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Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung
Gemeinde Uphusum
3 F Ausfertigung
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Begründung
Bebauungsplan
Nr. 3, 2. Änderung
Gemeinde Uphusum
Teil I
1. Allgemeine Planungsvoraussetzungen
1.1 Grundlagen der Planung
Folgende Gesetze bilden die Grundlage für die Aufstellung der Satzung der
Gemeinde
Uphusum über den Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung:
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S.3634) (BauGB), das zuletzt durch Artikel 6 des
Ge
setzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist.
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. November 2017 (BGBI.lS.3786) (BauNVO)
Die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057)
1.2 Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.3, 2. Änderung befindet sich:
westliche Ortslage, nördlich der Dorfstraße (K 85)
zwischen Seigweg und Sielzug
und umfasst eine Fläche von ca. 2,77 ha.
1.3 Planungsanlass und Ziele
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Jahr 2009 erfolgte die
planungs
rechtliche Sicherung und Erweiterung eines bereits vorhandenen
landwirtschaftlichen
Lohnunternehmens am westlichen Ortsrand der Gemeinde. Bei dem Lohnunternehmen
handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, der sich aus einem
landwirtschaftlichen Be
trieb entwickelt hat. Es erfolgte die Festsetzung eines Sondergebietes SO
Lohnunter
nehmen. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Jahr 2018
er
höhte sich die Grundfläche GR um 500 qm auf 5500 qm um eine
Erweiterung der Ma
schinenhallen zu ermöglichen. Außerdem wurden Ausgleichsflächen
neu zugeordnet
und festgesetzt.
Um auch künftig den gestiegenen Anforderungen der Arbeitsabläufe
gerecht zu werden,
ist im Jahr 2021 mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 eine
Vergrößerung
des Lohnbetriebes geplant. Aufgrund der Betriebsabläufe eines
Lohnunternehmens
sind u.a. umfangreiche Stellflächen für Maschinen erforderlich. Die
vorhandenen Stell
flächen der Hallen reichen im Jahr 2021 nicht mehr aus, um alle Fahrzeuge
und Ma
schinen unterzustellen. Es ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches des
Bebauungs
planes Nr. 3 um ca. 6.600 qm vorgesehen, der gesamte Geltungsbereich des
Bebau
ungsplanes Nr. 3 einschließlich der 2. Änderung umfasst nun ca. 2,77
ha. Für die Er
richtung einer zusätzlichen Maschinenhalle und eines Maschinenstandes ist
die Erhö
hung der Grundfläche GR von 5.500 qm auf
7.500 qm
erforderlich.
Die Neubauten sind notwendig, damit die wirtschaftliche Entwicklung des
Betriebes und
die vorhandenen Arbeitsplätze langfristig gesichert, bzw. ausgebaut werden
können.
1.4 Übergeordnete Planungsebenen
Im Reqionalplan für den Planungsraum V 2002 in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 11.10.2002 ist das Gemeindegebiet als Gebiet mit besonderer Bedeutung
für Tou
rismus und Erholung dargestellt.
Der
Flächennutzunqsplan der Gemeinde Uphusum wurde am 13.02.2012 genehmigt.
Die 4. Änderung des Flächennutzunqsplanes wird im Parallelverfahren
durchgeführt, es
erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes SO Lohnunternehmen.
Ausschnitt FNP Uphusum von 2012: Die geplanten Erweiterungsflächen werden
als
Fläche für
die
Landwirtschaft
und als
gemischte Baufläche
dargestellt. An der Ost- und Nordseite der ge
mischten Baufläche werden als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen
Fläche
Ausgleichsflächen
dargestellt.
Die Gemeinde hat keinen Landschaftsplan.
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Begründung
zum
Bebauungsplan
Mr, 3,
2. Änderung der Gemeinde
IJpSiusimi
2. Inhalte des Bebauungsplanes
2.1 Städtebauliche Situation
Das Betriebsgrundstück ist bereits mit mehreren Hallen und Gebäuden
bebaut. West
lich, nördlich und südlich der Bebauung schließen
landwirtschaftliche Flächen an. In der
Umgebung befinden sich landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe und
Wohnge
bäude.
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine Betriebserweiterung
innerhalb
eines bestehenden Betriebes. Aufgrund der Betriebsabläufe (u.a. Nutzung
Werkstatt,
Waschplatz, Tankstelle) ist eine Zuordnung zu den vorhandenen
Betriebsgebäuden er
forderlich. Alternative Standorte innerhalb der Ortslage für die geplante
Maschinenhalle
sind städtebaulich nicht sinnvoll.
Gemäß Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche
Räume LLUR vom Oktober 2020 bestehen aus der Sicht des Immissionsschutzes
keine
Bedenken gegen die geplante Erweiterung des Lohnunternehmens, wenn
sichergestellt
ist, dass in der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr kein Betrieb und kein LKW-
Verkehr auf
dem Betriebsgelände stattfindet. Sollte dies nicht möglich sein, sind
die Schallimmissio
nen im Rahmen eines Schallgutachtens einer gemäß § 29b BImSchG
bekannt gegebe
nen Messstelle zu prognostizieren.
2.2 Festsetzungen
Die vorhandenen textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 und der 1.
Än
derung bleiben erhalten und werden durch einen Gliederungspunkt
Ausg/e/chsf/äc/ien
ergänzt.
2.2.1 Art und Maß der Nutzung
Die Festsetzung Sonderqebiet SO- Lohnunternehmen wird aus dem Ursprungsplan
übernommen und dient der Errichtung einerweiteren Maschinenhalle und eines
Unter
standes für Maschinen. Der nördliche Bereich der geplanten
Erweiterungsfläche wurde
bereits in der Vergangenheit als Parkfläche genutzt. Der südliche
Bereich der geplanten
Erweiterungsfläche des Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan
von 2012 als
gemischte Baufläche
dargestellt.
Die vorhandene Grundfläche von 5500 qm wird um 2000 qm erhöht, mit
der 2. Ände
rung des B- Planes Nr. 3 erfolgt die Festsetzung einer max. Grundfläche
von 7500 qm.
