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Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 2. Sitzung
der Stadtvertretung Niebüll
am Donnerstag, 30. August 2018
 

Sitzungsort: Sitzungssaal, Hauptstraße 44, Niebüll
Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:10 Uhr
 
Anwesend sind:
 

Vorsitzender
Uwe Christiansen
 
Mitglied des Gremiums
Edeltraud Abel
 
Mitglied des Gremiums
Reinhard Abel
 
Mitglied des Gremiums
Mathias Andersen
 
Mitglied des Gremiums
Bert Bruhn
 
Mitglied des Gremiums
Karl-Heinz Christiansen
 
Mitglied des Gremiums
Andreas Esch
 
Mitglied des Gremiums
Holger Jessen
 
Mitglied des Gremiums
Sebastian Loske
 
Mitglied des Gremiums
Gerhard Lützen
 
Mitglied des Gremiums
Bernd Neumann
 
Mitglied des Gremiums
Rolf Dieter Oster
 
Mitglied des Gremiums
Peter Schumann
 
Mitglied des Gremiums
Hendrik Schwind-Hansen
 
Mitglied des Gremiums
 
Bettina Sprengel
 
Mitglied des Gremiums
Thomas Uerschels
 
Mitglied des Gremiums
Robert Zimmermann
 

 
 
Ferner:

Bürgermeister
Wilfried Bockholt
 
Seniorenbeirat
Frauke Rörden-Prang
 
Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Manfred Steffens
 
Kinder- und Jugendbeirat
Niels Bremes
 
Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Südtondern
Sylke von Kamlah-Emmermann
 
Amt Südtondern
Karin Schiessler-Usadel
 

 
 
Entschuldigt fehlten:

Mitglied des Gremiums
Anja Cornils
 
Mitglied des Gremiums
Andreas Kusserow
 

 
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung – durch Beschlussfassung zu TOP 2 ergänzt - eingeladen:
 

 
Öffentlicher Teil -
1.
Eröffnung der Sitzung durch den Bürgervorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Verpflichtung von Stadtvertretern durch den Bürgervorsteher
3.
Tagesordnung
3.a.
Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und -anträge
3.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
4.
Mitteilungen des Bürgervorstehers
5.
Bericht über die Arbeit der Ausschüsse
6.
Bericht des Bürgermeisters
7.
Einwohnerfragestunde
8.
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 1. Sitzung vom 14.06.2018
9.
Benennung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderung (Beratung und Beschlussfassung)

- DS 37-2018 -

Berichterstatterin: Bettina Sprengel

10.
Benennungen und Bestellungen

hier: Gesellschafterversammlung Landestheater

- DS 38-2018 -

Berichterstatterin: Karin Schiessler-Usadel

11.
Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung des Einspruches gegen die Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 im Wahlbezirk Niebüll V

- DS 32-2018 -

Berichterstatterin: Karin Schiessler-Usadel

12.
Planung zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Langstoft (Beratung und Beschlussfassung)

- DS 2-2018 -

Berichterstatter: Holger Jessen

13.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung über- und/oder außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017

- DS 29-2018-

Berichterstatterin: Bettina Sprengel

14.
Bericht über über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen gem. § 5 der Haushaltssatzung im Haushaltsjahr 2017

- DS 30-2018 -

Berichterstatterin: Bettina Sprengel

15.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017, der eine Korrektur der Eröffnungsbilanz beinhaltet

- DS 31-2018 -

Berichterstatterin: Bettina Sprengel

16.
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - Beratung und Beschlussfassung

Antrag der SPD-Fraktion Niebüll

- DS 45-2018 -

Berichterstatter: Thomas Uerschels

17.
Beratung und Beschlussfassung über einen Förderantrag zur Erneuerung des Stadiongebäudes in der Jahnstraße

- DS 46-2018 -

Berichterstatter: Bürgermeister Wilfried Bockholt

18.
Beratung und Beschlussfassung über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne

hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen

b. Abschließender Beschluss

- DS 39-2018 -

Berichterstatter: Holger Jessen

19.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne

hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen

b. Billigung des Durchführungsvertrages

c. Satzungsbeschluss

- DS 40-2018 -

Berichterstatter: Holger Jessen

20.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Niebüll für das Gebiet zwischen Hauptstr., Stellmacherweg, Norderfangweg und Rathausstr.

hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen

b. Billigung des Durchführungsvertrages

c. Satzungsbeschluss

- DS 42-2018 -

Berichterstatter: Holger Jessen

21.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Niebüll für das Gebiet Uhlebüll zwischen der Bahnlinie Niebüll-Westerland, der Klanxbüller Straße, der Uhlebüller Dorfstraße und dem Bosbüller Weg

hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen

b. Satzungsbeschluss

- DS 41-2018 -

Berichterstatter: Holger Jessen

22.
Anfragen
23.
Verschiedenes
   
 
Nicht öffentlicher Teil -
24.
Ausbau der Ingwer-Detlefsen-Straße

- DS 34-2018 -

Berichterstatter: Bürgermeister Wilfried Bockholt

25.
Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Am Stellwerk zu einer abknickenden Vorfahrtstraße

hier: Auftragsvergabe

- DS 33-2018 -

Berichterstatter: Bürgermeister Wilfried Bockholt

26.
Grunderwerb (1)

- DS 36-2018 -

Berichterstatterin: Bettina Sprengel

27.
Grunderwerb (2)

- DS 44-2018 -

Berichterstatter: Bürgermeister Wilfried Bockholt

28.
Vertragsangelegenheiten
28.a.
hier: Bauvorhaben Ecke Osterweg/Peter-Schmidts-Weg
28.b.
hier: NIC

- DS 43-2018 -

Berichterstatter: Bürgermeister Wilfried Bockholt

29.
Entwicklung Stadtwerke Nordfriesland GmbH (Beratung und Beschlussfassung)

- DS 35-2018 -

Berichterstatterin: Bettina Sprengel

30.
Anfragen mit vertraulichem Inhalt

 

 

1.
Eröffnung der Sitzung durch den Bürgervorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit          
 

 

Bürgervorsteher Uwe Christiansen begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass die Stadtvertretung mit 17 Stadtvertretern/innen beschlussfähig ist.

 
 

2.
Verpflichtung von Stadtvertretern durch den Bürgervorsteher          
 

 

Der Stadtvertreter Holger Jessen wird durch den Bürgervorsteher gem. § 33 Abs. 5 GO per Handschlag verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift angefertigt.
 
 

3.a.
Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und -anträge            
 

 

Der Bürgermeister bittet darum, bei TOP 28 einen TOP zu einer Zustimmung für eine Grundstücksübertragung einzufügen, da dieses gemäß § 28 GO aufgrund der Verbindung zu einem städtebaulichen Vertrag zu den vorbehaltenen Entscheidungen der Stadtvertretung zählt. Diesem Vorschlag folgt die Stadtvertretung einstimmig.
 
 

3.b.
Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten            
 

 

Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 24 bis 30 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
 

4.
Mitteilungen des Bürgervorstehers          
 

 

Uwe Christiansen teilt mit, dass die Stadt Niebüll am 23.08.2018 den 9.999sten und 10.001sten Einwohner begrüßt haben. Der 10.000ste Einwohner war verhindert.
 

➢  Manfred Steffens erscheint um 19:04 Uhr.

 
Der Bürgervorsteher teilt weiterhin mit, dass in der letzten Sitzung der Stadtvertretung keine Beschlüsse im nicht öffentlichen Teil gefasst worden sind.
 
 

5.
Bericht über die Arbeit der Ausschüsse            
 

 

5.1 ABV
Holger Jessen berichtet von der Sitzung des ABV am 23.08.18, die Frau Cornils geleitet hat.
Die meisten Punkte stehen heute auch auf der Tagesordnung.
In der Einwohnerfragestunde machten Anwohner auf eine stärker werdende Lärmbelästigung am Bahnhof durch Bahn- bzw. Rangierbetrieb aufmerksam.
Außerdem gibt es derzeit 12 laufende Baumaßnahmen in der Stadt, die die rege Bautätigkeit wiederspiegeln.
 
