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Zusarnmenfassende Erklärung Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung Gemeinde
üphusum
Zusammenfassende Erklärung
zum
Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung
Gemeinde Uphusum
Gemäß § 10 a Abs. 1 Bau GB ist dem Bebauungsplan eine
zusammenfassende Er
klärung
beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergeb
nisse der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung in dem
Bebauungsplan be
rücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach
Abwägung mit den
geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt
wurde.
Die Stellungnahmen der Bürger und Behörden, die zur Beteiligung
vorgetragen wur
den, sind nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
gegeneinander und
untereinander wie folgt in die planerischen Überlegungen einbezogen
worden.
1 .Vorhabenstandort
Um auch künftig den gestiegenen Anforderungen der Arbeitsabläufe
gerecht zu wer
den, ist im Jahr 2021 mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 eine
Vergrö
ßerung
eines Lohnbetriebes geplant. Die vorhandenen Stellflächen der Hallen
rei
chen im Jahr 2021 nicht mehr aus, um alle Fahrzeuge und Maschinen
unterzustellen.
Es ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 um ca.
6.600 qm vorgesehen, der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3
einschließlich der 2, Änderung umfasst nun ca. 2,77 ha. Für die
Errichtung einer zu
sätzlichen Maschinenhalle und eines Maschinenstandes ist die Erhöhung
der Grund
fläche GR von 5.500 qm auf
7.500 qm
erforderlich.
Die Neubauten sind notwendig/damit die wirtschaftliche Entwicklung des
Betriebes
und die vorhandenen Arbeitsplätze langfristig gesichert, bzw. ausgebaut
werden
können.
Alternative Standorte innerhalb der Ortslage sind städtebaulich nicht
sinnvoll, da eine
räumliche Zuordnung der neuen Maschinenhalle zum bestehenden Standort
auf
grund
der Betriebsabläufe (u.a. Nutzung Werkstatt, Waschplatz, Tankstelle,
Büro)
erforderlich ist. Die geplante Maschinenhalle ist im Bereich der bestehenden
Bau
grenzen vorgesehen.
2.Schallemissionen
Gemäß § 50 BImSchG und der DIN 18005- 1 (Schallschutz im
Städtebau, Grundla
gen und Hinweiße für die Planung) sind in der städtebaulichen
Planung die für be
stimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass
schädliche
Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen
dienende
Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie
möglich vermieden
werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung
werden gemäß der DIN 18005
Schallschutz im Städtebau
aufgeführt.
Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche
Räume, des Landes Schleswig-Holstein, techn. Umweltschutz vom 15.07.21:
Aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken, wenn si
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chergestellt wird, dass in der Nacht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr kein Betrieb
und kein LKW- Verkehr auf dem Betriebsgelände stattfindet. Sollte dies
nicht
möglich sein, sind die Schallimmissionen im Rahmen eines Schallgutachtens
einer gemäß § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle zu
prognostizie
ren.
Nach Aussagen des Betreibers erfolgt in der Regel in der Nacht von 22.00 Uhr
bis 6
Uhr kein Betrieb und kein LKW- Verkehr auf dem Betriebsgelände.
Sollte in der Nacht Betrieb und LKW- Verkehr erfolgen, so sind die
Schallimmissio
nen im Rahmen eines Schallgutachtens einer gemäß § 29b BImSchG
bekannt gege
benen Messstelle zu prognostizieren. Ein entsprechender Hinweis erfolgt auf der
Planzeichnunq zum Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung.
3.Eingriffe in Natur und Landschaft
Gemäß Umweltbericht der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3
wird die erfor
derliche Ausgleichsfläche von 2500 qm über das bei der unteren
Naturschutzbehör
de des Kreises Nordfrieslands unter dem Az. 67.30.3-28/14 geführte
Ökokonto der
Gemeinde Klixbüll (Flur 2, Flurstück 2) erbracht. Die Anerkennung des
Ökokontos
erfolgte 2014. Hier wurde auf einer ehemaligen Ackerfläche (2,4 ha)
extensives Dau
ergrünland entwickelt. Weiterhin erfolgte die Anlage eines Gewässers
und eines
Knickwalles.