Die festgesetzte Grundfläche von max. 7500 qm bezieht sich auf den
gesamten Gel
tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3, einschließlich der 1. und 2.
Änderung.
Die festgesetzte max. Grundfläche von 7500 qm darf durch Anlagen nach
§ 19 Abs. 4 BauNVO um 150 % überschritten werden.
Die max. Höhe der baulichen Anlagen beträgt 10,20 m über der
mittleren Gradienten
höhe der angrenzenden Dorfstraße.
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2.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen
Die Baugrenzen entsprechen den konkreten Bauvorhaben. An der Ostseite des
Plange
bietes verläuft die Baugrenze unmittelbar entlang des Geltungsbereiches
des Bebau
ungsplanes Nr. 3, 2. Änderung angrenzend an das Flurstück Nr. 26/1,
der Eigentümer
des Lohnunternehmens ist auch Eigentümer des Flurstückes Nr. 26/1.
2.2.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
Gemäß Umweltbericht der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3
wird die erforderli
che Ausgleichsfläche von
2500 qm
über das bei der unteren Naturschutzbehörde des
Kreises Nordfrieslands unter dem Az. 67.30.3-28/14 geführte Ökokonto
der Gemeinde
Klixbüll (Flur 2, Flurstück 2) erbracht. Die Anerkennung des
Ökokontos erfolgte 2014.
Hier wurde auf einer ehemaligen Ackerfläche (2,4 ha) extensives
Dauergrünland entwi
ckelt. Weiterhin erfolgte die Anlage eines Gewässers und eines
Knickwalles.
Im Bereich der Ausqieichsfläche Nr. 1 der Planzeichnung- Teil A ist eine
Pflanzreihe
(gemäß Umweltbericht der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3)
am unteren nördli
chen/östlichen Böschungsrand der vorhandenen Wälle mit
Weidengebüschen (2
Stck./m) und 6 Erlen anzulegen. Ein ausreichender Abstand zum vorhandenen
Entwäs
serungsgraben ist zu beachten.
Die festgesetzten Ausgleichsflächen der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 wer
den übernommen. Gemäß Ursprungsplan wird folgende Pflanzliste
für die Ausgleichs
flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3, 2.
Änderung
übernommen:
Laubbäume: Bergahorn, Birke, Hainbuche, Rotbuche, Stieleiche,
Zitterpappel, Erle, Sil
berweide
Laubsträucher: Eberesche, Bluthartriegel, Feldahorn, Hasel, Hundsrose,
Pfaffenhüt
chen, Schlehe, Weißdorn, Wildapfel, Grauweide, Öhrchenweide,
Lorbeerweide.
Es sind nur Gehölze gemäß der Pflanzliste zu verwenden.
3. Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über die
Dorfstraße/ Kreisstraße K 85. Die
vorhandenen 2 Grundstückszufahrten bleiben bestehen.
Die geplante Erweiterungsfläche des Sondergebietes SO-Lohnunternehmens
liegt mehr
als 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt. Werden auf
dieser Fläche Ge
bäude errichtet, müssen entsprechend den Vorgaben des Brandschutzes
die Zufahrten
und Abfahrten zu den neu geplanten Bauvorhaben den Anforderungen der
Richtlinien
über Flächen für die Feuerwehr in Verbindung mit DIN 14090
entsprechen. Vor den Ge
bäuden sind gegebenenfalls Bewegungsflächen in dem erforderlichen
Maß zu berück
sichtigen. Es erfolgt ein entsprechender Hinweis auf der Planzeichnung.
4. Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Die notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser und
Müll) sind bereits vorhanden. Die Löschwasserversorgung wird
gemäß DVGW (Deut
sche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V) Arbeitsblatt W 405
sichergestellt.
Nördlich der Dorfstraße K 85 befindet sich ein Nachklärteich.
Das Oberflächenwasser wird dem westlich gelegenem Nachklärteich sowie
der nördlich
angrenzenden Vorflut zugeführt. Das Oberflächenwasser darf nicht
belastet sein. Eine
wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung vorbehandelter Abwässer ist
erforderlich.
Die Stromversorgung des Plangebietes ist vorhanden. Die Abfallbeseitigung wird
vom
Kreis Nordfriesland zentral als öffentliche Einrichtung betrieben.
5. Bodenfunde
Sollten während der Erdarbeiten im Plangebiet Funde oder auffällige
Bodenverfärbun
gen auftreten, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu
benachrichtigen und die
Fundstellen zu sichern. Das Denkmalschutzgesetz ist zu beachten.
Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümer und Besitzer des
Grundstückes und
für die Leitung der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund
geführt haben. Ar
chäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche
Zeugnisse
wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit.
6. Eingriffe in Natur und Landschaft
Das Landschaftsbild wird durch die geplanten Bauvorhaben nur geringfügig
verändert.
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb bestehender Schutzgebiete. Die 2.
Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, die
der Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Erhebliche Umweltaus
wirkungen im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB sind nicht zu erwarten.
Anhaltspunkte für
eine Beeinträchtigung von Flora- Fauna- Habitat und Vogelschutzgebiete
bestehen
nicht.
Durch die Planung werden Eingriffe in Schutzgüter (Boden, Fläche,
Pflanzen, Orts- und
Landschaftsbild) vorbereitet, können aber durch die getroffenen
planerischen Regelun
gen vermieden, bzw. ausgeglichen werden. Der Ausgleichsbedarf für das
Schutzgut Bo
den wird über ein externes Ökokonto realisiert. Der Ausgleichsbedarf
für das Schutzgut
Pflanzen wird durch die Neuanlaqe einer Gehölzreihe im Plangebiet
ausgeglichen. Bei
der Umsetzung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden sich durch
die
Planung voraussichtlich keine erheblichen Umwelteinwirkungen ergeben.
7. Finanzielle Auswirkungen
Der Gemeinde entstehen durch die Planung keine Investitionskosten.
Teil II Umweltbericht
Teil II
Umweltbericht
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet
in der westlichen Ortslage, nördlich der Dorfstraße (K85)
zwischen
Seickweg und dem Sielzug
Gemeinde Uphusum
Gemeinde Uphusum: 2, Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht2
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung.......................................