5.2 ASKS
Bernd Neumann weist auf die nächste Sitzung des ASKS am 11.09.18 hin, auf der Herr von der Becke zum Sachstand beim Klinikum NF berichten wird.
 
5.3 AUW
Peter Schumann berichtet von der letzten Sitzung des AUW am 28.06.18, auf der der Kinder- und Jugendbeirat sein Projekt zur Vermeidung von Plastiktüten in der Niebüller Innenstadt vorgestellt haben. Der Ausschussvorsitzende fordert dazu auf, die Bestrebungen des Kinder- und Jugendbeirates zu unterstützen.
Weiterhin weist er darauf hin, dass die nächste Sitzung des AUW am 20.09.18 in Dagebüll stattfinden wird und als Schwerpunkt der Tourismus auf der Tagesordnung steht.
 
Anmerkung der Verwaltung:
Die geplante Sitzung mit dem entsprechenden Ausschuss in Dagebüll zum Thema Tourismus wird voraussichtlich am 01.11.18 stattfinden. Die Sitzung des AUW am 20.09.18 wird in Niebüll in den Räumlichkeiten des NIC stattfinden.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
FB 1, FB 3

 

 

6.
Bericht des Bürgermeisters          
 

 

6.1 laufende Baumaßnahmen
Der Bürgermeister informiert, dass eine kleinere Baumaßnahme heute auf der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil steht. Das betrifft den Abschnitt Zum Stellwerk/Bahnhofstraße, wo die abknickende Vorfahrtstraße umgesetzt werden soll. Der Baubeginn steht kurz bevor.
Außerdem wird im Peter-Schmidts-Weg der Fußweg auf der Nordseite vom Osterweg Richtung Osten vor dem Grundstück von ehemals Fritz Petersen und dem angrenzenden Grundstück hergestellt. Für den Fußgängerüberweg über die Gleise der NEG fehlt leider immer noch die erforderliche Genehmigung der Eisenbahnaufsicht.
 
6.2 Windkraftanlage am Klärwerk
Der Bau der Windkraftanlage schreitet gut voran. Für die gesamte Baumaßnahme, Kranstellfläche, usw. war ziemlich umfänglicher Bodenaushub erforderlich. Hinsichtlich des Bodenaushubs war bei 2,50 m absolut tragfähiger Boden erreicht, so dass die Statiker die Baufreigabe geben konnten. Seit Beginn dieser Woche wird am Fundamentkorb gearbeitet; morgen wird das Fundament geschüttet. Die Errichtung der Anlage ist im Plan und für die 42. Kalenderwoche (ab 15.10.) vorgesehen.
 
6.3 Gotteskoogstraße
Die Großbaustelle Gotteskoogstraße kommt voran. Bauende sollte die 50. KW sein, d.h. Mitte Dezember. Ob letztlich die Verschließdecke dann auch schon aufgetragen ist, ist vom Bau- und Witterungsverlauf abhängig. Die Maßnahme kann voraussichtlich nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden. Der Bereich zwischen Camminer Straße und Uhlebüller Straße wird verschoben. Ggf. erfolgt noch der Kanalbau im Kreuzungsbereich.
In den Herbstferien erfolgt der Einbau der Deckschicht zwischen der Jahnstraße und der Stettiner Straße.
Die Verzögerungen sind bedingt durch die Erneuerung der Versorgungsleitungen.
 
6.4 Erweiterung Bauhof
Die Erweiterung des Bauhofes geht nach einem trägen Start gut voran. Der Baukörper ist geschlossen; die Sektionaltore sind eingebaut. In den nächsten Tagen erfolgt der Einbau des Bodens.
 
6.5 Breitbandausbau
Der Breitbandausbau in der Stadt geht voran; jedoch erfordert die Kontrolle der Wiederherstellung der Aufbrüche in den Gehwegen und Straßen und das Einfordern von Nachbesserungen sehr viel Zeit und Aufwand. Schwierig ist immer der vorher/nachher Vergleich. Bei den meisten Fußwegen und Straßen war der Ursprungszustand auch nicht immer zufriedenstellend. Am Ende wird man aber sagen können, dass Niebüll komplett mit Glasfaser erschlossen ist.
 
6.6 Termin Haushaltsberatungen 2019
Im Haupt- und Finanzausschuss hat man den Termin für die Haushaltsberatungen auf Freitag, den 23.11.18 ab 14:30 Uhr im Amt Südtondern terminiert. Für alle neuen Stadtvertreter/innen weist der Bürgermeister auf Samstag als Reservetermin hin.
Bis dahin werden alle Vorbereitungen in den Fachausschüssen abgeschlossen sein müssen.
 
6.7 Nationalpark-Partner
Seit dem 22.08.18 ist die Stadt Niebüll Nationalpark-Partner. Gemeinsam mit der Gemeinschaftsschule und dem Naturkundemuseum dokumentiert Niebüll damit das Bewusstsein für den Wert und die Schutzbedürftigkeit dieses Weltnaturerbes, das nicht mehr nur schützenswerter Naturraum ist und der Erholung und Freizeit dient, sondern mittlerweile auch einen großen Teil unserer Wirtschaftsstruktur mit prägt.

 

Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
FB 1, FB 2, FB 3

 

 

7.
Einwohnerfragestunde            
 

 

Ein Einwohner fragt zum TOP 29 „Entwicklung Stadtwerke Nordfriesland GmbH“ im nicht öffentlichen Teil, ob es sich um eine neue Gesellschaft handelt und welche Gesellschafter dahinter stehen, da die Gesellschaft noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Weiterhin fragt er, ob die Öffentlichkeit schon informiert worden ist und wenn nicht, warum es nicht erfolgt ist.
 
Der Bürgermeister antwortet, dass bisher bereits eine Kooperation zwischen Leck, Bredstedt und Niebüll besteht. Bedingt durch die Netz-Gesellschaften handelt es sich um 6 Firmen, was von außen so nicht einfach zu erkennen ist. Von dem vorherigen Geschäftsführer Rüdiger Wiese wurde der Prozess angestoßen. Da es sich um eine Verschmelzung auf die Stadtwerke Niebüll handeln wird, diese Beschlüsse aber noch nicht gefasst und somit auch nicht umgesetzt sind, ist diese Änderung noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die Kommunen Leck, Bredstedt und Niebüll werden gemeinsam mit 50,1 % Mehrheitsgesellschafter. Die Service plus GmbH wird mit 49,9 % Minderheitsgesellschafter.
Eine besondere Herausforderung dabei besteht in dem steuerlichen Querverbund in Bezug auf das Hallenbad in Leck. Dazu wurden verbindliche Auskünfte beim Finanzamt eingeholt.
Heute tagt zeitgleich die Gemeindevertretung in Leck; gestern hat die Stadtvertretung Bredstedt getagt und sich mit der Thematik befasst. Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland ist eingebunden.
 
Die Verschmelzung der Stadtwerke ist zum 01.01.2019 vorgesehen. Die Anteilsverhältnisse sind angelegt auf die Eigentumsverhältnisse. Eine Öffentlichkeitsarbeit ist bisher noch erfolgt; es ist jedoch vorgesehen, dass die Geschäftsführung eine Mitteilung an die Presse gibt.
Für den Kunden ändert sich außer in Form eines neuen Namens des künftigen Gemeinschaftsunternehmens nichts.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
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8.
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 1. Sitzung vom 14.06.2018          
 

 

Die Niederschrift über die Sitzung vom 14.06.18 ist der Stadtvertretung zugegangen.
Es erfolgen keine Einwände.

