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Grundsteuerreform

Neubewertung aller Grundstücke in 2022 erforderlich

Ab 2025 wird die Grundsteuer bundesweit neu berechnet. Eigentümer*innen in Schleswig-Holstein sollen vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ihre Steuererklärung online über das Programm ELSTER abgeben.

Hierzu hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein eine Informations-Broschüre herausgegeben, die Sie hier herunterladen können.
Dieser Flyer liegt auch am Infotresen der Amtsverwaltung aus. Weitere Informationen erhalten sie zudem auf der Internetseite des Innenministeriums.

Den Bodenrichtwert erhalten sie über den Digitalen Altas Nord.

Sollten Ihnen keine Unterlagen zum Baujahr / zur Wohnfläche des Gebäudes vorliegen, so können Sie im Amt Südtondern die Bauakte einsehen.
Bitte übermitteln Sie hierzu das Ihnen zugegangene Anschreiben des Finanzamtes zu dem angefragten Objekt per Mail an info@amt-suedtondern.de mit der Bitte um Akteneinsicht. 

Sollten Sie nicht selbst Einsicht nehmen können, so haben Sie die Möglichkeit eine Vollmacht und Ausweiskopie zum Unterschriftenabgleich mitzusenden, um jemanden im Auftrag die Bauakte einsehen zu lassen.
Dieses Vorgehen ist aus Datenschutzgründen unumgänglich.

Sie erhalten eine Antwort, sobald die Bauakte für Sie zur Einsicht bereit liegt. Mit Erhalt der Antwortmail wird Ihnen gestattet in den Räumlichkeiten des Amtes (Marktstraße 12, Niebüll) während der Öffnungszeiten zwischen 08:00-11:30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00-17:30 Uhr die Bauakte einsehen zu können. 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Aufwandes die Bauakte nicht vorher auf den für Sie relevanten Inhalt überprüft wird und im Vorwege keine Unterlagen kopiert werden.

Weitere Auskünfte zur Grundsteuerreform erhalten Sie ausschließlich über das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberatungsbüro.


01.08.2022