3
1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des
Bauleitplans......................... 3
1.2
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes sowie deren Berücksichtigung bei der
Planaufstellung..................... 3
2
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes sowie Beschreibung der zu
erwartenden Auswirkungen.....................
4
2.1
Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf die
Schutzgüter............................. 4
2.1.1 Zusammenfassung der
Umweltauswirkungen.....................................................
10
2.2
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern
.......................................................................................................................................... 10
2.3
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
........................................................................................................................................11
2.4
Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt
durch Unfälle
oder Katastrophen.............................
11
2.5
Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten
Vorhaben
gegenüber den Folgen des
Klimawandels....................................................................11
2.6
Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
11
2.7
Beschreibung der eingesetzten Techniken und
Stoffe.................................... 11
2.8
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der
Planung............................................
11
3
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung.....................
12
3.1
Zusammenfassende Darstellung der vorgesehenen Eingriffsvermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen............................
15
4
Alternative Planungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des
B-Plans..................16
5
Zusätzliche
Angaben............................................................................ 16
5.1
Beschreibung der bei der Umweltprüfung angewendeten
Methodik...........................16
5.2
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei der
Durchführung.......................................
16
6
Zusammenfassung............. 17
Quellen..............................................................................................
2
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
3
1
Einleitung
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der Ortslage von Uphusum und umfasst
das vorhan
dene Betriebsgrundstück eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens mit
versiegelten Flĭ
chen,
Hallen und weiteren Gebäuden sowie eine nordöstlich
anschließende Erweiterungsfläche.
Im Westen des B-Plangebietes befindet sich ein Sielzug, westlich davon eine
Ackerfläche. Im
Norden grenzt ebenfalls eine Ackerfläche an, im Osten der Seickweg sowie
im Südosten eine
gemischte Baufläche (Wohngebäude, Nebengebäude, Garten).
Südlich des Plangebietes ver
läuft die K85 (Dorfstraße).
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Planungsziel
der 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Uphusum ist die Schaffung
der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung eines
ortsansässigen Lohnun
ternehmens.
Im Jahr 2009 erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3, um ein bereits
vorhandenes
landwirtschaftliches Lohnunternehmen als Sondergebiet SO
Lohnunternehmen (Grundfläche
GR 5.000 m2) planungsrechtlich zu sichern und zu erweitern.
2018 folgte die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, um eine Erweiterung
der Maschinen
hallen zu ermöglichen. Die GR wurde um 500 m2 auf 5.500 m2 erhöht
(Größe SO 2,11 ha). Wei
terhin wurden Ausgleichsflächen neu zugeordnet und festgesetzt (75 m lange
Ausgleichsfläche
im Norden wurde zum Teil verschmälert, dafür wurde die vorhandene
Ausgleichsfläche im Süd
westen erweitert).
Um auch zukünftig den gestiegenen Anforderungen der Arbeitsabläufe
gerecht zu werden, ist mit
der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 eine Vergrößerung des
Lohnbetriebes geplant. Da
die vorhandenen Stellflächen der Hallen nicht mehr ausreichen, um alle
Fahrzeuge und Maschi
nen unterzustellen, sind Stellflächen für Maschinen erforderlich. Es
ist die Errichtung einer zu
sätzlichen Maschinenhalle im Nordosten des Plangebietes vorgesehen.
Es ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches um 6.600 m2 nach Nordosten
geplant.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt die 4. Änderung des
Flächennutzungspla
nes.
1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschut
zes sowie deren Berücksichtigung bei der Planaufstellung
Fachaesetze
Für
das Bebauungsplanverfahren gilt die Eingriffsregelung nach § 1 a (3)
Baugesetzbuch
(BauGB) und §§ 14, 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Darin
werden die Belange der
Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft,
Landschaftsbild) be
nannt.
§ 44 (1) BNatSchG definiert die artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände.
Der Schutz des Bodens ist zudem über das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG), der des
Wassers über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz
geregelt.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gilt für die auf das Plangebiet
einwirkenden Immissionen.
3
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
4
Fachpläne
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Uphusum (2011) stellt die
Erweiterungsflächen als Flĭ
che
für die Landwirtschaft und gemischte Baufläche (südlicher
Bereich der Erweiterungsfläche)
dar. Im Norden und Osten der gemischten Baufläche ist eine Fläche
für Maßnahmen zum
Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Diese
wurde ver
mutlich im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zum Erhalt der
vorhandenen
Strukturen zur Eingrünung festgesetzt.
Die Gemeinde verfügt nicht über einen Landschaftsplan.
Schutzgebiete
Ca. 300 m nördlich bzw. nordöstlich des Plangebietes liegt das LSG
Wiedingharder- und Got
teskoog.
Es befinden sich keine weiteren Schutzgebiete in der Umgebung des Plangebietes.
130 m südwestlich der vorgesehenen Erweiterungsfläche verläuft
südlich der Dorfstraße der
Dreiharder Gotteskoog ström als Hauptverbundachse der
Biotopverbundsystems.
2 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes sowie Beschreibung der zu erwartenden
Auswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf die Schutzgüter
Schutzgut
Boden
Gemäß Bodenübersichtskarte herrscht im Bereich des Plangebietes
der Bodentyp Gley-Podsol
vor.
Gemäß dem Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein (2015) sind
mutmaßliche und be
kannte schädliche Bodenveränderungen im Sinne des
Bundesbodenschutzgesetzes (§ 4
BBodSchG) im Rahmen der Umweltprüfung zu beschreiben und zu bewerten.
Für
die geplante Erweiterungsfläche sowie die angrenzenden Flächen liegen
derzeit keine Hin
weise auf bekannte Bodenbelastungen (Altlasten, Altablagerungen) vor.
Die vorhandene Nutzung der Flächen (Nutzung durch Lohnunternehmen,
Hofstelle) wird als Vor
belastung eingestuft.
Bei den vorhandenen Freiflächen besteht grundsätzlich eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber
einer Versiegelung durch Überbauung und der damit verbundenen Reduzierung
der Oberflĭ
chenversickerung.