Im Bereich der Ausqieichsfläche Nr. 1 der Planzeichnung- Teil A ist eine
Pflanzreihe
(gemäß Umweltbericht der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3)
am unteren
nördlichen/östlichen Böschungsrand der vorhandenen Wälle
mit Weidengebüschen
(2 Stck./m) und 6 Erlen anzulegen. Ein ausreichender Abstand zum vorhandenen
Entwässerungsgraben ist zu beachten.
Die festgesetzten Ausgleichsflächen der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3
werden übernommen. Gemäß Ursprungsplan wird folgende
Pflanzliste für die Aus
gleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3,
2. Än
derung übernommen:
Das Grundstück ist bereits teilweise bebaut, Hofflächen sind zum Teil
versiegelt. Es
erfolgt kein wesentlicher Eingriff in das Ortsbild. Die festgesetzten
Ausgleichsflächen
minimieren den Eingriff in das Landschaftsbild. Im Bereich des Baufensters gibt
es
keine Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21
LNatSchG. Es treten
keine erkennbaren streng geschützten Pflanzen auf. Es besteht keine
artenschutz
rechtliche Relevanz. Deutliche Veränderungen der Vegetation und damit der
Lebens
räume für Vögel sind nicht zu erkennen. Ein ev. Verlust von
vorhandenen Gehölzen
kann aufgrund der Strukturen im Umfeld kompensiert werden. Es sind keine
Auswir
kungen auf potenziell vorkommende Arten zu erwarten.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 begründet keine
Zulässigkeit von Vor
haben,
die der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterlie
gen. Erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB sind
nicht zu
erwarten. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Flora- Fauna-
Habitat und
Vogelschutzgebiete bestehen nicht.
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Durch die Erhöhung der max. Grundfläche kommt es zu einer neuen
Versiegelung
von weiteren Flächen. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt entstehen
durch die
Planung nicht.
4.0berflächenwasser
Das Oberflächenwasser wird dem westlich gelegenen Klärteich sowie der
nördlich
angrenzenden Vorflut zugeführt. Das Oberflächenwasser darf nicht
belastet sein:
Eine
wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung vorbehandelter Abwässer ist
erforder
lich.
Stellungnahme des Wasserbodenverbandes Braderup vom 25.06.21:
Der
Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3
liegt im Verbandsgebiet des Wasser-und Bodenverbandes Braderup. Dieses
Schreiben gilt in Verbindung mit den zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 3
ge
leisteten
Stellungnahmen vom 15.01.2018 und 05.05.2009, welche ihre Gül
tigkeit in unveränderter Form erhalten.
Der bereits im Ursprungsplan aufgenommene Flinweis aus unserer Stellung
nahme vom 05.05.2018 wurde im Antrag aufgenommen.
Er besagt, dass vom Unterhalter der Ausgleichsmaßnahmen und dessen
Rechtsnachfolgern dauerhaft eine ungehinderte Zugänglichkeit des
Gewäs
sers zu Unterhaltungszwecken entlang der der westlichen Böschungskante
des Vorfluters A/ 2-1 sicherzustellen ist, da die
Ausgleichsmaßnahmen in
nerhalb des auf 5 m Breite satzungsgemäß freizuhaltenden Streifens
liegen.
Diese Zugänglichkeit ist bisher gegeben. Es ist ebenfalls
satzungsgemäß
festgelegt, dass nur unbelastetes Wasser unmittelbar und mittelbar in die
Hauptverbands- und Verbandsgräben sowie deren Verrohrungen eingeleitet
werden darf. Die entsprechenden Entwässerungsplanungsunterlagen mit den
Einleitmengenberechnungen sind zur Beteiligung vorzulegen. Aufgrund der
Erhöhung der zu versiegelnden Hofplatzfläche sind ggf. die
Regenversicke
rungsanlagen auf ihre Aufnahmekapazität bezüglich der anstehenden
Was
sermengen zu überprüfen.
Die Satzung des DHSV SWBS wird von der Gemeinde beachtet.
Stellungnahmen privater Bürger sind nicht eingegangen.
Diese zusammenfassende Erklärung ist Anlage des Bebauungsplanes Nr. 3, 2.
Än
derung.
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