 
 

9.
Benennung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderung (Beratung und Beschlussfassung) - DS 37-2018 - Berichterstatterin: Bettina Sprengel     
DS 37-2018

 

Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, Herrn Manfred Steffens erneut als Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu berufen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Manfred Steffens bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen der Stadtvertretung für das Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung, das er gerne noch eine letzte Wahlperiode ausfüllen möchte.
Er informiert darüber, dass es in dem Bereich noch viel zu tun gibt und nennt als Stichworte die UN Elternrechtskommission, Bundesteilhabegesetz oder die Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase..
In Bezug auf den Bahngipfel, der vor kurzem in Niebüll getagt hat, weist er darauf hin, dass die DB Regio nicht nur im Hinblick auf Menschen mit Behinderung, sondern auch auf Eltern mit Kinderwagen und Schüler/innen noch nicht im hier und jetzt angekommen ist.
Auch innerstädtisch weist er auf etliche folgende Brennpunkte hin, wo auch immer wieder auf die Bedarfe für Menschen mit Behinderung hingewiesen werden muss:

•   Wiederherstellung der Bürgersteige im Rahmen des Breitbandausbaus
•   Fahrende Radfahrer auf dem Bürgersteig in der Hauptstraße
•   Stolperstelle im Bürgersteig beim ehemaligen Karstadt-Gebäude

Er lobt die barrierefreie Querung des Rathausplatzes und zeigt sich nachdenklich zur Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat.
Außerdem weist er auf die Anpassung seiner Aufwandsentschädigung hin.
 
Beratung:
Bettina Sprengel teilt mit, dass Herr Steffens am 06.10.2011 von der Stadtvertretung in das Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung (damalige Bezeichnung Behindertenbeauftragter) berufen wurde.
Vorangegangen war das gem. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung vorgesehene Verfahren. Danach beruft die Stadtvertretung auf Vorschlag der Behindertenverbände eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung für die Stadt Niebüll, der/die als Gesprächspartner/in für die Politik und die Verwaltung dient, Mitspracherecht bei den betreffenden Entscheidungen hat und die Interessen der Behinderten vor Ort vertritt.
Herr Steffens hatte sich bereit erklärt, das Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erneut zu übernehmen. Dieses erfolgte per Beschluss der Stadtvertretung am 19.09.2013.
Auch dieses Mal hat sich Herr Steffens bereit erklärt, das Amt für die nächste Wahlperiode zu übernehmen; daher waren Politik und Verwaltung überein gekommen, auf das vorgesehene Verfahren zu verzichten.
 
Herr Oster dankt Herrn Steffens für seine bisherige Arbeit, der auch gleichzeitig Beauftragter für Menschen mit Behinderung auf Kreisebene ist.

 

Auszug
zur Erledigung an:
BAD
zur Kenntnis an:
FB 1, FB 2, FB 3

 

 

10.
Benennungen und Bestellungen hier: Gesellschafterversammlung Landestheater - DS 38-2018 - Berichterstatterin: Karin Schiessler-Usadel   â ;€‚ 
DS 38-2018

 

Beschluss:
Als Vertreter der Stadt Niebüll für die Gesellschafterversammlung für das Landestheater wird Bürgermeister Wilfried Bockholt benannt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Karin Schiessler-Usadel erläutert, dass die Benennung bei der konstituierenden Sitzung versäumt wurde. Gemäß § 104 GO soll in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ der Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt ist, der gesetzliche Vertreter die Gemeinde vertreten sein.
Die Gesellschafterversammlung des Landestheaters ist morgen anberaumt.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
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zur Kenntnis an:
FB 1

 

 

11.
Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung des Einspruches gegen die Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 im Wahlbezirk Niebüll V - DS 32-2018 - Berichterstatterin: Karin Schiessler-Usadel   â ;€‚ 
DS 32-2018

 

Beschluss:
Unter Abwägung der vorgebrachten Argumente der Einspruchsführer, der wahlrechtlichen Grundsätze und der Möglichkeit des Vorliegens eines realen Wahlfehlers wird der Einspruch zugelassen und das Wahlergebnis im Wahlbezirk Niebüll V durch Nachzählung überprüft.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Karin Schiessler-Usadel erläutert, dass der Wahlprüfungsausschuss nach der Kommunalwahl tagt, die am 06.05.18 stattgefunden hat, um zu entscheiden, ob die Wahl gültig ist. Am 30.05.18 ist ein Einspruch gegen die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk Niebüll V eingegangen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat am 09.07.18 getagt und sich mit den Einwänden befasst. Dabei hat man es sich nicht leicht gemacht. Die Entscheidung soll auch nicht als Misstrauen gegenüber den Personen verstanden werden, die ehrenamtlich am Tag der Wahl für die Stadt Niebüll aktiv waren und nachher ausgezählt haben.
Man hat sich zu dem Beschlussvorschlag durchgerungen, um Klarheit zu bekommen.
Das weitere Prozedere sieht folgendermaßen aus:
Der Gemeindewahlausschuss des Amtes wird bei positiver Beschlussfassung zusammenkommen, um erneut auszuzählen. Der voraussichtliche Termin dafür wird der 24.09.2018 im Amt sein; dieser wird zu gegebener Zeit noch bekannt gemacht.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 1
zur Kenntnis an:
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12.
Planung zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Langstoft (Beratung und Beschlussfassung) - DS 2-2018 - Berichterstatter: Holger Jessen     
DS 2-2018

 

Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Niebüll stimmt dem anliegenden Entwurf und der vorliegenden Kostenberechnung zu, um so die weiteren Planungen zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Holger Jessen erläutert, dass gemäß aktuellem Brandschutzbedarfsplan unter der Voraussetzung der Schaffung entsprechender Unterstellmöglichkeiten für die Freiwilligen Feuerwehr Langstoft im Haushaltsjahr 2019 geplant ist, einen Mannschaftstransportwagen zu beschaffen. Damit dieses Fahrzeug angemessen untergestellt werden kann, sind im Haushalt 2018 unter 22-126002-0341 , 20.000,00 € Planungskosten für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Langstoft vorgesehen.
Der Bürgermeister ergänzt, dass bei Zustimmung zum Bau auf Basis der konkretisierten Planung zeitgleich auf Basis einer VE im Haushalt 2018 die Fahrzeugbeschaffung in die Wege geleitet werden soll.
 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
FB 2

 

 

13.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung über- und/oder außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 - DS 29-2018- Berichterstatterin: Bettina Sprengel     
DS 29-2018

 

Beschluss:

Die im Zuge der Aufstellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 festgestellten und nicht durch § 5 der Haushaltssatzung abgedeckten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.729.419,80 € werden –soweit dies bisher noch nicht geschehen ist- gem. § 95d GO genehmigt.


 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:

Bettina Sprengel erläutert, dass die Anordnung über- und/oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die den Jahresabschluss nur unwesentlich beeinflussen, möglich (siehe auch § 5 der Haushaltssatzung, Grenze im Einzelfall 5.000 €) ist, eine Genehmigung der Stadtvertretung ist jedoch gem. § 95 d GO in den von § 5 der Haushaltssatzung nicht abgedeckten Fällen einzuholen.

Sie erläutert die Überschreitungen anhand einiger Beispiele wie den Entwässerungsleitungen, Abwasserleitungen bzw. Schulkostenbeiträge.


Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

14.
Bericht über über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen gem. § 5 der Haushaltssatzung im Haushaltsjahr 2017 - DS 30-2018 - Berichterstatterin: Bettina Sprengel     
DS 30-2018

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bürgermeister im Haushaltsjahr 2017 über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 5 der Haushaltssatzung in Höhe von insgesamt 86.045,57 € angeordnet hat.


 

Beratung:

Bettina Sprengel erläutert, dass gem. § 5 der Haushaltssatzung der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen beträgt, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO im Einzelfall erteilen kann, 5.000,00 €. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.


Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

15.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017, der eine Korrektur der Eröffnungsbilanz beinhaltet - DS 31-2018 - Berichterstatterin: Bettina Sprengel     
DS 31-2018

 

Beschluss:

1.   Die Stadtvertretung stellt den gemäß § 95m Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit §§ 44 und 52 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellten Jahresabschluss 2017 fest (Anlagen 1 – 10 zu dieser Sitzungsvorlage).
 
2.   Im Zuge des Jahresabschlusses erfolgt eine nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanz um +162.985,55 €.
 
3.   Der vorgetragene Jahresüberschuss in Höhe von 2.893.882,88 € wird in voller Höhe der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
 
Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages:
 
Bettina Sprengel berichtet, dass der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres gemäß § 95 m GO aufzustellen ist.
Die erstgenannte Frist war erneut nicht einzuhalten.
 
Aufgabe des Jahresabschlusses ist, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ist zu erläutern.
 
Nach § 44 GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus:
 

1.   der Ergebnisrechnung ((§ 45 GemHVO-Doppik - Anlage 1),
2.  der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik - Anlage 2),
3.   den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik - Anlage 3, nicht in Papierform),
4.   der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik - Anlage 4),
5.   dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik - Anlage 5) und
6.   den Anlagen zum Anhang (§ 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik – Anlagen 6 – 10)

 
 
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages –Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanz
 
Von der Anlagenbuchhaltung wurde mitgeteilt, dass eine erneute Korrektur der Eröffnungsbilanz zu erfolgen hat. Es handelt sich um einen Betrag in Höhe von +162.985,55 €.
 
Betroffen sind die Produkte
 

272 000
Wohnung Stadtbücherei
+ 61.322,80 €
538 001
Betriebsgebäude Klärwerk
+ 87.001,20 €
538 001
Güllebehälter beim Klärwerk
+ 5.201,08 €
365 003
Krippe Villa Lene
+ 9.460,47 €

 

Da es sich um eine Korrektur der Eröffnungsbilanz handelt, muss der zu korrigierende Betrag von +162.985,55 € im Verhältnis 85% Allgemeine Rücklage und 15% Ergebnisrücklage gebucht werden (§ 56 GemHVO-Doppik). Die Frist zur Berichtigung ist nach erfolgter Änderung der GemHVO-Doppik verlängert worden und bis einschließlich 2020 möglich!
 
Danach werden diese Rücklagen folgende Bestände aufweisen:
 

 
Stand 31.12.2016
Korrektur
Neuer Bestand
Allgemeine Rücklage
27.864.768,83 €
+138.537,72 €
28.003.306,55 €
Ergebnisrücklage
10.346.545,65 €
+24.447,83 €
10.370.993,48 €.
       

 
Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages – Verwendung des Überschusses - Bilanz
 
Mit der Landesverordnung (LV) zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Mitte 2016 werden Gemeinden, die den Jahresabschluss nach Inkrafttreten der LV beschließen, in die Lage versetzt, den Anteil der Ergebnisrücklage am Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 33% zu erhöhen (§ 25 Abs. 3).
 
Dieser Prozentsatz kann, wenn die Allgemeine Rücklage einen Anteil von über 30% an der Bilanzsumme hat, noch überschritten werden kann.
 
Der Bestand der Allgemeinen Rücklage(28.003.306,55 €) an der Bilanzsumme (84.961.338,04 €) ist mit 32,96% höher als 30%!
 
Von der Möglichkeit, den Bestand der Ergebnisrücklage über 33% hinaus aufzufüllen, sollte die Stadt Niebüll daher Gebrauch machen, denn in Jahren mit einem Fehlbetrag kann dieser aus dem Bestand der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Das hat –ausgehend vom Stand der Rücklagen nach den vorgenommenen Korrekturen- folgende Auswirkungen:
 

 
Bestand nach Korrektur der EÖB
Aufteilung verbleibender Überschuss 2016
Bestand der Rücklagen dann
Jahresüberschuss 2017
2.893.882,88 €
   
Allgemeine Rücklage
28.003.306,55 €
0,00 €
28.003.306,55 €
Ergebnisrücklage
10.370.993,48 €
2.893.882,88 €
*13.264.876,36 €

 

* = entspricht 47,37% der Allgemeinen Rücklage
 
Die Bilanzsumme der Schlussbilanz zum 31.12.2017 beträgt 84.961.338,04 €. Das Eigenkapital macht dabei einen Anteil an der Bilanzsumme von 58,81% aus!
 
Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses weist darauf hin, dass der Jahresabschluss besser als erwartet ausgefallen ist.
Die hohen Abschreibungen sind bedingt durch die hohen Investitionen in den vergangenen Jahren. Sie gibt einen kurzen und prägnanten Überblick über den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen und die Unterschüsse in den Bereichen Feuerwehr, Schwimmhalle und Bücherei.
Außerdem weist Sie auf die Einnahmen durch die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer hin. Nach einem Exkurs zu den Schulen, den Kitas, dem Haus der Jugend und dem Bauhof dankt sie den städtischen Mitarbeitern für ihren Einsatz.
 
Fazit:
 
Auch der sechste doppische Abschluss der Stadt Niebüll weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss aus, der in dieser Höhe nicht erwartet werden konnte (2.893.882,88 €).
Der Überschuss wird zunächst in das Jahr 2017 vorgetragen und nach erfolgter Beschluss-fassung über die Verwendung verbucht.
 
Liquide Mittel (§ 27 GemHVO-Doppik):
 
Der Bestand der liquiden Mitteln erhöhte sich deutlich und zwar von 3.923.910,70 € auf 6.728.836,19 €. Darin enthalten ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2 Mio. €.
 
Kreditaufnahme (§ 95 g GO):
 
Im Jahr 2017 hat die Stadt Niebüll von der im Haushalt vorgesehenen Kreditermächtigung in Höhe von 5 Mio. € nicht in voller Höhe, aber doch mit 2 Mio. € Gebrauch gemacht.
 
Finanzausgleichsrückstellung (§ 24 GemHVO-Doppik)
 
Rückblick:
Der gesamte Überschuss des Jahres 2013 in Höhe von 1.905.533,58 € wurde vor Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Finanzausgleichsrückstellung zugeführt, um durch eine Entnahme in den Folgejahren die Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen bzw. die höheren Umlagen kompensieren zu können. Dadurch wurde als Ergebnis des Jahres 2013 ein Betrag von 0,00 € ausgewiesen. Diese Handlungsweise war zu beanstanden. In den Jahren 2015 und 2016 wurde die Finanzausgleichsrückstellung daher wieder vollständig aufgelöst und nach den im Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Bestimmungen dem Eigenkapital zugeführt.
 
Aktuell:
Aufgrund der außerordentlich hohen Gewerbesteuererträge ist zu erwarten, dass sich die Umlagen (FAG-, Kreis- und Amtsumlage) im Jahr 2019 deutlich erhöhen werden. Um diese Belastungen zu mildern, wurde ein Betrag in Höhe von 1.000.500 € der Finanzausgleichsrückstellung zugeführt.
 
Gesamtfazit und Ausblick:
 
Auch das Jahr 2017 schließt – wie auch alle Vorjahre- mit einem für die Stadt Niebüll positiven Ergebnis (2.893.882,88 €) ab. Erneut kann in der Ergebnisrechnung ein hoher Überschuss erwirtschaftet werden. Dieser ist zudem deutlich höher als in den Vorjahren und letztlich der Tatsache zu verdanken, dass die Stadt Niebüll außergewöhnlich hohe Gewerbesteuererträge verbuchen konnte.
Die Verschuldung ist im Jahr 2017 durch die Kreditaufnahme gestiegen, sie bewegt sich jedoch –gemessen an der Verschuldung vieler anderer Kommunen- auf einem durchaus vertretbaren Niveau, zumal ein Großteil der Verschuldung, nämlich 2.785.000 € dem Bereich der kostenrechenden Einrichtung „Kläranlage“ zugeordnet werden kann. Man spricht hier von „rentierlichen“ Schulden, da sie über die Abwassergebühren wieder refinanziert werden. Auch die Kreditaufnahme von 2.000.000 €, die dem Produkt Grunderwerb zugeordnet werden kann, wird sich mittelfristig durch die Grundstücksverkaufserlöse wieder refinanzieren.
 