Bei Erdbauarbeiten sind die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes (§1
BBodSchG i.V. mit §
1a Abs. 2 BauGB) zu berücksichtigen.
Eingriff:
Durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes wird die
Erhöhung der Bodenver
siegelung im Plangebiet ermöglicht.
Durch die Versiegelung gehen die Funktionen des Bodens als Filter-,
Puffer- und Speicher
medium sowie als Standort für Vegetation und als Archiv der
Kulturgeschichte verloren.
=> Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden daher als erheblich
eingeschätzt. Der
Eingriff in den Boden durch einen vollständigen Verlust der
Bodenfunktionen ist durch ent
sprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
4
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
5
Schutzqut Fläche
Gemäß
§ 1 a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend
umgegangen wer
den. Die Inanspruchnahme von hochwertigen land- oder forstwirtschaftlich
genutzten Böden ist
zu vermeiden. Bodenversieglungen sollen auf ein unbedingt notwendiges Maß
begrenzt werden.
Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen
für bauliche Nutzungen ist zu
prüfen, ob eine Wiedernutzbarmachung von Flächen, eine
Nachverdichtung oder andere Maß
nahmen der Innenentwicklung möglich sind.
Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Überplanung und Erweiterung
eines bestehen
den
Betriebes handelt, ist kein baulich vorgeprägter Alternativstandort
vorhanden und verfügbar.
Die geplante Erweiterung kann nur durch die Neuinanspruchnahme von bisher nicht
baulich ge
nutzter Fläche gedeckt werden. Diese Inanspruchnahme erfolgt nur im
notwendigen Umfang.
Schutzqut Wasser / Grundwasser
Im Südwesten des vorhandenen Sondergebietes befindet sich ein
Nachklärteich.
Weitere Oberflächengewässer befinden sich nicht im Plangebiet.
Westlich des Plangebietes grenzt ein Sielzug an. Nordwestlich, vom Plangebiet
ausgeschlossen,
liegt ein privater Schwimmteich.
Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digi
talisierung (MELUND) und des Ministeriums für Inneres, ländliche
Räume und Integration des
Landes Schleswig-Holstein (MILI) zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in
Neubauge
bieten (10.10.2019) ist bei der Entwässerungsplanung (von Neubaugebieten)
der Fokus auf eine
naturverträgliche Niederschlagswasserbeseitigung zu richten, um eine
Reduzierung der abzulei
tenden Niederschlagsmengen zu erreichen.
Die notwendigen Entsorgungseinrichtungen für Oberflächenwasser und
Abwasser sind bereits
vorhanden. Das Oberflächenwasser wird derzeit dem westlich gelegenen
Nachklärteich und an
schließend der nördlich angrenzenden Vorflut zugeführt. Das auf
den versiegelten Flächen der
Erweiterungsfläche anfallende Oberflächenwasser wird ebenfalls dem
Nachklärteich und an
schließend der Vorflut zugeführt. Es wird nur unbelastetes
Oberflächenwasser in die Vorflut ein
geleitet. Erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen werden eingeholt.
Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Erweiterung einer bestehenden
Nutzung handelt
und somit auch für die Erweiterungsfläche ein Anschluss an das
bestehende Entwässerungssys
tem erfolgt, können hier keine sinnvollen Maßnahmen für eine
naturverträglichere Nieder
schlagswasserbeseitigung festgesetzt werden.
Eingriff:
Neuversiegelung von maximal 3.000 m2.
Aufgrund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung vor Ort nicht
möglich.
Das unbelastete Oberflächenwasser wird dem westlich gelegenen
Nachklärteich sowie der
nördlich angrenzenden Vorflut zugeführt.
=> Es ist nicht davon auszugehen, dass es durch die zusätzliche
Neuversiegelung von 3.000 m2
zu Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Grundwasserhaushalts kommt.
Somit ist
kein gesonderter Ausgleich erforderlich.
5
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
6
Schutzqut Pflanzen und Biotope
Das vorhandene Betriebsgelände ist bereits umfangreich versiegelt und mit
mehreren Hallen und
Gebäuden bebaut.
Im Südwesten und an der westlichen Grenze des Plangebietes befindet sich
ein Gehölzstreifen
mit
jungen Laubgehölzen. Dieser wurde im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 3
als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt. Durch die 1. Änderung des
Bebauungsplanes wurde die
Ausgleichsfläche um 254 m2 erweitert. Im Süden des
Betriebsgeländes liegt ein ebenfalls von
jungen Laubgehölzen umstandener Nachklärteich. Nördlich davon
ist ein Parkplatz angelegt.
Im Westen ist eine Fläche vom Plangebiet ausgenommen. Dort befindet sich
eine Grünfläche
(Rasen) sowie ein Schwimmteich.
An der gesamten nördlichen Plangebietsgrenze verläuft ein
aufgeschütteter Wall (Höhe ca. 1,50
m). Nördlich der im Norden vorhandenen Halle befindet sich die im Rahmen
der Aufstellung des
B-Planes Nr. 3 festgesetzte Ausgleichsfläche (Gehölzpflanzung). Diese
wurde im Rahmen der 1.
Änderung verschmälert (auf einer Länge von 55 m statt 8, 50
Breite nur noch 4 m Breite). Auch
im Nordosten befinden sich am nördlichen Wallfuß einige
Weidengebüsche.
Der nördliche Bereich der Erweiterungsfläche ist bereits versiegelt.
Südlich der versiegelten Flĭ
che verläuft eine Baumreihe (3 Fichten, 6 Laubbäume).
An der nordöstlichen Grenze der Erweiterungsfläche befindet sich ein
ca. 2,5 m hoher Erdwall.
An der südöstlichen Grenze liegt ein ca. 8 m breiter
Gehölzstreifen (v.a. Laubgehölze, einzelne
Fichten).
Im Süden der Erweiterungsfläche befindet sich
Gartenfläche/Grünland, die mit Pferden beweidet
wird. Im Südosten stehen zwei kleine Nebengebäude.
Gesetzlich
geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Abb. 1; Blick nach Osten auf den nördlichen Teil der
Erweiterungsfläche
Abb. 2: wegfallende Baumreihe auf der Erweiterungsflĭ
che
6
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
7
Eingriff:
Durch die Umsetzung der Planung fallen 62 m Baumreihe weg (6
Laubbäume, 3 Fichten).
=> Die für die Umsetzung der Planung erforderlichen Gehölzrodungen
sind entsprechend auszu
gleichen (s. E+A-Bilanz).
Schutzqut Tiere
Die vorhandenen Gehölzstrukturen im Plangebiet sind von Bedeutung als
Brut-, Überwinte-
rungs- und Nahrungshabitat von zahlreichen Insekten und Vögeln.
Die Freiflächen haben aufgrund der Struktur- und Artenarmut sowie aufgrund
der intensiven
Nutzung nur eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Tiere.
Artenschutz nach § 44 BNatSchG
Die artenschutzrechtlichen Verbote gelten für die in Anhang IV a und b der
FFH-RL aufgeführten
Tier- und Pflanzenarten sowie für alle europäischen Vogelarten1. Ein
Verbotstatbestand liegt
nicht vor, soweit die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs-
und Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt werden kann.
Es wurde eine Abschätzung des Lebensraumpotenzials für bestimmte
Artengruppen durchge
führt. Die Analyse erfolgte auf der Grundlage einer Begehung (18.02.21).
Vertiefende faunisti-
sche Kartierungen wurden nicht durchgeführt.
Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen Gehölzstrukturen und
Gebäude werden die Ar
tengruppen Vögel und Fledermäuse näher betrachtet. Da keine
Baumaßnahmen im Bereich
des vorhandenen Nachklärteiches erforderlich sind, muss die Artengruppe
Amphibien nicht
betrachtet werden.
Durch die bestehende intensive Nutzung des Betriebsgeländes sowie
größtenteils auch der Er
weiterungsfläche besteht hinsichtlich des Lebensraumes für Vögel
eine Vorbelastung der Fläche.
Somit ist mit dem Vorkommen gegenüber Scheuchwirkung besonders
empfindlicher Vögel hier
nicht zu rechnen.
Im Planungsgebiet ist lediglich mit Arten zu rechnen, die in Schleswig-Holstein
weit verbreitetet
sind und die nicht auf einen speziellen Standort angewiesen sind und somit
ausweichen können.
Zur Umsetzung der Planung sind Gehölzrodungen erforderlich (62m Baumreihe
mit 6 Laubbäu
men und 3 Nadelbäumen).
Per Gesetz sind alle Gehölzrodungen ausschließlich außerhalb
der Vogelbrutzeit (außerhalb des
Zeitraumes vom 01. März bis 30. September) zulässig.
Bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Rodungszeiten sind erhebliche
Beeinträchtigun
gen von Vogelarten nicht zu erwarten. Artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände treten damit
nicht ein.
1 siehe Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
des Landes Schleswig-Holstein, 2019: Ver
fahrenserlass zur Bauleitplanung, Punkt 10.2
7
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
8
Bei den wegfallenden Bäumen waren keine Höhlungen als
Fledermausquartiere vorhanden. Die
beiden Nebengebäude auf der Erweiterungsfläche werden in ihrer
derzeitigen Form erhalten.
Quartiere von Fledermäusen werden somit nicht beeinträchtigt.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass nach § 44 BNatSchG geschützte
Arten durch das Vorhaben
beeinträchtigt werden.
Eingriff:
Verlust von Gehölzstrukturen als Lebensraum von Tieren. Der für das
Schutzgut Tiere relevante
Verlust von Gehölzstrukturen wird entsprechend ausgeglichen (s. Schutzgut
Pflanzen), weiterhin
verbleiben ausreichend Gehölzstrukturen in den Randbereichen des
Plangebietes als Ausweich
quartiere.
=> Bei Einhaltung der Bauzeitenregelungen (Gehölzrodungen
außerhalb der Brutzeit) kommt es
durch die Planung nicht zu erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere.
Schutzqut Orts- und Landschaftsbild
Das Relief im Plangebiet und der Umgebung ist eben. Das Orts- und
Landschaftsbild ist im
Plangebiet durch den vorhandenen Betrieb bereits stark anthropogen
überprägt.
Es ist die Errichtung einer Maschinenhalle im Nordosten des Plangebietes (auf
der Erweite
rungsfläche) vorgesehen.
Die Höhe der baulichen Anlagen wird (wie im Bestand) auf maximal 10,20 m
über der mittle
ren Gradientenhöhe der angrenzenden Dorfstraße festgesetzt.
Die vorhandenen Gehölzstrukturen in den Randbereichen des Plangebietes
bleiben in ihrer
derzeitigen Form erhalten.
Die vorhandenen Wälle im Norden und Nordosten der Erweiterungsfläche
bieten eine Abde
ckung zur freien Landschaft. Als Ausgleich für das Schutzgut Pflanzen ist
die Bepflanzung
der Wälle im unteren Böschungsbereich mit Gehölzen vorgesehen.
Dieses hat auch positive
Auswirkungen auf die Einbindung des Plangebietes in das Landschaftsbild.
Eingriff:
Durch die geplante Erweiterung des Sondergebietes verschiebt sich die
Siedlungsgrenze
auf einer Länge von 70 m um 40 m nach Norden; die Siedlungsgrenze bildet
dann eine Li
nie mit der Siedlungsgrenze weiter westlich.
Der Bau einer Maschinenhalle erfolgt mit Anbindung an vorhandene
Gebäude und die
vorhandenen Wälle und Gehölzstrukturen
Es kommt zu einer Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes
Die als Ausgleich für das Schutzgut Pflanzen vorgesehene Pflanzung
von Gehölzen am
unteren Böschungsbereich der vorhandenen Wälle im Bereich der
Erweiterungsfläche mi
nimiert die Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
8
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
9
=> Da die geplante Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Pflanzen
ebenfalls die Auswirkun
gen auf das Landschaftsbild minimiert, ist hier keine gesonderte
Ausgleichsmaßnahme er
forderlich.
Schutzqut Klima und Luft
Das Klima ist als gemäßigtes, feucht-temperiertes, ozeanisches Klima
zu bezeichnen.
Das Plangebiet wird bereits zu einem großen Teil als Betriebsfläche
eines Lohnunternehmens
genutzt. Der nördliche Teil der Erweiterungsfläche wird bereits als
Stellfläche genutzt, der südli
che Teil als Gartenfläche
Eingriff:
=> Inanspruchnahme einer bereits anthropogen überprägten
Fläche am Rande des vorhandenen
Sondergebietes. Die Fläche liegt im Übergangsbereich zur freien
Landschaft.
=> keine Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft ersichtlich
Biologische Vielfalt
Auf den von der Planung in Anspruch genommenen Flächen ist keine besondere
biologische
Vielfalt2 anzunehmen. Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher
Bestandteil der biologi
schen Vielfalt ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen
hinsichtlich der Schutzgü
ter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume gegeben.
Die Auswirkungen der
Planung sind demnach als nicht erheblich zu bewerten.
Umweltbezoqene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die
Bevölke
rung insgesamt
Gemäß Stellungnahme des LLUR (06.10.2020) bestehen aus Sicht des
Immissionsschutzes
keine Bedenken, wenn sichergestellt ist, dass in der Nachtzeit von 22:00 bis
6:00 Uhr kein
Betrieb und LKW-Verkehr auf dem Betriebsgelände stattfindet. Sollte dies
nicht möglich sein,
sind die Schallimmissionen im Rahmen eines Schallgutachtens zu prognostizieren.
Erholungsfunktionen bestehen auf der Fläche des Plangebietes nicht.
Eingriff:
Keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Schallemissionen, wenn
in der Nachtzeit von
22:00 bis 6:00 Uhr kein Betrieb und LKW-Verkehr auf dem Betriebsgelände
stattfindet.
Keine Beeinträchtigung von Erholungsfunktionen
=> Keine Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ersichtlich
Umweltbezoqene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Der Gasthof Süderstraße 3 in Uphusum unterliegt gemäß
Denkmalliste Kreis Nordfriesland dem
Denkmalschutz. Aufgrund der großen Entfernung zum Plangebiet kommt es
hier nicht zu Beein
trächtigungen.
2 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG handelt es sich dabei um die
Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschlie
ßlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von
Lebensgemeinschaften und Biotopen
9
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
10
Gemäß Stellungnahme des archäologischen Landesamtes
(18.09.2020) sind durch die vorlie
gende Planung zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale
gern. § 2 (2)
DSchG festzustellen. Der § 15 DSchG ist jedoch zu beachten:
Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar
oder über die Ge
meinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung
besteht ferner für die
Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer
des Grundstücks oder
des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die
Leiterin oder den Leiterder Arbei
ten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben.
Archäologische Kulturdenkmale sind
nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und
Verfärbungen in der
natürlichen Bodenbeschaffenheit.
Eingriff:
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige
Bodenverfärbungen entdeckt werden,
ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die
Fundstelle bis zum
Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gern.
§ 15 DSchG der
Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.
Sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen
=> Es ist nicht mit Auswirkungen auf Kulturgüter oder sonstige
Sachgüter zu rechnen.
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelanqen
Neben den einzelnen Umweltbelangen sind auch die Wechselwirkungen zwischen
ihnen zu be
rücksichtigen. Hier sind Abhängigkeiten zwischen den einzelnen
Umweltbelangen zu nennen, die
innerhalb der räumlichen Funktionsbeziehung planungsrelevant sein
können.
Im Planungsgebiet relevant sind die Wechselwirkungen zwischen
-
Boden und Wasserhaushalt
- Vegetation und Eignung als Tierlebensraum (Bedeutung der
Gehölzstrukturen als Nah-
rungs- Brut- und Überwinterungsstandorte)
-
Landschaftsbild und Vegetation (Eingrünung)
In der Auswirkungsprognose werden diese Wechselwirkungen bei den einzelnen
Umweltbelan
gen berücksichtigt.
2.1.1
Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Negative Auswirkungen ergeben sich für die Schutzgüter Boden,
Fläche, Pflanzen sowie das
Schutzgut Landschaftsbild.
2.2
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern
Wenn in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr kein Betrieb und LKW-Verkehr auf
dem Betriebs
gelände stattfindet, ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen
durch Schallemissionen zu
rechnen.
Die erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser,
Müll) sind bereits
vorhanden.
Die Abfallbeseitigung wird vom Kreis Nordfriesland betrieben.
10
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
11
Im Westen des Plangebietes befindet sich ein Nachkiärteich. Das
unbelastete Oberflächenwas
ser wird dem Nachklärteich sowie anschließend der nördlich
angrenzenden Vorflut zugeführt.
2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von
Energie
Photovoltaikanlagen sind regelmäßig nach § 14 Abs. 3 BauNVO
zulässig.
2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die
Umwelt durch Unfälle
oder Katastrophen
Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche
Gesundheit, Kulturgü
ter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen.
2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten
Vorhaben
gegenüber den Folgen des Klimawandels
Durch die Umsetzung der Planung werden Freiflächen im Anschluss an
vorhandene Bebauung
versiegelt. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei
Durchführung
der Planung auf das Plangebiet konzentrieren.
Eine Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des
Klimawandels ist derzeit
nicht erkennbar.
2.6 Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen
Zusammenhang
Weitere Pläne oder Projekte sind im Wirkraum zurzeit nicht im Verfahren
oder in Vorbereitung.
2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
Für die Anlage der Gebäude und versiegelten Flächen werden
voraussichtlich nur allgemein
häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.
2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Pla
nung
Bei Nichtdurchführung der Planung lassen sich nur die Fortführung der
bislang ausgeübten Nut
zung und damit die Erhaltung des bisherigen Umweltzustandes prognostizieren.
11
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
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3 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
Nach § 13 BNatSchG müssen erhebliche Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft mög
lichst vollständig vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, muss
der Verursacher den Ein
griff durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen kompensieren.
Schutzgut Boden
Eingriff:
Im Rahmen der 1. Änderung des B-Planes Nr. 3 wurde eine GR von 5.500 m2
festgesetzt. In der
vorliegenden 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 wird eine GR von 7.500 m2
festgesetzt. Somit wird
eine zusätzliche Versiegelung von 2.000 m2 ermöglicht. Die
festgesetzte max. Grundfläche darf
durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO um 150% überschritten werden.
Somit ergibt sich eine
maximale Neuversiegelung von 5.000 m2.
GR
abzügl.
GR
Bestand
zus. Versiegelung
+ 150 % Überschreitung
für Anlagen nach § 19
Abs. 4 BauNVO
Maximale
Neu
versiegelung
7.500 m2
5.500 m2
2.000 m2
+ 3.000 m2
5.000 m2
Die geplante Versiegelung erfordert folgenden Ausgleich:
Versiegelung
Ausgleichsfaktor
Ausgleich
5.000 m2 Vollversiegelung
0,5
2.500 m2
Einqriffsvermeidunq und -minimierunq:
Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes (§1 BBodSchG i.V. mit § 1a
Abs. 2
BauGB) sind zu berücksichtigen
Ausgleich:
Die erforderliche Ausgleichsfläche von 2.500 m2 wird über das bei der
Unteren Naturschutzbe
hörde des Kreises Nordfriesland unter dem Az. 67.30.3-28/14 geführte
Ökokonto in Klixbüll (Flur
2, Flurstück 2) erbracht.
Das Ökokonto wurde 2014 anerkannt. Hier wurde auf einer ehemaligen
Ackerfläche (2,4 ha)
extensives Dauergrünland entwickelt. Weiterhin wurde ein Gewässer und
ein Knickwall angelegt.
Schutzgut Pflanzen
Eingriff:
Für die Umsetzung der Planung ist die Rodung einer Baumreihe (62 m; 6
Laubbäume, 3
Fichten) auf der Erweiterungsfläche erforderlich.
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Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
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Einqriffsvermeidunq und -minimierunq:
Ausgleich:
Pflanzung einer Gehölzreihe aus Weidengebüschen (2 Stück pro
laufenden Meter) sowie 6
Laubbäumen am unteren nördlichen/östlichen Böschungsrand
der vorhandenen Wälle. Somit
wird die weiter westlich schon vorhandene Gehölzreihe verlängert. Als
Laubbäume kommen
aufgrund des feuchten Standortes Erlen (Ainus glutinosa) in Frage. Es ist auf
ausreichenden
Abstand zu vorhandenen Entwässerungsgräben zu achten.
Abb. Eingriff/Ausgleich Schutzgut Pflanzen
Schutzgut Tiere
Eingriff:
Rodung von 62 m Baumreihe (6 Laubbäume, 3 Fichten)
Einqriffsvermeidunq und -minimierunq:
Rodung Gehölzreihe außerhalb der Vogelbrutzeit (außerhalb des
Zeitraumes vom 01.
März
bis 30. September)
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Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
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Ausgleich:
-
Neuanlage von 62 m Gehölzreihe (s. auch Schutzgut Pflanzen)
Eingriff Schutzgut Orts-und Landschaftsbild
Eingriff:
Durch die geplante Erweiterung des Sondergebietes verschiebt sich die
Siedlungsgrenze auf
einer Länge von 70 m um 40 m nach Norden; die Siedlungsgrenze bildet dann
eine Linie mit
der Siedlungsgrenze weiter westlich. Von Norden und (Nord-)Osten ist die
Erweiterungsflĭ
che einsehbar, im Süden und Westen ist eine Abdeckung durch den
vorhandenen Gebäude
bestand gegeben.
Eingriffsvermeidung und -minimierung:
-
Die maximale Gebäudehöhe wird (wie im Bestand) auf maximal 10,20 m
über der
mittleren Gradientenhöhe der angrenzenden Dorfstraße festgesetzt.
-
Der Gehölzstreifen im Südosten der Erweiterungsfläche wird in
seiner derzeitigen
Form erhalten
-
Die Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Pflanzen minimiert
gleichzeitig die Aus
wirkungen auf das Landschaftsbild (Neuanlage Gehölzreihe)
Ausgleich:
Ein gesonderter Ausgleich ist nicht erforderlich.
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die
Be
völkerung insgesamt
Eingriff:
Erweiterung des vorhandenen Sondergebietes SO Lohnunternehmen um
6.600 m2 nach
Osten. Hier sind Stellflächen für Maschinen sowie die Errichtung
einer Maschinenhalle und
eines Maschinenstandes geplant.
Eingriffsvermeidung und -minimierung:
In der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr findet kein Betrieb und LKW-Verkehr auf
dem Betriebsgelände statt.
Ausgleich:
Bei Umsetzung der o.g. Vermeidungsmaßnahme kommt es nicht zu erheblichen
negativen Be
einträchtigungen durch Schallemissionen.
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Eingriff:
Derzeit sind durch die geplanten Erdarbeiten keine Auswirkungen auf
archäologische Kultur
denkmale festzustellen.
14
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
15
Einqriffsvermeidunq und -minimierunq:
- Wenn allerdings während der Erdarbeiten Funde oder auffällige
Bodenverfärbungen
entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu
benachrichtigen und
die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern.
Verantwortlich hier
sind gern. § 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter
der Arbeiten.
Ausgleich:
Kein Ausgleich erforderlich
3.1 Zusammenfassende Darstellung der vorgesehenen Eingriffsvermeidungs- und
Aus
gleichsmaßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen:
Schutzqut
Boden
Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes (§1 BBodSchG i.V. mit § 1a
Abs. 2
BauGB) sind zu berücksichtigen
Schutzqut Tiere
Rodung Gehölzstruktur außerhalb der Vogelbrutzeit (außerhalb
des Zeitraumes vom 01.
März bis 30. September)
Schutzqut Orts- und Landschaftsbild
-
Die maximale Gebäudehöhe wird (wie im Bestand) auf maximal 10,20 m
über der
mittleren Gradientenhöhe der angrenzenden Dorfstraße festgesetzt.
-
Der Gehölzstreifen im Südosten der Erweiterungsfläche wird in
seiner derzeitigen
Form erhalten
-
Die geplante Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Pflanzen
(Neuanlage Gehölz
reihe) minimiert gleichzeitig die Auswirkungen auf das Landschaftsbild
(Eingrünung)
Umweltbezoqene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die
Bevölke
rung insgesamt
-
In der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr findet kein Betrieb und LKW-Verkehr auf
dem
Betriebsgelände statt
Umweltbezoqene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige
Bodenverfärbungen entdeckt
werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen
und die
Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich
hier sind
gern. § 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der
Arbeiten.
15
Gemeinde Uphusum: 2, Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
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Ausgleichsmaßnahmen
Schutzqut Boden
-
Der Ausgleichsbedarf (2.500 m2) wird extern über das bei der Unteren
Naturschutz
behörde des Kreises Nordfriesland unter dem Az. 67.30.3-28/14
geführte Ökokonto in
Klixbüll (Flur 2 Flurstück 2) erbracht.
Schutzqüter Pflanzen und Tiere
-
Neuanlage von 62 m Gehölzreihe im Norden und Osten des Plangebietes
4 Alternative Planungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des B-Plans
Aufgrund der planerischen Ziele , des Bestandes und aufgrund der
räumlichen Lage ist die Va
riationsbreite für Planungsalternativen im Geltungsbereich des B-Planes
gering.
5 Zusätzliche Angaben
5.1 Beschreibung der bei der Umweltprüfung angewendeten Methodik
Bei der Umweltprüfung wurde die folgende Arbeitsmethodik angewendet;
aktuelle örtliche Bestandsaufnahmen
Auswertung vorhandener Fachplanungen, Gutachten und umweltbezogener
Stellungnahmen
(s. Quellenangaben)
Verbal-argumentative Analyse und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei
der Durch
führung
Nach § 4c BauGB ist es Aufgabe der Gemeinde, erhebliche
Umweltauswirkungen, die sich in
Folge der Durchführung der Planung ergeben, zu überwachen. Wie
vorangehend ausgeführt,
werden als Folge der Planung keine bzw. zumindest keine erheblichen
nachteiligen Umweltaus
wirkungen erwartet.
Die Fachbehörden sind nach § 4 Abs. 3 BaüGB verpflichtet, der
Gemeinde (auch) nach Ab
schluss des Planverfahrens über die bei ihnen im Rahmen ihrer gesetzlichen
Aufgabenerfüllung
anfallenden Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich unvorhergesehener
Umweltauswirkungen zu
unterrichten. Die Gemeinde wird sich ansonsten darauf beschränken
(müssen), vorhandene bzw.
übliche Erkenntnisquellen und Informationsmöglichkeiten zu nutzen
(Ortsbegehungen, Kenntnis
nahme von Informationen Dritter).
Die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Bau- und dem
Naturschutzrechterfolgt im
Wesentlichen durch die unteren Fachbehörden beim Kreis Nordfriesland.
16
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
17
6 Zusammenfassung
Die Gemeinde Uphusum will mit der 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 die
planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Betriebserweiterung eines ortsansässigen
Lohnunternehmens
schaffen.
Der
Bebauungsplan legt durch zeichnerische und textliche Festsetzungen Art, Umfang
und Aus
gestaltung der künftigen Bebauung und Flächennutzung fest.
Durch die Planung werden zwar Eingriffe in Schutzgüter (Boden,
Fläche, Pflanzen, Orts- und
Landschaftsbild) vorbereitet, können aber durch die getroffenen
planerischen Regelungen ver
mieden bzw. ausgeglichen werden. Der Ausgleichsbedarf für das Schutzgut
Boden wird überein
externes Ökokonto realisiert. Der Ausgleichsbedarf für das Schutzgut
Pflanzen wird durch die
Neuanlage einer Gehölzreihe im Plangebiet ausgeglichen. Bei Umsetzung der
Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen werden sich durch die Planung voraussichtlich keine
erheblichen Um
weltauswirkungen ergeben.
17
Gemeinde Uphusum: 2. Änderung B-Plan Nr. 3 Gemeinde Uphusum Umweltbericht
18
Quellen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3634)
Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434)
Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt
geändert
durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S.
3465)
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai
2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
18. Juli
2017 (BGBl. I S. 2771)
Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein) vom
30. Dezember 2014
Innenministerium und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume
Schleswig-Holstein: Berücksichtigung von Flächen mit
Bodenbelastungen, insbeson
dere Altlasten, in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren
(Altlastener
lass); Amtsblatt Schleswig-Holstein 2015 S. 719;
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
(MELUND) und Ministerium für Inneres, ländliche Räume und
Integration des Landes
Schleswig-Holstein (MILI): Gemeinsamer Erlass zum landesweiten Umgang mit
Regen
wasser in Neubaugebieten: Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit
Regen
wasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein - Teil 1: Mengenbewirtschaftung,
10.10.2019
Ministerium
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und
Innen
ministerium: Gemeinsamer Runderlass zum Verhältnis der
naturschutzrechtlichen Ein
griffsregelung zum Baurecht mit Stand vom 9. Dezember 2013.
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des
Landes Schleswig-
Holstein,
2019: Verfahrenserlass zur Bauleitplanung
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Le
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30.
No
vember 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(Vogelschutz-Richtlinie)
Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) in der Fassung
vom
11. Februar 2008
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt
geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771)
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des
Landes Schleswig-
Holstein (LLUR) Technischer Umweltschutz Regionaldezernat Nord, Stellungnahme
vom 06.10.2020
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Stellungnahme vom 18.09.2020
Flächennutzungsplan
der Gemeinde Uphusum, 2011
Satzung der Gemeinde Uphusum über den Bebauungsplan Nr. 3
Satzung der Gemeinde Uphusum über den Bebauungsplan Nr. 3, 1.
Änderung
18
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung wurde mit
Beschluss der
Gemeindevertretung
vom ..... gebilligt.
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN
Planverfasser:
TEIL I BEGRÜNDUNG
Kreis Nordfriesland, Fachdienst Bauen und Planen
Postfach 1140
25801 Husum
T. 04841-67-0 (Zentrale)
TEIL
II UMWELTBERICHT
Dipl. Alke Buck
Schnabe 16
24996 Sterup
04637-963543
Dokumente: