werden von der Tagesordnung abgesetzt. Die Reihenfolge der nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschiebt sich entsprechend nach vorne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.b. |
Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeit
bzw. Nichtöffentlichkeit der
Tagesordnungspunkte
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Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 16 bis 20 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. |
Einwohnerfragestunde
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Von einer Anwohnerin im neuen Baugebiet Heidering werden 3 Punkte angesprochen:
a) Es wird nachgefragt, ob der öffentliche Teich eingezäunt wird, um die Sicherheit von kleinen Kindern zu gewährleisten.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass der Weg aus den alten Baugebieten Richtung An der Heide bzw. Immenweg von vielen Radfahrern genutzt wird, die dort zu schnell fahren.
c) Es wird nachgefragt, ob die Flachdachregelung im gültigen B-Plan, dass für Carports, Garagen und Nebenanlagen nur begrünte Flachdächer zulässig sind, geändert werden kann.
Der Bürgermeister antwortet:
zu a) Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Teich wie vorher hergestellt. Die Böschungswinkel sind so flach, dass eine Einzäunung nicht nötig ist.
zu b) Zur Verlangsamung kann die Gemeinde nur durch den Appell an alle Beteiligten, Rücksicht zu nehmen, beitragen. Um die Sicht im Einmündungsbereich zu verbessern, soll allerdings soweit möglich, der Bewuchs zurückgeschnitten werden.
zu c) Herr Deidert signalisiert, dass die Gemeinde wohl den B-Plan diesbezüglich ändern wird.
5. |
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der 58.
Sitzung vom
10.04.2018
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Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.04.2018 ist dem Ausschuss zugegangen. Es erfolgen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. |
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanungen der
Nachbargemeinden
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a) 15. Änderung des F-Planes und B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Klixbüll
Beratung:
Mit der Aufstellung der 15. Änderung des F-Planes und des im Parallelverfahren aufgestellten B-Plans Nr. 13 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine gemischte Baufläche (TB 1) und eine Wohnbaufläche / Wohnbaugebiet (TB 2) geschaffen werden.
Bei der Fläche TB 1 handelt es sich um eine ca. 1,27 ha große Fläche im Nordosten der Ortschaft, nördlich bzw. westlich der Hauptstraße (B 5) und östlich der Bosbüller Straße. Beim TB 2 handelt es sich um eine ca. 4,79 ha große Fläche im östlichen Teil der Ortschaft, nördlich der Hauptstraße (B 199), östlich des Sandweges und westlich des Mühlenweges. Die Fläche wird in der Mitte durch den Haderupsweg geteilt. Der B-Plan Nr. 13 umfasst lediglich den nordwestlichen Teil westlich des Haderupsweges mit einer Größe von ca. 2,9 ha. Die Festsetzung erfolgt als allgemeines Wohnbaugebiet (WA). Nähere Angaben zur Art und Maß der Bebauung liegen noch nicht vor, da sich die Planung noch in einem sehr frühen Stadium befindet.
Bei der gemischten Baufläche (TB 1) und der östlich des Haderupsweges gelegenen Wohnbauflächen (Teilfläche im TB 2) der 15. Änderung des F-Planes handelt es sich um Flächen, die für eine Entwicklung in Frage kommen, aber in ihrer Eignung nachrangig zum westlichen Teil des TB 2 (B-Plan Nr. 13) eingestuft wurden. Eine verbindliche Überplanung mittels eines B-Planes ist für diese Flächen aktuell nicht vorgesehen. Es handelt sich hier um eine „Reserve“, für die vorsorglich im Rahmen der 15. Änderung des F-Planes die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden soll, um etwaige spätere Wohnbau- oder Gewerbebaubedarfe kurzfristig decken zu können. Mit ihrer Planung möchte die Gemeinde Klixbüll eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung gewährleisten, um auch in den nächsten Jahren eine ausreichende Neubautätigkeit, insbesondere bei Eigenheimen, bieten zu können.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wird der Gemeinde Leck die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
In der anschließenden ausführlichen Beratung wird die Planung ohne Nachweis der Bedarfe und vor dem Hintergrund der gemeinsamen Entwicklung auf dem Fliegerhorst und der räumlichen Nähe kritisch gesehen. Um die Frist zu wahren, soll in der GV am 26.07.2018 über eine entsprechende Beschlussvorlage entschieden werden.
Auszug
zur Erledigung an:
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FB 3
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zur Kenntnis an:
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BAD
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7. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1.
Änderung des B-Planes Nr. 41 (östlich
Mühlenberg).
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss - DS 3-2018 |
DS 3-2018 |
Beschlussempfehlung:
a)
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 (östlich Mühlenberg) der Gemeinde Leck abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
2. Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 41 der Gemeinde Leck für das Gebiet östlich der Straße Mühlenberg und westlich des Mühlenstromes (Teilbereich Flurstück 706 zwischen Mühlenberg 1a und 1b, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
6. Der Flächennutzungsplan ist zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: |
9 |
Davon anwesend: | 9
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Ja-Stimmen: | 9
|
Nein-Stimmen: | 0
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Enthaltungen: | 0
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
Beratung:
Hr. Groth vom Planungsbüro GRZwo; Flensburg erläutert den Sachverhalt:
In der Gemeinde Leck besteht unverändert eine große Nachfrage nach Baugrundstücken. Mit der Überplanung der „Baulücke“ zwischen altem Baubestand und der neuen Bebauung am Mühlenberg sieht die Gemeinde die Möglichkeit, kurzfristig einen kleinen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnbauland zu leisten.
Die Planänderung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung i.S. einer Nachverdichtung dar. Durch die Planung werden erkennbar keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und keine FFH oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der F-Plan wird durch Berichtigung angepasst. Da die Planung der Ergänzung der Wohnbebauung des B-Planes Nr. 41 entlang der Straße Mühlenberg dient, orientieren sich die Festsetzungen der Planänderung im Wesentlichen an den Regelungen des Ursprungsplanes. So entsprechen die maßgeblichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet mit modifiziertem Nutzungskatalog), zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,30, Z = I, Höhe baulicher Anlagen) wie auch zur Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise) denjenigen des benachbarten Teilgebietes des Ursprungsplanes. Änderungen ergeben sich lediglich bei der Bezugshöhe für die Gebäudehöhen (hier die vorhandene Straße) und bei der zulässigen Wandhöhe (hier werden Giebelwände nunmehr ausgenommen). Die örtlichen Bauvorschriften werden ebenfalls unverändert übernommen. Auch die Baugrenzen nehmen zur Straße hin die Bauflucht des Ursprungsplanes auf; im Südosten ist die Baugrenze deckungsgleich mit der Grenze des Waldabstandes.
Dem Planungskonzept des Ursprungsplanes folgend wird zur Abgrenzung der Wohnbaugrundstücke zu den angrenzenden Maßnahmenflächen ein 5 m breiter öffentlicher Grünstreifen mit Pflanzgebot entsprechend dem Ursprungsplan festgesetzt. Nachrichtlich übernommen wird der 30 m-Regelabstand zum südöstlich gelegenen Wald.
Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsbeschlüsse im Beschlussvorschlag formuliert. Nach kurzer Beratung fasst der Infrastruktur- und Umweltausschuss obige Beschlussempfehlung.
.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
|
zur Kenntnis an:
|
BAD
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8. |
Beratung und Beschlussfassung über die 26. Änderung
des F-Planes (Ferienwohnen Hof Schmörholm)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss - DS 4-2018 |
DS 4-2018 |
Beschlussempfehlung:
a)
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leck für das Gebiet südöstlich des Schmörholmer Weges und ca. 250 m nördlich der Flensburger Straße (B199), (Teilbereich Flurstück 31/1, Flur 9) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
2. Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b)
3. Die vorliegende Fassung der 26. Änderung des F-Planes für das o. g. Gebiet wird beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 26. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame F-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: |
9 |
Davon anwesend: | 9
|
Ja-Stimmen: | 9
|
Nein-Stimmen: | 0
|
Enthaltungen: | 0
|
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
Beratung:
Hr. Groth vom Planungsbüro GRZwo; Flensburg erläutert den Sachverhalt:
Mit der 26. Änderung des F-Planes und dem im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 48 sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Eigentümer und Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebes beabsichtigte Erweiterung des Ferienwohnungsangebotes zu ermöglichen. Mit dem Vorhaben soll dem Betreiber das –neben der Landwirtschaft bestehende zweite wirtschaftliche Standbein „Urlaub auf dem Bauernhof“ nachhaltig gesichert und zugleich das touristische Angebot der Gemeinde Leck ausgebaut werden.
Am 10.04.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert. Mit dem heutigen Tage liegt auch die Stellungnahme der Landesplanung vor. Danach bestehen aus landes- und regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Planungsvorhaben; insbesondere stehen den Entwürfen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Ferienwohnen Hof Schmörholm“ der Gemeinde Leck weiterhin Ziele der Raumordnung erkennbar nicht entgegen. Die aufgrund des nicht in die Planung einbezogenen Bebauungs- und Nutzungsbestandes verbleibenden Bedenken werden zurückgestellt. Die Abwägungstabelle wird um die Stellungnahme der Landesplanung ergänzt (s. Anlage).
Nach kurzer Beratung fasst das Gremium obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an:
|
FB 3
|
zur Kenntnis an:
|
BAD
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9. |
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 48 (Ferienwohnen Hof Schmörholm)
a) Prüfung und Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Billigung des Durchführungsvertrages c) Satzungsbeschluss - DS 5 - 2018 |
DS 5 - 2018 |
Beschlussempfehlung:
b)
6. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen
B-Planes Nr. 48 für das Gebiet südöstlich des Schmörholmer Weges und ca. 250 m nördlich der Flensburger Straße (B199), (Teilbereich Flurstück 31/1, Flur 9) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden / TÖB / Nachbargemeinden und Öffentlicher Auslegung beschlossen.
7. Das Planungsbüro GRZwo, Flensburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b)
8. Der vom Vorhabenträger bereits unterschriebene Durchführungsvertrag wird gebilligt.
c)
9. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 48 „Ferienwohnen Hof Schmörholm der Gemeinde Leck für das o.g. Gebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
10. Die Begründung wird gebilligt.
11. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der
Ausschussmitglieder:
9Davon anwesend: 9Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
Beratung:
Hr. Groth vom Planungsbüro GRZwo; Flensburg erläutert den Sachverhalt:
Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 48 und der im Parallelverfahren aufgestellten 26. Änderung des F-Planes sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Eigentümer und Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebes beabsichtigte Erweiterung des Ferienwohnungsangebotes zu ermöglichen. Mit dem Vorhaben soll dem Betreiber das –neben der Landwirtschaft bestehende zweite wirtschaftliche Standbein „Urlaub auf dem Bauernhof“ nachhaltig gesichert und zugleich das touristische Angebot der Gemeinde Leck ausgebaut werden.
Am 10.04.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor. Zu den einzelnen Stellungnahmen sind entsprechende Abwägungsvorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle formuliert. Mittlerweile liegt auch die Stellungnahme der Landesplanung vor. Danach bestehen aus landes- und regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Planungsvorhaben; insbesondere stehen den Entwürfen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Ferienwohnen Hof Schmörholm“ der Gemeinde Leck weiterhin Ziele der Raumordnung erkennbar nicht entgegen. Die aufgrund des nicht in die Planung einbezogenen Bebauungs- und Nutzungsbestandes verbleibenden Bedenken werden zurückgestellt. Die Abwägungstabelle wird um die Stellungnahme der Landesplanung ergänzt (s. Anlage).
Nach kurzer Beratung fasst das Gremium obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: BAD
10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 27. Änderung des F-Planes (KBA - Teststrecke auf dem ehem. NATO Flugplatz Leck)
- Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- DS 6 - 2018DS 6 - 2018
Beschluss:
1. Der Entwurf der 27. Änderung des F-Planes der Gemeinde Leck für das Gebiet um die Start- und Landebahn des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck bezogen auf die Flächen innerhalb der Gemeinde Leck und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
Davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Beratung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.49 und der 27. Änderung des F-Planes für Teilflächen des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck, insbesondere für den Bereich der Start- und Landebahn über die gesamte Länge sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung als Teststrecke des Kraftfahrt-Bundesamtes für Messungen an Kraftfahrzeugen geschaffen werden.
In Abstimmung mit dem KBA sollen (innerhalb des gemeindeübergreifenden) Plangebiets auch weitere Nutzungen, soweit diese mit der Nutzung als Teststrecke vereinbar sind, gemäß der Konversionskonzeption ermöglicht werden. Dazu gehört die angestrebte Nutzung des westlichen Bereichs des Plangebiets als Sonderlandeplatz sowie die Unterbringung des Segelflugplatzes (Standortverlagerung).
Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden (s. Anlage)
Die Hinweise und Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf die Themen Waldabstandsfläche, Überlagerung der FFH-Fläche/Abgrenzung der SPE-Flächen, Anpassung der textl. Festsetzung 1.1 (Solarnutzung), Überprüfung der textl. Festsetzungen 1.4, 1.5 und 1.6, Anpassung des SO-Gebiets im Bereich der vorgesehenen SPE-Flächen/Anpassung der textl. Festsetzungen 2.2 und 3.1, Umgang mit NSG „Leckfeld“ / inhaltliche Ergänzung des Umweltberichts, Berücksichtigung "Hauptgraben Flugplatz", und "Kosmey-Graben".
Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 (7) BauGB ergeben sich als Ergebnis folgende Änderungen und weitere Überprüfungen beim gemeindeübergreifenden B-Plan:
1. Anpassung der textl. Festsetzungen 1.1 und 2.2
2. Konfliktlösung hinsichtlich der Überplanung einer Teilfläche des einstweilig sichergestellten geplanten Naturschutzgebiets "Leckfeld“ / Überprüfung der Abgrenzung der SPE-Flächen und Konkretisierung der Maßnahmen (textl. Festsetzung 3.1 und 3.2)
3. Anpassung der Vorhabenplanung mit der Zielstellung Eingriffe im FFH-Gebiet zu vermeiden
4. Bilaterale Abstimmung mit der Forstbehörde zu Waldabstandsflächen
5. Anpassung der Abgrenzung des SO-Gebiets im Bereich der SPE-Flächen mit der Bezeichnung „A“
6. In der südwestlichen Spitze des Geltungsbereichs findet die Richtfunkstrecke der Firma Dataport Berücksichtigung.
Beim FNP ist die Thematik NSG “Leckfeld“ und die Abgrenzung der SPE-Flächen zu aktualisieren.
Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in die Begründung aufgenommen.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 49 (KBA-Teststrecke auf dem ehem. NATO-Flugplatz Leck)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- DS 7 - 2018DS 7 - 2018
Beschluss:
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49. der Gemeinde Leck für das Gebiet um die Start- und Landebahn des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck bezogen auf die Flächen innerhalb der Gemeinde Leck und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen gebilligt.
4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Ausschussmitglieder:
9Davon anwesend: 9Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.49 und der 27. Änderung des F-Planes für Teilflächen des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck, insbesondere für den Bereich der Start- und Landebahn über die gesamte Länge sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung als Teststrecke des Kraftfahrt-Bundesamtes für Messungen an Kraftfahrzeugen geschaffen werden.
In Abstimmung mit dem KBA sollen (innerhalb des gemeindeübergreifenden) Plangebiets auch weitere Nutzungen, soweit diese mit der Nutzung als Teststrecke vereinbar sind, gemäß der Konversionskonzeption ermöglicht werden. Dazu gehört die angestrebte Nutzung des westlichen Bereichs des Plangebiets als Sonderlandeplatz sowie die Unterbringung des Segelflugplatzes (Standortverlagerung).
Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden (s. Anlage)
Die Hinweise und Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf die Themen Waldabstandsfläche, Überlagerung der FFH-Fläche/Abgrenzung der SPE-Flächen, Anpassung der textl. Festsetzung 1.1 (Solarnutzung), Überprüfung der textl. Festsetzungen 1.4, 1.5 und 1.6, Anpassung des SO-Gebiets im Bereich der vorgesehenen SPE-Flächen/Anpassung der textl. Festsetzungen 2.2 und 3.1, Umgang mit NSG „Leckfeld“ / inhaltliche Ergänzung des Umweltberichts, Berücksichtigung "Hauptgraben Flugplatz", und "Kosmey-Graben".
Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 (7) BauGB ergeben sich als Ergebnis folgende Änderungen und weitere Überprüfungen beim gemeindeübergreifenden B-Plan:
7. Anpassung der textl. Festsetzungen 1.1 und 2.2
8. Konfliktlösung hinsichtlich der Überplanung einer Teilfläche des einstweilig sichergestellten geplanten Naturschutzgebiets "Leckfeld“ / Überprüfung der Abgrenzung der SPE-Flächen und Konkretisierung der Maßnahmen (textl. Festsetzung 3.1 und 3.2)
9. Anpassung der Vorhabenplanung mit der Zielstellung Eingriffe im FFH-Gebiet zu vermeiden
10. Bilaterale Abstimmung mit der Forstbehörde zu Waldabstandsflächen
11. Anpassung der Abgrenzung des SO-Gebiets im Bereich der SPE-Flächen mit der Bezeichnung „A“
12. In der südwestlichen Spitze des Geltungsbereichs findet die Richtfunkstrecke der Firma Dataport Berücksichtigung.
Beim FNP ist die Thematik NSG “Leckfeld“ und die Abgrenzung der SPE-Flächen zu aktualisieren.
Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in die Begründung aufgenommen.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
12. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 46 (Kernbereich Business Park Südtondern)
- Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- DS 10 - 2018DS 10-2018
Beschluss:
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46.(Kernbereich Business Park Südtondern) der Gemeinde Leck für das Gebiet nördlich der B199 im östlichen Teilbereich des ehem. NATO-Flugplatzes Leck (Kernbereich Business Park Südtondern) und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt. In Abstimmung mit den luftfahrtrechtlichen Vorgaben soll geprüft werden, ob eine max. 80 m hohe Windkraftanlage als „Demonstrationsmühle“ östlich der Planstraße 1 im Bereich des GE 6 in die Planung mit aufgenommen werden kann.
6. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Zahl der
Ausschussmitglieder:
9Davon anwesend: 9Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beratung:
Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 46 und der 23. FNP-Änderung für Teilflächen des ehemaligen NATO-Flugplatzes Leck unter Einbeziehung von angrenzenden Flächen der Bundeswehr-Kaserne Leck sollen die Voraussetzungen für die Umwidmung der Militärflächen in Gewerbegebiete, zur Schaffung von Ansiedlungsvoraussetzungen und zur Sicherung der dafür notwendigen öffentlichen Erschließungsflächen geschaffen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen eines Erörterungstermins am 07.12.2016 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24.10.2016.
Die Hinweise und Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf die Themen Sonderlandeplatz (Bauhöhe), Waldabstandsfläche / Waldumwandlung / Ersatzaufforstung, Immissionsschutz (benachbarte Wohnbebauung), Umgang mit NSG „Leckfeld“, Inhalt des Umweltberichts / Eingriffsminimierung, Zusätzliche Feuerwehrzufahrt zur Erstaufnahmeeinrichtung und Ortsdurchfahrtsgrenze / Abstand zur B199.
Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 (7) BauGB ergeben sich als Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Änderungen und weitere Überprüfungen bei der Aufbereitung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 46:13. Konfliktlösung hinsichtlich der Überplanung einer Teilfläche des einstweilig sichergestellten geplanten Naturschutzgebiets "Leckfeld“
14. Überprüfung der eventuellen Auswirkungen (ggf. Einschränkung bei der Bauhöhe) in Zusammenhang mit dem (geplanten) Sonderlandeplatz
15. Reduzierung Waldabstandsfläche von 30 m auf 25 m (Anpassung Baugrenze) und Darstellung der Anbauverbotszone
16. Aufbereitung des Schallschutzgutachtens
17. Aufnahme eines Hinweises zur Einsichtnahme der DIN 45691
18. Konkretisierung des Umweltberichts
19. Ökologisch besonders sensible Bereiche sollen im Rahmen der Eingriffsminimierung überprüft und berücksichtigt werden
20. Die Lage der Ortsdurchfahrtsgrenze wird im B-Plan (nachrichtlich) dargestellt.
21. Die Lage der Baugrenze entlang der B199 wird angepasst. Die Anbauverbotszone wird im B-Plan dargestellt.
Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in die Begründung aufgenommen.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Auszug
zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an:
13. Vorstellung der Studie zur Optimierung und Erweiterung der KläranlageDS 2-2018
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Werkleiter zu beauftragen, die in der Studie unter a1 erläuterte Variante zur Planung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: 9 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beratung:
Herr Woltering vom Ing.-Büro Ivers präsentiert die Studie und erläutert die Problematik und die Lösungsvarianten:
Die Kläranlage Leck hat mit 12500 Einwohnergleichwerten (EW) ihre Leistungsgrenze erreicht. Die in absehbarer Zeit hinzu kommenden Schmutzwassererzeuger wie, Wohngebiet Mühlenberg II, Gewerbegebiet auf dem Fliegerhorst, Fäkalannahme aus dem Amtsgebiet und Erweiterung Gewerbegebiet Nord, machen eine Erweiterung der Kläranlage notwendig .
Zur Vorbereitung einer Erweiterung und Abschätzung des notwendigen Umfangs wurde das Ing.-Büro Ivers beauftragt, eine Studie zu erstellen, die die unterschiedlichen technischen Varianten und die daraus resultierende Kosten gegenüberstellt.
Eine Kapazität von 23.000 EW der erweiterten Anlage wird als zukunftsfähig gesehen.
Zusammenfassung der Lösungsvarianten:
Variante a: Neubau eines rechteckigen Belebungsbecken und einer Nachklärung.
Da das Bauwerk überwiegend oberirdisch hergestellt wird, ist es wegen der Wanddicke (Statik) unwirtschaftlich.
Die Herstellungskosten wären hoch.
Die laufenden Kosten sind hoch.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante bereits ausgebildet.
Es ist voraussichtlich kein zusätzlicher Personalbedarf nötig.
Reparaturen sind durch abschalten das Beckens nicht möglich.
Variante a1 Neubau von zwei runden Belebungsbecken und einer Nachklärung
Durch die Variante mit zwei runden Becken ist die Statik kein Problem.
Die Herstellungskosten sind von den 5 Varianten die günstigsten.
Die laufenden Kosten sind moderat.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante bereits ausgebildet.
Es ist voraussichtlich kein zusätzlicher Personalbedarf nötig.
Reparaturen sind durch Abschaltung eines Beckens kurzfristig möglich
Variante b Neubau 2 x SBR – Behälter
Baulich kein Problem
Die Herstellungskosten sind moderat.
Die laufenden Kosten sind günstig.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante nicht ausgebildet.
Voraussichtlich wird zusätzliches Personal benötigt.
Bei Reparaturen ist eine Abschaltung eines Behälters nicht möglich
Variante b1 Neubau von 3 x SBR - Behälter
Baulich kein Problem.
Die Herstellungskosten sind hoch.
Die laufenden Kosten sind niedrig.
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante nicht ausgebildet.
Voraussichtlich wird zusätzliches Personal benötigt.
Bei Reparaturen ist die Abschaltung eines Behälters möglich.
Variante b2 Neubau von 2 x SBR – Behälter und Weiternutzung BB2
Baulich kein Problem
Die Herstellungskosten sind moderat.
Die laufenden Kosten sind sehr hoch
Das vorhandene Personal ist für diese Klärwerksvariante nicht ausgebildet.
Die Steuerung dieser Variante ist sehr komplex und anfällig.
Zusätzliches Personal ist zwingend notwendig.
Bei Reparaturen ist eine Abschaltung eines Behälters nicht möglich
Empfehlung:
In Abwägung aller Parameter, nach Gespräche mit und Besuchen bei benachbarten Kläranlagen, ergibt sich die Variante a1 als die insgesamt Vorteilhafteste. Herstellungskosten und Personaleinsatz sind vergleichsweise gering. Die laufenden Kosten werden durch den geringeren Personaleinsatz gegenüber den anderen Varianten relativiert. Das vorhandene Personal kann die Anlage ohne weitere Ausbildungen sicher betreiben.
Es wird empfohlen die Variante a1 zur Planung freizugeben .
Nach kurzer Beratung fasst der Werksausschuss obige Beschlussempfehlung.
Auszug
zur Erledigung an: KBL zur Kenntnis an: BAD, FB 2
14. Bericht über laufende Planungen und Baumaßnahmen
Christina Scheil informiert über folgende Planungen:
a) 28. Änderung F-Plan und vorhabenbezogener B-Plan 50 (OT Klintum, Wielberg):
Nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖB gibt es noch Abstimmungsbedarf mit der Landesplanung insbesondere wegen der Lage im Außenbereich. Zurzeit wird außerdem der Durchführungsvertrag erarbeitet und abgestimmt. Nächste Verfahrensschritte sind abschließender Beschluss bzw. Satzungsbeschluss
b) 19. Änderung F-Plan und B-Plan 47 (Mühlenberg II):
Hierzu werden gerade die Umweltberichte erstellt. Im nächsten Schritt soll Anfang August die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgen.
Dieter Davids informiert über folgende Baumaßnahmen:c) Der Ausbau des Hyholmer Weges beginnt in dieser Woche. Ab 16.07.18 wird der Hyholmer weg voll gesperrt.
d) Die Kanalsanierungsarbeiten beginnen im August im Abschnitt 7 (Lecker Osten).
e) Die Kanalerneuerung in der Hauptstraße ist in Planung und wird im Herbst ausgeführt.
f) Die L5 wird im September unter Vollsperrung saniert.
g) Der Parkplatz auf dem Viehmarkt wird in KW 30 fertiggestellt.
h) Die Deckensanierung im Jakob-Johannsen-Weg erfolgt Mitte August.
i) Der Weg an der Lecker Au wird in der nächsten Woche wieder freigegeben.
j)
Auszug
zur Erledigung an: zur Kenntnis an:
15. Anfragen und Mitteilungen
Aus dem Gremium kommen folgende Anfragen:
a) Es wird nach dem aktuellen Stand der Verkehrssituation im Bereich Famila gefragt.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich hier in den vergangenen Jahren nichts geändert hat. Es gibt hier keine Fußgängerüberquerung, die Autofahrer sind hier sehr oft zu schnell; der Bewuchs wurde aber erst weggeschnitten. Er appelliert an die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer aufeinander.
b) Der Zustand der Brücke über den Teich am Heidering wird als sanierungsbedürftig eingeschätzt.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Sanierung des Bohlenbelages angegangen wird, wenn alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind.
Auszug
zur Erledigung an: zur Kenntnis an:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus Schmidt um 20:35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses. Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.
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Stellv. Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Dokumente:Niederschrift zur Sitzung 19 - Infrastruktur und U (PDF, 324 kB)