Der Haushalt des Jahres 2018 sieht ebenso wie die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2021 erneut Jahresüberschüsse in der Ergebnisplanung aus. Durch die gute Konjunktur werden vor Allem die Produktsachkonten „Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ gespeist, ein Konjunkturrückgang würde sich negativ für die Finanzlage der Stadt Niebüll auswirken.
 
Allerdings sorgen die bevorstehenden vielfältigen Investitionsmaßnahmen (z. B.: Südtondernsporthalle, Altenbegegnungsstätte, 2. Sporthalle beim Schulzentrum, Enderschließung von Baugebieten, Ersterschließung neuer Bau- und Gewerbegebiete, weitere Straßensanierungen etc.) dafür, dass sich die liquiden Mittel der Stadt Niebüll reduzieren werden, wenn Einzahlungen und Erträge aus der Veräußerung der erschlossenen Gebiete nicht zeitgleich erfolgen. Es kann aber auf die vorhandenen liquiden Mittel von über 6 Mio. € zurückgegriffen werden und ein Anstieg der Verschuldung ist somit in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
 
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Niebüll sind geordnet, die Ertragslage ist immer noch besser als in vielen Kommunen vergleichbarer Größenordnung und die Bilanz der Stadt Niebüll weist ein hohes Eigenkapital aus.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2
zur Kenntnis an:
---

 

 

16.
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - Beratung und Beschlussfassung Antrag der SPD-Fraktion Niebüll - DS 45-2018 - Berichterstatter: Thomas Uerschels     
DS 45-2018

 

Beschluss:
Der Antrag der SPD-Fraktion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (DS 45-2018) wird zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Thomas Uerschels schildert, dass Straßenausbaubeiträge schon immer ein schwieriges Thema waren. Immerhin werden sie schon lange erhoben und viele Menschen sind davon betroffen. Für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge gibt es mehrere Gründe.
a) Die Anliegerinnen und Anlieger haben einen persönlichen Mehrwert durch eine sanierte Straße. Dieses Argument ist jedoch strittig. Auch die Staffelung in Anlieger-, Durchfahrtsstraßen etc. genügt nicht. Alle Straßen können von allen Niebüllerinnen und Niebüllern sowie Gästen genutzt werden. Die Wertsteigerung des Eigenheimes ist kaum von Nutzen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wollen ihr Haus nicht verkaufen.
b) Hauptargument war die bis zum 25. Januar 2018 geltende gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung. Dieses Argument hat sich erledigt. In Schleswig-Holstein können die Gemeinden nun auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten. Leider hat die Landesregierung von CDU, FDP und Bündnis90/Grüne ihr Wahlkampfversprechen klar gebrochen. Die Straßenausbaubeiträge wurden nicht landesweit abgeschafft. Die Gemeinden erhalten keine entsprechenden Gelder. Auch Niebüll hat jetzt die Wahl aber auch die Last der Finanzierung.
 
In den nächsten Jahren stehen viele Straßenbaumaßnahmen an. Diese Maßnahmen werden
immer teurer und belasten den Haushalt der Stadt Niebüll. Die Idee einer Beteiligung der Bürger an den Kosten der Straßensanierung ist nachvollziehbar. Es ist aber keine gute Idee. Individuelle Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, unsozial und nicht mehr zeitgemäß.
 

1.   Straßenausbaubeiträge werden nicht überall im Land erhoben. Dadurch werden Grundeigentümer nicht gleich behandelt. Dies führt zu Standortnachteilen armer Gemeinden. Reiche Gemeinden haben aber Standortvorteile. Niebüll gehört zu den finanzstarken Gemeinden. Hier muss die Stadt Niebüll handeln. Wir dürfen keinen Standortnachteil zulassen!
2.   Straßenausbaubeiträge treffen oft junge Familien und ältere Hausbesitzer. Für beide Gruppen ist das Eigenheim ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Es sichert die Existenz. Beide Gruppen trifft die teilweise hohe Forderung zu einem schlechten Zeitpunkt. Oftmals ist die finanzielle Lage angespannt. Von den ersten Planungen bis zur Abrechnung der Baumaßnahme vergeht eine lange Zeit. Über diese Zeit belasten Existenzsorgen massiv die Anlieger. Wir sagen: So geht das nicht!
3.   Die Stadt Niebüll und die Einwohnerinnen und Einwohner haben ein großes Interesse an heiler Infrastruktur. Gut ausgestattete Schulen und moderne Sportanlagen sind wichtig. Das Vorhalten von Gewerbe- und Wohnbaugrundstücken ist auch wichtig. Dies sind nur zwei Beispiele. Genauso wichtig sind heile und gut ausgebaute Straßen. Wieso sollen die Straßen von den Anliegern mitbezahlt werden? Wieso werden die anderen genannten Punkte aber von der Allgemeinheit vollständig aus dem Haushalt bezahlt? Dies können wir nicht nachvollziehen.
4.   Intakte Infrastruktur fördert den Wert des Standortes Niebüll. Sie dient dem Wohlbefinden aller Einwohnerinnen und Einwohner. Sie steigert in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels die Attraktivität des Wohn- und Arbeitsortes Niebüll. In der Vergangenheit hat dies bereits zu einem starken Anstieg der Mieten geführt. In der Zukunft stehen Straßenbaumaßnahmen im nahezu gesamten Stadtgebiet an. Eine Beibehaltung der Beitragspflicht führt zu Kosten auch für die Vermieter. Diese Kosten würden zu einer Erhöhung der Kaltmieten führen. Die hohen Mieten in Niebüll würden weiter steigen. Dagegen müssen wir etwas unternehmen: Niebüll muss ein attraktiver Wohnort mit bezahlbarem Wohnraum bleiben.
 

Diese Aufzählung könnte sicher noch weiter fortgeführt werden. Sie zeigt aber bereits bei diesen vier Punkten: Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft! – Packen wir es an!
 
Beschlussvorschlag:
Die Niebüller Stadtvertretung beschließt rückwirkend zum 26. Januar 2018 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Niebüll (Straßenbaubeitragssatzung).
 
Wilfried Bockholt empfiehlt, dem Antrag heute nicht zu folgen und ihn zur weiteren Bearbeitung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In die Thematik fließen viele Aspekte ein, die ggf. noch nicht berücksichtigt sind. Zum einen ist eine Umgestaltung der Satzung möglich; dieser Möglichkeit würde man sich berauben, sollte heute ein Beschluss fallen, die Satzung aufzuheben. Die Übersicht zum Jahresabschluss 2017, den man heute gehört hat, zeigt nur von wo man kommt. Es handelt sich jedoch um einen komplexen Bereich, den man bedenken muss. Laut Ausführungserlass ist das Aufheben nur rückwirkend zum 26.01.2018 möglich. Das bedeutet, dass die Claudiusstraße komplett abgerechnet werden muss.
Der Bürgermeister benennt drei aktuelle Maßnahme hinsichtlich des Straßenausbaus:
Claudiusstraße, Gotteskoogstraße und Ingwer-Dethlefsen-Straße. Es muss auch eine Gerechtigkeit zu denen gewahrt bleiben, die bereits gezahlt haben. Sollte die Satzung aufgehoben werden und weitere Finanzmittel zur Umsetzung aller Maßnahmen des Haushalts insgesamt benötigt werden, bleibt nur der Weg über die Erhöhung der Grundsteuer B.
Gleichzeitig warnt er davor, die Satzung für bspw. 4 Jahre auszusetzen. Die Haushaltslage kann sich auch schnell verschlechtern. Außerdem sind die Auswirkungen des künftigen FAG und der künftigen Kita-Finanzierung zu beachten.
Die Verwaltung ist in der Lage aufzuzeigen, welche Stellschrauben es im Bereich Beiträge gibt. Er plädiert für eine weitere Beratung im HFA, bevor in der Stadtvertretung beschlossen wird.
 
Bernd Neumann trägt vor, dass i n der letzten Wahlperiode hat die SPD-geführte Landesregierung die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Kommunen eingeführt. Diese hat zu Diskussionen und Konflikten vor Ort geführt und die Anwohner teils erheblich belastet. Die Forderung der neuen Opposition, die Ausbaubeiträge abzuschaffen und die Kosten durch das Land zu übernehmen ist daher unglaubwürdig.
Alle Niebüller Fraktionen waren sich einig, das Thema „Straßenausbaubeiträge“ gemeinsam nach der Kommunalwahl zu bewegen. Unser gemeinsames Ziel war es, gemeinsam in Zusammenarbeit mit der Verwaltung notwendige Lö sungen auszuarbeiten, um wieder die volle Entscheidungsfreiheit ü ber die Erhebung der Beiträge ausnutzen zu können.
 
Ausgangslage:
Straßenausbaubeiträge werden erhoben, wenn Straßen grundsaniert werden. Beitragspflichtig sind dann diejenigen, die einen Vorteil durch die Straße haben (überwiegend Anlieger). Straßen werden klassifiziert nach unterschiedlicher Nutzung und entsprechend unterschiedliche Prozentsätze auf die Beitragspflichtigen umgelegt (75%, 60%, 50%). Die Differenz, also zwischen 25 und 50% zahlt die Stadt.
 
• In Niebüll werden seit über 50 Jahren Ausbaubeiträge erhoben. Bis vor rund 10 Jahren bestand dazu auch keine rechtliche Verpflichtung und trotzdem wurden sie erhoben. Viele
Straßenanlieger haben in diesen Jahrzehnten Beiträge gezahlt, andere (noch) nicht.
• Mit der Änderung der Gemeindeordnung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in der Dezembersitzung 2017 die Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wieder abgeschafft, also zurück zum Status von vor ungefähr 10 Jahren.
• Der Stadt Niebüll steht es nun frei, ihre Satzung zu ändern. Auf die Erhebung der Beiträge könnte ganz verzichtet werden oder aber die Beitragssätze angepasst werden.
• Beim Ausbau und Instandhaltung kommunaler Straßen handelt es sich seit jeher um kommunale Aufgaben. Verzichtet die Stadt Niebüll auf die Erhebung der Beiträge, muss sie dies innerhalb ihres kommunalen Haushaltes selbst kompensieren. Viele Kommunen haben bereits angekündigt, dies durch eine moderate Erhöhung von gemeindlichen Steuern tun zu wollen.
• Im Zuge der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs will das Land dafür sorgen, dass die Kommunen ihren Aufgaben auch im kommunalen Straßenbau dauerhaft nachkommen können.
• Einige kleinere Kommunen im Amtsbereich Südtondern haben ihre Satzungen bereits aufgehoben, da dort nur selten eine Straße grundsaniert wird.
• Wenn die Satzung aufgehoben wird, werden sehr schnell sehr viele Einwohner darauf pochen, dass gerade "ihre" Straße jetzt doch dringend grundsaniert werden muss.
 
• Das auf Antrag der CDU Fraktion erstellte Straßenkataster für Niebüll zeigt auf, in welchem Zustand unsere Straßen sind. Nicht nur der offensichtliche Straßenbelag (das sind Unterhaltungsmaßnahmen, für die keine Ausbaubeiträge erhoben werden), sondern insbesondere auch die Kanalisation. Daraus lässt sich ableiten, dass wir ca. 400.000 Euro jährlich aufwenden müssen, um den „Status quo“ zu erhalten.
In den letzten 10 Jahren haben wir rund 3,2 Mio. Euro für Grundsanierung von Straßen ausgegeben. Die Auszahlungen erfolgen aus dem Investitionsplan. Dafür wurden 1,54 Mio. Euro an Ausbaubeiträgen von den Bürger/innen erhoben. Diese werden als Einzahlungen im Investitionsplan verbucht. Dieser schließt bei uns grundsätzlich mit einem Minus von mehreren Mio. Euro. Im Jahr 2017 waren es -4.289.700 Euro. So hohe Mittel werden nicht aus laufender Verwaltungstätigkeit erreicht und mindern daher unsere liquiden Mittel bzw. müssen kreditfinanziert werden.
Gemeinden, die ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können, wie z.B. Leck müssen ihren Hebesatz bei der Grundsteuer auf 425% erhöhen. Wir haben derzeit einen Hebesatz von 350%.
 
• Sollte die Erhebung von Straßenausbeiträgen abgeschafft werden, müsste die Stadt sich andere Refinanzierungen überlegen. In der Regel erfolgt das dann über eine Anhebung der Grundsteuer B. Nachteile hätte diese Regelung genau für die Zielgruppe, die der SPD angeblich so am Herzen liegt: die Bürger, die sich kein Haus leisten können und dann über die Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer an den Vermieter erstatten müssen. Außerdem beträfe eine Erhöhung der Grundsteuer auch alle, die im letzten oder früheren Jahren schon Straßenausbaubeiträge gezahlt haben und dann zusätzlich - und zwar ständig- höhere Steuern zahlen müssten. Auch wenn wir es uns -weil wir finanziell gut da stehen- im Moment "leisten" könnten, auf die Beiträge zu verzichten, fänden wir es aus dem vorgenannten Grund nicht fair.
 
• Auch der Hinweis der SPD, dass oft junge Familien und ältere Hausbesitzer betroffen sind, wenn Beitragszahlungen fällig werden, geht in´s Leere. Sowohl das Gesetz wie auch die Satzung der Stadt Niebüll lassen eine Verrentung ohne Prüfung von Einkommens- oder Vermögensverhältnissen zu. Die Verrentung ist derzeit auf 10 Jahre beschränkt, es besteht aber die Möglichkeit, dies per Satzungsänderung auf 20 Jahre auszudehnen.
• Üblicherweise liegt der Beitrag für ein EFH bei etwa 3-6 TEUR. Der Zinssatz ist auch in der Satzung geregelt und liegt aktuell bei unter 2% p.a. Bei einem Betrag von 5 TEUR und einer Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich somit ein Beitrag von jährlich 300 Euro bzw. 25 Euro im Monat. Ist das für einen Hausbesitzer unzumutbar?
 
Wenn im Einzelfall gar nicht getilgt werden kann, weil kein ausreichendes Einkommen vorhanden, kann auch zinslos gestundet werden und die Forderung wird über die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch gesichert. Dann können später einmal die Erben die Schuld begleichen. Der Vermögenswert ist dann vorhanden.
 
• Viele Fragen bleiben offen: Was ist, wenn sich die Finanzlage der Stadt Niebüll verschlechtert oder die Konjunktur einbricht? Wie entwickelt sich der Zustand der Straßen bei schlechterer Finanzlage? Eine Satzung wieder einzuführen, wenn sie einmal ganz abgeschafft
ist, ist schwer und dann hätten die, deren Straßen in der Zwischenzeit saniert wurden, einen großen Vorteil gehabt.
 
• Außerordentlich ärgerlich, dass es hier von Seiten der SPD entgegen der Abmachung in der gemeinsamen Fraktionsvorsitzendenrunde vorab keinen Versuch gab, zusammen mit allen Fraktionen eine gemeinsame Lösung oder Kompromiss zum Wohle aller Bürger/-
innen und der Stadt zu erarbeiten.
 
Was möchte die CDU Fraktion erreichen:
 
• Wir möchten zusammen mit der Verwaltung und allen Fraktionen gemeinsam an einer generationsgerechten und nachhaltigen Lösung zum Wohle aller Niebüller Bürger/innen arbeiten. Lassen sie uns gemeinsam, ggfls. mit der Bereitschaft möglicher Kompromisse, eine
Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung in eine der nächsten Stadtvertretungen erarbeiten.
• Unser Denkansatz wäre zum Beispiel, ob eine Absenkung der Prozentsätze in der Satzung nicht die bessere Lösung wäre. Dann wären zwar auch die, die schon höhere Prozentsätze zahlen mussten, als "Verlierer" anzusehen, aber die Beitragspflicht bleibt grundsätzlich bestehen und die Satzung könnte den künftigen Gegebenheiten, falls erforderlich, angepasst werden.
• Welche Möglichkeiten hat die Stadt Niebüll, um die Belastung für Beitragspflichtige zu mindern?

1.   Senkung des Prozentsatzes der umlagefähigen Kosten von 75% auf (zulässige) 53%, analog Senkung der anderen Prozentsätze.
 
2.   Verrentung der Beitragsschuld offensiv anbieten (Beitrag wird in 10/20 Jahren getilgt).
3.   Billigkeitsmaßnahmen (Niederschlagung/Erlass) in begründeten Ausnahmefällen durchführen.

Fazit:
Die CDU lehnt den Beschlussvorschlag der SPD ab und verweist das Thema in den Haupt- und Finanzausschuss zur gemeinsamen Erarbeitung (Verwaltung und Politik) von neuen Regelungen in der Straßenbaubeitragssatzung.
 
Frauke Rörden-Prang berichtet, dass der Seniorenbeirat das Thema Verzicht auf die Beteiligung von Straßenausbaubeiträgen bereits im Juli auf ihrer Sitzung behandeln wollte. Die Stadtvertreter/innen haben das entsprechende Protokoll vorliegen. Sie plädiert heute für eine Grundsatzentscheidung und anschließend einer weiteren Beratung in den Ausschüssen.
 
Hendrik Schwind-Hansen weist darauf hin, dass es durch den jetzt von der Jamaika-Koalition auf Landesebene ermöglichten Weg zur Aufhebung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu Standortvor- bzw. –nachteilen kommen kann.
Außerdem bezeichnet er die von Seiten der CDU-Fraktion vorgetragene angebliche Absprache in der Fraktionsvorsitzendenrunde als Hinterzimmer-Politik bzw. „Gemauschel“.
 
Sebastian Loske sagt, dass die SSW-Fraktion grundsätzlich für eine Überarbeitung oder Abschaffung der Beiträge ist. Auch die SSW-Fraktion ist für eine Überweisung des Antrages in den HFA. Weiterhin trägt er vor, dass man eine Lösung auch für die Bürger/innen finden muss, die bereits gezahlt haben. Vor dem Hintergrund, dass keiner weiß, wie es in 10 Jahren aussieht, sollte man eine Flexibilität einbauen.
 
Der Bürgervorsteher hinterfragt, ob damit der Antrag gestellt wurde, den Antrag der SPD-Fraktion in den HFA zu verweisen. Dieses bestätigt Herr Loske.
 
Reinhard Abel teilt mit, dass die FDP-Fraktion großes Interesse an der Abschaffung der Erhebung der Straßenausbaubeiträge hat. Am 02.07.18 waren alle Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgervorsteher und dem Bürgermeister zusammen gekommen. Dabei wurde nicht zum „Kungeln“ aufgefordert, sondern besprochen, wie man den Weg beschreitet. Von anderen Stellen sollten Informationen eingeholt werden und auch ausgewertet, welche Städte in S-H welchen Weg beschreiten. Ein Fragenkatalog an die Verwaltung sollte erstellt werden.
 
Thomas Uerschels sieht es als sinnvoll an, den Antrag zunächst in den HFA zu überweisen. Er zieht den Antrag zurück und bittet um Überweisung in den HFA.
 
Der Bürgermeister weist den Vorwurf des „Gemauschel“ in der Fraktionsvorsitzendenrunde zurück und nimmt dazu Stellung. Dazu erfolgt eine Aussprache.
Danach lässt der Bürgervorsteher darüber abstimmen, den Antrag der SPD-Fraktion in den HFA zu überweisen.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 2, BAD
zur Kenntnis an:
FB 3

 

 

17.
Beratung und Beschlussfassung über einen Förderantrag zur Erneuerung des Stadiongebäudes in der Jahnstraße - DS 46-2018 - Berichterstatter: Bürgermeister Wilfried Bockholt     
DS 46-2018

 

Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt der Projektanmeldung des Projektes „Erneuerung des Stadiongebäudes Jahnstraße, Niebüll“ zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gem. Projektaufruf vom August 2018 zu.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 
Beratung:
Der Bürgermeister erläutert die Sitzungsvorlage. Er weist darauf hin, dass die Stadt Niebüll vor ca. 2025 keinen Ansatz dafür finden würde, dieses Vorhaben in Angriff zu nehmen. Das wäre dann bereits 12 Jahre nach der Erstellung des Sportentwicklungsplanes.
Es gibt nun die Möglichkeit an einem Bundesprogramm teilzuhaben, dass die Chance für eine 45%ige Förderung gibt. Die Förderung sollte 1 Mio. € ausmachen. Denkbare Projekte sollten bis zum 24.08.18 angemeldet werden. Die Stadtvertretung muss per Beschluss bis zum 31.08.18 der Projektanmeldung zustimmen.
Anja Cornils weist auf rechtliche Gegebenheiten hin im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse bezüglich Grundstück und Gebäude bzw. Nutzer/Pächter.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3, FB 2
zur Kenntnis an:
FB 1

 

 

18.
Beratung und Beschlussfassung über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen b. Abschließender Beschluss - DS 39-2018 - Berichterstatter: Holger Jessen
DS 39-2018

 

Beschluss:
 
a.

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 18. Änderung des Flä8chennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und wie in den der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlägen beschlossen. Das Planungsbüro Blank wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 
b.

2.   Die Stadtvertretung beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes.
3.   Die Begründung wird gebilligt.

4.  Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame F-Planänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 
Abstimmungsergebnis:
 
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 19
Davon anwesend: 17
 

Ja- Stimmen:
17
Nein- Stimmen:
0
Enthaltungen:
0

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und sind bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitzuzählen
 
Beratung:
Holger Jessen erläutert, dass der Seniorenpark Hoyerstraße GmbH & Co.KG als Vorhabenträger bereits eine Seniorenwohnanlage nördlich der Hoyerstr betreibt. Der Betreiber möchte nunmehr auf einer südlich der bestehenden Einrichtung gelegenen, derzeitigen Grünfläche eine Erweiterung der Nutzung vornehmen und 30 altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnungen einschl. der erforderlichen Abstellräume und Pkw-Stellplätze sowie ein Gebäude zur Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen errichten. In Form und Material sollen die Gebäude dem bestehenden Seniorenheim angepasst werden.
Der F-Plan stellt die Fläche des Plangebietes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Im Nordosten ist zudem ein Biotop ausgewiesen.
 
Gleichzeitig wird im „Parallelverfahren“ der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 66 aufgestellt.

Am 14.06.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt, die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.07.18 bis 03.08.18. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen liegen vor.
Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat einstimmig dafür gestimmt.
 
Der Bürgervorsteher lässt en bloc abstimmen.
 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

19.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Niebüll für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen b. Billigung des Durchführungsvertrages c. Satzungsbeschluss
DS 40-2018

 

Beschluss:
a.

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
Die Planungsbüro Blank, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahmen ab-
gegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b.
2.   Der vom Büro Weissleder & Ewer erarbeitete Durchführungsvertrag wird gebilligt

 
c.

3.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 66 für das Gebiet südlich der Hoyerstraße, nördlich des Rottgrabens bis auf Höhe des Weges An der Butterfenne bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4.  Die Begründung wird gebilligt.
5.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 19
Davon anwesend: 17
 

Ja- Stimmen: 17
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und sind bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitzuzählen.

 

 
Beratung:
Holger Jessen erläutert, dass der Seniorenpark Hoyerstraße GmbH & Co.KG als Vorhabenträger bereits eine Seniorenwohnanlage nördlich der Hoyerstr betreibt. Der Betreiber möchte nunmehr auf einer südlich der bestehenden Einrichtung gelegenen, derzeitigen Grünfläche eine Erweiterung der Nutzung vornehmen und 30 altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnungen einschl. der erforderlichen Abstellräume und Pkw-Stellplätze sowie ein Gebäude zur Pflege und Betreuung von Menschen und Behinderungen und älteren Menschen errichten. In Form und Material sollen die Gebäude dem bestehenden Seniorenheim angepasst werden.
Gleichzeitig wird im „Parallelverfahren“ die 18. Änderung des F-Planes aufgestellt.
 

Am 31.05.2018 wurde der Entwurf der Planung gebilligt und zur Auslegung bestimmt, die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.07.18 bis 03.08.18. Die aufgrund der durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind erörtert worden.

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist durchgeführt und kann nunmehr mit dem abschließenden Beschluss abgeschlossen werden.
Herr Bockholt ergänzt, dass der Durchführungsvertrag mit dem Träger (städtebaulicher Vertrag) vor der Beschlussfassung unterschrieben sein muss, was auch erfolgt ist.
Der Bürgervorsteher lässt en bloc abstimmen.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

20.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Niebüll für das Gebiet zwischen Hauptstr., Stellmacherweg, Norderfangweg und Rathausstr. hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen b. Billigung des Durchführungsvertrages c. Satzungsbeschluss - DS 42-2018 - Berichter
DS 42-2018

 

Beschluss:
a.

6.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage zur Sitzungsvorlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
Die Planungsbüro Blank, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahmen ab-
gegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b.
       2. Der vom Büro Weissleder & Ewer erarbeitete Durchführungsvertrag wird gebilligt.

c.

3.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 69 für das Gebiet zwischen Hauptstr., Stellmacherweg, Norderfangweg und Rathausstr. bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4.  Die Begründung wird gebilligt.
5.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 19
Davon anwesend: 17
 

Ja- Stimmen: 17
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und sind bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitzuzählen.

 

 
Beratung:
Holger Jessen erläutert, dass eine Investorengemeinschaft „Wohnen an der alten Schmiede GmbH“ die Grundstücke Hauptstr. 27, 27a und 29 sowie Norderfangweg 1 und 3 erworben hat und die Gebäude auf diesen Grundstücken mittlerweile abgerissen sind. Geplant ist auf diesen Grundstücken der Neubau von Wohn-und Geschäftshauskomplex mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Die Gebäude sollen zum Zwecke einer Tiefgarage unterkellert werden, die über den Stellmacherweg erschlossen wird. Im Erdgeschoss, zur Hauptstraße orientiert, sind Ladengeschäfte des Einzelhandels zu platzieren, in den oberen Geschossen ist der Bau von maximal 36 Wohnungen geplant.
Da es sich bei diesem Vorhaben um einen zentralen Bereich im Zentrum der Stadt handelt, ist die städtebauliche Entwicklung und Ordnung betroffen und ein Planungserfordernis ausgelöst. Aus diesem Grunde erfolgt die Umsetzung des Projektes über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einem Durchführungsvertrag.
Er weist darauf hin, dass es im Durchführungsvertrag eine Änderung der Frist von 18 Monaten auf 24 Monate für die Bezugsfertigkeit des Vorhabens insgesamt nach Erteilung der Baugenehmigung gegeben hat.
Weiterhin wurde seitens der Gemeinde Klixbüll angeregt, Ladesäulen für Elektro-Autos und Gründächer zu installieren. Obwohl man sich bisher nicht dezidiert bei den Planungen von anderen Gemeinden zurückhaltend geäußert habe, wird die Anregung zur Kenntnis genommen. Jedoch wird die Anregung hinsichtlich der Gründächer als nicht zielführend für den Innenkern gesehen, der mit Hartdächern ausgestaltet ist.
Ladesäulen sind in der Tiefgarage für private Gebäudenutzer vorgesehen.
Holger Jessen weist darauf hin, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in die Vorberatungen einbezogen wurde.
Der Bürgervorsteher lässt en bloc abstimmen.

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

21.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Niebüll für das Gebiet Uhlebüll zwischen der Bahnlinie Niebüll-Westerland, der Klanxbüller Straße, der Uhlebüller Dorfstraße und dem Bosbüller Weg hier: a. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen b. Satzungsbeschluss - DS 41-2018 - Ber
DS 41-2018

 

Beschluss:
.

7.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
Die Planungsbüro Blank, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahmen ab-
gegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b.
8.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des B-Plan Nr. 27 für das Gebiet Uhlebüll zwischen der Bahnlinie Niebüll-Westerland, der Klanxbüller Straße der Uhlebüller Dorfstraße und dem Bosbüller Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
9.   Die Begründung wird gebilligt.
10.   Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-suedtondern.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 19
Davon anwesend: 17
 

Ja- Stimmen: 17
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

 
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend und sind bei der Zahl der anwesenden Mitglieder nicht mitzuzählen.

 

 
Beratung:

Holger Jessen teilt mit, dass die Stiftung Uhlebüll beabsichtigt, ihre Einrichtung auf dem Norderhof in Galmsbüll nach Niebüll in die Uhlebüller Dorfstraße zu verlegen.
Vorgesehen ist bei der Verlegung der Einrichtung, das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück in der Uhlebüller Dorfstr. umzubauen und durch einen Anbau zu erweitern, um dort die Werkstätten als Tagesförderstätten für die Behinderten einzurichten. Zur Therapie der Behinderten sollen in den Werkstätten nicht störende Arbeiten ausgeführt werden, ohne Lärm- oder Staubimmissionen.
Die Maßnahme kann nur über eine entsprechende Bauleitplanung umgesetzt werden, da festgesetzte Baugrenzen überschritten werden.
Desweiteren wurde der Geltungsbereich des B-Planes geringfügig erweitert, um eine im Baublockkaster aufgeführte benachbarte geeignete Baufläche aufzunehmen und diese als Baufenster für die Bebauung mit einem Wohngebäude auszuweisen.
Uwe Christiansen lässt en bloc abstimmen.

 

 

Auszug
zur Erledigung an:
FB 3
zur Kenntnis an:
---

 

 

22.
Anfragen          
 

 

Bernd Neumann hinterfragt zu einem Zeitungsartikel über eine Gruppe Jugendlicher, die derzeit in Niebüll auffällig sind, ob die Jugendlichen wirklich namentlich bekannt sind, wie in dem Artikel erwähnt. Er möchte eine Information, falls er als Stadtvertreter mal angesprochen wird.
Herr Bockholt antwortet, dass ihm die Personen nicht namentlich bekannt sind, jedoch vom Angesicht her, da diese sich auch oft auf dem Rathausplatz auffällig verhalten.
Es sind ja bereits Schritte im Rahmen der Jugendhilfe auf schulischer und polizeilicher Ebene erfolgt. Die Möglichkeiten der Stadt selbst sind begrenzt. Man ist im Gespräch mit dem Haus der Jugend (Frank Sauer). Außerdem besteht der Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreises Nordfriesland.
Jede Straftat wird zur Anzeige gebracht. Ein Jugendlicher musste bereits 50 Sozialstunden ableisten.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Thematik teilweise auch verflüchtigt; es kann dann vielleicht aber auch wieder Gruppen in anderer Zusammensetzung geben.

 

Auszug
zur Erledigung an:
---
zur Kenntnis an:
FB 1

 

 

23.
Verschiedenes          
 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.
 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgervorsteher Uwe Christiansen um 21:13 Uhr die öffentliche Sitzung der Stadtvertretung. Die Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum. Es folgt eine kurze Pause.
 
 
gez. Christiansen gez. Schiessler-Usadel
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Bürgervorsteher Schriftführerin    
 


Dokumente: